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Umfrageergebnis anzeigen: Ist es richtig Punktspiele/Turniere wegen der Corona-Gefahr abzusagen? | |||
Ja | 228 | 64,96% | |
Nein | 123 | 35,04% | |
Teilnehmer: 351. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen |
#3471
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Warum wurde mein Post verschoben? Ich nahm eindeutig Bezug auf TT und jimih81.
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Emencipate yourselves from mental slavery none but ourselves can free our minds!!! So: May the spin be with you ... and in the end, they all got fucked up!!! (Denn auf der Alp, da gibt's koa Sünd!!!) |
#3472
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Der STTV hat übrigens folgendes beschlossen:
Ab dem 08.11.2021 sind in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen die Maßnahmen bei Erreichen der Vorwarnstufe und Überlastungsstufe geregelt. Aktuell befindet sich Sachsen in der Vorwarnstufe. Es handelt sich bei der Landesverordnung um öffentliches Recht, zu dessen Umsetzung wir als Sportverband verpflichtet sind. Wir sind als Präsidium bemüht, in den nächsten Tagen durch Gespräche mit dem DTTB und dem Landessportbund einheitliche Umsetzungen für den Spielbetrieb zu erreichen. Wir hoffen, dass die neuen Maßnahmen für alle Vereine gut umsetzbar sind und auf Akzeptanz stoßen. Entsprechend der aktuellen Sächsischen Corona-Schutzverordnung werden folgende ergänzende Festlegungen zu den Punkt- und Pokalspielen und Wettkämpfen im STTV festgelegt. Bei der Vorwarnstufe, die bereits jetzt erreicht ist, gilt lt. Sächsi- scher Corona-Schutzverordnung: In einer Sporthalle dürfen sich bis zu 10 nicht geimpfte Personen aufhalten, wenn ein PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig) oder ein PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig), vorliegt. Weiterhin auf- halten dürfen sich alle geimpften und genesenen Personen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Bei Erreichen der Überlastungsstufe gilt lt. Sächsischer Corona-Schutzverordnung: In einer Sporthalle darf sich keine ungeimpfte Person aufhalten. Weiterhin aufhalten dürfen sich alle geimpften und genesenen Personen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausge- nommen. Das STTV-Präsidium erlässt für den Spielbetrieb des STTV ab dem 08.11.2021 folgende Festlegungen. Vorwarnstufe - Punkt- und Pokalspielbetrieb: 1. Findet ein Punktspiel in der Sporthalle statt, dürfen am Punktspiel max. vier Spieler/innenpro Mannschaft teilnehmen, welche nicht geimpft oder genesen sind. Ein PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig) oder ein PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig) ist notwendig. Alle anderen teilnehmenden Spieler/innen müssen geimpft oder genesen sein. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Sollten Kommunen oder Betreiber von Sportstätten in der Vorwarn- stufe die Nutzung Ihrer Sporthallen nur nach der 2G-Regel erlauben, dann sind die Festlegungen wie in der Überlastungsstufe anzuwenden. An den Punkt- und Pokalspielen dürfen dann nur noch Geimpfte und Genesene teilnehmen. In diesem Fall sind die zuständigen Sportwarte/Spielkommissions- vorsitzende der KFV, SFV, BFV und/oder STTV sofort zu informieren. Dazu sind die entsprechenden Verfügungen/Festlegungen der Kommunen, Gemeinden oder Hallenbetreiber beizufügen. 2. Finden zwei Punktspiele in der Sporthalle statt, dürfen am Punktspiel max. zwei Spieler/ innen pro Mannschaft teilnehmen, welche nicht geimpft oder genesen sind. Ein PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig) oder ein PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig) ist notwendig. Alle anderen teilnehmenden Spieler/innen müssen geimpft oder genesen sein. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. 3. Es dürfen in einer Sporthalle zur gleichen Zeit max. zwei Punktspiele stattfinden. Wurden mehr als zwei Punktspiele angesetzt, ist/sind das Spiel/die Spiele der niedrigsten Spielklasse(n) zu verlegen. 4. Sollen mehr ungeimpfte Spieler/innen einer Mannschaft im Punktspiel zum Einsatz kommen, ist bei der gegnerischen Mannschaft/den gegnerischen Mannschaften die Anzahl der ungeimpften Personen für dieses Spiel/diese Spiele zu erfragen. Somit soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Einsatz von 10 ungeimpften Spieler/innen abweichend von Punkt 1 und 2 zwischen den Mannschaften zu vereinbaren. 5. Während der Punktspiele darf paralleles Training nur von Geimpften oder Genesenen und Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren stattfinden. Der Zutritt zu den Sporthallen von anderen Personen (Zuschauer, Eltern usw.) während der Punktspiel- und Einspielzeit darf nur erfolgen, wenn diese geimpft oder genesen sind. Mit diesen Festlegungen wird gewährleistet, dass die max. Anzahl von 10 ungeimpften Personen in einer Sporthalle nicht überschritten wird. 6. Vor dem jeweiligen Punkt- oder Pokalspiel überprüfen die beiden Mannschaftsleiter gemeinsam die Impf-, Genesenen- oder Testnach- weise aller am Punktspiel teilnehmenden Spieler. 7. Als *Getestet* gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis: * PCR-Test maximal 48 Stunden gültig * PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig. Ein Test wird anerkannt, wenn er von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde oder im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, überwacht und bestätigt wurde. Der PoC-Antigen-Schnelltest als Selbsttest kann auch in der Sportstätte unter Aufsicht der beiden Mannschaftsleiter erfolgen. Die Notwendigkeit der Durchführung eines Selbsttests am Spielort muss vom zu Testenden 72 Stunden vor Spielbeginn bei den Mannschaftsleitern angezeigt werden. Die Zustimmung der beiden Mannschaftsleiter für die Durchführung muss vorher vorliegen. Der zu Testende verpflichtet sich einen Test in Original- verpackung zum Spielort mitzubringen. Weder der Heim- noch der Gast- verein müssen Selbsttests zur Verfügung stellen. Überlastungsstufe - Punkt- und Pokalspiele: Wird die Überlastungsstufe erreicht, wird der Spielbetrieb im 2G-Modell durchgeführt. Alle ungeimpften Sportler dürfen an den Punk- und Pokalspielen des STTV nicht mehr teilnehmen. Vor dem jeweiligen Punkt- oder Pokalspiel überprüfen die beiden Mannschaftsleiter gemeinsam die Impf- und Genesenennachweise aller am Punktspiel teilnehmenden Spieler/innen. Der Heimverein hat dafür Sorge zu tragen, dass keine ungeimpften Personen die Sportstätte betreten. Den Stadt- und Kreisfachverbänden wird in enger Abstimmung mit ihren Vereinen erlaubt, den Spielbetrieb ganz oder teilweise auszu- setzen, wenn die Überlastungsstufe erreicht ist. Der Nachwuchs- spielbetrieb sollte nach Möglichkeit aufrecht erhalten bleiben. Landes- und Bezirksmeisterschaften in der Vorwarn- und Über- lastungsstufe: Die Landes- und Bezirksmeisterschaften werden bis auf Widerruf im 2G-Modell durchgeführt. Das heißt, zu den Landes- und Bezirkseinzelmeisterschaften dürfen die Sporthalle nur noch Sportler, Eltern, Betreuer und Trainer betreten, wenn diese geimpft oder genesen sind. Der entsprechende Nachweis ist vor Betreten der Sporthalle vorzulegen. Für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren gilt keine Nachweispflicht. Thomas Neubert i.A. des Präsidium des STTV |
#3473
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Der BTTV wird sich diese Woche noch dazu äußern.
Mal schaun was dabei rauskommt. |
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
@ TT-Hannes
Und was ist bei Vollmond, Halbmond und Regen? Je umfangreicher die Bestimmungen, desto weniger werden sie gelesen, geschweige denn beachtet. Jedes Land, jeder Landkreis..... werden weitere Bestimmungen erlassen und für Verwirrung sorgen.
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Moral ist immer auch eine Kostenfrage. |
#3475
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
@Rudi:
Da hast du Recht. Ich finde auch, dass es viel zu Umfang/Variantenreich ist und da kaum noch jemand durchsieht. Ist ja zum Glück nicht mein Verband. Wird aber wohl nur eine Frage der Zeit sein bis wir auch im Sportausschuss meines Verbandes überlegen müssen, (wenn es zur 2G-Regelung im Sport kommen sollte) wie wir weitermachen... |
#3476
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Söder ruft Katastrophenfall aus, sorry aber da muss ich jetzt sagen wenn wir bei der Krankenhausauslastung weiter Tischtennis spielen dürfen läuft wirklich was falsch... Denke stark dass unterbrochen wird....
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#3477
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Was hat das eine mit dem anderem zutun? Die Impfung schützt doch oder doch nicht?
Ich schätze die Auswirkung wird sein dass die die weiter am Spielbetrieb teilnehmen wollen sich alle bald die 3. Impfung reinziehn müssen. Aber das werden die schon noch beschließen was das genau für Auswirkungen haben muss. Wer Angst hat kann sich alternativ ja daheim einsperren und nicht mehr rausgehn. |
#3478
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Zitat:
Vielleicht ist das die Zukunft, da der Anteil an Geimpften größer ist. Tischtennis ist schön, aber man kann es übertreiben. [Verschwörungstheorie an:] Vielleicht ist das der Weg des Verbandes um zu kleineren Mannschaften zu kommen. [Verschwörungstheorie aus:] Geändert von charlies (10.11.2021 um 16:06 Uhr) |
#3479
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Vorschlag gleich zu viert weiter spielen :-) nicht erst kommendes Jahr.
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#3480
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Ich sehe schlicht keinen Grund weil es rettet kein Leben wenn wir kein Tischtennis mehr spielen. Deswegen sterben viele trotzdem im Altenheim. Es ändert garnichts. Die Boosterimpfung soll doch angeblich helfen dann kann man das ja doch machen. Das schätze ich auch mal wird das sein was von der Bayerischen Staatsregierung kommt. Es gibt ausreichende Testmöglichkeiten und man kann die kostenlosen bzw. steuerfinanzierten Tests wieder einführen. Dann müssen sich Geimpfte eben auch testen lassen was durchaus sinnvoll wäre.
Geändert von jimih1981 (10.11.2021 um 16:11 Uhr) |
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