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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#391
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AW: Frischkleberegel !! Verbot,.. ?
Zitat:
1. das kleben innerhalb umschlossener räume ist verboten. 2. wer erwischt wird beim kleben, wird mit sofortigem spielverlust bestraft. 3. der regeltechnische zustand des schlägers wird mit keinem wort erwähnt, d.h. er bleibt unverändert. geklebte schläger sind aber prinzipiell erlaubt. 4. auch vom besitzer des schlägers ist in der erläuterung nicht die rede, d.h. er bleibt auch nach wie vor "zugelassen". fazit: da in der erläuterung nur vom kleber, aber nie vom besitzer eines schlägers spricht, ist es nach den regeln zulässig, jemand anders seinen schläger irgendwo kleben zu lassen und dann an einem wettkampf teilzunehmen. wieder mal sind die regeln sehr gründlich durchdacht
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republikaner sind faschisten |
#392
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AW: Frischkleberegel !! Verbot,.. ?
@ Magic
Jetzt interessiert mich noch Volkmars Rechtsauffassung dazu Zitat:
Sicher gibt es in jedem Sport Regeln, die zu befolgen sind - aber nur in einer Sportart wird so in Individualrechte eingegriffen - und das, obwohl der inkriminierte Vorgang an sich erlaubt ist! Ein echter Treppenwitz |
#393
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AW: Frischkleberegel !! Verbot,.. ?
Zitat:
Mal ernsthaft: Du hast doch bestimmt auch schon mitbekommen, dass es männliche und weibliche Schiedsrichter gibt, oder? Und dann kontrolliert halt bei einer Großveranstaltung nicht der OSR, sondern eine weibliche SRin den Umkleideraum der Damen... @sVeNd: diejenigen Spieler, die sich ihren Schläger von jemandem anderen Frischkleben lassen würden, können es sich im Prinzip gleich sparen. Jeder hat seine eigene Technik (Klebermenge, Antrockenzeit etc.), von daher wird es wohl kaum zu "Lohnklebungen" kommen. |
#394
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AW: Frischkleberegel !! Verbot,.. ?
Zitat:
Zum Lohnkleben: Meine Freundin interesiert sich auch für TT und war schon X-mal dabei wie ich meinen Schläger geklebt habe. Sie weiß wieviel Kleber drauf muß und wielange der trocknen soll. Der traue ich schon zu meine Schläger ordentlich zu kleben. hat sie auch schon gemacht wenn ich beschäftigt war mit dem Ausfüllen des Spielberichts zB. Und warum soll das einer nicht wissen/können wenn er entsprechende Anweisung bekommt. Ist wie der Bespanner bei Tennisturnieren.... |
#395
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AW: Frischkleberegel !! Verbot,.. ?
Zitat:
Tut mir leid, aber das ist deutlich zu spitzfindig und - verzeih mir - typisch Laie, der juristisch argumentiert. Analog zu Deiner Argumentation könnte ich Dir auch sagen: Das StGB verbietet Dir gar nicht, zu töten. Wenn Du es aber machst und man überführt Dich, mußt Du mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Es ist das Wesen eines Verbots, daß Zuwiderhandlungen mit Sanktionen belegt sind. Wenn Du meinen Beitrag aber richtig gelesen hast, dann wäre Dir aufgefallen, daß es mir gar nicht um eine Klebeverbot als solches geht. Wenn man das Kleben komplett verbietet, dann muß diese Regel auch befolgt werden. Das ist klar. Aber was sich der DTTB da bei der Umsetzung geleistet hat, ist einfach nur dumm. Man kann doch nicht auf der einen Seite das Spielen mit einem frischgeklebten Schläger erlauben, auf der anderen Seite das Kleben jedoch - zumindest an Regentagen - unmöglich machen. Das ergibt einfach keinen Sinn!!!!! Dieses "Love ist oder leave it"-gequatsche ( "Wenn man mit den Regeln nicht einverstanden ist, dann hört man halt auf" ) ist einfach nur neben der Sache. Ich bin jederzeit bereit, mich an die Regeln zu halten. Diese müssen aber Sinn machen und transparent sein. Und auch für die "Regelaufsteller" gibt es Grenzen, die der DTTB hier aus schlichter Ignoranz, Überheblichkeit und Inkompetenz gänzlich mißachtet hat. Zu Deiner Information: Ich bin Staatsanwalt und befasse mich täglich mir "Regelbrechern" und Sanktionen. Gerade in diesem Zusammenhang kommt man aber sehr schnell darauf, daß man die Leute nicht einfach pauschal niedermähen oder über einen Kamm scheren darf. Gesetze ( und Regeln ) können hinsichtlich der Sanktion immer nur generelle Vorgaben sein, die zu beachten sind. Zum Glück eröffnent die StPO und das StGB aber eine Vielzahl von Möglichkeiten, die möglichen Sanktion anzupassen. Davon machen die Juristen auch regen Gebrauch. Es ist absoluter Quatsch, nur eine einzige Sanktion an einen Verstoß zu knüpfen ( sowas gibt es nur beim Mord und ähnlich krassen Delikten und selbst da nicht zu 100% ). Umso bedenklicher wird dies, wenn es um ein an sich erlaubtes Verhalten geht ( spielen mir geklebtem Schläger ). Man sollte vielleicht auch beim DTTB mal zwischendurch einen Fragen, der sich damit auskennt, wenn man irgendwas neues macht.
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Gazelle 2.0 |
#396
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AW: Frischkleberegel !! Verbot,.. ?
Zitat:
Trent |
#397
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AW: DTTB/ITTF: Kleben in umschlossenen Räumen verboten!
Der DTTB kann das Frischkleben nicht verbieten. Das kann nur die ITTF. In der Führung des DTTB gibt es Juristen, so z.B. der Präsident des DTTB. So ganz aus dem Bauch heraus dürfte daher die Entscheidung über die Abschaffung der Kleberäume nicht gefallen sein.
In der Praxis gibt es keine sachgerechten Kleberäume. Wenn überhaupt, werden schlecht belüftete Besenkammern "zweckentfremdet". Nach einer vom DTTB in Aufrag gegebenen Risikoanalyse können dabei auch bei ausschließlicher Verwendung von erlaubten Klebern Symtome, wie Benommenheit u.s.w. auftreten. Benutzt jemand verbotene Kleber (was häufiger vorkommt), so sind ernsthaftere Folgeschäden möglich. Was blieb dem DTTB anders übrig, als so zu entscheiden. Oder sollte er aus formaljuristischen Bedenken die nicht unerhebliche Gesundheitsbelastung weiter zulassen? |
#398
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AW: Frischkleberegel !! Verbot,.. ?
Hallo!
Zitat:
Wie groß muß ein Turnier oder eine Veranstaltung sein, damit man zwei Schiedsrichter vor Ort hat? Und damit sind wir schon bei den Kosten: Die Aktivität des Schiedsrichters wird bezahlt. Damit haben wir also -ganz im Ernst gemeint- den Fall gefunden, der Veranstalter von Turnieren Geld kostet: Zwei Schiedsrichter statt einem, damit ohne Vorankündigung die Umkleiden und Toiletten der Männchen und Weibchen überhaupt kontrolliert werden können. Wie sollte die Regel sonst überhaupt durchgesetzt werden??? @OSR: Nicht schreiben "mach Du erst," sondern liefere bitte die Stelle des Regelwerkes, die besagt, daß ich mit einem Fremd-frischgeklebten Schläger wenn der Fremdfrischkleber erwischt wurde nicht mehr spielen darf. Ich traue dem Regelwerk viel zu- das aber nicht. ======================================= Fazit: Ignorieren, da nicht durchsetzbar / praktikabel ======================================= Liebe Schiedsrichter, klärt mich / uns dumme(n) Spieler auf: Wie kann man sich selber vor diesen und andere Karren spannen lassen und dabei ernst bleiben? ( Ich könnte das nicht... )
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vG, . . . wW -- Geändert von w_W_ (09.07.2004 um 15:50 Uhr) |
#399
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AW: Frischkleberegel !! Verbot,.. ?
Zitat:
Also wenn Du mich bzw. meine Regelauffassung kritisieren möchtest, dann zitier bitte den richtigen Absatz. Auch wenn ich in großen Teilen die Meinung von OSR teile... Ich muss dir insofern Recht geben, als dass das Kleben bei schlechtem Wetter nun relativ schwierig werden dürfte. Aber sittenwidrig, gegen die Menschenwürde und ein unerlaubter Eingriff in die Privatsphäre??? Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Kleber Stoffe enthalten sind, die stark gesundheitsschädlich (cancerogen etc.) wirken. Für diese Stoffe gibt es im Einzelnen Vorschriften für den Umgang hiermit (eine genaue Inhaltsangabe der im Kleber enthaltenen Stoffe gibt es leider nicht). Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auf die bestehenden Schutzvorschriften hinzuweisen und deren Einhaltung zu überwachen. Zu diesen gehört u.a. auch, dass manche Stoffe nur mit Handschuhen, unter dem Abzug, mit Schutzbrille oder mit sonstigen besonderen Schutzvorkehrungen verarbeitet werden dürfen. Genauso wie ein Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern hat, genauso hat der Sportverband gegenüber seinen Sportlern eine Fürsorgepflicht. Ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern erlaubt, giftige Stoffe in der Kantine oder zu Hause zu verarbeiten, würde evtl. strafrechtlich, jedenfalls zivilrechtlich belangt werden können (korrigier mich bitte, falls dem nicht so sein sollte, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann). Wenn jetzt der DTTB seinen Sportlern erlaubt, diese möglicherweie stark gesundheitsschädlichen Stoffe (eine genaue Analyse der Inhaltsstoffe liegt uns ja nicht vor) unter Umgehung der Schutzbestimmungen zu verarbeiten, so würde er sich dem Risiko aussetzen, später auf zivilrechtlichem Wege zu Schadensersatz herangezogen werden zu können (von wegen "ich wußte ja nicht dass es so gefährlich sein könnte, der DTTB hat es ja erlaubt im Kleberaum..."). Ein Arbeitgeber hat ja auch das Recht, einen Arbeitnehmer abzumahnen bzw. ihm zu kündigen, falls er diese Schutzvorschriften umgeht. Genauso verfährt der DTTB. Er sanktioniert mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln ein Überschreiten dieses Verbotes. Aber ja, die Kleberegelung des DTTB ist durchaus unvollständig. Es fehlt der Absatz, dass unter einem Hochleistungs-Abzug der Schutzklasse xyz geklebt werden darf, schließlich dürfen Chemiker ja auch mit allen möglichen Stoffen darunter arbeiten. Allerdings ist entweder ein abgeschlossenes Chemie-Studium nachzuweisen, oder die gesamte Klebetätigkeit ist unter der Aufsicht eines Chemikers durchzuführen, der auf die konsequente Einhaltung der Schutzvorschriften für den Umgang mit den im Kleber enthaltenen Stoffen achtet. Nun - was ist besser - Abzug für zig-Tausend Euro oder ein Vorzelt?... @w_W_: nur so groß, dass Schiedsrichter am Tisch anwesend sind, also z.B. Quali zur TTVWH-Rangliste und alles darüber. @Rudi Endres: Für seinen Bereich kann der DTTB das Kleben sehr wohl verbieten. Der DTTB muss sich nicht an die Vorgaben der ITTF halten. Dabei könnte es nur zu der verzwickten Situation kommen, dass in der Champions-Leage das Frischkleben erlaubt ist, in der Bundesliga aber nicht - was machen dann die Bundesligaprofis?... |
#400
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AW: DTTB/ITTF: Kleben in umschlossenen Räumen verboten!
Zitat:
Im übrigen war auch schon vorher das Kleben in der Halle oder Umkleidekabinen verboten, nur eben nicht im Kleberaum. Hatte eine Halle keinen Kleberaum mussten die Spieler auch draussen kleben, nur frage ich mich was sich für die Nichtkleber verändert? Vorher waren sie davon nicht betroffen und jetzt sind sie es auch nicht (außer der unglaublichen Schadenfreude einiger). Auch dürfte sich für die Kleber nichts ändern, denn ob das bisschen Frischluft mehr ausmacht als vorm Fenster zu kleben wage ich zu bezweifeln. Es scheint mir nur so das die Gesellschaft an sich irgendwie nen Drang dazu bekommen hat alles nach draussen zu verbannen was gesundheitsschädlich anmutet (erst die Raucher, nun die Kleber).
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