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Umfrageergebnis anzeigen: Wie würdet Ihr Euer politisches Interesse einschätzen?
ich bin politisch interessiert 193 57,10%
ich bin teilweise politisch interessiert 97 28,70%
ich interessiere mich nicht für Politik 19 5,62%
ich verweigere die Aussage 29 8,58%
Teilnehmer: 338. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #42031  
Alt 30.03.2019, 17:50
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Zitat:
Zitat von Zweier Beitrag anzeigen
Was ist die höchste Steigerung von "grob fahrlässig"?
tötend.
  #42032  
Alt 30.03.2019, 18:22
Zweier Zweier ist offline
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Zitat:
Zitat von Schmidt Beitrag anzeigen
tötend.
"Tötung in Kauf nehmend"?
  #42033  
Alt 30.03.2019, 18:36
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Ja. Es ist doch ein Tätigkeitswort...!

Wenn Alkohol mit dabei ist, muss man das wohl stark abschwächen.
  #42034  
Alt 30.03.2019, 18:42
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Zitat:
Zitat von Schmidt Beitrag anzeigen
Ja. Es ist doch ein Tätigkeitswort...!

Wenn Alkohol mit dabei ist, muss man das wohl stark abschwächen.
"Tötend" oder "verletzend" zielt auf das tatsächliche Ergebnis des Ganzen und Grauenhaften.

"Fahrlässig", "grob fahrlässig" oder "Verletzung(en) und Tötung Anderer in Kauf nehmend" fragt nach den Umständen und der Absicht.
  #42035  
Alt 30.03.2019, 19:54
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Alles fragt nach der Absicht... wobei sie unwesentlich ist. Manche meinen sogar, sie hätten kein Unrecht getan.
  #42036  
Alt 30.03.2019, 20:15
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Absicht oder Vorsatz? Das wäre wohl die Frage. Unbedarfte gedankenlose Fahrlässigkeit... werden wohl die Anwälte ins Rampenlicht rücken wollen. Ist das 500 bis 4000kg schwere Gefährt an sich potentiell eine Waffe, sobald man einsteigt, anlässt und loslegt? Führerschein = Waffenschein?
  #42037  
Alt 30.03.2019, 21:27
Noppenzar Noppenzar ist offline
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Zitat:
Zitat von Gandalf446 Beitrag anzeigen
3-4 Jahre wären mMn eine Verhöhnung des Opfers und der Angehörigen.

Der Fall Tugce kann hier nicht zum Vergleich herangezogen weden. Bei einem Schlag ins Gesicht kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Opfer daran stirbt, da kamen noch sehr unglückliche Umstände dazu, die dann zum Tod führten. Wenn man mit 160 km/h über rote Ampeln fährt, kann und MUSS man davon ausgehen, dass ein Unfall tödlich ausgeht.

Mit dem Jungen meinst du vermutlich den Eliteschüler aus Traunstein, der seiner Mutter den Schädel mit einem Hammer eingeschlagen hat (?)
Der hat 8 Jahre wegen Totschlags bekommen, wobei mir die Urteilsbegründung nicht wirklich einleuchtet und ich deswegen auch nicht nachvollziehen kann, wie man in dem Fall auf "Totschlag" anstatt "Mord" kommt.
Ich meine natürlich 3-4 echte Jahre im Knast, nicht, wie ja leider üblich, 1 Jahr sitzen, 1 Jahr offener Vollzug und Rest zur Bewährung.

Wie würdest du denn über das Millionärssöhnchen aus Essen urteilen, der mit geschätzten 300 den McLaren geschrottet hat und wo die Freundin verstarb?

Und ja, ich meinte den Eliteschüler.

Analog könnte man aber auch dutzende Urteile aus dem Bereich der OK nehmen, besonders Clans, wo viele Tatbestände extrem milde verurteilt werden.

Dagegen bekommt ein Rentner, der einen Einbrecher erschoss, dann 3 Jahre wegen Totschlag, nur weil der ihm den Rücken zugedreht hatte und angeblich "weglaufen" wollte.

Mir drängt sich der Eindruck "politisch korrekter" Urteile sehr sehr oft auf.

Migrationshintergrund, Asyl, Kindheit, Drogen und Alkohol (oft absichtlich nach einer Tat konsumiert), massig "mildernde Umstände", dazu drängt sich der Eindruck auf, dass mancher Richter und Staatsanwalt bei gewissen Täterhruppen schlichtweg Angst hat hart zu urteilen.

Wie man den Fall auch betrachtet, einen "Mord" sehe ich dort nicht. Vielleicht Totschlag oder grobe Fahrlässigkeit.

Vergleicht man dann andere Rechtsbereiche und Urteile, so komme ich, vorausgesetzt es bestehen keine Vorstrafen, auf 3-4 Jahre.

Man darf hier auch nicht die Büchse der Pandora öffnen, wo dann jeder Unfall oder Schnellfahrer mit einem Bein im Gefängnis steht.

Vor Allem muss man Straftäter dann auch mal da treffen, wo es ihnen richtig weh tut. Geld und, bei Migranten, knallharte Auswrisung und bis dorthin Sicherungsverwahrung.

Ich möchte mal die Clans sehen, wenn Autoposer xyz zu 3 Jahren verurteilt wird und direkt in Abschiebehaft geht. Auch ein Entzug des Deutschen Passes ist möglich.

Rechtliche Möglichkeiten gibt es längst gegen Vieles, nur wird nicht konsequent gehandelt. Kommt so ein Raser wieder raus und wird beim Fahren ohne Schein erwischt, gleich wieder in U-Haft und nochmal 2-3 Jahre aufbrummen.

Wird das Mordurteil kassiert, dann ist nichts gewonnen.
  #42038  
Alt 31.03.2019, 10:30
BlinderBarmer BlinderBarmer ist offline
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Zitat:
Zitat von Noppenzar Beitrag anzeigen
Ein Autorennen siedle ich darunter an.
Ja, du.
Vergleichen würde ich das eher mit jemandem, der einen Fernseher aus einem Hochhaus auf die Straße wirft, oder einen Stein von einer Brücke auf eine Autobahn, und zwar ohne hinzugucken.
Wenn man jemanden trifft, ist der tot, so ist der Sachverhalt, und das war den Teilnehmern bekannt und bewusst.
Und derjenige konnte damit nicht rechnen, das ist das Merkmal der Heimtücke im Juristendeutsch.
Ansonsten empfehle ich die Glosse des Herrn Fischer:
http://www.spiegel.de/panorama/justi...a-1208943.html

Zitat:
Kurzer Lehrgang

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie stehen mit einem großen Wackerstein am Fenster im dritten Stockwerk oberhalb einer Fußgängerzone. Gleich werden Sie den Stein aus dem Fenster werfen. Sie wissen: Wenn der Stein jemanden trifft, ist das tödlich. Es gibt folgende Möglichkeiten, was Sie denken könnten:

1) Da unten geht mein alter Feind X. Ich hoffe, dass ich ihn treffe.
2) Da unten ist es so voll, dass es sicher irgendjemanden erschlagen wird. Tut mir leid, aber ich muss diesen Stein loswerden.
3) Es kann sein, dass ich jemanden treffe. Da hat er/sie halt Pech gehabt.
4) Es kann sein, dass ich jemanden treffe. Aber das wäre wirklich furchtbar, und hoffentlich passiert es nicht.
5) Es kann überhaupt nicht sein, dass ich jemanden treffe, denn die Fußgängerzone ist komplett gesperrt.
Die Beispiele klingen albern, sind aber nur Verdichtungen. In den Begriffen des Strafrechts bedeuten sie:

1) Absicht (Töten von X ist das Motiv)
2) Direkter Vorsatz (Töten eines Menschen wird als sicher vorhergesehen)
3) Bedingter Vorsatz (Töten wird als möglich erkannt und "in Kauf genommen")
4) Bewusste Fahrlässigkeit (Töten wird als möglich erkannt, aber auf guten Ausgang vertraut)
5) Unbewusste Fahrlässigkeit (Töten wird gar nicht als Möglichkeit erkannt).
Und da halte ich bedingten Vorsatz schon für das Minimum, was ich annehmen würde.
  #42039  
Alt 31.03.2019, 10:41
Zweier Zweier ist offline
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@BlinderBarmer
Ich orte es bei 3 oder 4 ein, absoluter Egotrip gepaart mit maßloser Selbstüberschätzung des Steuernkönnens unter Ausschaltung/Ausblendung jedweden Drumherumdenkens... (wie in einem Tunnel)...
  #42040  
Alt 31.03.2019, 10:57
mithardemb mithardemb ist gerade online
Schlautuer
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Zitat:
Zitat von BlinderBarmer Beitrag anzeigen
Und da halte ich bedingten Vorsatz schon für das Minimum, was ich annehmen würde.
Ein Problem bei Mord ist, dass es eigentlich keinen "Spielraum" gibt (wenn man jetzt mal von der besonderen Schwere der Schuld absieht).

Damit kommt man sehr schnell zu der Fragestellung ab wenn es ein Verkehrsdelikt mit tödlichem Ausgang ein Mord.

Bleiben wir doch doch mal beim Beispiel der zu schnell fahren in der 30er Zone. Jeder Führerscheinbesitzer hat gelernt und durch Prüfung bewiesen, dass er weiß, dass ein Auto eine tödliche Gefahr für andere darstellt.

Ist es ab 50 Mord oder ab 70 oder erst ab 100 oder gar ab 160. Muss dabei eine rote Ampel überfahren werden, reicht eine Vorfahrtsverletzung oder das nicht beachten eines Zebrastreifens auch aus?
__________________
SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc
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