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  #31  
Alt 11.04.2020, 14:31
Gul Ocram Gul Ocram ist offline
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AW: Mannschaften auf Bundes- und Verbandsebene 2020/2021

Ich glaube nicht, dass es da schon Festlegungen gibt
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  #32  
Alt 11.04.2020, 17:10
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AW: Mannschaften auf Bundes- und Verbandsebene 2020/2021

Zitat:
Zitat von Hans im Glück Beitrag anzeigen
Was ist mit zurückziehen zb sinfactory aus der Oberliga können die sich dann auch für Verbandsliga melden?
M.W. ist der zur Verfügung stehende Platz bereits von Ruhrstadt Herne belegt.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß.
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  #33  
Alt 11.04.2020, 17:13
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Zitat:
Zitat von HBK Beitrag anzeigen
Könnten nicht auch Mannschaften aus der VL die bspw. auf Platz 6 in diesem Jahr waren, freiwillig in der kommenden Saison in der LL melden oder gehen solche freiwilligen Rückzüge eine Liga tiefer nicht?
M.W. werden solche Anträge gesammelt und nur stattgegeben, wenn es in der gewünschten Klasse noch freie Plätze gibt.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß.
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  #34  
Alt 11.04.2020, 18:00
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AW: Mannschaften auf Bundes- und Verbandsebene 2020/2021

Das steht in der ursprünglichen Auf-/Abstiegsregelung:
Spielklassenverzicht/Verzicht auf den Direktaufstieg
1. Ein Spielklassenverzicht aus den Bundesspielklassen (BSK) in die NRW-Liga ist möglich, danach auch ein
weiterer Abstieg gemäß Ziffer 2. Hierfür gelten folgende Vorschriften:
Herren
a) Der Antrag auf Zuordnung einer Mannschaft der BSK zur NRW-Liga muss bis zum 10.4.2020 beim
Ausschuss für Erwachsenensport des WTTV gestellt werden. Ergänzend hierzu ist der rechtsverbindliche Rückzug aus der BSK beim zuständigen Spielleiter des DTTB anzuzeigen.
b) Bei mehr als einem Spielklassenverzicht entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der betreffenden
Anträge. Der zweite und mögliche weitere Bewerber kommen nur dann zum Zuge, wenn der Bewerber Nr. 1 seinen Anspruch auf die NRW-Liga bis zum 5.6.2020 (Schlusstermin für die Auffüllung der
Spielklassen) aufgibt.

2. Ein Spielklassenverzicht von der NRW-Liga in die Verbands- oder Landesliga bzw. von der Verbands- in die
Landesliga ist nur möglich, wenn
• dadurch freiwerdende Plätze von Mannschaften eingenommen werden, die die Anwartschaft auf einen
Platz in der NRW- oder Verbandsliga besitzen, oder
• die Sollstärke der gewünschten Spielklasse nicht vorhanden ist und auch keine Anwärter mehr dafür
zur Verfügung stehen.

Passt nicht so ganz auf die jetzige Situation. Wenn nur der vermehrte Abstieg ausgesetzt wird, wären die Sollzahlen 30/60/132. Berechtigt wären 31/68/126 wovon sich die VL 10., LL2. und LL 10. auch jeweils für die untere Klasse bis zum 15.5. entscheiden dürften.
Man könnte das ev. so interpretieren, dass Mannschaften über der Sollzahl vielleicht zurückmelden könnten, allerdings würde der Überhang in der Klasse darunter möglicherweise noch größer, so dass es dann vielleicht doch nicht geht ...
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  #35  
Alt 11.04.2020, 20:51
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Okay, der Antrag wird ohnehin nicht mehr lange geheim bleiben.

Jomo, vielleicht kann die Kopie aus dem Antrag Deine Probleme beseitigen:

Für alle Spielklassen der Damen und Herren gilt:
a) Der Ausschuss für Erwachsenensport darf – unter Einhaltung der Punkte 1 bis 7 (siehe oben) – sowohl die Anzahl der Gruppen in allen Spielklassen als auch deren Sollstärke anpassen, wenn dies auf Grund der Meldezahlen anlässlich der Vereinsmeldung 2020/21 sowie vorheriger Aufstiegsverzichte oder Zurückziehungen und Anträge auf Wildcards erforderlich erscheint.
b) Klassenverzichte („freiwillige Abstiege“) sind nicht vorgesehen. Ausnahmen gibt es nur dort, wo eine Spielklasse betroffen ist, in der zufällig noch ein Platz unbesetzt ist.
c) Die Vereinsmeldung (Ende 3.6.2020) ist weiterhin Grundlage für die Spielklassenzuordnung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Ermangelung von Anwartschaftslisten Wünsche nach Verzicht auf den Direktaufstieg, den (unerwarteten) Aufstieg über die vorgenannte Regelung und den (unerwarteten) Klassenerhalt nicht in allen Fällen erfüllt werden können.
d) Soweit eine Mannschaft weniger ausgetragene Mannschaftskämpfe geltend machen will, zählt nur die Differenz gegenüber dem betreffenden Konkurrenten um den Tabellenplatz. Hinweise auf laut Terminplan noch ausstehende Mannschaftskämpfe bleiben unberücksichtigt.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß.
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  #36  
Alt 12.04.2020, 09:13
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Interessant. Ich frage mich, ob auch die Bezirke und Kreise daraufhin ihre Auf - und Abstiegsregelung kurzfristig ändern und etwa den Verzicht auf den Aufstieg neu regeln können.
Gruss Hdd
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  #37  
Alt 12.04.2020, 09:32
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Grosszügiger im Sinne von Vereinen geht immer, nur kurzfristiges Verschärfen ist rechtlich problematisch
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  #38  
Alt 12.04.2020, 09:37
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AW: Mannschaften auf Bundes- und Verbandsebene 2020/2021

Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
Interessant. Ich frage mich, ob auch die Bezirke und Kreise daraufhin ihre Auf - und Abstiegsregelung kurzfristig ändern und etwa den Verzicht auf den Aufstieg neu regeln können.
Gruss Hdd
Also das man auf Aufstieg oder relegationsteilnahme nicht verzichten kann wie sonst finde ich schon übel.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #39  
Alt 12.04.2020, 09:50
Schwammbombe Schwammbombe ist offline
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Also das sieht doch danach aus, dass auf Verbandsebene viel für die Vereine gemacht wird. Natürlich kommen jetzt die Einzelschicksale hoch, wo es weiterhin auf einen Abstieg und nicht Aufstieg hinausläuft. Aber allen kann man es nicht recht machen. Und verweise auf andere Sportarten machen nur diejenigen, die durch eine spezielle Regelung einen persönlichen Vorteil hätten.
Aus meiner Sicht ein guter Kompromiss.
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  #40  
Alt 12.04.2020, 09:59
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AW: Mannschaften auf Bundes- und Verbandsebene 2020/2021

Zitat:
Zitat von Schwammbombe Beitrag anzeigen
Aus meiner Sicht ein guter Kompromiss.
Ja finde ich auch gut. Bis auf die fehlende Möglichkeit auf Aufstieg bzw Relegation zu verzichten wie bisher.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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