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Der Verband Lob und Kritik gegenüber dem Bayerischen Tischtennis-Verband |
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#31
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
Guten Morgen,
die Antwort der Geschäftsstelle war wie folgt: Nach 60 Minuten ist eine Pause einzulegen um durchzulüften. Dann kann z.B. die 2. Gruppe 60 Minuten lang trainieren, danach wieder eine Pause zum Lüften etc.. Auf meine nochmalige Nachfrage, ob die 2. Gruppe aus denselben Personen wie die 1. Gruppe bestehen kann, kam als Antwort: Ja. |
#32
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
Die erste Frage ist, wer legt fest, wie groß die Pause sein muss?
Im Rahmenkonzept Sport steht, dass ein vollständiger Luftaustausch ermöglicht werden muss. Aber wer soll das beurteilen/ festlegen? Brauche ich jetzt einen Bauphysiker oder Lüftungsingenieur um dies für jede Halle separat zu errechnen? Die zweite Frage wäre, was umfasst das Reinigungskonzept nach HACCP? Meiner Meinung nach muss dies doch der Betreiber der Sportanlage unter Berücksichtigung aller Gruppen (also incl. Schulklassen) erstellen. Mein Hygienekonzept spiegelt ja nur das Training der TT-Gruppe wieder und ist sicher kein Hygienekonzept für die ganze Sporthalle!? Natürlich können wir nach dem Training auch noch alle Türgriffe abwischen, was ist aber mit dem Rest (verschwitzte Böden, benutzte Waschbecken und Toiletten). Das würde unsere Zeit doch echt überfordern. Also da sind viele Fragen offen und wer weiß, ob sich da wirklich jemand vollumfänglich Gedanken drüber macht!? Ich habe bei den Schulen in denen wie trainieren ein Konzept eingereicht, was sich ausschließlich mit der Durchführung des Trainings beschäftigt. Dabei habe ich Pausezeiten von >15 Minuten zwischen den Einheiten vorgeschlagen. Bin gespannt, was die jeweiligen Verwaltungen (Schulverband + katholische Kirche) dazu sagen werden.
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"Wichtig ist, dass man nie aufhört zu fragen!" - Albert Einstein - |
#33
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
Schaut euch die fünfte bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an und hier besonders des § 9, zu finden z.B. hier.
Dazu noch das Rahmenhygienekonzept Sport vom Bayerischen Staatsministerium für Sport und Integration, z.B. hier. Und dann kann man auf Grundlage des Konzepts des BTTVs oder des DTTBs ein für den eigenen Verein entsprechendes Hygienekonzept aufstellen. Alles darüber hinaus sind Empfehlungen und da reicht es den gesunden Menschenverstand einzuschalten...wir werden vor allem großen Wert auf eine durchgehende Durchlüftung legen und wenn dazu die Umkleidetüren offen stehen müssen, um die zu gewährleisten, dann werden sie auch offen stehen. |
#34
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
In der Verordnung unter §9 steht ja nichts von den 60 Minuten.
Das Landratsamt will aber eine Hygienekonzept des Verbandes haben - also nimmt man, wenn man das Rad nicht neu erfinden will - das Konzept des BTTV. Da stehen jetzt aber die 60 Minuten drin. Jetzt dokumentiert man durch die Anwesenheitsliste, dass jemand 3 Einheiten a 1 Stunde mit Lüften dazwischen gemacht hat. Wenn das mit den 60 Minuten dann nicht eindeutig geregelt ist, kriegste ziemliche Probleme bei ner Kontrolle würde ich mal sagen. Denn so eindeutig ist das nicht, was der Satz "Gruppenbezogene Trainingseinheiten sind auf 60 Minuten beschränkt." bedeutet. |
#35
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
Dann nimmst du in dem Fall eben das Schutz- und Handlungskonzept des DTTB...
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#36
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
Wie immer sind solche Formulierungen sehr schwammig gehalten. Auch Behörden wollen sich nicht unbedingt angreifbar machen und lassen so viel Interpretationsraum für ihre Kontrolleure wie möglich. Um deren Job beneide ich sie dann nicht, denn entweder sind es die bösen Spielverderber, wenn sie die Regeln hart auslegen oder sie machen sich selbst angreifbar, wenn sie zu lasch handeln.
Ein wenig kenne ich mich da ja auch in beruflicher Hinsicht aus. Aber selbst als Projektleiter eines Architekturbüros traue ich mich nicht zu definieren, nach welchem Zeitraum in einer Halle ein kompletter Luftaustausch stattgefunden hat oder wie eine Lüftungsanlage konzipiert ist, wenn ich den Bau und die Berechnungen nicht kenne. - lediglich gekippte Fenster und diese zum größten Teil wahrscheinlich als Oberlichter, wo man gar nicht ran kommt, um sie ganz zu öffnen - offene Eingangstüren und Fluchtwegtüren, die man aber vielleicht gar nicht öffnen darf, damit kein Alarm losgeht - volle Leistung der Abluftabsaugung und Unterdrückung der Umluftfunktion sind vielleicht auch nicht einstellbar bzw. wegen der dann rasant steigenden Kosten nicht gewünscht Und am Ende bleibt trotzdem der Ausdruck "vollständiger Luftwechsel" stehen, den nur ein Fachmann wirklich glaubhaft versichern kann. Diese Dinge stehen übrigens alle in den von h.m. aufgeführten Vorgaben und nicht im alleinig im BTTV-Konzept! Auch die 60 Minuten kommen nicht vom BTTV sondern aus dem Rahmenkonzept Sport!
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"Wichtig ist, dass man nie aufhört zu fragen!" - Albert Einstein - |
#37
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
korrekt und der Sinn hierbei wird ja die im komplette Durchlüftung sein...ich denke die gruppenbezogene Trainingseinheit bezieht sich vor allem auf diesen Bereich.
Fakt ist ja, dass eine Stadt oder ein Landratsamt Gründe finden wird, wenn die Hallen nicht geöffnet werden sollen... Die 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29.05 hat ja offiziell erst einmal bis zum 14.05 Bestand...aber man kann wohl wie bei der Vorgängerin sicher sein, dass diese wieder verlängert wird. Also wird man als Verein und entsprechendem ausgearbeiteten und überdachten Hygienekonzept entweder jetzt gleich rein kommen oder die zuständigen Sachbearbeiter warten auf die nächste Version, in der es für sie klarer ist, was wirklich gemeint ist. Nur als Beispiel: unser zuständiger Sachbearbeiter musste gestern noch nicht, dass die Hallen grundsätzlich ab dem 8.6 wieder aufgemacht und für den Trainingsbetrieb genutzt werden können...und das, obwohl er die 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung direkt vor sich liegen hatte...alles klar? |
#38
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
Wir haben ja eine eigene Halle, die wir am Montag öffnen wollen.
Mit dem Landratsamt ist das alles schon vorbesprochen. Denen muss man ja das Hygienekonzept vorlegen können. Und wenn da was von 60 Minuten drin steht, dann muss das halt eindeutig geklärt sein, was damit gemeint ist. Und dass das nicht so klar war, haben ja diverse Vorgängerposts gezeigt. |
#39
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
das "alles klar?" bezog sich auf die teilweise Ahnungslosigkeit der zuständigen Sachbearbeiter....aber man kann ihnen da auch nicht wirklich einen Vorwurf machen, hätte unser Sonnengott das näher in seiner Presseerklärung formuliert, dann hätten die das auch mitbekommen...stattdessen versteckt sich das in Indoorsportstätten anstatt zu sagen, dass die Hallen von kontaktlosen Sportarten unter Einhaltung der entsprechenden Abstandsregelungen etc. wieder genutzt werden können...
Ich werde das mit den 60 min allgemein formulieren und den Wert auf die Durchlüftung legen, so dass zwischen zwei Trainingseinheiten hier ausreichend Zeit vergeht. |
#40
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
Ich habe jetzt für den Verein in unserem Konzept hinsichtlich des Lüftens aber nur die Aussage getroffen, dass ich dies in den angesetzten Pausen mache. Ob diese mit 15 bzw. 20 Minuten ausreichen, wenn alle Türen und Fenster offen sind und die Lüftungsanlage (ist nur in einer Schule drin) läuft, kann ich nicht beurteilen.
Wenn mir die Stadt bzw. die Kirche jetzt die Freigabe zur Nutzung gibt, bin ich dann angreifbar, falls die Zeit unter den gegebenen Umständen (Fensterfläche, Leistung Lüftungsanlage, Windsituation, etc.) zu kurz ist, um tatsächlich den vollen Luftaustausch zu erreichen oder hätten diese das als Betreiber der Halle prüfen müssen? Das selbe ist mit dem Reinigungsverfahren nach HACCP. Reichen da meine bzw. die BTTV Vorgaben mit Tische und Spielmaterial reinigen oder was soll ich zusätzlich noch machen lassen (Türgriffe, Boden, etc.)? Wenn die Verwaltung klever ist, spielen die mir bzw. dem Verein den Ball wieder zu und erteilen die Freigabe unter Beachtung aller Vorgaben nach den entsprechenden Verordnungen und Konzepten. Dann sind sie wieder außen vor und ich muss mich theoretisch kümmern, und das wird dann sehr schwierig, wenn es hieb- und stichfest sein soll. Ich bin gespannt auf die Antwort, befürchte aber das zuletzt beschriebene Szenario.
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