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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#311
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AW: Glattnoppenverbot auch in anderen Bundesländern hinfällig/rückgängig gemacht ?
Zitat:
Ihr Unheil stiften sie aber in den Klassen, in denen weit und breit kein Offizieller zu sehen ist. Nette Aussichten, wenn der Tischschiri von der Heimmannschaft nicht nur einen Aufschlag als ungültig werten darf, sondern gleich den ganzen Schläger des Gegners, obwohl dessen Belag offiziell zugelassen ist. Und darüber hinaus: Wo bitte ist da ein Parallele zu gesundsheitsschädigenden Drogen, die noch dazu zweifelsfrei nachweisbar sind? Ansonsten gehe ich auch mit AT konform...alles 1000 mal durchgekaut. Habe zwar erst jüngst meine Meinung kund getan, aber ich habe definitiv nicht vor, diese gebehtsmühlenhaft zu wiederholen. |
#312
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AW: Glattnoppenverbot auch in anderen Bundesländern hinfällig/rückgängig gemacht ?
Zitat:
Ich zitiere nicht 'aus dem Zusammenhang' heraus, ich stelle eine Analogie her. Und zwar folgende: Ein Polizist darf jemanden, der mit einem weißen Pülverchen hantiert, allein aufgrund des Verdachts kassieren, auch wenn kein Testgerät zur Hand ist. Wenn das dann Puderzucker ist, hat er ggfs. ein Problem. Eher aber nicht. Ich sagte nun, man könne einem Tischschiri die Möglichkeit geben, einen Schläger im Verdachtsfall zu kassieren und dem 'Opfer' in dem Falle sozusagen aufzuerlegen, die Zugelassenheit nachzuweisen. Wie in diesem Falle allerdings verfahren werden müßte, dazu sagte ich nix, zugegeben. Denkbar wäre da Einiges. Und wenn jetzt das Argument kommt, dass ein Polizist ja auch und so und ein Tischschiri in einem Kreisklassenspiel ja nicht, kann ich nur sagen: und? Ich kann einem Tischschiri, gerade weil es sich um pingpong, nicht mehr und nicht weniger, handelt, die Befugnis einräumen, zu beurteilen, ob da wer bescheißt oder nicht? Ich glaube kaum, dass das Prozedere oft vorkommen würde, aber ich glaube, dass die dreisten Komplettnachbehandler, die 'in der Szene' ja bekannt sind, es sich dreimal öfter überlegen würden, mit ihren Nöppchen aufzulaufen. |
#313
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AW: Glattnoppenverbot auch in anderen Bundesländern hinfällig/rückgängig gemacht ?
Zitat:
Und selbst wenn's rechtlich irgendwie machbar wäre. Was wäre das für ein Trubel, wenn sich die Mannschaften gegenseitig die Schläger einbehalten. Und wie wäre sichergestellt, dass der Schläger nicht erst im nachhinein vom "Einbehalter" manipuliert wurde? Sorry...solange nur solche Vorschläge kommen, wie man die Einhaltung der Regel überwacht, bleibe ich dabei, dass die Regel mehr schadet als dass sie Nutzen bringt. Und die "Analogie" mit den Drogen kapier' ich auch nicht. Erstens hat ein Polizist per Gesetz schon mal andere Befugnisse als Otto Normalverbraucher und zweitens geht's bei dem Vergehen um den Verdacht einer Straftat. Und drittens ist der Polizist eine neutrale Instanz, hingegen der Tischschiri in 99 % aller Fälle ein Mitglied einer der beteiligten Mannschaften. |
#314
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AW: Glattnoppenverbot auch in anderen Bundesländern hinfällig/rückgängig gemacht ?
Zitat:
Tunen verboten - mach man es weiter. Angeblich nicht nachweisbar... Daher schon vom Werk her tunen, tunen, tunen... Für jeden der TT-Helden nach dem Rezept so und so viele Schichten... GLN verboten - einfach griffige LN nachbehandeln (leg sie im Sommer auf die Sonne, oder kauf sie im TT-Shop "Nachbehandlung garantiert nicht sichtbar!") Keine Möglichkeit die "Glätte" zu überprüfen. Keine Geräte, keine Befugnisse an die OSR... Am besten alle neue Verbote jetzt schon verbieten oder die komplette Sportart. Na und? Wird trotzdem weiter gespielt. Geändert von Petar (25.03.2010 um 09:53 Uhr) |
#315
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AW: Glattnoppenverbot auch in anderen Bundesländern hinfällig/rückgängig gemacht ?
Zitat:
![]() Aber mal ein paar Sachen: 1: der Schläger wird nicht 'konfisziert' , sondern es wird nicht damit bzw. dagegen gespielt. Das ist ein Unterschied. Will der Spieler des bemängelten Schlägers was dagegen machen, muss er ex post die Zugelassenheit nachweisen lassen. Z.B. an den Verband schicken. (Dass da der richtige Schläger landet, ist ein Problem, aber lösbar, wie ich denke.) Ist der zulässig, wird auch ex post für den Spieler gewertet. Damit wird sich auch der bemängelnde Schiri ggfls. Gegenspieler sehr genau überlegen, was er da bemängelt. 2. zu den Tischschiris: ein Verband kann doch einem solchen diese Befugnisse einräumen, oder? Wo ist das Problem? Wenn ich 'n Aufschlag wegzählen kann, kann ich doch auch sagen, das Schläger ist illegal. Bedarf doch nur 'ner kleinen Regeländerung. 3. zum Polizisten: Straftat oder Vegehen im Sinne einer Regelverletzung spielt doch hier gar keine Rolle. Oder siehste den beklauten Noppenspieler in seinen Grundrechten bedroht? 4. Zur Neutralität: klar, darin liegt das vielleicht größte Problem: also muss man die Einstiegshürde für einen Protest hoch genug ansetzen. Damit meine ich die Möglichkeit z.B., dass das Spiel nachträglich zugunsten des betroffenen Spielers gewertet wird. Bis dahin, offenlassen im Spielbericht, weiterspielen, und gut. Ich bin mir absolut sicher, die Sache hätte sich binnen kürzester Zeit erledigt, weil a: die Proteste, die tatsächlich eingelegt werden, nahezu IMMER berechtigt sein werden und damit den Nachbehandlern ziemlich Druck machen dürften, und b: diejenigen, die aus Frust, Bosheit oder sonstwas gerne mal Protest einlegen, sich und ihrer Mannschaft einen Bärendienst erweisen. Geändert von stefan.s (25.03.2010 um 09:38 Uhr) |
#316
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AW: Glattnoppenverbot auch in anderen Bundesländern hinfällig/rückgängig gemacht ?
Ich habe das Gefühl, dass man hier immer wieder vergisst wie es zum heutigen Zuständen im unseren Sport gekommen ist:
1. Wir hatten Noppengummi (eigentlich für alle Spieler - gleiches Material). 2. Sandwichbeläge sind rausgekommen und hatten sofort klare Vorteile. 3. Als Antwort auf immer schnelleres Spiel - hat man die LN entwickelt. 4. Noppeninnen wurden immer schneller, dicker und griffiger. 5. LN wurden eben länger und mit verschiedenen Noppenköpfe. 6. Man hat angefangen NI frisch zu kleben (also noch schneller und spinniger). 7. Dagegen haben TT-Verantwortliche "Aspekt Ratio" eingeführt und die LN entschärft. 8. Weil der Belag nicht über 4 mm dicke haben dürfte, hat man bei den NI, den Obergummi dünner gemacht und die Schwämme bis 2,6 mm entwickelt. 9. Parallel dazu gab es neue Variationen bei den LN - unter anderen auch GLN. 10. Frischkleben verboten (weniger Tempo und Spin). 11. GLN verboten (wegen technischen Defiziten NICHT GLN-SPIELER, sondern NI-Spieler, die gegen diesem Material nicht spielen konnten). 12. NI werden mit den Tuner wirder schneller gemacht. Entweder im Hinterzimmer, oder schon vom Werk her. 13. Gleichzeitig kann man das Verbot von GLN nicht durchsetzen... Was kommt als Nächstes? Geändert von Petar (25.03.2010 um 09:50 Uhr) |
#317
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AW: Glattnoppenverbot auch in anderen Bundesländern hinfällig/rückgängig gemacht ?
Zitat:
![]() ![]() ![]() Deinen Vergleich der GLN mit den Antis verstehe ich also durchaus. Nur die Wirkung eines Antis ist eben weitaus geringer. Trotzdem ist das tatsächlich ein Widerspruch, dass für Noppen-Außen etwas gilt, was für NI nicht gilt. Ich geb' gern' zu, dass Du in meinen Augen sehr gut argumentiert hast. Was die reine Wirkung und Auswirkung von GLN auf unseren Sport betrifft, denken wir zwar unterschiedlich, aber in allen anderen Bereichen hast Du mich überzeugt. Gerade auch mit Deinem Beitrag # 315 hast Du sehr plausibel argumentiert! ![]() Geändert von HSV (25.03.2010 um 10:05 Uhr) |
#318
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AW: Glattnoppenverbot auch in anderen Bundesländern hinfällig/rückgängig gemacht ?
@ stefan.s
Man braucht wirklich keine Polizei und Ähnliches im Tischtennis. Was man braucht - sind es klare Vorgaben und genauso Kontrollmöglichkeiten. Alles anderes ist einfach nur bla, bla, bla... - Zweifarbiger-Schläger (Rot/Schwarz) hast Du, hast Du nicht? Bitte. - Belagstärke max. 4 mm - nachmessen, zeigt 4,12 mm - tut mir leid - Schläger ist nicht zugelassen. - Der Belag befindet sich nicht auf der Zulassungsliste - verboten. - ENEZ-Gerät zeigt rot - mit dem Schläger darfst Du nicht spielen. - LN, Belag steht zwar auf der Liste, aber nachbehandelt. Glatt... Und? Und nichts! Ich kann Dir nicht nachweisen, dass die Mindestreibung unter 25 Mikronewton ist. Warum nicht? Weil ich einfach nicht mal weiss was Mikronewton ist. Weil ich kein Gerät habe, das Zeigen sollte - es sind nur 23 mN, weil die Jungs ein Verbot ausgesprochen haben ohne Idee wie sie es kontrollieren und durchsetzen können. Stefan, es reicht nicht, dass Du glatte Noppen erkennst. Glatt, glatter, arschglatt... Nein... Die Noppen müssen eine Mindestreibung von über 25 mN haben - egal was es bedeutet und wie es aussieht... Geändert von Petar (25.03.2010 um 10:09 Uhr) |
#319
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AW: Glattnoppenverbot auch in anderen Bundesländern hinfällig/rückgängig gemacht ?
Zitat:
Wenn ich gleich mit 360 in 'ner 50er Zone fahre, kann ich doch auch bestenfalls sagen. 'ui, Glück gehabt', falls sie mich nicht krallen. Aber doch nicht nachher sagen: 'aufheben, die Tempobeschränkung', ist ja ungerecht gegenüber den anderen, wenn ich da so durchsemmele.' Oder man argumentiert, das das Verbot per se Unfug sei. Und da sind wir ja durchaus (mit guten Gründen) kontroverser Meinung. Aber ein Verbot wegen seiner mangelhaften Überprüfbarkeit aufzuheben, zeugt nicht gerade von gesundem (Un-)Rechtsbewußtsein. Vollkommen egal, ob es um ein paar simple Noppen, Doping, Drogen oder Geldwäsche geht. Dat Ding is' verboten, deshalb spielt man damit nicht. Punkt. Ich klebe (würde jetzt auch wenig bringen... ![]() Wenn andere Arschlöcher das machen, sind die die Bösen, und nicht die, die 'ne Regel aufstellen. Und, weißte was? Immer noch! Mir würde, wenn ich irgendwas zu sagen hätte, tatsächlich irgendwann der Kragen platzen und die ganze Marketing- und Pfuscherkacke verbieten, glatt, lang, kurz, geriffelt, genoppt, verzinkt, nachbehandelt, bebräunt, gewachst, Anti und semi-Anti, 12 Jahre alt, auch Tuner, Lampenöl, Kleber und Tensor und Tenergy und den ganzen Mist und vier Einheitsbeläge mit festen Kriterien vepflichtend machen: Ni, Anti, GrLN, KN, NG. Punkt aus. Und gespielt würde immer noch! Und zumindest, - da aber absolut sicher - in der Breite besser. Wetten? ![]() Aber unsere Wirtschaft, tja. Gestern kam mir ein Kollege vor der Halle entgegen, der das erste Mal seit 16 Jahren wieder TT spielen wollte und vorher 'nen Schläger gekauft hat. Gekriegt hat er 'n Kevlar-Holz und max. Plama Gold und Roxon. Schön. (Empfohlen T.B. Spirit). Kriech' ich Plack von. |
#320
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AW: Glattnoppenverbot auch in anderen Bundesländern hinfällig/rückgängig gemacht ?
Muss ich zum solchen Beispiele greifen um Dir es mit GLN zu erklären?
Halbschwergewicht im Boxen - also bis 81 kg. Ein Boxer wiegt 82 kg. Es wurde kein Wiegen durchgeführt. Du als (sagen wir) verantwortlicher Ringrichter solltest OHNE Waage entscheiden ob der jenige boxen darf. Der andere Athlet protestiert und finde es unfair gegen schwereren Gegner anzutreten. Und jetzt geht es weiter: Ja, ich bin zwar grösser als er, habe aber dünnere Oberschenkel... Eigentlich total unrealistische Situation... im Boxsport... Aber nicht im Tischtennis. |
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