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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #41  
Alt 21.01.2008, 20:55
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AW: Aufwandsentschädigung Jugendliche

Zitat:
Zitat von ach_ja Beitrag anzeigen
Klar werden die dann auch das Geld zurück haben wollen.

Aber mal ehrlich würde die Regel nicht mehr Sinn machen wenn die Anzahl der Jahre die der Spieler für den Verein Spielberechtigt war, zählen würde. Das wäre meiner Meinung nach eine bessere Lösung wie so

@thomas
Dich zieht es aber nicht zufällig nach Volkringhausen oder bist du nicht der Freund von der Linda?
Nein das macht eigentlich keinen Sinn. Nimm nur das Beispiel des Kollegen. Da spielt einer 8 Jahre in einem Verein sagen wir zuletzt Bezirksliga. dann zahlt man für den 8*15*2= 240 Euro. Nach einem Jahr wechselt der Kollege weiter woanders hin und man bekommt nur 45 Euro??? Also zahlt noch 195 Euro drauf das man den ein jahr trainiert hat und ihm eine JVL Möglichkeit gegeben hat...

So bekommt man 405 Euro und hat vorher 240 bezahlt also Nettoentschädigung für ein Jahr 165 Euro. (ist dann natürlich sehr viel dadurch das man die 8 Jahrevorher ja durch die höhere Spielklasse quasi mitbezahjlt kommt.)
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  #42  
Alt 21.01.2008, 22:13
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AW: Aufwandsentschädigung Jugendliche

Da hast du recht. So habe ich das noch gar nicht betrachtet, mein Gedanke war das 405€ für ein Jahr sehr viel ist habe aber die vorherige "Ablöse" nicht beachtet.

Wenn Freisenbruch also vorher bezahlt hat werden sie wohl den vollen Betrag verlangen, ansonsten wäre es ziemliche Abzocke
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  #43  
Alt 26.01.2008, 14:44
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AW: Aufwandsentschädigung Jugendliche

Habe auch ein paar Fragen zur Kostenerstattung:

Spieler A spielt 06/07 in der Kreisliga. 07/08 spielt er nicht (ist in keiner Mannschaft gemeldet). Wenn er nun zur Saison 08/09 wechselt, muss dann eine Kostenerstattung erfolgen?

Gleicher Fall wie oben, nur der Spieler ist nicht mehr Mitglied des Vereins. Kostenerstattung?

Laut der WO (WTTV) würde ich sagen, dass es keine Aufwandsentschädigung für den alten Verein gibt. Richtig?

"6.5 Eine Kostenerstattung nach Tabelle A entfällt,
• wenn der Spieler zu dem Zeitpunkt das 22. Lebensjahr vollendet hat, zu dem die Spielberechtigung für Mannschaften erteilt werden soll (1.7., 1.1.), es sei denn, er ist unter Berücksichtigung der Spielstärke nach Tabelle B einzustufen.
• wenn der Empfangsberechtigte (bisheriger Verein) schriftlich auf eine Kostenerstattung gegenüber dem namentlich genannten, neuen Verein verzichtet hat (rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich).
• für nicht als Stamm- oder Ersatzspieler eingesetzte Spieler."
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  #44  
Alt 27.01.2008, 11:53
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AW: Aufwandsentschädigung Jugendliche

Wenn ein Spieler 2 Serien in folge kein Meisterschaft spiel bestreitet kann keine Aufwandsentschädigung verlangt werden.

Das bedeutet in deinem Beispiel das keine Erfolgen kann weil er die Hin- und Rückserie der Saison 07/08 nicht gespielt hat
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