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Umfrageergebnis anzeigen: Ist es richtig Punktspiele/Turniere wegen der Corona-Gefahr abzusagen?
Ja 228 64,96%
Nein 123 35,04%
Teilnehmer: 351. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #3411  
Alt 23.10.2021, 19:07
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport

Zitat:
Zitat von maninblack Beitrag anzeigen
Der DFB oder andere Sportverbände können keinem Betreiber einer Einrichtung (Kreis / Verein) -Hausrecht - ein Model 2G oder 3G oder auch 1G vorschreiben, siehe unten

Wenn ein Verein, Stadt/Gemeinde oder Verein die Regelung auf die Einrichtung (Halle/ Gebäude) bezieht ist dies FAKT und kann nicht wegen eines MANNSCHAFTSWETTBEWERB aufgehoben werden.


Haben einige immer noch nicht verstanden, dass nicht was Sportverbände schreiben auch mit geltendem Recht vereinbar ist, nur es wird immer wieder durch SPORTVERBÄNDE versucht!
Natürlich gelten in der konkreten Sporthalle die Spielregeln von Verein oder vom Besitzer. Das steht auch ziemlich am Anfang fett gedruckt in dem Dokument das Chris Kratzenstein verlinkt hat.

Ich würde es so interpretieren, dass der Heimverein die Verantwortung hat einen Spielort zu finden, wo die 3G Regel anwendbar ist. Zur Not muss er eben auswärts antreten oder das Spiel kampflos abgeben, wenn ihm das nicht möglich ist.
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  #3412  
Alt 23.10.2021, 19:19
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport

Da in Abschnitt M der WO hier keinerlei Befugnis des Verbandes enthalten ist,was den Zutritt von Sportstätten betrifft und keine anderen Regelungen gemäß Abschnitt M zulässig sind (legitimierte Entscheidungsgremium) -was ist von den Aussagen zu halten?

Hier über was der Verband (Entscheidungsgremium) entscheiden kann!

1 Allgemeines
Sollten einzelne Vorgaben der Wettspielordnung aufgrund von Vorgaben staatlichen Rechts in Krisenzeiten nicht umsetzbar sein, darf das in WO A 1.4 veröffentlichte und für die Umsetzung für offizielle Veranstaltungen seiner Zuständigkeit gemäß WO A 11 legitimierte Entscheidungsgremium
nur die in diesem Abschnitt der WO genannten Abweichungen beschließen.

2 Start, Unterbrechung und Abbruch des Spielbetriebs
3 Änderung von Meldefristen
4 Verlegung von Spielterminen
5 Anpassung von Spielsystemen
6 Abweichungen von Rahmenbedingungen
7 Abweichungen von den Konsequenzen bei Zurückziehung und Streichung
8 Reservespielerstatus
9 Wertung eines unvollständigen Punktspielbetriebs
10 Regelungen für einen Spielbetrieb, der für ungültig erklärt wurde

Es geht nicht eindeutiger!

Geändert von maninblack (23.10.2021 um 19:21 Uhr) Grund: Korrektur
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  #3413  
Alt 23.10.2021, 19:26
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport

Zitat:
Zitat von maninblack Beitrag anzeigen
Es geht nicht eindeutiger!
Pass auf, was du schreibst! Nicht, dass du am Ende noch die Wettspielordnung lobst.
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  #3414  
Alt 23.10.2021, 19:38
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport

Zitat:
Zitat von maninblack Beitrag anzeigen
Hier über was der Verband (Entscheidungsgremium) entscheiden kann!

1 Allgemeines
Sollten einzelne Vorgaben der Wettspielordnung aufgrund von Vorgaben staatlichen Rechts in Krisenzeiten nicht umsetzbar sein,

Es geht nicht eindeutiger!
Richtig es geht eindeutig um das "Staatliche Recht" nicht um die konkrete Ausgestaltung des Hausrechts. Das ist ja auch sinnvoll. Ansonsten gäbe es ja überhaupt keine Sportstädte wo man spielen könnte.

Auch außerhalb Coronazeiten ließe das Hausrecht immer zu, Spielern den Zutritt zu verwehren. Wenn das als den Verband nichts angeht, werden wir in Zukunft alle Heimspiele 9:0 gewinnen, weil wir den Gegner einfach nicht in die Halle reinlassen.
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  #3415  
Alt 23.10.2021, 19:39
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport

Nicht das „Papier“ (WO) ist das Problem sondern, dass einige Personen diese nicht kennen oder bewusst ignorieren!

Wenn, wie in einem anderen Landesverband, in einen Gesetzestext [im Schreiben des Verbandes in einen Rahmen gesetzt] etwas "eingefügt" wurde [zwischen zwei Absätzen], ausgehend, dass niemand das Original kennt, dürfte mit die Spitze sein - wurde vom Innenministerium zeitnah angemahnt, da das Original einigen doch bekannt war!
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  #3416  
Alt 23.10.2021, 19:46
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport

2G ist eine Option, die durch staatliches Recht gedeckt ist (juristisch bereits erste Urteile - so in Hessen / Hamburg auch u.a. im Lebensmitteleinzelhandel - 2G Option möglich).

Ob sinnvoll ist ein ganz anderes Thema!
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  #3417  
Alt 23.10.2021, 19:48
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport

Zitat:
Zitat von maninblack Beitrag anzeigen
Wenn, wie in einem anderen Landesverband, in einen Gesetzestext [im Schreiben des Verbandes in einen Rahmen gesetzt] etwas "eingefügt" wurde [zwischen zwei Absätzen], ausgehend, dass niemand das Original kennt, dürfte mit die Spitze sein - wurde vom Innenministerium zeitnah angemahnt, da das Original einigen doch bekannt war!
Ich kann dir jetzt nicht ganz folgen. Was haben die Regelungen von Verbänden mit Gesetzestexten zu tun? Was hat das Innenministerium (Strobel oder Seehofer?) damit zu tun?
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  #3418  
Alt 23.10.2021, 19:51
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport

Zitat:
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2G ist eine Option, die durch staatliches Recht gedeckt ist (juristisch bereits erste Urteile - so in Hessen / Hamburg auch u.a. im Lebensmitteleinzelhandel - 2G Option möglich).
Wie gesagt. Das Hausrecht ist auch im staatlichen Recht verankert. Ich kann jederzeit die Gegenspieler vom Zutritt aus der Halle ausschließen, weil mir ihre Nase nicht gefällt. Der Staat schreibt aber dem Tischtennisverband nicht vor, dass er dann das Spiel nicht für die gegnerische Mannschaft werten darf.
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Geändert von mithardemb (23.10.2021 um 19:57 Uhr)
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  #3419  
Alt 23.10.2021, 20:27
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport

Wenn „die Meinung des Verbandesin den Gesetzestext „eingearbeitet“ wurde, hier die Testung Schnelltest Vorort von Betreibern die den Schutzmaßnahmen - NAchweis Status 3G - unterworfen sind (Hallenbetreiber - nicht Veranstaltern] verbietet –

Das Bundesland HESSEN diese, in den Ausführungshinweisen, explizit zulässt [u.a. Landessportbund und ander Sportverbände auch)!

Dass der Landesverband vorher freundlich gebeten wurde, diesen Satz zu entfernen, da Landesrecht doch etwas höherwertig ist als ein Schreiben des Verbandes, wurde ignoriert.
Erst auf Intervention des Ministeriums (wer geht schon direkt zum Ursprung) vorgenommen.

Die „Anpassung“ - KORREKTUR (nur) auf der Verbandshomepage vorher alle 928 Vereine direkt angeschrieben) war äußert geschickt, so dass Personen, die nicht in der Materie sind glauben mussten, dass die Verordnung des Landes geändert wurde – war nicht der Fall!


Zum Hausrecht, es gehört etwas mehr dazu um ein „Betretungsverbot“ in öffentlichen Einrichtungen auszusprechen (außer Pandemielage - Vorgabe Gesundheitsschutz) – sollte bekannt sein!

Zum Abschluss der Verband hat keinerlei Handhabe bezüglich der Vorgabe (Hallen), da in der WO hier nichts beschrieben ist!


Die Spieler/innen haben die Möglichkeit den Zugang über eine Impfung (Optionsmodell 2G) zu erreichen. Wenn dieses Angebot nicht angenommen wird, müssen diese (Spieler/innen – Vereine) die Konsequenzen

Kein Zugang gemäß staatlicher Vorgaben => somit kein Spiel => somit Wertung gegen die Gastmannschaft

akzeptieren.

u.a. keine Lohnfortzahlung ohne Impfung bei einer Infektion mit Covid 19 - und Quarantäne - ist auch gesetzlich geregelt!

Ungeimpfte Menschen, die in Quarantäne müssen, bekommen spätestens ab 1. November deutschlandweit keinen Ausgleich mehr für ihre Verdienstausfälle. Darauf habe sich die Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Ländern am Mittwoch (22.09.) verständigt.
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  #3420  
Alt 23.10.2021, 20:43
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport

Zitat:
Zitat von maninblack Beitrag anzeigen
Zum Hausrecht, es gehört etwas mehr dazu um ein *Betretungsverbot* in öffentlichen Einrichtungen auszusprechen (außer Pandemielage - Vorgabe Gesundheitsschutz) * sollte bekannt sein!
Dann schlag mal nach unter § 903 BGB. Sobald ich das Hausrecht als Verein übertragen bekommen habe, entscheide ich wer und unter welchen Bedingungen jemand rein darf, sofern nicht ein gesetzlich verbrieftes Zugangsrecht besteht oder ich andere Gesetze verletze.

Dieses Recht bekomme ich als Verein für eine Veranstaltung fast immer, denn damit ergibt sich auch, dass ich für die Gäste und deren Verhalten Verantwortung habe.

Den Rest deines Beitrag habe ich entweder schon beantwortet oder er weicht so weit von der Themenstellung ab, dass ich nicht darauf eingehe.
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Geändert von mithardemb (23.10.2021 um 20:45 Uhr)
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