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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#31
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AW: falsche Aufschläge reklamieren unüblich.
Zitat:
Nehmen wir mal ein Beispiel: Was wäre wenn der SRaT den Aufschlag abzählt weil der Schläger zu Beginn des Aufschlags unterm Tisch war? Das war bis vor einigen Jahren noch ein Fehler, heute ist es regelgerecht. Wenn der SRaT sich jetzt weigern würde seine Entscheidung zu begründen, würde er dem Spieler die Chance eines berechtigten(!) Protestes gegen diese falsche Regelauslegung (Zuständigkeit OSR!) versagen. Damit handelt er weit über seine Kompetenzen hinweg. Sollte je ein SRaT auf eine Nachfrage hin mit "das brauche ich nicht zu begründen, der Aufschlag war falsch" reagieren, würde ich sicher sofort darauf bestehen, dass der OSR an den Tisch kommt und ihm die Situation schildern, schon allein um die Möglichkeit eines Protests gegen eine möglicherweise inkorrekte Regelauslegung zu wahren. Ich glaube ja nicht, dass der SRaT sich weigern würde dem OSR seine Entscheidung zu begründen - und wenn doch wird er vermutlich nicht mehr lange in dem Spiel eingesetzt bleiben ;-) |
#32
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AW: falsche Aufschläge reklamieren unüblich.
Aber auf Nachfrage hin muss er in meinen Augen auf jeden Fall begründen was falsch war.
Steht wo?????? Nehmen wir mal ein Beispiel: Was wäre wenn der SRaT den Aufschlag abzählt weil der Schläger zu Beginn des Aufschlags unterm Tisch war? Das war bis vor einigen Jahren noch ein Fehler, heute ist es regelgerecht. Wenn der SRaT sich jetzt weigern würde seine Entscheidung zu begründen, würde er dem Spieler die Chance eines berechtigten(!) Protestes gegen diese falsche Regelauslegung (Zuständigkeit OSR!) versagen. Damit handelt er weit über seine Kompetenzen hinweg. Sollte je ein SRaT auf eine Nachfrage hin mit "das brauche ich nicht zu begründen, der Aufschlag war falsch" reagieren, würde ich sicher sofort darauf bestehen, dass der OSR an den Tisch kommt und ihm die Situation schildern, schon allein um die Möglichkeit eines Protests gegen eine möglicherweise inkorrekte Regelauslegung zu wahren. Ich glaube ja nicht, dass der SRaT sich weigern würde dem OSR seine Entscheidung zu begründen - und wenn doch wird er vermutlich nicht mehr lange in dem Spiel eingesetzt bleiben ;-) Ja gutes Beispiel. Bitte dran denken, dass wir hier die ganze zeit über klassen reden wo es keinen OSR gibt (im WTTV gibt es da wirklich keinen weder der Mannscaftsführer A noch B noch beide gemeinsam). Wen willste da holen??? OK dann kanste Protest dagegen einlegen und bei der Protestverhandlung sagt der SRaT dann: der Ball war nicht hoch genug geworfen und dann ist die Tatsachenentscheidung den Regeln entsprechend. Wie gesagt wir reden hier von extremfällen die sicher nicht oft vorkommen. Es geht mir nur darum, dass es mit den Regeln eben nicht immer so einfach ist wie sich das manche vorstellen. Besonders in unteren Klassen wo meist keine geprüften SR anwesend sind (und auch die können irren) und die Spieler garkeine Ahnung haben was nun wirklich in den Regeln steht und was man darf oder nicht und schon garnicht wie sie dann gegen sowas richtig Protest einlegen
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#33
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AW: falsche Aufschläge reklamieren unüblich.
Zitat:
18.4.3 A fuller explanation should be given if necessary - for instance, where a service has been ruled illegal and the player is not sure which of the requirements he failed to meet. Language problems can often be overcome by the use of signs, such as pointing to the edge of the playing surface if a player has not noticed that the ball touched it, or demonstrating an aspect of service action that has been penalised. Natürlich ist es eine andere Sache wenn kein OSR vor Ort ist. Aber auch da würde es im Protestweg denke ich nicht heißen "aus welchem Grund haben Sie den Aufschlag abgezählt" sondern "warum haben Sie sich geweigert die Entscheidung zu begründen". Wir diskutieren nicht die Unveränderlichkeit der Tatsachenentscheidung "falscher Aufschlag" (sofern es eine Tatsachenentscheidung ist und nicht - siehe Beispiel - eine falsche Regelauslegung), sondern den Fakt, ob eine Entscheidung begründet werden muss. Und wenn eine Entscheidung zum Nachteil eines Spielers ausfällt, dann muss sie das. Weiteres Beispiel: ein Polizist hält Dich an und sagt "Sie haben soeben einen Verkehrsverstoß begangen. Ich werde Ihnen jetzt nicht sagen was falsch war, aber es kostet Sie 100 EUR." Wie lange würde diese Bestrafung ohne Begründung wohl im Zweifelsfall Bestand haben? |
#34
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AW: falsche Aufschläge reklamieren unüblich.
Jo es bleibt das problem, das man dann das Spiel trotzdem nicht nachträglich umwerten kann oder wiederholen oder ähnliches. Nur der SR würde eine "Strafe bekommen
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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