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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #41  
Alt 05.11.2012, 17:56
Pfälzer Pfälzer ist offline
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Pfälzer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Timeout erlaubt?

Zitat:
Zitat von Javaguru Beitrag anzeigen
N ist das für mich keine ruhende Hand mehr und damit ein fehlerhafter Aufschlag. Diese Ansicht ist indes nicht unumstritten, und es gibt NSR und ISR, die das anders sehen. (Wie war das noch mit den schlechten Vorbildern? )
Ich reihe mich mal in die Reihe der schlechten Vorbilder ein
Von der "ruhig gehaltenen Hand" ist in den Regeln ja nur zu Beginn des Aufschlags die Rede. A 6.1
Ball und Hand ruhen, damit beginnt der Aufschlag. Was die Hand danach macht ... who cares, solange sie den Ball nicht verdeckt.
__________________
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles)

Geändert von Pfälzer (05.11.2012 um 17:57 Uhr) Grund: Tippfehler korrigiert
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  #42  
Alt 05.11.2012, 18:26
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Timeout erlaubt?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Ist also entscheidend ob der Gegner gestört wurde oder nicht?

Wenn er nicht gestört wurde kann er das Let ablehnen bzw der SRaT muss den Punkt dann geben wie gespielt?
Abseits ist wenn der Schiedsric... ach nein, Let ist wenn der Schiedsrichter es sagt. Die Frage ist ob der Schiedsrichter zu der Auffassung kommt, ob der Ballwechsel gestört wurde, daher meine Aussage. Sobald der Schiedsrichter auf "Let" entscheidet ist der Ballwechsel ein Let, es gibt kein "Recht auf den Punkt". Ich wollte eher betonen, dass bei genau so einem Schmetterball der SRaT zu der Auffassung gelangen könnte, dass der Spieler nicht gestört war, und den Punkt werten wie gespielt. Die Situation hab' ich allerdings in der Praxis auch noch nie erlebt, wir sind also wieder mal bei größtenteils theoretischen Diskussionen.

Die gelbe Karte sehe ich trotzdem noch als möglich an, auch wenn der Ballwechsel nicht auf "Let" entschieden wurde. Eine rote Karte empfände ich hier als deutlich zu hart (außer der Spieler ruft etwas anderes ...). Übrigens kann ein Ballwechsel auch unterbrochen werden um einen Spieler zu verwarnen, man muss also erstmal nicht drauf abzielen ob ein Spieler gestört wurde. Letztlich entscheidet der SRaT wie er vorgeht.
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  #43  
Alt 05.11.2012, 21:49
bahamut bahamut ist offline
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Zitat:
Zitat von Javaguru Beitrag anzeigen
Naja, geführt werden...er soll geworfen werden, was für mich eine ruckartige Bewegung bedeutet. Wenn der Aufschläger die Hand erst einen halben Meter nach oben schiebt/führt und von dort den Ball 16cm hoch wirft, ist das für mich keine ruhende Hand mehr und damit ein fehlerhafter Aufschlag. D
Will mal sehen wie die Spieler, die den Ball drei, vier Meter oder noch höher werfen, dass mit einer kurzen ruckartigen Bewegung machen.
Und mit "geführt werden" hab ich mich vielleicht ein wenig falsch ausgedrückt. Aber zu schreiben, die Hand bewegt sich einer einer schnellen Bewegung ca 20-30cm nachoben um dort ruckartig abzustoppen wodurch sich der auf dem Handteller befindliche Ball von der Hand löst und ca. 16cm senkrecht nach oben fliegt, war mir ein wenig zu lang
Aber wer einen falsch verstehen will, versteht einen falsch
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  #44  
Alt 06.11.2012, 05:27
Javaguru Javaguru ist offline
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Javaguru ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Timeout erlaubt?

Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
@Javaguru:
Wie bereits diskutiert halte ich deine Sichtweise bez. Hochführen für falsch. Um den Ball hochzuwerfen, muß der Ball in jedem Falle ein jeweils gewisses Maß nach oben geführt werden. Da das Regelwerk aber keine Grenze definiert (obwohl es dies leicht tun könnte), bist du derjenige, der völlig willkürlich einen Grenzwert festlegt. Allein dieses Vorgehen halte ich für völlig regelwidrig. Da das Regelwerk da auch keine abstrakten Einschränkungen vorgibt, sehe ich da auch keine Möglichkeit für den SRaT, das nach Ermessen zu entscheiden.

Richard
Beim Aufschlag müssen durchaus Ermessensentscheidungen gefällt werden, denn der einzige belastbare Wert ist die Wurfhöhe. Und auch die muss geschätzt werden.
Zitat:
Zitat von Pfälzer
Von der "ruhig gehaltenen Hand" ist in den Regeln ja nur zu Beginn des Aufschlags die Rede. A 6.1
Ball und Hand ruhen, damit beginnt der Aufschlag. Was die Hand danach macht ... who cares, solange sie den Ball nicht verdeckt.
Ja, zu Beginn des Aufschlags soll die Hand ruhen. Dann geworfen werden. Soll der Aufschläger den Arm samt Ball z.B. 20x hin und her und rauf und runter bewegen dürfen, und irgendwann, wenn es ihm beliebt, den Ball werfen und schlagen? Wenn der Arm z.B. bis zur Schulterhöhe geschoben wird und dann durch eine ruckartige Bewegung 16cm nach oben befördert (geworfen?) wird - wann beginnt in diesem Fall der Aufschlag? Vor dem Hochschieben?
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  #45  
Alt 06.11.2012, 06:05
Lrephcsak Lrephcsak ist offline
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Zitat:
Zitat von Javaguru Beitrag anzeigen
Beim Aufschlag müssen durchaus Ermessensentscheidungen gefällt werden,
Natürlich. Aber nur in Bezug auf Dinge, für die es eine Regelung gibt. Wenn es zum Beispiel heißen würde: "Nach dem Ruhen der Hand sollte diese nur soweit bewegt werden, wie es nötig ist, um den Ball regelgerecht hochwerfen zu können." In diesem Fall könnte der SRaT ein Ermessen ausüben, inwiefern die Bewegung ihm hinsichtlich dieser Vorgabe noch zulässig erscheint oder nicht. Ohne eine solche Vorlage aber hat der SRaT keinerlei Ermessen.

Zitat:
Soll der Aufschläger den Arm samt Ball z.B. 20x hin und her und rauf und runter bewegen dürfen, und irgendwann, wenn es ihm beliebt, den Ball werfen und schlagen?
Theoretisch ja, jedoch kollidiert dies (irgendwann) mit der Norm, daß der SRaT für ununterbrochenes Spiel zu sorgen hat. Hier kommt nun das Ermessen des SRaT zu tragen, da er Entscheiden kann, ab wann diese quantitativ nicht exakt festgelegte Vorgabe zum Tragen kommt oder noch nicht. Das obliegt dann seinem Ermessen. Wo es aber an einer Vorgabe fehlt, kann es auch keinen Ermessenspielraum geben.

Zitat:
Wenn der Arm z.B. bis zur Schulterhöhe geschoben wird und dann durch eine ruckartige Bewegung 16cm nach oben befördert (geworfen?) wird - wann beginnt in diesem Fall der Aufschlag? Vor dem Hochschieben?
Aufschlag beginnt immer, wenn der Ball zum Zwecke (Achtung: Ermessen des SRaT ), einen Aufschlag durchzuführen, ruhig in der Hand gehalten wird.

Richard
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  #46  
Alt 06.11.2012, 06:45
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Gut, dass ich kein Schiedsrichter bin. Da habe ich ein Recht auf Unwissenheit.

Die armen geprüften -
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Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht
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  #47  
Alt 06.11.2012, 09:14
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Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
Aufschlag beginnt immer, wenn der Ball zum Zwecke (Achtung: Ermessen des SRaT ), einen Aufschlag durchzuführen, ruhig in der Hand gehalten wird.
Wichtiger ist aber wohl, wann der Ballwechsel beginnt - und das ist erst mit dem Verlassen der Hand der Fall ...
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  #48  
Alt 06.11.2012, 09:17
Javaguru Javaguru ist offline
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Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
Natürlich. Aber nur in Bezug auf Dinge, für die es eine Regelung gibt. Wenn es zum Beispiel heißen würde: "Nach dem Ruhen der Hand sollte diese nur soweit bewegt werden, wie es nötig ist, um den Ball regelgerecht hochwerfen zu können." In diesem Fall könnte der SRaT ein Ermessen ausüben, inwiefern die Bewegung ihm hinsichtlich dieser Vorgabe noch zulässig erscheint oder nicht. Ohne eine solche Vorlage aber hat der SRaT keinerlei Ermessen.
M.E. doch, denn durch den Begriff des Werfens hat der SR zu ermessen, ob der AS den Ball geworfen hat.
Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
Theoretisch ja, jedoch kollidiert dies (irgendwann) mit der Norm, daß der SRaT für ununterbrochenes Spiel zu sorgen hat. Hier kommt nun das Ermessen des SRaT zu tragen, da er Entscheiden kann, ab wann diese quantitativ nicht exakt festgelegte Vorgabe zum Tragen kommt oder noch nicht. Das obliegt dann seinem Ermessen. Wo es aber an einer Vorgabe fehlt, kann es auch keinen Ermessenspielraum geben.
Oben soll es keinen Ermessensspielraum geben, hier allerdings schon, obgleich für beides nichts exakt definiert ist? Irgendwie widersprüchlich.
Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
Aufschlag beginnt immer, wenn der Ball zum Zwecke (Achtung: Ermessen des SRaT ), einen Aufschlag durchzuführen, ruhig in der Hand gehalten wird.

Richard
Richtig. Aber es folgt
6.2 Der Aufschläger wirft dann den Ball
wirft und dann - für mich eindeutig. dann = aus der ruhenden Hand; werfen ist nicht heben oder schieben.
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  #49  
Alt 06.11.2012, 19:35
Lrephcsak Lrephcsak ist offline
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Zitat:
Zitat von Javaguru Beitrag anzeigen
M.E. doch, denn durch den Begriff des Werfens hat der SR zu ermessen, ob der AS den Ball geworfen hat.
Richtig. Und da der Ball offensichtlich die Hand verläßt und nach oben steigt, muß der SRaT zwangsläufig zu dem Schluß kommen, daß der Ball geworfen wurde. Etwas anderes dürfte ausgeschlossen sein, es sei denn, der Ball wird mit einem regelwidrig installierten Gebläse nach oben gepustet. Da keine weitere Vorgabe verletzt wurde, gibt es nichts zu Bemängeln.
Zitat:
Oben soll es keinen Ermessensspielraum geben, hier allerdings schon, obgleich für beides nichts exakt definiert ist? Irgendwie widersprüchlich.
Nein. Es kommt nicht nur darauf an, ob etwas exakt definiert ist, sondern, ob es eine Vorgabe gibt, auf die das Ermessen gründet. Im zweiten Fall gibt es die ("ununterbrochenes Spiel"), im ersten Fall nicht. Wie gesagt bräuchtest du für deine Auslegung einen Satz wie oben formuliert: "Nach dem Ruhen der Hand sollte diese nur soweit bewegt werden, wie es nötig ist, um den Ball regelgerecht hochwerfen zu können."
Zitat:
Aber es folgt
6.2 Der Aufschläger wirft dann den Ball
wirft und dann - für mich eindeutig. dann = aus der ruhenden Hand; werfen ist nicht heben oder schieben.
Wie oben geschrieben: Wenn der Ball die Hand verläßt und nach oben aufsteigt, folgt daraus zwangsläufig, daß der Ball geworfen wurde.
Aus der ruhenden Hand werfen kannst du nicht, da bis zum Punkt, wo der Ball die Hand verläßt, immer eine Bewegung gemacht werden muß, für die es keine Einschränkungen gibt. Ein Speerwerfer holt auch weit aus, läuft dann sogar (führt ihn) und macht dann eine Riesenbewegung. Soll das dann gegen eine fiktive Vorgabe "Stellt sich auf den Startpunkt und wirft dann den Speer" verstoßen haben?
Und das "dann" darf man nicht so ausschließend sehen wie du, da der Spieler auch noch 100e andere Sachen machen darf, wie z.B. den Schläger drehen, den Gegner angucken, etc; es soll doch nur eine zeitliche Abfolge deutlich machen: "Erst hat die Hand geruht. Dann wurde der Ball geworfen." Dagegen verstößt keiner der hier diskutierten Aufschläge.

Richard

Geändert von Lrephcsak (06.11.2012 um 19:38 Uhr)
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  #50  
Alt 06.11.2012, 20:22
Waterhouse Waterhouse ist offline
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Waterhouse ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Timeout erlaubt?

Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
Aufschlag beginnt immer, wenn der Ball zum Zwecke (Achtung: Ermessen des SRaT ), einen Aufschlag durchzuführen, ruhig in der Hand gehalten wird.

Richard
Einspruch. Auch wenn Du mir regeltechnisch um Längen überlegen bist, muss ich mal wieder mein Glück versuchen. Für mich beginnt der Aufschlag erst mit der nicht messbaren, imaginären 100.000stel-Sekunde vor dem Ballwurf.
Ansonsten dürfte man einen Aufschlag nicht mehr abbrechen, sobald der Ball ruht, weil man sich z.B. gestört fühlt.
Faktisch wird ein "Abbruch" erst mit Punktverlust bestraft, wenn der Ball die Hand bereits verlassen hatte.
Aus dem Grund müsste auch - um die Ausgangsfrage zu beantworten - theoretisch ein Timeout möglich sein.
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