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Umfrageergebnis anzeigen: Wie würdet Ihr Euer politisches Interesse einschätzen?
ich bin politisch interessiert 193 57,10%
ich bin teilweise politisch interessiert 97 28,70%
ich interessiere mich nicht für Politik 19 5,62%
ich verweigere die Aussage 29 8,58%
Teilnehmer: 338. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #42021  
Alt 30.03.2019, 14:18
Abwehrtitan Abwehrtitan ist offline
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AW: DER Thread für politisch Interessierte

https://www.bild.de/regional/sachsen...a=de.bild.html


Nach meinen Erfahrungen auf der Straße sind die Audi-Protze die neuen BMW-Fahrer, potentielle Killer
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wer braucht schon eine Signatur
  #42022  
Alt 30.03.2019, 14:31
Glücksball Glücksball ist offline
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Glücksball kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: DER Thread für politisch Interessierte

https://de.wiktionary.org/wiki/Heimt%C3%BCcke

Zitat:
bewusst verschleiertes, bösartiges Verhalten
Es könnte höchstens noch sein, dass der Rechtsbegriff vom allgemeinen Verständnis abweicht. Aber sonst ist das keine Heimtücke, da liegt der Bild-Leser ausnahmsweise richtig.
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9:9 - Kantenball - 10:9 - Netzroller - 11:9
Vielen Dank und tut mir ehrlich leid ...
  #42023  
Alt 30.03.2019, 14:43
Gandalf446 Gandalf446 ist offline
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AW: DER Thread für politisch Interessierte

Zitat:
Zitat von Glücksball Beitrag anzeigen
https://de.wiktionary.org/wiki/Heimt%C3%BCcke



Es könnte höchstens noch sein, dass der Rechtsbegriff vom allgemeinen Verständnis abweicht. Aber sonst ist das keine Heimtücke, da liegt der Bild-Leser ausnahmsweise richtig.
https://www.iurastudent.de/definition/heimt%C3%BCckisch

Demnach kann man das denke ich als "heimtückisch" stehen lassen. Man kann aber auch zu einem anderen Entschluss kommen, dass ist denke ich Auslegungssache.
Egal wie, ein erfülltes Mordmerkmal reicht dennoch für ein entsprechendes Urteil aus.
  #42024  
Alt 30.03.2019, 14:54
Glücksball Glücksball ist offline
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Glücksball kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: DER Thread für politisch Interessierte

Wenn die Juristen tatsächlich ohne das "heimlich" in Heimtücke auskommen, dann wäre es so. Wir werden lesen, wie das höhere Instanzen sehen.
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Vielen Dank und tut mir ehrlich leid ...
  #42025  
Alt 30.03.2019, 15:21
Noppenzar Noppenzar ist offline
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Noppenzar ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Noppenzar ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Noppenzar ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Noppenzar ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)
AW: DER Thread für politisch Interessierte

Zitat:
Zitat von Peter Igel Beitrag anzeigen
Schwachsinn.
"heimtückisch"?
"niedrige Beweggründe"?
Never!!!!
Da soll ein Exempel statuiert werden.
Genauso sieht es aus!

Klar müssen die verknackt werden, Auto sollte auch eingezogen werden, aber Mord ist das nie und nimmer.

Zwei Gegenbeispiele:

Fall "Tugce":

Täter schlägt sie, sie fällt unglücklich und stirbt. Rechtlich war das Körperverletzung mit Todesfolge. Müsste Analig auch Mord sein.

Die Messerstecher und Schießwütigen im Bereich der organisierten Kriminalität:

Man sticht oder schießt bewusst meistens auf den Oberschenkel und versucht die Beinaterie zu treffen. Gilt rechtlich NICHT als Mord oder Mordversuch, wird oft lediglich auch als Totschlag oder sogar wie bei Tugce beurteilt.

Ein Autorennen siedle ich darunter an.

Als "Gerecht" würde ich bei den Rasern 3-4 Jahre wegen fahrlässiger Tötung empfinden, dazu Führerscheinentzug auf Lebenszeit und darauf eine Haftstrafe mit sehr langer Bewährung.

Das Mordurteil ist für einen Rechtsstaat beschämend und mMn. politisch motiviert.

Es wäre mal interessant was für Urteile gesprochen wurden wenn jemand absichtlich überfahren wurde. Ich kann mir vorstellen, dass das Urteil dann maximal Totschlag war. Hat nicht jetzt erst der Junge, der seiner Mutter das Messer in den Kopf gerammt hat auch "nur" Totschlag bekommen?
  #42026  
Alt 30.03.2019, 15:28
Noppenzar Noppenzar ist offline
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Zitat:
Zitat von Gandalf446 Beitrag anzeigen
Heimtücke:
Mit 160 km/h sind die beiden durch Berlin gerast - erlaubt sind 50 km/h - dabei sind sie mit unverminderter geschwindigkeit über mehrere rote Ampeln gefahren. Das Unfallopfer hatte KEINE Chance, dem Unfall und damit seinem Tod zu entgehen und konnte auch unter absolut keinen Umständen damit rechnen, dass so etwas passieren könnte. Also ja, eindeutig heimtückisch.

niedrige Beweggründe:
Mal eine kurze Definition des Begriffes "niedrige Beweggründe"
"Unter niedrigen Beweggründen versteht man alle, die nach allgemeiner rechtlich- sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verachtenswert sind."
Die Befriedigung des eigenen Egos und der eigenen Geltungssucht dürften eindeutig in diese Kategorie fallen. Niedrigste Triebe sollten hier befriedigt werden. Also auch hier, ja, eindeutig niedrige Beweggründe

Was wäre denn ein Urteil, das du als gerecht ansehen würdest?
Dem steht aber die fehlende Tötungsabsicht entgegen. Also schon vom Prinzip her maximal Totschlag.

Wie würdest du folgendes Szenario beurteilen:

Du gehst Joggen, missachtest jede Ampel, weil du mit jemandem ein Wettrennen machst, rennst eine alte Oma um und die fällt auf den Bordstein und stirbt.

Mord?

Durch das Rennen und deinen "Flash" hast du ja dann auch niedere Beweggründe und Heimtücke..
  #42027  
Alt 30.03.2019, 15:36
Gandalf446 Gandalf446 ist offline
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Zitat:
Zitat von Noppenzar Beitrag anzeigen
Genauso sieht es aus!

Klar müssen die verknackt werden, Auto sollte auch eingezogen werden, aber Mord ist das nie und nimmer.

Zwei Gegenbeispiele:

Fall "Tugce":

Täter schlägt sie, sie fällt unglücklich und stirbt. Rechtlich war das Körperverletzung mit Todesfolge. Müsste Analig auch Mord sein.

Die Messerstecher und Schießwütigen im Bereich der organisierten Kriminalität:

Man sticht oder schießt bewusst meistens auf den Oberschenkel und versucht die Beinaterie zu treffen. Gilt rechtlich NICHT als Mord oder Mordversuch, wird oft lediglich auch als Totschlag oder sogar wie bei Tugce beurteilt.

Ein Autorennen siedle ich darunter an.

Als "Gerecht" würde ich bei den Rasern 3-4 Jahre wegen fahrlässiger Tötung empfinden, dazu Führerscheinentzug auf Lebenszeit und darauf eine Haftstrafe mit sehr langer Bewährung.

Das Mordurteil ist für einen Rechtsstaat beschämend und mMn. politisch motiviert.

Es wäre mal interessant was für Urteile gesprochen wurden wenn jemand absichtlich überfahren wurde. Ich kann mir vorstellen, dass das Urteil dann maximal Totschlag war. Hat nicht jetzt erst der Junge, der seiner Mutter das Messer in den Kopf gerammt hat auch "nur" Totschlag bekommen?
3-4 Jahre wären mMn eine Verhöhnung des Opfers und der Angehörigen.

Der Fall Tugce kann hier nicht zum Vergleich herangezogen weden. Bei einem Schlag ins Gesicht kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Opfer daran stirbt, da kamen noch sehr unglückliche Umstände dazu, die dann zum Tod führten. Wenn man mit 160 km/h über rote Ampeln fährt, kann und MUSS man davon ausgehen, dass ein Unfall tödlich ausgeht.

Mit dem Jungen meinst du vermutlich den Eliteschüler aus Traunstein, der seiner Mutter den Schädel mit einem Hammer eingeschlagen hat (?)
Der hat 8 Jahre wegen Totschlags bekommen, wobei mir die Urteilsbegründung nicht wirklich einleuchtet und ich deswegen auch nicht nachvollziehen kann, wie man in dem Fall auf "Totschlag" anstatt "Mord" kommt.
  #42028  
Alt 30.03.2019, 15:38
Zweier Zweier ist offline
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Zweier ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: DER Thread für politisch Interessierte

"Heimtücke" beim heimlichen Wettrennen quer durch Berlin? Unheimlich ist es auf alle Fälle, wenn Du Dir vorstellst, es hätte Dich aus heiterem Himmel in Deinem kleinen Panzer treffen können. Ganz schwer, da nur rational zu denken. Ohne Rücksicht auf Verluste wurden Ego und Gegen-Ego angestachelt und hochgeschaukelt.
Was ist die höchste Steigerung von "grob fahrlässig"?
  #42029  
Alt 30.03.2019, 15:47
Gandalf446 Gandalf446 ist offline
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Zitat:
Zitat von Noppenzar Beitrag anzeigen
Dem steht aber die fehlende Tötungsabsicht entgegen. Also schon vom Prinzip her maximal Totschlag.

Wie würdest du folgendes Szenario beurteilen:

Du gehst Joggen, missachtest jede Ampel, weil du mit jemandem ein Wettrennen machst, rennst eine alte Oma um und die fällt auf den Bordstein und stirbt.

Mord?


Durch das Rennen und deinen "Flash" hast du ja dann auch niedere Beweggründe und Heimtücke..
Auch die fehlende Tötungsabsicht ist kein Problem. Der bedingte Vorsatz reicht aus. Je nach Definition ist der im Berliner Fall gegeben. Der bedingte Vorsatz ist gegeben, wenn der Täter sich über das erlaubte Risiko hinaus zur Handlung entschließt (Risikotheorie) oder eine unabgeschirmte Gefahr für ein Rechtsgut schafft. Und das war hier der Fall. Da bin ich gespannt, wie der BGH urteilt.
Übrigens hat selbiger kürzlich einem Mord-Urteil gegen einen Raser - wenn auch unter anderen Gegebenheiten! - zugestimmt und das Urteil ist rechtskräftig.
https://www.pfaelzischer-merkur.de/w...r_aid-37112939

In deinem Beispiel wäre es wohl fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge. bei den Geschwindigkeiten kann ich nicht davon ausgehen, dass ein Zusammenstoß zum Tod führen kann, allerdings ist das beschriebene Verhalten fahrlässig.
Ich bin aber Physiker, kein Jurist.
  #42030  
Alt 30.03.2019, 16:34
mithardemb mithardemb ist gerade online
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AW: DER Thread für politisch Interessierte

Das Problem ist, dass man dann für absolut rücksichtslose Raser das gleiche Strafmaß hat, wie für jemanden der bewusst einen Menschen überfährt, um diesen zu töten. Ich sehe da in der "kriminellen Energie" deutliche Unterschiede.

Auch die Abgrenzung zu anderen tödlich verlaufenden Autounfällen mit überhöhter Geschwindigkeiten ist recht schwierig. Wenn jemand in einer 30er Zone 50 fährt und dabei einen tödlichen Unfall verursacht, hat er dann auch einen Mord begangen? Wenn er keinen Unfall verursacht, sondern nur geblitzt wird, gilt das dann als Mordversuch?
__________________
SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc
5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4

Geändert von mithardemb (30.03.2019 um 16:49 Uhr)
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