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| allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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Themen-Optionen |
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#31
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Zitat:
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Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. Bertrand Russell |
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#32
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Zitat:
Da jeder TT-Spieler weiss, dass ein Profi nicht alle Nase lang sein Holz wechselt, impliziert eben der Satz "XYZ spielt mit Holz ABC", dass er dieses im Training sowie im Wettkampf praktisch ausschliesslich spielt. Vielleicht spielt er zwischendurch mal was anderes. Das ist aber dann die Ausnahme und nicht die Regel. Vom Kunden zu verlangen, dass er dies dahingehend interpretiert, dass der Spieler dieses Holz vielleicht nur einmal für 10 Sekunden in der Hand gehalten hat, halte ich für unzumutbar oder eben bewusst irreführend. Deswegen hat so eine konkrete Aussage meiner Meinung nach eine andere Qualität. JanMove |
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#33
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@ JanMove
Der Unterschied zum Betrug ist folgender: Beim Betrug schwindelt der Täter dem Opfer in der hier relevanten Fallkonstellation vor, das Kaufobjekt weise bestimmte Eigenschaften auf. Deswegen handelt es sich bei dem von Dir bemühten Beispiel mit dem Auto ( 150 km/h statt 250 km/h Spitze ) um einen astreinen Betrug, wenn die Höchstgeschwindigkeit Einfluss auf den merkantilen Wert hat, was ich jetzt mal unterstelle. Dann erleidet das Opfer durch die Täusching des Täters einen wirtschaftlich messbaren Schaden. Ein Holz aus der Serie, mit der angeblich Spieler X spielt, bleibt aber dasselbe Holz, egal, ob Spieler X nun wirklich damit spielt oder nicht. Es weist deswegen keine andere Beschaffenheit auf oder ist weniger Wert. Es ist und bleibt seinen Preis Wert ( zumindest wenn man nicht nachweisen kann, daß der gezahlte Preis sich nur aufgrund des Bezugs zu Spieler X ergab und nun nicht mehr zu erzielen sein wird - das ist nahezu unmöglich ). Insoweit wird sich der für den Betrug relevante Vermögensschaden nicht feststellen lassen. Daß wir uns richtig verstehen: Eine Täuschung liegt vor. Ein aufgrund dieser Täuschung eingetretener Vermögensschaden fehlt aber. Deswegen kein Betrug im Sinne des § 263 StGB. Ob das bewusst falsche Werben mit Aussagen wie: Spieler X spielt Material Y im Sinne des UWG verboten wäre, muß ich offen lassen. Beim Durchblättern des UWG habe ich zwei Stellen gefunden, an denen man einhaken könnte: Zum einen könnte es sich nach § 3 UWG um "irreführende Angaben" handeln. Wer sich die Vorschrift aber mal genauer durchliest, wird feststellen, daß eigentlich andere Fälle gemeint sind. Jedoch läßt die sprachliche Fassung des § 3 UWG eine weitergehende Interpretation zu. Dasselbe gilt für § 4 UWG. Ebenso könnte nach § 1 UWG ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegen. Bei einer faustdicken Lüge könnte man einen Sittenverstoss annehmen und es wird manchen Richter geben, der in so einem Fall schlicht nach der berühmten "Schweinehundtheorie" entscheidet. Da alle Vorschriften ( § 1, § 3 und § 4 UWG ) jedoch genug Einfallpunkte für Gegenargumentationen aufweisen, will ich mich, ohne einen Fachkommentar gelesen zu haben, nicht festlegen. Sonst sag ich noch was falsches. Fazit: Straf- und Zivilrechtlich läßt sich gegen eine falsche Behauptung Spieler X benutzt Material Y m. E. nichts machen. Wettbewerbsrechtlich könnte was zu machen sein. Die möglichen Stellen, an denen man einhaken könnte, sind aber allesamt auslegungsfähig und damit dehnbar wie Gummi. Ein Erfolg ist somit alles andere als sicher. Zudem wäre ein Beweis der relevanten Tatsachen ( daß Spieler X wirklich nicht mit Material Y spielt ) sicher nur schwer zu führen. Zudem stellt sich mir die Frage, ob der Endabnehmer in allen Fällen überhaupt zur Klage befugt wäre. Es könnte sein, daß manche Vorschriften nur dem Konkurrenten ein Recht auf Unterlassung oder Schadenersatz gewähren. Da ich aber bei weitem kein Spezialist im Wettbewerbsrecht bin ( ich mache Strafrecht ), bin ich auch hier ohne Spezialliteratur letztlich auf meine "Auslegungskünste" angwewiesen. Wenn sich hier einer gut im UWG auskennt, könnte er uns ja mal sagen, was er meint. So, jetzt hab ich mich noch ein bißchen juristisch ausgetobt, da kann ich jetzt gut schlafen.
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Gazelle 2.0 |
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#34
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@ MagicBackhand
Merci für die ausführliche Antwort! JanMove P.S.: Für was steht UWG? (U... Wirtschaftsgesetz? :confused: ) |
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#35
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UWG = Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
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