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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #31  
Alt 18.12.2010, 15:22
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RedStar ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Noch ne Frage: Darf ich eigentlich auch was auf meiner Noppenseite machen, wenn ich die Testgrenzwerte einhalte?
Ist ja dann das gleiche, oder? So ein bischen glatter, nicht zu viel natürlich und ein bischen langsamer. Also quasi das Gegenteil vom Vorhand tunen.
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  #32  
Alt 18.12.2010, 22:27
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Mighty ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Zitat:
Zitat von RedStar Beitrag anzeigen
Noch ne Frage: Darf ich eigentlich auch was auf meiner Noppenseite machen, wenn ich die Testgrenzwerte einhalte?
Ist ja dann das gleiche, oder? So ein bischen glatter, nicht zu viel natürlich und ein bischen langsamer. Also quasi das Gegenteil vom Vorhand tunen.
Ich würde sagen, es ist keine Nachbehandlung im Sinne der ITTF-Regeln, mit einem Belag etwas zu machen, das aus ihn keinen illegalen Belag macht.
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  #33  
Alt 19.12.2010, 10:05
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Obachecka ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Wenn die Regel sagt, jegliches Verändern eines Belages (physisches, chemisches oder sonstiges...) ist nicht gestattet, dann lässt sich da eigentlich nur reininterpretieren, dass man gar nichts mit dem Belag machen darf...
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  #34  
Alt 19.12.2010, 11:17
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Zitat:
Zitat von RedStar Beitrag anzeigen
Noch ne Frage: Darf ich eigentlich auch was auf meiner Noppenseite machen, wenn ich die Testgrenzwerte einhalte?
Ist ja dann das gleiche, oder? So ein bischen glatter, nicht zu viel natürlich und ein bischen langsamer. Also quasi das Gegenteil vom Vorhand tunen.
Eine wohl nicht wirklich ernst gemeinte Frage, denn dass man das nicht darf, ist eindeutig. Interessant ist in diesem Zusammenhang höchstens, welche Möglichkeiten bestehen, eine glatt gemachte Noppe zu bewerten und ggfls für unzulässig zu erklären.

Derzeit gibt es bei den Schlägerkontrollen keine Tests mit dafür geeigneten Messgeräten, die die "Griffigkeit" eines Noppenbelages überprüfen. Überprüft wird die Belagsdicke und "Mattigkeit" mit entsprechenden Messgeräten.

Deshalb sollte allerdings keiner meinen, dass keine Handhabe besteht um einen glatt gemachten Noppenbelag aus dem Verkehr zu ziehen. "Spiegelglatte" Beläge lassen sich ja eindeutig mit einem einfachen Reibetest als unzulässig erkennen. Ansonsten sollten diejenigen, die meinen "geschickter" zu manipulieren, stets folgendes bedenken:

3 Zuständigkeit von Offiziellen
3.1 Oberschiedsrichter
3.1.2 Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für:
3.1.2.10 die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und
Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung,
Spielmaterial und Spielbedingungen;

3.3 Proteste
3.3.2 Gegen eine Tatsachenentscheidung des verantwortlichen Schiedsrichters
oder Schiedsrichter-Assistenten kann kein Protest beim Oberschiedsrichter
und gegen eine Entscheidung des Oberschiedsrichters in Fragen der Auslegung
von Regeln oder Bestimmungen kann kein Protest bei der verantwortlichen
Turnierleitung eingelegt werden.


Zwar gibt es noch folgenden Strohhalm, an dem man sich im Falle der Nichtzulassung eines Schlägers klammern kann, aber das ausgesprochene Verbot für ein bestimmtes Spiel bzw die erfolgte Kampflos-Wertung, wenn ein Schläger nach einem Spiel bei einer Kontrolle für regelwidrig erklärt wird, wird es nichts mehr ändern.

3.3.6 Eine Auslegungsfrage zu einer Regel oder Bestimmung, die sich aus der
Entscheidung eines Oberschiedsrichters, oder eine Frage zur Turnier- oder
Spielabwicklung, die sich aus der Entscheidung einer Turnierleitung ergibt,
kann von dem protestberechtigten Spieler oder Kapitän über seinen zuständigen
Nationalverband dem Regelkomitee der ITTF vorgelegt werden.
3.3.7 Das Regelkomitee trifft dann eine Entscheidung als Richtlinie für künftige
Fälle. Diese Entscheidung kann auch zum Gegenstand eines Protestes
gemacht werden, den ein Nationalverband beim BOD oder bei einer Generalversammlung
einlegt. In keinem Fall wird dadurch jedoch die Endgültigkeit
der Entscheidung des verantwortlichen Oberschiedsrichters oder der
Turnierleitung für den vergangenen Fall berührt.
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  #35  
Alt 20.12.2010, 11:27
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Eine wohl nicht wirklich ernst gemeinte Frage, denn dass man das nicht darf, ist eindeutig.
Naja, das man das andere nicht darf, ist erstmal auch eindeutig:
"self-tuning is illegal" (ITTF)

Für mich ist der Sachverhalt sehr ähnlich.
  • Einen Belag selbst tunen ist verboten. Punkt.
    Ein dilletantisches Tuning bemerkt der Schiri per Minirae lite.
    Ein geschicktes Tuning an die Grenzwerte ran bemerkt der Schiri nicht, weil es keine Meßgeräte dafür gibt.
    Daraus folgt laut Forenmehrheit hier: --> Tuning ist in der "Realität" erlaubt, solange Minirae nicht anschlägt
  • Eine Noppe zu glätten ist verboten. Punkt.
    Ein dilletantisches Glätten bemerkt der Schiri per Reibetest.
    Ein geschicktes Glätten an die Grenzwerte ran bemerkt der Schiri nicht, weil es keine Meßgeräte dafür gibt.
    --> Was folgt nun daraus für die "Realität"? Hmmmmmm...

Oder haben wir bei den Noppen andere moralische Maßstäbe?

Geändert von RedStar (20.12.2010 um 11:39 Uhr)
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  #36  
Alt 20.12.2010, 12:22
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Zitat:
Zitat von RedStar Beitrag anzeigen

Oder haben wir bei den Noppen andere moralische Maßstäbe?
Welche moralischen Maßstäbe hier die einzelnen Nutzer haben, ist doch im Bezug auf die eindeutigen Regeln uninteressant. Ich selbst halte jegliche Manipulation für nicht in Ordnung. Mache auch keinen Unterschied um welches "Grundmaterial" es sich handelt und welche Art Manipulation vorgenommen wird.

Was allerdings bedacht werden sollt ist genau das was ich zuvor beschrieben habe. Für "Tunig" mit VOC-haltigen Mitteln gibt es Messgeräte, die zumindest ab der Überschreitung des vorgegebenen Grenzwert über jeden Zweifel erhaben sind. Ebenso für die Belagsdicke.

Bei Noppenbelägen ist das leider (noch) nicht der Fall. Da hat ein OSR augenblicklich leider nur begrenzte Möglichkeiten festzustellen, ob die Noppen zu glatt sind. Sicher kann man sich allerdings trotzdem nicht sein, dass ein Noppenbelag, der zwar nicht spiegelglatt ist, zwangsläufig vom OSR durchgewunken wird, nur weil es keine Messgeräte gibt, die zweifelsfrei nachweisen können, dass sie zu glatt sind. Es reicht, wie beschrieben, völlig aus, wenn der OSR den Belag für zu glatt befindet. Ob ein OSR Noppenbeläge, die zwar noch Reibungswiderstand haben, aber seiner Meinung nach viel zu wenig, aus dem Verkehr zieht, entscheidet er halt mit gesundem Menschenverstand. Protest gegen eine solche Entscheidung einzulegen steht natürlich jedem mit den dafür beschriebenen Grundlagen frei.
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  #37  
Alt 20.12.2010, 13:23
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Zitat:
Zitat von RedStar Beitrag anzeigen
  • Einen Belag selbst tunen ist verboten. Punkt.
    Ein dilletantisches Tuning bemerkt der Schiri per Minirae lite.
    Ein geschicktes Tuning an die Grenzwerte ran bemerkt der Schiri nicht, weil es keine Meßgeräte dafür gibt.
    Daraus folgt laut Forenmehrheit hier: --> Tuning ist in der "Realität" erlaubt, solange Minirae nicht anschlägt
Dem kann ich nur entschieden widersprechen. Dass etwas nicht messbar bzw. nachweisbar ist heißt nicht, dass es deswegen erlaubt ist. Wenn man mit dieser Einstellung herangeht seh ich schon die nächsten Diskussionen auf uns zukommen wenn evtl. die Grenzwerte noch weiter heruntergeschraubt werden oder ein spezielles "Tuning-Detektions-Gerät" (wie auch immer geartet) eingesetzt werden sollte. Dann sind wir nämlich in der Diskussion ganz schnell bei "bisher war es auch erlaubt nur jetzt auf einmal nicht mehr" statt dort wo wir sein sollten: "es war bisher nicht erlaubt, konnte nur nicht nachgewiesen werden".
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  #38  
Alt 21.12.2010, 13:39
zabel zabel ist offline
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zabel ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Ich seh die Schiris in naher Zukunft mit einem Kleintransporter voller Meßinstrumente zu den Turnieren fahren.
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  #39  
Alt 21.12.2010, 13:48
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Zitat:
Zitat von zabel Beitrag anzeigen
Ich seh die Schiris in naher Zukunft mit einem Kleintransporter voller Meßinstrumente zu den Turnieren fahren.
Mit dem Problem, dass sich wohl kaum ein "Schiri" bzw. eher (Bezirks-)Verband einen solchen Haufen Messinstrumente leisten können wird...
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  #40  
Alt 21.12.2010, 13:56
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Dem kann ich nur entschieden widersprechen. Dass etwas nicht messbar bzw. nachweisbar ist heißt nicht, dass es deswegen erlaubt ist. Wenn man mit dieser Einstellung herangeht seh ich schon die nächsten Diskussionen auf uns zukommen wenn evtl. die Grenzwerte noch weiter heruntergeschraubt werden oder ein spezielles "Tuning-Detektions-Gerät" (wie auch immer geartet) eingesetzt werden sollte. Dann sind wir nämlich in der Diskussion ganz schnell bei "bisher war es auch erlaubt nur jetzt auf einmal nicht mehr" statt dort wo wir sein sollten: "es war bisher nicht erlaubt, konnte nur nicht nachgewiesen werden".
Also so geht's nun ja auch nicht. Entweder man ist der Meinung, dass Tuning innerhalb der Grenzwerte erlaubt ist oder eben nicht. Dies gilt dann aber gleichermassen für eine Privatperson wie für das sogenannte Factory-Tuning. Die Regeln nehmen an keiner Stelle Bezug darauf, dass Factory-Tuning erlaubt ist, selber Tunen aber verboten. Es ist nur die Rede vom generellen Verbot des Nachbehandelns eines Belags in irgendeiner Form. Da für die Zulassung aber nur das Obergummi entscheidend ist, kann es gar keine Rolle spielen, welcher Schwamm in welchem Zustand unter das Obergummi kommt. Sommt ist jegliche Art von Tunen innerhalb der maximalen Grenzwerte zulässig. Das war zwar von der ITTF so nicht geplant, hat sich aber so ergeben, da die Firmen sich zuerst in die Grauzone begeben haben. Jetzt den schwarzen Peter den Selbsttunern zuzuschieben ist unglaublich scheinheilig. Dass der DTTB mit seinen Funktionären offiziell nichts von einem Tuningproblem weiss bzw. dessen Nichtexistenz behauptet ist übrigens selbstredend.
Na ja, ich hab's ja schon öfters geschrieben, dass es kaum selten dämlichere Regelformulierungen als wie für das Kleben/Tunen und die Glattnoppen gibt. Aber wenn man sich halt so anschaut, welche Leute im Tischtennis wo das Sagen haben, dann wundert einen natürlich nichts.
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