Zurück   TT-NEWS Tischtennis Forum > Fachforen > Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches
Registrieren Hilfe Kalender

Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #31  
Alt 30.08.2010, 16:35
Benutzerbild von Setz-It
Setz-It Setz-It ist offline
registrierter Besucher
Foren-Urgestein - Master of discussion *
 
Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 5.661
Setz-It ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Reinigungsmittel und Regeln

Zitat:
Zitat von JanMove Beitrag anzeigen
Tja, ich sehe das anders und hab' s ja schon mal erklärt.
1. Laut Regeln definiert sich die Regelkonformität eines Schlägers alleine durch das Ergebnis eines Enez-Tests (oder äquivalenten Tests).
2. Daraus folgt das sämtliche Massnahmen nicht regelunkonform sind, welche zu einem negativen Testergebnis führen. Dies beinhaltet u. a. auch die Verwendung von VOC-haltigen Klebern, Kantenbändern und Reinigungsmitteln.
3. Der Spieler ist alleine dafür verantwortlich, dass sein Schläger durch den Test kommt.
Als Konsquenz daraus benutze ich alkoholhaltigen Reiniger (also VOC-haltig), da der so schnell verdunstet, dass ein Test niemals darauf anschlagen würde.
Im Endeffekt sind wir bzgl. der Verwendung von VOC-haltigen Reinigern also der gleichen Meinung, jedoch ist die dahinter steckende Logik eine völlig andere.
Ja, das sehe ich wiederum anders.

zu 1.) Stimmt nicht. Nach den Regeln wird die Regelkonformität nach dem Vorliegen eines in der Vergangenheit liegenden Vorgangs (Belag wurde mit VOC geklebt oder irgendwie nachbehandelt) und eine aktuelle Zustandsmessung (ENEZ und Co.) definiert und zwar beides zusätzlich zueinander. Ein negativer Enez-Test macht einen Schläger nicht legal, ein nachbehandelter Belag, der durchs ENEZ kommt, ist auch nicht zugelassen.

Damit ist die Schlussfolgerung 2.) falsch, da sie sich auf die falsche Annahme 1.) ("neg. ENEZ = zugelassener Schläger").

Zu 3. Auch das ist laut Regeln ungenau wiedergegeben, der Spieler ist für die Art des Klebens nicht für das Ergebnis des Enez-Tests verantwortlich und das Enez darf nicht anschlagen und der Belag darf nicht behandelt worden sein.
Mit Zitat antworten
  #32  
Alt 30.08.2010, 16:40
Pinguin Pinguin ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 29.03.2001
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2.794
Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Reinigungsmittel und Regeln

Zitat:
Zitat von Rana-Hunter Beitrag anzeigen
Einzige Unlogische an der Sache ist dein Anspruch auf alleinige Deutungshoheit !
Schön zusammengefasst. Oder anders: durch wiederholen der gleichen Argumente (?) wird die eigene Position nicht überzeugender.

Manchmal gibt es eben nur ein "agree to disagree" als kleinsten gemeinsamen Nenner, das sollte man dann auch auf beiden Seiten eingestehen.

Meine Meinung dazu ist, dass der Spieler für das Bestehen des ENEZ oder RAE-Tests verantwortlich ist. Weswegen der Schläger durchfällt ist für den Tester/OSR unerheblich solange man davon ausgehen kann, dass Grund für das Nichtbestehen der Schläger selbst ist (d.h. der Test schlägt nicht aufgrund der Raumluft an - Stichwort Kalibrierung, aber das wird m.W. bei den Geräten ja berücksichtigt). Solange ich die Interpretation anhand der Regeln begründen kann - und das kann ich dank 2.4.2 - und solange es keine gegenteilige offizielle Aussage gibt, wüßte ich nicht warum ich anders handeln sollte.
Mit Zitat antworten
  #33  
Alt 30.08.2010, 17:16
Benutzerbild von Setz-It
Setz-It Setz-It ist offline
registrierter Besucher
Foren-Urgestein - Master of discussion *
 
Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 5.661
Setz-It ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Reinigungsmittel und Regeln

Das ist eigentlich doch gut nachzuvollziehen: wenn das ENEZ messen soll, ob Beläge mit VOC geklebt oder nachbehandelt wurden, aber z.B. auch bei einem VOC-getränktem Holzgriff/Griffband anschlägt, was nicht verboten ist, jedenfalls habe ich hierzu keine Passage gefunden, ist ENEZ eben in dieser konkreten Situation nicht für seinen Einsatzzweck geeignet. ("falsch-positives Ergebnis") Dann muss die Regel geändert werden ("Der gesamte Schläger darf bei Verfahren X keinen VOC-Messwert über Y haben." oder etwas in der Art.) und dann sollte nicht irgendwas, was da nicht steht, in die Regeln reingedeutet werden im Sinne eines vorauseilenden Gehorsams: "Ich darf irgendetwas etwas prinzipiell Erlaubtes mit meinem Holz nicht machen, weil sonst der Test, der aber eigentlich nur Beläge untersuchen soll, ein falsch-positives Ergebnis liefert."
Mit Zitat antworten
  #34  
Alt 30.08.2010, 19:35
eddie78 eddie78 ist offline
technisch versiert
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 16.11.2009
Ort: Offenbach am Main
Alter: 47
Beiträge: 647
eddie78 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Reinigungsmittel und Regeln

Naja, die Regel lautet:

Zitat:
3.02.04.02 A Racket Control centre shall be established at all ITTF World Title and Olympic events as well as at a select number of ITTF Pro Tour and Junior Circuit events and may be established at Continental and Regional competitions. The Racket Control centre will test rackets, according to the policy and procedure established by the Executive Committee on recommendation from the Equipment Committee, to ensure that rackets abide by all ITTF regulations including, but not limited to, racket covering thickness, flatness and presence of harmful volatile substances. Rackets that do not pass the Racket Control test cannot be used in the above listed competitions and the player will be liable to penalties according to the policy and procedure in place at the time.
Da steht also, dass der Schlägertest die "Anwesenheit gefährlicher VOC" testet; wenn der Schläger den Test nicht besteht, darf er nicht verwendet werden.
Was inhaltlich vor dem Hintergrund, dass das VOC-Verbot ja aus gesundheitlichen Gründen eingeführt wurde (...) nur konsequent ist - für den Gesundheitsschutz des Spielers sollte es unerheblich sein, wo die schädlichen VOC herkommen...

Also ist es zwar nicht verboten, wenn man VOC-haltiges Kantenband oder Reiniger verwendet, aber wenn man dadurch den ENEZ-Test nicht besteht, hat man halt Pech gehabt.

Wie Thorsten von Bayern ja schon schrieb - es besteht kein grundsätzliches Reinigerverbot - man sollte halt zusehen, dass die VOC beim Test verflogen sind. Wenn nicht, dumm gelaufen.
Ansonsten würde m.E. eine Definition, die Reinigen als unerlaubte Nachbehandlung, die den Belag chemisch oder physikalisch in seinen Eigenschaften verändern, kaum haltbar sein.

Geändert von eddie78 (30.08.2010 um 19:37 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #35  
Alt 30.08.2010, 20:17
JanMove JanMove ist offline
registrierter Besucher
Foren-Urgestein - Master of discussion **
 
Registriert seit: 10.01.2002
Ort: Aargau, Schweiz
Alter: 56
Beiträge: 9.557
JanMove genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)JanMove genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)JanMove genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)JanMove genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)JanMove genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)JanMove genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)JanMove genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)JanMove genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)JanMove genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)JanMove genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)
AW: Reinigungsmittel und Regeln

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Ja, das sehe ich wiederum anders.

zu 1.) Stimmt nicht. Nach den Regeln wird die Regelkonformität nach dem Vorliegen eines in der Vergangenheit liegenden Vorgangs (Belag wurde mit VOC geklebt oder irgendwie nachbehandelt) und eine aktuelle Zustandsmessung (ENEZ und Co.) definiert und zwar beides zusätzlich zueinander. Ein negativer Enez-Test macht einen Schläger nicht legal, ein nachbehandelter Belag, der durchs ENEZ kommt, ist auch nicht zugelassen.

Damit ist die Schlussfolgerung 2.) falsch, da sie sich auf die falsche Annahme 1.) ("neg. ENEZ = zugelassener Schläger").

Zu 3. Auch das ist laut Regeln ungenau wiedergegeben, der Spieler ist für die Art des Klebens nicht für das Ergebnis des Enez-Tests verantwortlich und das Enez darf nicht anschlagen und der Belag darf nicht behandelt worden sein.
Die Regel lautet:
2.4.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten.

Wenn zum Zeitpunkt der Messung keine flüchtigen Lösungsmitel nachgewiesen werden können, dann sind die Beläge mit einem Klebstoff befestigt, bei dem keine flüchtigen Lösungsmittel enthalten sind. Es steht da nicht, dass der Klebstoff zu jedem Zeitpunkt insbesondere in der Vergangenheit VOC-frei sein musste. Ansonsten wäre eigentlich so gut wie kein Belag zugelassen, da Obergummi und Untergummi mit VOC-haltigen Klebern in der Vergangenheit verklebt wurden. Tja, und wenn man jetzt den Belag nicht lange genug auslüftet kann es sein dass man durch den Test fällt und hat damit einfach Pech gehabt.
(Ich habe natürlich stillschweigend vorausgesetzt, dass der Schläger ansonsten alle Regeln einhält, was die maximale Belagdicke, Ebenheit, ... angeht. Hier geht's ja nur um das Kleben bzw. Reinigen.)
Mit Zitat antworten
  #36  
Alt 30.08.2010, 22:36
Benutzerbild von Mighty
Mighty Mighty ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 03.01.2007
Beiträge: 1.495
Mighty ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Reinigungsmittel und Regeln

Zitat:
Zitat von eddie78 Beitrag anzeigen
Also ist es zwar nicht verboten, wenn man VOC-haltiges Kantenband oder Reiniger verwendet, aber wenn man dadurch den ENEZ-Test nicht besteht, hat man halt Pech gehabt.
Genau so ist es, und wenn das beim Schläger passiert, wo die Beläge mit VOC-freiem Kleber geklebt wurde, dann ist der Schläger vollkommen Regel konform und der Enez-Test folglich zum Feststellen des Regelbruches ungeeignet.

Folglich darf der Schläger nicht aufgrund dieses Tests aus dem Verkehr gezogen werden oder der Spieler disqualifiziert werden.
Mit Zitat antworten
  #37  
Alt 30.08.2010, 22:57
Benutzerbild von Torsten von Bayern
Torsten von Bayern Torsten von Bayern ist offline
Multifunktionär
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: Weilheim / Obb.
Alter: 55
Beiträge: 784
Torsten von Bayern ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Reinigungsmittel und Regeln

Zitat:
Zitat von eddie78 Beitrag anzeigen
Da steht also, dass der Schlägertest die "Anwesenheit gefährlicher VOC" testet; wenn der Schläger den Test nicht besteht, darf er nicht verwendet werden.
Was inhaltlich vor dem Hintergrund, dass das VOC-Verbot ja aus gesundheitlichen Gründen eingeführt wurde (...) nur konsequent ist - für den Gesundheitsschutz des Spielers sollte es unerheblich sein, wo die schädlichen VOC herkommen...
Genauso ist es, und das erschließt sich dem gesunden Menschenverstand ja auch sofort (sofern man nicht zum Thema Gesundheitsschutz die Ansicht vertritt, dass dieser unwichtig ist).

@Pinguin: Ja, sowohl ENEZ als auch RAE messen nur den Netto-Effekt, der vom Schläger stammt:
- ENEZ muss ja immer gelüftet werden, das ist zum Zweck der Selbstjustierung
- Bei RAE messen wir zunächst den ppm-Wert der Umgebungsluft, dann den am Schläger, und was zählt, ist die Differenz.
Und nein, ich wüsste auch nicht, warum Du anders handeln solltest, ich kenne auch keinen Kollegen von uns, der anders handeln würde.

Allerdings können manche von uns schon seit Monaten angeblich nicht mehr schlafen wegen dieser panischen Angst, in die Illegalität abzurutschen.
__________________
www.ittf.com/equipment

Geändert von Torsten von Bayern (30.08.2010 um 23:16 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #38  
Alt 30.08.2010, 23:12
Benutzerbild von Mighty
Mighty Mighty ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 03.01.2007
Beiträge: 1.495
Mighty ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Reinigungsmittel und Regeln

Zitat:
Zitat von eddie78 Beitrag anzeigen
Naja, die Regel lautet:...
Da steht also, dass der Schlägertest die "Anwesenheit gefährlicher VOC" testet; wenn der Schläger den Test nicht besteht, darf er nicht verwendet werden.
Was inhaltlich vor dem Hintergrund, dass das VOC-Verbot ja aus gesundheitlichen Gründen eingeführt wurde (...) nur konsequent ist - für den Gesundheitsschutz des Spielers sollte es unerheblich sein, wo die schädlichen VOC herkommen...
Ich sage es hier nochmal: wenn man auf dem gesundheitlichem Aspekt beharrt, dann hat diese Regel über Kleber keine Chance, weil dann das Testgerät nur auf tatsächlich gefährliche Konzentrationen (unter Berücksichtigung der Expositionsdauer) eingestellt werden darf. Dann fällt auch ein saftig frischgeklebter Schläger nicht mehr durch.

Deswegen habe ich gleich in meinem ersten Beitrag geschrieben:"jetzt abgesehen von der Frage der Illegalität dieser Regel oder des Wortes "schädlich" etc.".

Wenn man aber das Wort "schädlich" als pure Deklaration oder als Appell betrachtet und unterstellt, es geht um Frischklebeverbot wegen der bekannten Spieleigenschaften des Schlägers, dann ist diese Position zwar auch nicht wirklich haltbar, aber dann hätte diese Regel logischerweise eine Chance. Allerdings muss man dann zumindest ein entsprechendes Testverfahren haben. Enez-Test ist es nicht, weil er Verwendung des VOC-Klebers nicht eindeutig beweisen kann. Es gibt also kein korrektes Testverfahren. Schon wieder keine Chance für das Frischklebeverbot.

Höchste Zeit für die Verantwortlichen das Ganze einzusehen, regelwidrige Tests zu stoppen und zu Unrecht disqualifizierte Spieler freiwillig zu entschädigen.
Mit Zitat antworten
  #39  
Alt 31.08.2010, 05:54
eddie78 eddie78 ist offline
technisch versiert
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 16.11.2009
Ort: Offenbach am Main
Alter: 47
Beiträge: 647
eddie78 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Reinigungsmittel und Regeln

[... blablubb ...]

Es steht in der Regel, dass der Test schädliche VOC testet - es ist nicht abhängig davon, ob sie aus dem Kleber stammen oder sonstwoher. Wenn VOC über dem festgelegten Grenzwert nachgewiesen werden, darf man mit dem SChläger nicht spielen. Punkt.

Aber DU hast sicher recht, Mighty, denn das ist ja schließlich ein Naturgesetz....
Mit Zitat antworten
  #40  
Alt 31.08.2010, 08:02
Benutzerbild von Setz-It
Setz-It Setz-It ist offline
registrierter Besucher
Foren-Urgestein - Master of discussion *
 
Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 5.661
Setz-It ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Reinigungsmittel und Regeln

@eddie78

Ich gebe dir prinzipiell recht und kenne diese konkrete Regel auch. Mich stört daran, dass plötzlich unter dem Punkt, wie kontrolliert werden soll, einfach mal unter der Hand eine neue Regel (plötzlich soll der ganze Schläger VOC-frei sein - vorher nie genannt) eingeführt wird. In dieser Regel sollte nur der Kontrollmodus beschrieben werden, der die an einem anderen Ort ausführlich beschriebenen Regeln umsetzt. So gesehen ist es unverständlich, wieso in der Beschreibung der Kontrollen plötzlich neue Verbote eingeführt werden. Ich bin da einfach für mehr Klarheit der Regeln, mal sollte in den Regeln sagen, dass der Schläger die und die Substanz nicht ausdünsten darf und fertig. Damit wären ich und JanMove sicherlich auch zufrieden.

@JanMove
Zitat:
Die Regel lautet:
2.4.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten.
Hier steht befestigt werden, und nicht befestigt sind. Damit ist ganz klar der Vorgang des Klebens und die Zusammensetzung des verwendeten flüssigen Klebers gemeint. Und das ist ja auch im Sinne der Regel gewesen - nämlich den Umgang mit potentiell schädlichen Lösungsmitteln einzudämmen. Und das ist vom Messzeitpunkt unabhängig, der wird in der zitierten Regel nicht als Bezugspunkt genannt. Ich finde es ja auch unglücklich aber ich kann die Regel, auch wenn ich einen ähnlichen Standpunkt wie Du vertrete, nicht so interpretieren wie du, dazu passt die Formulierung nicht.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:13 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77