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Themen-Optionen |
#31
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
bin der selben meinung wie eisenbahn, aber die menschlich natürliche meinung hat ja oftmal nichts mit dem zu tun was gerichte entscheiden
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#32
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
ich bin ebenfalls der gleichen Meinung: Wenn "linke" Leute wie Götz (und das denkt man von ihm auch aus anderen Geschichten) mit so etwas druchkommen und jetzt stolz auf irgendetwas sein wollen, ist das nur bedenklich für unser aller Sport !
(und ja, es gibt wichtigeres als Tischtennis, doch bitte sportlich bleiben) Geändert von w_W_ (10.06.2009 um 10:09 Uhr) |
#33
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
Tja, Recht haben und Recht bekommen sind nunmal zwei verschiedene Sachen. Aber komisch finde ich schon, dass man einen Spieler noch monate später nachmelden kann. Bei der Spielberechtigungsliste kann man doch auch nicht einfach jemand nachträglich melden?
Weit mehr stimmt mich nachdenklich, wie dieser Abteilungsleiter mit seinen eigenen Leuten umzugehen scheint. Den eigenen Spieler anpflaumen, weil er sich mit dem Gegner unterhält, einfach nur unverständlich... *kopfschüttel* |
#34
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
@Döring: Ich weiß nicht wieso du glaubst meinen Charakter hier negativ analysieren zu müssen! Du stellst hier ins Forum eine Frage zur Diskussion und dass es dazu verschiedene Meinungen gibt - sollte doch erwünscht sein, oder?
In der Regel plant man vor jeder Hin- und Rückrunde die Mannschaftsaufstellungen. Wenn ein Spieler mitten in der Saison (nach den Wechselfristen) dann aus dem Verein austritt, dann schädigt er massiv den Verein, da immer die Nr.1sen der folgenden Mannschaften nachrücken müssten (wie hier mehrfach aus sportlicher Sicht gefordert). Ich finde es NICHT UNSPORTLICH wenn dann ein Verein sagt, dass man diesen Spieler noch auf der Rangliste lässt um die folgenden Mannschaften nicht zu schädigen (einige spielen um den Aufstieg, bzw. Abstieg). Da ist auch nichts erschlichen, denn wenn besagter Spieler nicht gekündigt hätte und nur nicht mehr gespielt hätte, dann hätte sich keiner von EUCH aufgeregt, oder? Die Frage wurde ja von gerichtsseiten geklärt ob alles juristisch O.K. abgelaufen ist. Und wieso macht sich der Tischtennissport immer gleich lächerlich? Doping beim Radsport, Schiriskandal bei Hand- und Fussball,...! Beim Fussball laufen z.B. genauso B-Mannschaften auf wenn ein Ligaspiel nicht mehr so wichtig ist - genauso wie beim Tischtennis gegen Saisonende wenn es um nichts mehr geht. Dadurch wurden schon viele Abstiege entschieden. Geändert von Gamdschie (06.06.2009 um 13:22 Uhr) |
#35
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
und: wie man zu einem Verein wie Arzberg zurückwechseln kann (Simon Ertl, kläre uns auf), verstehe ich absolut nicht.
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#36
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
Sicherlich ist ein solches verhalten von arzberger seite nicht sehr sportlich, vor allem weil das bei winnie götz ja nicht neu ist, aber:
hat nicht fast jeder verein schon einmal einen spieler, der seine Karriere beendet hat, noch eine Halbserie auf der Rangliste stehen lassen, da er seine 3 Einsätze gemacht hatte und so kein Spieler aufrutschen musste? Und kann man sicher sagen, dass diese Spieler da nicht vielleicht auch schon aus dem Verein ausgetreten sind? und da es anscheinend beim blsv möglich ist, Mitglieder rückwirkend anzumelden, kann man auch gegen eine fehlende mitgliedschaft nichts sagen. Und einen Abstieg der Mannschaft (oder mehreren Mannschaften) zu verlangen nur aufgrund der fehlenden BLSV-Mitgliedschaft eines Spielers, die man rückwirkend einholen kann, finde ich nicht verhältnismäßig, auch wenn das ganze nicht astrein wirkt. Und sind wir mal ehrlich: Wenn es gegen den Abstieg geht für die nachfolgende Mannschaft und man kann verhindern, dass die Nummer 1 aufrutscht in die vordere Mannschaft, hätten dass nicht die meisten Vereine ähnlich gemacht? Nichtsdestotrotz finde ich es allerdings schon etwas schockierend, wie in Arzberg mit Amateur-Tischtennisspielern umgegangen wird. Es gibt doch wirklich wichtigeres als Tischtennis. Wirklich unverständlich, wie Spieler nach diesen getätigten Aussagen wieder zurückwechseln können. |
#37
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
Als völlig Unbeteiligter aus einem anderen Regierungsbezirk ein paar Anmerkungen:
Es gibt sicher viele Vereine, die alle Möglichkeiten des bestehenden Regelwerkes ausnützen. Ob dann trotzdem eine "Unsportlichkeit" vorliegt, ist sicher Geschmacksfrage, und wohl oft von sehr subjektiven Erwägungen (persönliche Animositäten, persönliche Betroffenheit etc.) geprägt. Fraglich ist dann aber ebenso, ob eben ein nicht richtig abgestimmtes Regelwerk vorliegt. Ich kenne die hier maßgeblichen Regelungen nicht genau, aber es gibt doch bestimmt Vorgaben, was passiert, wenn ein Spieler während einer Spielrunde, nicht mehr spielt, aus welchen Gründen auch immer. Hier gibt es sicher viele Beweggründe/Alternativen (Verletzung, Pause, Umzug, Unlust, interne Streitereien ... bis hin zum schlimmsten Fall Tod des Spielers). Die Frage ist doch, wann ich als Verein dann z.B. während der Rückrunde bzw. nach Einreichen der Rangliste für die Rückrunde Änderungen vornehmen muss, sprich den Spieler aus der Rangliste nehmen muss, und zwar unabhängig davon, ob der Spieler noch Mitglied in dem Verein ist oder nicht. Es kann ja wohl irgendwie auch nicht sein, dass ein Spieler, der nicht mehr spielen will aus irgendwelchen Gründen durch einen nicht gerechtfertigten Vereinsaustritt (der ja auch formell wirksam sein müsste!) den Verein zwingt, eine Ranglistenänderung vorzunehmen mitten während der laufenden Spielrunde. Wie sind denn die Regelungen, wenn ein Spieler stirbt? Sicher eine makabre Frage, aber dies ist der Fall, wo weder Verein noch Spieler hier "schuldhaft" (sei es durch Vereinsausschluss oder eben Vereinsaustritt) eine Beendigung der Vereinsmitgliedschaft herbeiführen. Ich glaube nicht, dass man dann die Rangliste ändern muss! Es ist sicher sinnvoll, hier die Frage der Spielberechtigung einfach an bestimmten Zeitpunkten festzumachen (unabhängig von der Verursachung eines späteren Wegfalls), um ansonsten spätere Diskussionen/Rechtsstreite über das Verschulden des Wegfalls der Spielberechtigung zu vermeiden. |
#38
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
Zitat:
Zum vorliegenden Fall: Wenn ich selbst als betroffener Spieler dies zur Anzeige bringe, wird das Urteil wohl anders ausfallen. Denn kein Verein hat das Recht, mich, obwohl ich Vereinsmitglied bin, ohne meine Zustimmung auf irgendeine Rangliste zu setzen. Hier kam aber die Anzeige von "aussen", daher ist meiner Meinung nach nur strittig, ob es nicht doch einen ausserordentlichen Vereinsaustritt gegeben hat. Dann wäre im beiderseitigen Einvernehmen die Kündigung gültig. Aber: Es geht im aktuellen Fall wohl um eine "Lücke" im Regelwerk. Auf unserem Kreistag im TTKreis-Bayreuth wurde dieser Fall im Beisein von unserem Bezirksvorsitzenden dargestellt und diskutiert. Meine Frage an den Bezirksvositzenden ob denn von Bezirksseite etwas unternommen wird, die Lücke zu schliessen, wurde so beantwortet (sinngemäß): Es gibt keine Lücke, da das Verbandsgericht so entschieden hat; also gibt es auch keine Notwendigkeit, eine nicht vorhandene Lücke zu schliessen. Einen Kommentar dazu erspar ich mir. Uwe Loser Spielleiter Kreis Bayreuth |
#39
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
Tja Sportfreund Uwe, manchmal weiß man wirklich nicht mehr, was im Vordergrund zu stehen hat: der Sport oder irgendwelche §§ ??!!
Sicher ist, dass das eine nicht ohne das andere geht. Auch ist mir klar, und nicht nur mir, dass die Herren "Sportrichter" mitunter Entscheidungen zu treffen haben, die dem einen oder anderen "Sportler" bzw. Verein nicht passen. Leicht ist deren Aufgabe, die das Ganze ja auch ehrenamtlich betreiben, mit Sicherheit auch nicht immer. Doch sollte man bei allem Für und Wider, bei allen möglichen Betrachtungsweisen nicht vergessen, dass eigentlich doch der Sport im Mttelpunkt zu stehen hat. Dass er "Vorfahrt" gegenüber Paragraphen haben sollte. Und dass ein "Fairplay" einer möglichen "Paragraphen-Reiterei" vorgezogen werden sollte. Wir machen das alles doch aus "Spaß an der Freud", oder ? Wenn man dann aber, wie ein anderer User hier schreibt, von scheinbar/anscheinend (sucht euch die richtige Bezeichnung bitte selbst aus) "linken" Leuten, die selbst glauben Sportler zu sein, dermaßen geblitzt wird, dann überlegt man schon, wer ist eigentlich für wen da ? Und was sollte Vorrang haben ? Und ob einem dieser "Spaß an der Freude" nicht vergällt wird. Warum, und das frage nicht nur ich mich, bringen sich eigentlich solche Vorbilder, auch im sportlichen Bereich, wie der ehemalige Bundesliga-Spieler und jetzige Chef des BTTV, Herr Dr. Carsten Matthias, nicht stärker ein ? Es geht um den Sport, und darum, andere Sportler nicht wissentlich und absichtlich hinters Licht führen zu können/dürfen. Wenn man dann hört, wie sich ein Bezirksvorsitzender beim vor wenigen Tagen statt gefundenen Bayreuther Kreistag zu diesem Thema äußert, bekommt man einen ganz, ganz dicken Hals. Frei nach dem Motto: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Ich frage mich dann allen Erntes, ob ein Funktionär wie er, den ursprünglichen und fundamentalen Gedanken, nämlich den Sport im eigentlichen Sinne, überhaupt noch im Kopf hat ??!! Kann mir jemand von der Sportkollegen hier sagen, ob es im DTTV noch den Rahul Nelson gibt ? Mich würde einfach mal interessieren, wie er zu dieser ganzen Thematik steht und wie er das Alles "behandeln" würde. Danke für ein entsprechendes Feedback. Zum "guten" Schluss noch was: Wie ich aus gewöhnlich gut unterrichteten "Insider"-Kreisen gehört habe, sollen sich die verantwortlichen und äußerst "cleveren" Herren der TS Arzberg heimlich, still und leise ins Fäustchen lachen, aufgrund der Tatsache, dass die Nachmeldung des Spielers Lorenz (lange nach Abschluss der Rückrunde !!!) durch den BLSV vom BTTV offensichtlich ganz ohne Probleme vonstatten ging und genehmigt wurde. Sauber sog i. |
#40
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
Der entscheidende Punkt ist, ob ein Spieler dem BLSV gemeldet sein muss oder ob es reicht wenn der Verein Mitglied im BLSV ist - kann das jemand beantworten?
Wenn der Spieler Mitglied sein muss und eine Nachmeldung beim BLSV rückwirkend von den Paragraphen her möglich ist, dann gibt´s an dem Urteil nix auszusetzen. Das ist zwar aus sportlicher Sicht ein Witz, aber Urteile werden nunmal nur nach Paragraphen gefällt Im vorliegenden Fall wäre noch zu klären, ob die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft fristgerecht erfolgt ist - wenn dies auch nicht der Fall ist, dann gibt´s aus juristischer Sicht nichts gegen das Urteil einzuwenden - auch wenn´s aus sportlicher Sicht nicht ok ist. |
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