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Umfrageergebnis anzeigen: Der richtige Schritt um den Nachwuchs besser zu fördern?
Ja 8 88,89%
Nein 1 11,11%
Teilnehmer: 9. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #31  
Alt 18.04.2023, 11:33
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traurig AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Manchmal stehen wir uns mit der Bürokratie im Sport auch selbst im Weg. Wenn Dinge sinnhaft sind, werden sie trotzdem erst einmal formal gebremst. Und es müssen Wege gefunden werden, wie man das dann formal korrekt umsetzt.

Nebenschauplatz:

Der Sommer Team Cup wird als gute Gelegenheit beworben, Erwachsene und Jugend gemeinsam spielen zu lassen. Das ist sehr gut, um Jugendliche in einer kritischen Altersphase heranzuführen und bei den Aktiven zu integrieren. Gerade auch total sinnvoll mit Blick auf die uneingeschränkte Spielberechtigung für Jugendliche im nächsten Jahr.

Nur leider ist das Mitwirken nur mit einer SBEM möglich. Durch die Übergangslösung im HTTV bedeutet das leider, dass diese erst zum 1.6. erteilt werden kann. Mytt hatte nicht auf dem Schirm, dass es in einzelnen Verbänden noch JES gibt. Das hätte ja auch Zugangsvoraussetzung zum STC sein können, wenn JES zur selben Uhrzeit in der selben Halle ein Race/Cup mit Erwachsenen spielen dürfen. Die STC-Teams wurden bis 17.4. gemeldet und die Spiele beginnen ab 2.5. In Hessen können Jugendliche, für die längst SBEM beantragt wurde (und durch die formalen Hürden erst am 1.6. genehmigt werden kann), erst ab 1.6. in ein Team nachträglich eingeladen/ gemeldet und eingesetzt werden.

Ein schönes Beispiel, wie hölzern unsere Sportart durch die Bürokratie wird, wenn für so einen eher unter der Kategorie Spaßwettbewerb laufenden STC keine Lösung aus formalen Gründen gefunden werden kann, Erwachsene und Jugendliche zusammen spielen zu lassen.

Klar, es ist ein Übergangsjahr und Dinge fallen erst auf, wenn es einen Fall gibt. Aber Eltern, Jugendlichen und Außenstehenden ist es schwer vermittelbar, warum man bei einem Spaßwettbewerb die Zugangsvoraussetzung nicht unbürokratisch löst (z.B. nachträglicher erweiterter Zugang JES zu STC). Hier gibt es doch keine Sportgerichtbarkeit, die eine Lösung im Sinne der Grundidee verhindert.

Vom Sinn her kann ich auch nicht verstehen, warum die SBEM nicht am 8.5. nach Abschluss der alten Runde mit den Entscheidungsspielen am 6./7.5. sofort genehmigt werden kann.

Manchmal stehen wir uns als Sportart selbst im Weg. Bei der normalen Verbandsrunde sind klare Regeln wichtig, aber bitte nicht beim STC, wenn es darum geht, Jugendlichen Spielpraxis gegen Erwachsene zu ermöglichen.
__________________
Nichts bleibt wie es wird!
Mephisto
TSG Oberrad

Geändert von Mephisto (18.04.2023 um 13:34 Uhr)
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  #32  
Alt 18.04.2023, 12:19
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AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Wenn bei 5 Anträgen von 2 unterschiedlichen Ausschüssen gestellt:

Antrag 1 - Spiel-/Jugendauschuss - WO C 3.1 - gültig ab 01.06.2023
Antrag 2 - Spielausschuss - WO H 1.2.2 - gültig ab 01.06.2023
Antrag 4 - Spiel-/Jugendausschuss - WO C 2.1 - gültig ab 01.06.2023
Antrag 5 - Spiel-/Jugendausschuss - WO C 2.3 - gültig ab 01.06.2023
Antrag 6 - Spiel-/Jugendausschuss - WO C 2.4 - gültig ab 01.06.2023

beantragt wurde, sollte man davon ausgehen, dass dieses Datum bewusst nach der Wechselfrist gesetzt wurde, mit allen daraus folgenden Konsequenzen (kein Wechselantrag nur SBEM möglich!!).

Es wurde im Vorfeld (vor dem 4. März - Beirat) auf die Problematik (01.06.) hingewiesen.

Zitat aus dem Gedächtnis:
"Wissen das es schwierig ist und suchen nach Lösungen".

Das dann versucht wird die bis zum 31.05.2023 geltenden gültigen Regelungen zu ignorieren bzw. auszuhebeln, spricht für sich.

Da dies nicht das erste Mal ist, dass Personen die für die Einhaltung bzw. Einreichung der Vorgaben zuständig sind, diese versuchen zu umgehen, zeigt einige glauben mehr zu dürfen als andere! (wo kein Kläger, da kein Reichter - oder wird schon nicht auffallen).


Der Nebenschauplatz STC - hat mit Ausnahme des Spielerpools des Deutschen Tischtennis Bund (Aktive incl. SBEM) nichts mit dem DTTB zu tun, "auch wenn dieser sich formall als Veranstalter benutzen lässt".

Da bei den 2 vorherigen Auflagen auch keine JES zugelassen waren, dürfte es sich hier um wenige Jugendlichen handeln - die leider davon betroffen sind.
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  #33  
Alt 21.04.2023, 16:54
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AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Aus plopp Nr. 4 Seite 7 vom 21.04.2023

https://plopp.httv.de/plopp-ausgabe-04-2023/67936861

Zitat:
Anpassung der WO

In der Satzung ist unter 19.2 geregelt, dass der Verbandsvorstand zusammen mit dem Ausschuss Recht aus zwingenden Gründen eine Ordnungsänderung beschließen kann.
Diese muss mit einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden.
Diese Ordnungsänderung ist dem nächsten Beirat zur Genehmigung vorzulegen.

Der Vorstand hat zusammen mit dem Ausschuss Recht mehrheitlich folgenden Beschlüsse angepasst:

Antrag 4 zur WO C 2.1 - Inkrafttreten 08.05.2023
Antrag 6 zur WO C 2.4 - Inkrafttreten 08.05.2023

Diese beiden Änderungen werden dem Beirat im Rahmen der nächsten Tagung entsprechend vorgelegt.
Da der Wortlaut der Satzun (fett durch mich)
Zitat:
19.2 Ist aus zwingenden Gründen eines Satzungs- und/oder Ordnungsänderung erforderlich, so kann sie in einer Sitzung des Verbandsvorstands bei Anwesenheit des Satzungsausschusses (bei Satzungsänderungen) bzw. Ausschuss Recht (bei Ordnungsänderungen) mit einer Mehrheit von drei Vierteln der durch die Anwesenden vertretenen Stimmen beschlossen werden.

Sollte eine Satzungs- und/oder Ordnungsänderung in der Vorstandssitzung behandelt werden, so muss dies aus der Einladung zur Sitzung hervorgehen.

Eine Begründung über Art und Ausmaß der Satzungs- und/oder Ordnungsänderung ist beizufügen. Die so beschlossene Satzungsänderung ist dann dem nächsten ordentlichen Verbandstag, eine beschlossene Ordnungsänderung dem (nächsten) Beirat zur Genehmigung vorzulegen

Die Definition "zwingend" in 19.2 ein "vager Begriff" ist - keine gesetzlichen Vorgaben oder Vorgaben des DTTB, da eine Anpassung der WO durch den Beirat erst am 4. März erfolgte und die Daten (01.06.2023) durch die einbringenden Ausschüsse offenbar nicht durchdacht waren, diese jedoch einstimmig beschlossen wurden, zeigt die "Fach-.........".


Für die Jugendlichen ist es eine Erleichterung - für das "Personal" spricht es eher nicht, da diese Anpassung nicht bereits am Beirat eingebracht wurde und nun mit "ZWINGENDEN GRÜNDEN" - tituliert wurde um 19.2 der Satzung anzuwenden.

Wobei nach der heutigen E-Mail des HTTV der Hinweis durch ... kam.
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  #34  
Alt 11.07.2023, 07:15
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AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Es ist jetzt nahezu alles erlaubt. Da kann es auch in dem einen oder anderen Fall Wettbewerbsverzerrung geben.
Was aber nicht erlaubt ist, dass Mädchen Ersatz in der männlichen Hessenliga J19 und J15 spielen dürfen. Was ist das für ein Schwachsinn? Und gerade in Hessen gibt es aktuell viele richtig gute Mädchen. Da hat sich wohl niemand ernsthaft Gedanken gemacht. Stattdessen dürfen starke J13 oder J15 Spieler, die Hessenliga J19 spielen, in den unteren Altersklassen sogar auf Kreisebene "aushelfen". Da ist etwas nicht stimmig.
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  #35  
Alt 12.07.2023, 00:58
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AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Das ist bei allen Öffnungen so. Da wird für 9 sinnvolle Fälle alles gelockert und dadurch kann ein sinnloser Fall auftreten der dann zu unschönen Folgen führt.
Da spielt ein jugendlicher in der 2. Buli und parallel ist der in der Jugendbezirksliga gemeldet und spielt ds plötzlich 2 Spiele am Ende mit damit man nicht absteigt.
Oder Jugendliche die kein Spiel in der Herren machen werden oder wollen werden da gemeldet um zur sollstärke beizutragen.
Umgekehrt gilt das gleiche. Macht man Türen für solche Tricks zu dann stehen auch härtefälle für die man die gerne offen hätte blöd da.
Es geht eben nur das eine oder andere. Und da muss dann der Verband entscheiden welche Türen er auf oder zu macht um härtefälle einesinnvolle Lösung zu geben oder eben Missbrauch zu verhindern.
Regelungen die dann 100% für alle gut sind gibt es nicht
Und der der dann benachteiligt wird findet das dann logischerweise mist. Meistvsogar was dieses jahr gut war weil.man profitiert ist nächstes jahr mist weil man plötzlich ein problem dadurch hat.....
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #36  
Alt 12.07.2023, 10:15
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AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

@Fastest115
Lücken wurden/werden immer gefunden.
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  #37  
Alt 12.07.2023, 11:20
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AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Ja das stimmt. Aber es gibt eben welche da kommt man nur durch wenn man ein Fahrrad hat und andere die sind eben so gross dass da ein Flugzeugträger durch passt.

Je mehr mann einschränkt dann erfüllen eben viele die Notwendigkeiten um eine Lücke zu nutzen nicht.

In dem Beispiel hier. Wenn man Spielern die voll in der Herren spielen sollen (zb in der Herren Verbandsliga) kein Startrecht in der Jugendmammschaft erlaubt gibt es keine Lücke (und da findet auch keiner eine)2 um die parallel "sinnfrei" in der Jugend kreisliga zu melden.
Verhindert natürlich das ein Jugend VL Spieler parallel noch sinnvoll in der Herren bezirksliga voll spielen kann

Lässt man voll doppelt spielen zu für solche Fälle dann macht man eben die Lücke weit auf für solche wettbewerbsverzerrenden Meldungen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (12.07.2023 um 11:23 Uhr)
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  #38  
Alt 13.07.2023, 16:54
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ThomasD kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Zitat:
Zitat von Abby Sciuto Beitrag anzeigen
Es ist jetzt nahezu alles erlaubt. Da kann es auch in dem einen oder anderen Fall Wettbewerbsverzerrung geben.
Was aber nicht erlaubt ist, dass Mädchen Ersatz in der männlichen Hessenliga J19 und J15 spielen dürfen. Was ist das für ein Schwachsinn? Und gerade in Hessen gibt es aktuell viele richtig gute Mädchen. Da hat sich wohl niemand ernsthaft Gedanken gemacht. Stattdessen dürfen starke J13 oder J15 Spieler, die Hessenliga J19 spielen, in den unteren Altersklassen sogar auf Kreisebene "aushelfen". Da ist etwas nicht stimmig.
Das gibts es schon die letzten Jahre das die Mädchen in den Hessenligen der Jungen nicht mitspielen dürfen. Das hat mit der neuen Regelung das jetzt auch in Hessen die SBEM Spieler*innen Erwachsene und Nachwuchsmannschaften spielen dürfen, wie es andere Landesverbände schon hatten, gar nichts zu tun. Das ist BundesWO und die dürfen wir in Hessen nicht ändern.
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  #39  
Alt 13.07.2023, 19:15
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AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Zum Glück haben wir die umfangreichste WO auf der ganzen Welt. Die das ausgearbeitet haben, waren in der Tat sehr einfallsreich. Die Verbände dürfen auch noch ihren Senf unterhalb der Bundespielklassen dazugeben, so ist es kein Wunder, das viele da nicht mehr durchblicken.
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  #40  
Alt 15.07.2023, 21:26
Abby Sciuto Abby Sciuto ist offline
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AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Zitat:
Zitat von ThomasD Beitrag anzeigen
Das gibts es schon die letzten Jahre das die Mädchen in den Hessenligen der Jungen nicht mitspielen dürfen. Das hat mit der neuen Regelung das jetzt auch in Hessen die SBEM Spieler*innen Erwachsene und Nachwuchsmannschaften spielen dürfen, wie es andere Landesverbände schon hatten, gar nichts zu tun. Das ist BundesWO und die dürfen wir in Hessen nicht ändern.
Danke für die Info. Das ändert aber nichts an der Unsinnigkeit.
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