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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#31
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
zu 1.) Stimmt nicht. Nach den Regeln wird die Regelkonformität nach dem Vorliegen eines in der Vergangenheit liegenden Vorgangs (Belag wurde mit VOC geklebt oder irgendwie nachbehandelt) und eine aktuelle Zustandsmessung (ENEZ und Co.) definiert und zwar beides zusätzlich zueinander. Ein negativer Enez-Test macht einen Schläger nicht legal, ein nachbehandelter Belag, der durchs ENEZ kommt, ist auch nicht zugelassen. Damit ist die Schlussfolgerung 2.) falsch, da sie sich auf die falsche Annahme 1.) ("neg. ENEZ = zugelassener Schläger"). Zu 3. Auch das ist laut Regeln ungenau wiedergegeben, der Spieler ist für die Art des Klebens nicht für das Ergebnis des Enez-Tests verantwortlich und das Enez darf nicht anschlagen und der Belag darf nicht behandelt worden sein. |
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#32
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
Manchmal gibt es eben nur ein "agree to disagree" als kleinsten gemeinsamen Nenner, das sollte man dann auch auf beiden Seiten eingestehen. Meine Meinung dazu ist, dass der Spieler für das Bestehen des ENEZ oder RAE-Tests verantwortlich ist. Weswegen der Schläger durchfällt ist für den Tester/OSR unerheblich solange man davon ausgehen kann, dass Grund für das Nichtbestehen der Schläger selbst ist (d.h. der Test schlägt nicht aufgrund der Raumluft an - Stichwort Kalibrierung, aber das wird m.W. bei den Geräten ja berücksichtigt). Solange ich die Interpretation anhand der Regeln begründen kann - und das kann ich dank 2.4.2 - und solange es keine gegenteilige offizielle Aussage gibt, wüßte ich nicht warum ich anders handeln sollte. |
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#33
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Das ist eigentlich doch gut nachzuvollziehen: wenn das ENEZ messen soll, ob Beläge mit VOC geklebt oder nachbehandelt wurden, aber z.B. auch bei einem VOC-getränktem Holzgriff/Griffband anschlägt, was nicht verboten ist, jedenfalls habe ich hierzu keine Passage gefunden, ist ENEZ eben in dieser konkreten Situation nicht für seinen Einsatzzweck geeignet. ("falsch-positives Ergebnis") Dann muss die Regel geändert werden ("Der gesamte Schläger darf bei Verfahren X keinen VOC-Messwert über Y haben." oder etwas in der Art.) und dann sollte nicht irgendwas, was da nicht steht, in die Regeln reingedeutet werden im Sinne eines vorauseilenden Gehorsams: "Ich darf irgendetwas etwas prinzipiell Erlaubtes mit meinem Holz nicht machen, weil sonst der Test, der aber eigentlich nur Beläge untersuchen soll, ein falsch-positives Ergebnis liefert."
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#34
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Naja, die Regel lautet:
Zitat:
Was inhaltlich vor dem Hintergrund, dass das VOC-Verbot ja aus gesundheitlichen Gründen eingeführt wurde (...) nur konsequent ist - für den Gesundheitsschutz des Spielers sollte es unerheblich sein, wo die schädlichen VOC herkommen... Also ist es zwar nicht verboten, wenn man VOC-haltiges Kantenband oder Reiniger verwendet, aber wenn man dadurch den ENEZ-Test nicht besteht, hat man halt Pech gehabt. Wie Thorsten von Bayern ja schon schrieb - es besteht kein grundsätzliches Reinigerverbot - man sollte halt zusehen, dass die VOC beim Test verflogen sind. Wenn nicht, dumm gelaufen. Ansonsten würde m.E. eine Definition, die Reinigen als unerlaubte Nachbehandlung, die den Belag chemisch oder physikalisch in seinen Eigenschaften verändern, kaum haltbar sein. Geändert von eddie78 (30.08.2010 um 19:37 Uhr) |
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#35
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
2.4.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten. Wenn zum Zeitpunkt der Messung keine flüchtigen Lösungsmitel nachgewiesen werden können, dann sind die Beläge mit einem Klebstoff befestigt, bei dem keine flüchtigen Lösungsmittel enthalten sind. Es steht da nicht, dass der Klebstoff zu jedem Zeitpunkt insbesondere in der Vergangenheit VOC-frei sein musste. Ansonsten wäre eigentlich so gut wie kein Belag zugelassen, da Obergummi und Untergummi mit VOC-haltigen Klebern in der Vergangenheit verklebt wurden. Tja, und wenn man jetzt den Belag nicht lange genug auslüftet kann es sein dass man durch den Test fällt und hat damit einfach Pech gehabt. (Ich habe natürlich stillschweigend vorausgesetzt, dass der Schläger ansonsten alle Regeln einhält, was die maximale Belagdicke, Ebenheit, ... angeht. Hier geht's ja nur um das Kleben bzw. Reinigen.) |
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#36
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
Folglich darf der Schläger nicht aufgrund dieses Tests aus dem Verkehr gezogen werden oder der Spieler disqualifiziert werden. |
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#37
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
@Pinguin: Ja, sowohl ENEZ als auch RAE messen nur den Netto-Effekt, der vom Schläger stammt: - ENEZ muss ja immer gelüftet werden, das ist zum Zweck der Selbstjustierung - Bei RAE messen wir zunächst den ppm-Wert der Umgebungsluft, dann den am Schläger, und was zählt, ist die Differenz. Und nein, ich wüsste auch nicht, warum Du anders handeln solltest, ich kenne auch keinen Kollegen von uns, der anders handeln würde. Allerdings können manche von uns schon seit Monaten angeblich nicht mehr schlafen wegen dieser panischen Angst, in die Illegalität abzurutschen.
__________________
www.ittf.com/equipment Geändert von Torsten von Bayern (30.08.2010 um 23:16 Uhr) |
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#38
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
Deswegen habe ich gleich in meinem ersten Beitrag geschrieben:"jetzt abgesehen von der Frage der Illegalität dieser Regel oder des Wortes "schädlich" etc.". Wenn man aber das Wort "schädlich" als pure Deklaration oder als Appell betrachtet und unterstellt, es geht um Frischklebeverbot wegen der bekannten Spieleigenschaften des Schlägers, dann ist diese Position zwar auch nicht wirklich haltbar, aber dann hätte diese Regel logischerweise eine Chance. Allerdings muss man dann zumindest ein entsprechendes Testverfahren haben. Enez-Test ist es nicht, weil er Verwendung des VOC-Klebers nicht eindeutig beweisen kann. Es gibt also kein korrektes Testverfahren. Schon wieder keine Chance für das Frischklebeverbot. Höchste Zeit für die Verantwortlichen das Ganze einzusehen, regelwidrige Tests zu stoppen und zu Unrecht disqualifizierte Spieler freiwillig zu entschädigen. |
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#39
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
[... blablubb ...]
Es steht in der Regel, dass der Test schädliche VOC testet - es ist nicht abhängig davon, ob sie aus dem Kleber stammen oder sonstwoher. Wenn VOC über dem festgelegten Grenzwert nachgewiesen werden, darf man mit dem SChläger nicht spielen. Punkt. Aber DU hast sicher recht, Mighty, denn das ist ja schließlich ein Naturgesetz.... |
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#40
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
@eddie78
Ich gebe dir prinzipiell recht und kenne diese konkrete Regel auch. Mich stört daran, dass plötzlich unter dem Punkt, wie kontrolliert werden soll, einfach mal unter der Hand eine neue Regel (plötzlich soll der ganze Schläger VOC-frei sein - vorher nie genannt) eingeführt wird. In dieser Regel sollte nur der Kontrollmodus beschrieben werden, der die an einem anderen Ort ausführlich beschriebenen Regeln umsetzt. So gesehen ist es unverständlich, wieso in der Beschreibung der Kontrollen plötzlich neue Verbote eingeführt werden. Ich bin da einfach für mehr Klarheit der Regeln, mal sollte in den Regeln sagen, dass der Schläger die und die Substanz nicht ausdünsten darf und fertig. Damit wären ich und JanMove sicherlich auch zufrieden. @JanMove Zitat:
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