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Deutscher Tischtennis Bund (DTTB) präsentiert von TIBHAR - SHOWROOM |
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Themen-Optionen |
#321
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AW: Oberliga Baden-Württemberg 05/06
Langsam wird´s - bis dato der farbigste u. abwechslungsreichste Spielbericht in diesem Jahr.......; und in unserer betulichen Randsportart Tischtennis heisst das ja schon einiges....
Spricht im Übrigen sowohl für den Verfasser - als auch für die Weinheimer Nachrichten : Denn viele angestaubte Provinzblätter würden diese Klasse nicht erkennen, wüst herumredigieren und das Ganze schlimm verunstalten (Mannheimer Morgen u. Co. eingeschlossen). Charly Charme (Chefankläger) |
#322
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AW: Oberliga Baden-Württemberg 05/06
wie stehen denn die chancen von weil am rhein als zweiter noch aufzusteigen? in der rl scheint ja neustadt ohnehin drin zu bleiben, da aus der 2. liga niemand runter kommt. karlsruhe zieht zurück, damit müsste ja ein platz frei werden. bleibt dann der vorletzte (rosenheim) in der rl, oder gehen erst die zweiten der oberligen hoch? weiß jemand bescheid?
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#323
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AW: Oberliga Baden-Württemberg 05/06
@ elch
Nach dem besten Absteiger (hier: TTV NEA) folgt: 1. Gewinner der Aufstiegsspiele zwischen den Oberligazweiten. 2. Zweiter der Entscheidungsspiele zwischen den Zweiten. 3. zweitbester Absteiger (hier: Rosenheim)
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Philipp(oussis). |
#324
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AW: Oberliga Baden-Württemberg 05/06
Ist jetzt vielleicht 'ne blöde Frage, aber wenn eine Mannschaft zurückzieht, wird auf jeden Fall der freie Platz, so wie du es beschrieben hast, aufgefüllt, oder?
Ich weiß, dass es in den letzten Jahren so gehandhabt wurde, weiß aber auch, dass der Südverband dieses Jahr diesbezüglich schon verschiedene unterschiedliche Auskünfte gegeben hat.... |
#325
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AW: Oberliga Baden-Württemberg 05/06
@ TT-Spielerin
Es wird aufgefüllt, wenn die Sollstärke von 11 Mannschaften unterschritten wird.
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Philipp(oussis). |
#326
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AW: Oberliga Baden-Württemberg 05/06
In meinen Augen stand schon vor dem entscheidenden Spiel um die Meisterschaft fest, dass beide Mannschaften aufsteigen. Da der Meister der OL Bayern wohl nicht aufsteigen will, rückt der Zweite nach. somit erübrigt sich auch ein Aufstiegsspiel zwischen den Zweiten. --> Der Zweite der OL BaWü geht direkt rauf.
Dennoch ist es mir lieber, dass wir es voraussichtlich so gepackt haben (sofern wir denn gegen Grünwettersbach gewinnen). So wird einem die bange Zeit in der Sommerpause erspart.
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Wer Sahne will muss Kühe schütteln! |
#327
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AW: Oberliga Baden-Württemberg 05/06
@ Lellabebbel
Darauf dass der Bayernerste nicht aufsteigt, würde ich mich jetzt noch nicht verlassen. Im Übrigen nimmt dessen Platz zunächst der Tabellenzweite ein, gilt also als "Meister", wenn der auch nicht wollte, darf sich der Dritte als Meister fühlen! Ob der Dritte als "Zweiter" an den Aufstiegsspielen teilnimmt, weiß ich nicht. In der Regel steht, dass der Dritte nicht für die Entscheidungsspiele nachrückt, wenn der Zweite verzichtet. Wenn der Zweite aber schon "Erster" ist...?? ;-) An den Aufstiegsspielen nimmt zudem auch der Sachsenzweite teil! Wenn der will.. Auch hat KA nocht nicht formell zurückgezogen! Jedenfalls nach meinem Kenntnisstand. Würzburg will wohl nicht aufsteigen! Will Heilbronn aufsteigen???
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Philipp(oussis). Geändert von Philippoussis (05.04.2006 um 13:03 Uhr) |
#328
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AW: Oberliga Baden-Württemberg 05/06
@ Philippoussis:
das dachte ich bisher eigentlich auch!!! Bei uns Damen zieht nämlich Dresden aus der Regionalliga zurück. Somit müsste dann Herrlingen drinbleiben und der Sieger aus dem Entscheidungsspiel Chemnitz II - Schwabhausen III (falls von denen jemand hoch will) und Betzingen aufsteigen. Richtig? Ich frage, da es anscheinend auch eine Aussage von jemandem, der sich auskennen müsste, gibt, der behauptet, im Falle eines Rückzugs einer Mannschaft gäbe es keinen zusätzlichen Aufsteiger. (Aber wann denn dann ) |
#329
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AW: Oberliga Baden-Württemberg 05/06
In diesem Fall bleibt Herrlingen als bester Absteiger drin. Es ist glaub immer abwechselnd, erst bleibt oben einer drin, dann kommt jmd von unten usw.
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#330
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AW: Oberliga Baden-Württemberg 05/06
Zitat:
18 Auf- und Abstieg, Meisterschaft 18.1 Auf- und Abstieg sind vor Beginn der Spielzeit durch den erweiterten Sportausschuss bindend zu regeln und den Vereinen schriftlich mitzuteilen. 18.2 Die erstplatzierte Mannschaft der Schlusstabelle ist Meister. Zur Ermittlung von Klassen- und Gruppensiegern, von auf- und absteigenden Mannschaften entscheiden die Ergebnisse aller ausgetragenen Spiele. Hierzu zählen auch kampflos oder durch Entscheidungen von Rechtsinstanzen gewertete Spiele. WO/AB - D 19 ist zu beachten. Bei Punktgleichheit entscheidet die größere Differenz zwischen den gewonnenen und verlorenen Spielen, notfalls die Differenz zwischen den gewonnenen und verlorenen Sätzen. Sind Spiel- und Satzdifferenz ausgeglichen, entscheidet der direkte Vergleich (Punkte, Spiele und Sätze aus der Addition der Vor- und Rückrundenspiele) zwischen den betroffenen Mannschaften. Sind auch diese ausgeglichen, ist ein Entscheidungsspiel an einem neutralen Austragungsort anzusetzen. Siehe auch WO/AB - D 20. 18.3 Grundsätzlich steigen in allen Spielklassen die Meister (Erstplatzierten) in die nächst höhere Spielklasse auf und die beiden letztplatzierten Mannschaften der zu Beginn der Rundenspiele teilnahmeberechtigten Mannschaften in die nächst niedrigere Spielklasse ab. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme in der Regionalliga: Abstieg, die drei letztplatzierten Mannschaften 18.3.1 Aufstieg in die Oberliga: Oberliga Bayern: zwei Mannschaften des Bayerischen Tischtennis-Verbandes Oberliga Baden-Württemberg: eine Mannschaft aus der Badenliga und eine Mannschaft aus der Verbandsliga Württemberg-Hohenzollern Oberliga Sachsen: zwei Mannschaften des Sächsischen Tischtennis-Verbandes 18.3.2 Verzichtet ein Meister auf den ihm zustehenden Aufstieg, so wird er nacheinander durch eine der beiden in der Tabelle nächstplatzierten Mannschaften ersetzt. Dies gilt nicht bei einem Verzicht auf die Teilnahme an Entscheidungsspielen. 18.3.3 Sind durch Spielklassenaufteilung mehrere gleichberechtigte Aufstiegsanwärter vorhanden, gilt folgende Regelung: - bei zwei untergeordneten Spielklassen steigen beide Aufstiegsanwärter auf. - bei mehr als zwei Aufstiegsanwärtern sind Entscheidungsspiele anzusetzen, ggf. ist ein Entscheidungsturnier auszutragen. - verzichtet einer der möglichen zusätzlichen Aufstiegsanwärter, so wird er nicht durch die nächstplatzierte Mannschaft ersetzt. 18.3.4 Steigt in einer Spielklasse und Gruppe die Anzahl der Mannschaften über die Sollstärke, dann steigt am Ende der anschließenden Spielrunden so lange eine Mannschaft mehr ab, bis die Sollstärke wieder erreicht ist. 18.3.5 Werden zur Auffüllung einer Spielgruppe auf den Sollstand über den normalen Aufstieg hinaus zusätzlich Mannschaften benötigt, so werden diese in folgender Reihenfolge herangezogen: - bester Absteiger aus der aufzufüllenden Spielgruppe, - Sieger des Entscheidungsspiels bzw. Entscheidungsturniers - Zweiter des Entscheidungsturniers bzw. Verlierer des Entscheidungsspiels - zweitbester Absteiger aus der aufzufüllenden Spielgruppe. Eine Auffüllung der Spielklassen nach der Klasseneinteilung ist nicht mehr möglich. 18.3.6 Die süddeutschen Absteiger aus der 2. Bundesliga werden in die Regionalligen Süd eingereiht. 19 Streichung, Zurückziehung 19.1 Streichung oder Zurückziehung einer Mannschaft zieht den Abstieg zumindest in die nächst tiefere Klasse oder in die Spielklasse der nächst tieferen Mannschaft nach sich. Alle von dieser Mannschaft ausgetragenen Spiele werden für ungültig erklärt. Falls eine andere als die unterste Mannschaft eines Vereins gestrichen wird, sind alle weiterspielenden Mannschaften umzubenennen. Im Einzelnen gilt: 19.1.1 Mannschaften, die bis zum Meldetermin für die nächste Spielzeit für die ihr zustehende Spielklasse nicht wieder gemeldet werden, beeinflussen die Auf- und Abstiegsregelung nicht. Diese Mannschaften werden ersatzlos gestrichen. 19.1.2 Mannschaften, die bis zum Meldetermin für die nächste Spielzeit für die Ihr zustehende Spielklasse zunächst gemeldet aber bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Mannschaftsaufstellungen zurückgezogen werden, werden ebenfalls ersatzlos gestrichen. Möglicherweise versteht hier jemand die Regelung 19.1.1 falsch. Diese soll jedoch bedeuten, dass nicht automatisch die zurückziehende Mannschaft als erster Absteiger der vergangenen Saison gilt, sondern zunächst die Abstiegsregelung gilt, wonach in der 11er Liga die letzten drei als Absteiger zu bezeichnen sind. D.h. in unserem Fall ist der TTV NEA bester Absteiger, egal ob KA zurückzieht. Dann wird jedoch nach der Sollstärke gesehen und wieviele Mannschaften regulär für die Liga vorhanden sind. Werden dann Mannschaften benötigt gilt 18.3.5! Dies stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar...;-)
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Philipp(oussis). |
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