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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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Themen-Optionen |
#31
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Zitat:
In einem anderen ist ein Teilnehmer mit dem Nick "Klugscheisser" und auf dessen Beitrag wollte ich mich beziehen. Auch wenn wir hier zum Teil heftig diskutieren, würde ich keinen beschimpfen und Äußerungen anderer nicht als Blödsinn bezeichnen, das bringt uns alle nicht weiter @ Funktionär Du scheinst ja bewandert zu sein. Mein Beispiel mit dem Handwerker, dem ein/zwei Mann krank werden. Wie sieht´s da mit der Strafe ohne Schuld aus? |
#32
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hat mich jemand
gerufen? :confused:
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Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht |
#33
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@Ino:
Konnte deinem Gedankensprung nicht folgen ![]()
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http://www.tt.tsg-eislingen.de |
#34
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@INO
Zitat:
Die Angestellten sind lediglich seine Erfüllungsgehilfen. Wenn er nun einen Auftrag nicht ausführen kann, weil sein Krankenstand zu hoch ist, kann er sich nicht so leicht vom Vertrag lösen. Soweit liegst Du absolut korrekt. Er muss dann grundsätzlich seinem Auftraggeber den Schaden ersetzen, den der aus dem nicht ausgeführten Arbeiten hat. Es gibt aber auch hier Möglichkeiten der Haftungsminderung, aber das würde an dieser Stelle viel zu weit führen. Jedenfalls ist das Beispiel nicht mit dem Fall der Schülerinnenmannschaft vergleichbar, da es beim Handwerker um Leistung/Gegenleistung geht und ein Vertrag besteht. Ob zwischen der Schülerinnenmannschaft bzw. dem Verein und dem Ausrichter bzw. dem Kreis, Bezirk oder Verband ein vertragliches Verhältnis besteht wäre erstmal genau zu untersuchen.
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Borussia VfL 1900 e.V. Mönchengladbach - Tischtennis |
#35
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@ Funktionär
Das der Handwerker nicht genau das gleiche ist, ist mir klar. Aber normalerweise muss man doch als Verein nen Aufnahmeantrag stellen, wobei man auch die Ordnungen/Satzungen anerkennt usw. Geht man damit keine vertragliche Verpflichtung ein? Der Verband zur Organisation/Durchführung von Meisterschaften/Pokal Pressedienst usw..., die Vereine zur Zahlung von Gebühren und der Beachtung der Regeln, Teilnahme an den Meisterschaften bei gemeldeten Mannschaften usw. :confused: :confused: :confused: Da besteht anscheinend mein Verständnisproblem |
#36
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Und ich verstehe nicht warum Du mit dieser Fragestellung so viel Zeit verbringst.
Selbst wenn man diese Verpflichtung eingeht heisst das doch nicht, dass die Satzung auch vor einem ordentlichen Gericht standhalten würde. |
#37
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@ Cheftrainer
Ich antworte hier, um das vom Zensurthread zu trennen Man kann doch nicht für unterschiedliche Ordnungen ein Vergehen unterschiedlich definieren. Zudem kann man die Strafordnung nicht von der WO trennen weil: "Hinsichtlich des Nichtantretens einer Mannschaft und der daraus entstehenden Ansprüche gelten die Bestimmungen 5.14 und 5.16 der WSO in Verbindung mit 2.2.4 der StO." Wenn in der WO erst definiert ist, wann es bestraft wird, dann muss ja dort angesetzt werden. Dann gilt diese Definition aber auch für die weiteren Punkte der WO Zum Thema Meinungsäußerung: Bei meiner Meinung ist´s ne Spekulation, wenn du die private Meinung eines Verbandsmitgliedes reinstellst, ist es keine? Das störte mich. Man soll die Rechtsstaatlichkeit nicht über Bord werfen. Jedoch gibt´s auch noch ein Vertragsrecht, das besagt, das zwei Parteien in einem bestimmten Rahmen eigene vertragliche Bestimmungen setzen können. Die Frage ist für mich, ob mit der Meldung einer Mannschaft ein "Vertrag" geschlossen wurde, und ob die obige Sache aus dem Rahmen fällt, weils z.B. gegen die guten Sitten verstösst. |
#38
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Genau das ist die Frage!
Und es muss sich beim Vertragsrecht eben jeder Vertrag an die rechtsstaatlichen Grundsätze halten. Die Revisionskammer sagte eben, dass dies nicht für ein Strafordnung gelten würde. |
#39
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Ich finde man sollte sich nicht so an der Satzung "aufhängen" oder an rechtsstaatlichen Prinzipien usw.
Die elementare Frage die man sich stellen muss, ist nicht "steht es irgendwo so geschrieben?" sondern "ist das gerecht?". Das gesunde Rechtsempfinden sollte einem sagen, dass die Geldstrafe nicht O.K ist. Wenn man sich mit dem Verband nicht gütlich einigen kann, sondern die auf ihrem "Recht" bestehen, sollte man halt die Konsequenzen ziehen und die Leute beim nächsten mal anlügen: "Wir hatten einen Autounfall oder so". Damit sind dann alle unzufrieden, aber wie man in den Wald hereinruft, so.... MfG Sven
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Glücksrad:"Doof bl_ibt doof!" -Ich kaufe ein "a". |
#40
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Bericht der Lokalpresse!!!
Folgendes hat D.G. in dem zweiten Thread (Zensur beim Plopp) veröffentlicht:
heute unter http://www.kreis-anzeiger.de zu lesen Lokal-Sport 29.08.2002 „Offener Brief“ verärgert den Verband Präsidentin reagiert auf Kritik – Streit um Verbandszeitung – Leserbrief nicht veröffentlicht – Freigericht „Auslöser“ GELNHAUSEN (zk). Das hessische Tischtennis befindet sich in schweren Turbulenzen. Mit Verärgerung hat der Hessische Tischtennis-Verband (HTTV) auf einen „offenen Brief“ des Verbandsrechtsausschuss-Beisitzers Oliver Buckolt reagiert. Der Staufenberger Jurist hatte beklagt, dass nach einem Urteil der HTTV-Revisionskammer alle Teams oder Spieler, die zu Punktspiel oder Pflichtrangliste nicht antreten, bestraft werden müssen. Unabhängig davon, ob beispielsweise ein Spieler verletzt oder die Anreise durch einem Unfall beeinträchtigt ist. Buckolt hatte seinen Brief an die offizielle Verbandszeitung „Plopp“ geschickt. Dort wurde dieser nicht veröffentlicht. Daraufhin wählte der Staufenberger Kreisliga-Spieler die Form eines „offenen Briefes“, den er per E-Mail an zahlreiche Vereine in Hessen schickte. Nachdem der Gießener Anzeiger diesen Brief am vergangenen Freitag abgedruckt hatte, reagierte die HTTV-Präsidentin Anke Schreiber am selben Tag ebenfalls mit einem „offenen Brief“. Darin weist sie die Vorwürfe Buckolts zurück: „Bei nachgewiesener höherer Gewalt“ sei „überhaupt keine Bestrafung vorgesehen“, so Schreiber. Allerdings: „Nicht als höhere Gewalt zählt jedoch ... Krankheit“. Die Revisionskammer hatte dieses Urteil gefällt, nachdem das Schülerinnen-Team des TSC Freigericht einem Pflichtspiel ferngeblieben war, da drei der vier Spielerinnen erkrankt waren. Der Verein wurde trotz vorgelegter Atteste bestraft. Für die Turbulenzen sorgt allerdings keinesweg nur dieses Urteil, sondern vielmehr die Form der Auseinandersetzung. So beklagt Buckolt, dass sein Leserbrief im Verbandsorgan „Plopp“ nicht veröffentlicht wurde, „offenbar weil er der Verbandsspitze unangenehm war“. Eine herbe Kritik. Gegen diese setzt sich die HTTV-Präsidentin zur Wehr und schreibt, dass Buckolts Brief „über die Sommerpause im Hause Freudenberger nach deren eigenen Bekunden zurück gestellt worden war“. Norbert Freudenberger, in dessen Verlagshaus der „Plopp“ erscheint, ist zugleich der Ressortleiter Medien im Vorstand des HTTV. Und genau hier wird es brenzlig. Denn Freudenberger teilte auf Anfrage mit, dass die ihn betreffende Passage im Brief der Präsidentin falsch sei. Freudenberger im Wortlaut: „Das stimmt so nicht.“ Er habe den Brief keineswegs aufgrund der Sommerpause zurückgestellt und hätte diesen durchaus Anfang August veröffentlichen können. Allerdings lege er sämtliche den Verband betreffende Leserbriefe der HTTV-Geschäftsstelle vor. Geschäftsführer Karl-Heinz Schäfer habe ihn per E-Mail angewiesen, Buckolts Brief zunächst nicht abzudrucken. Weder die Präsidentin noch der hauptamtliche HTTV-Geschäftsführer Karl-Heinz Schäfer waren telefonisch zu erreichen und konnten deshalb nicht Stellung dazu beziehen. Alleine die Sekretärin der HTTV-Geschäftsstelle sagte, dass sich der Verband nun einen Rechtsbeistand nehmen und sich ansonsten in dieser Angelegenheit nicht mehr äußern möchte. Doch weiter: Dass es zwischen der Redaktion des „Plopp“ und der Verbandsspitze Differenzen gibt, ist seit einiger Zeit ein offenes Geheimnis. Die dort veröffentlichten, oftmals kritischen Leserbriefe könnten zu diesem Zerwürfnis beigetragen haben. Das glaubt zumindest Norbert Freudenberger. Ohne seine Kenntnis wurde den Vereinen in der vergangenen Woche eine neue Verbandszeitung mit allen Terminen und Verlautbarungen zugeschickt. Eine Art Konkurrenz zum „Plopp“. Wie gesagt: Dabei ist Freudenberger HTTV-Vorstandsmitglied. „Ich werde bereits gefragt, ob der Verband Angst vor der Kritik der eigenen Vereine hat“, so Freudenberger. Angst vor dem Fortbestand des „Plopp“ hat nun hingegen der Pressesprecher. Um all diese Vorgänge zu klären, hat nun Oliver Buckolt am Sonntag einen Antrag auf Einberufung eines außerordentlichen Verbandstages gestellt. Geändert von Cheftrainer (29.08.2002 um 11:46 Uhr) |
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