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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#41
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
![]() Ansonsten muss ich die Gesundheitsbehörde alamieren, da ich hier noch zig Meter Kantenband habe!
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In vino veritas
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#42
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Es lässt sich nicht einfach wegdiskutieren, dass die Regeln in dieser Beziehung ganz schlecht formuliert sind.
Wenn das reine Vorhandensein bestimmter Substanzen verboten sein soll, dann muss es eine Regel geben, die genau dies klar ausdrückt. 2.4.1 zielt aber einzig und allein auf den Klebevorgang ab (und ist auch irgendwie widersinnig, da sie besagt, dass der Spieler nach einer vorbotenen Handlung dafür verantwortlich ist, nicht erwischt zu werden ...) Diejenigen, die das Regelwerk hier verteidigen, berufen sich auf "2.4.2 ... um sicherzustellen, dass die Schläger allen ITTF-Bestimmungen entsprechen. Dazu gehören u.a. (Aufstellung ist nicht erschöpfend) Dicke und Flachheit der Schlägerbeläge sowie etwaiges Vorhandensein schädlicher flüchtiger Substanzen." Welche ITTF-Bestimmung zum Vorhandensein schädlicher flüchtiger Substanzen gibt es denn? Könnt ihr mir hier helfen? Warum schreibt man nicht einfach in die Regeln rein, was man wirklich meint? |
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#43
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Genau so sehe ich das auch.
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#44
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Ich denke wir sind uns alle einig, dass die Regeln diesbzgl. einfach scheisse formuliert sind!
@ Setz-It Der Relativsatz enthält keinen zeitlichen Bezug, weshalb nicht automatisch angenommen werden darf, dass die VOC-Freiheit zum Klebezeitpunkt gewährleistet sein muss. Wies schon gesagt wäre ansonsten jeder Belag a priori illegal, da er beim Herstellungsprozess mit VOC-haltigem Kleber zusammengeklebt wurde. |
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#45
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
@JanMove: Haupt- und Nebensatz stehen im Präsens, damit können sie nur als "gleichzeitig" verstanden werden! Der Spieler verstößt also im Moment des Klebens gegen die Regeln.
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#46
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Sehe ich anders. Präsens heisst "Gegenwartsform", was noch nicht zwangsläufig "gleichzeitig" bedeutet. Aber es lohnt nicht darüber zu streiten. Fakt ist, dass die Regelschreiber schlampig gearbeitet haben. Dies liegt nicht zuletzt auch daran, dass sie sich über den Sinn der Regel selber gar nicht im klaren waren und deswegen versuchten, das ganze auf nebulöse Art zu verschleiern.
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#47
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
- In Regel B 1.2.7 ist festgelegt, dass in den Technical Leaflets Regelauslegungen und Material-Spezifikationen getroffen werden können. - Im aktuellen Technical Leaflet T9 ist dann in Abschnitt 9.1 der VOC-Test beschrieben, und hierbei wird folgende Regelauslegungen getroffen: - "The ITTF has banned volatile solvents from use on the racket." - Im Anschluss werden die Mess-Grenzwerte festgesetzt und ausgesagt, dass Schläger oberhalb des Grenzwerts unzulässig sind. Beide Aussagen unterscheiden nicht nach Herkunft der VOCs. Auf dieser Grundlage sind wir im internationalen Bereich mit Schlägertests beauftragt. Ihr habt völlig recht damit, dass das Ganze übersichtlicher in den Regeln verbaut sein könnte. Ich denke, man möchte den Regeltext nicht mit Details überfrachten und baut daher Verweise auf Spezifikationen ein. Das Thema steckt eben immer noch in den Kinderschuhen. Konkrete textliche Verbesserungsvorschläge sind nicht verboten und auch nicht unbedingt fruchtlos. @Hillegosser: Nein, das Thema Gesundheit können wir nicht weglassen, da meine Kollegen und ich genau aus diesem Grund zwei Spielzeiten lang ein paar tausend Kilometer zusätzlich für ENEZ-Tests im DTTB auf die Straße zu legen bereit (und beauftragt) waren und von vielen Spielern positives Feedback auch GENAU zu diesem Punkt bekamen. Und flapsig gesagt: Die Diskussion um juristisches Klein-Klein war denen genauso wurscht wie uns.
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www.ittf.com/equipment |
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#48
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
- "The ITTF has banned volatile solvents from use on the racket."
Mit dem Test kann man aber eben wieder nicht unterscheiden, ob VOC aktiv auf den Schläger angewendet wurden, also der Prozess der eigentlich verboten werden soll, oder ob VOC im Schläger enthalten sind/schon vorher enthalten waren(VOC-haltiges Holz, factory tuned Beläge), das wäre der nicht durch andere Regeln verbotene Status. Letzteres ist laut Regeln nicht verboten, und auch im T4 steht, dass eine Benutzung von VOC am Schläger (=aktiver Prozess durch den Spieler oder wen auch immer) verboten werden soll und nicht das Enthaltensein von VOC im Schläger. Und danach kommt die falsche Schlussfolgerung, dass man mit dem Test nur den Prozess erfasst und nicht auch, vielleicht auch nur theoretische, legale VOC-haltige Zustände des Schlägers (Holz oder Beläge werden VOC-haltig ausgeliefert) Es bleibt dabei, dass man in dieser Konstellation mit einer Statusmessung den verbotenen Prozess nicht definitiv beweisen kann, und man mit einer Prozessbeschreibung nicht auf einen bestimmten Status des Schlägers schließen kann. Auch wenn man sich die ergänzenden Dokumente reinliest, bleibt dieser Widerspruch bestehen und liefert einen wahrscheinlich gerade nicht gewünschten Ermessensspielraum bei sich widersprechenden Regeln. Geändert von Setz-It (31.08.2010 um 12:42 Uhr) |
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#49
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
Diese Formulierung befindet sich auch nicht im Widerspruch zu der Regel 2.4.1, wo es ausschließlich ums Kleben mit VOC-haltigen Klebern geht. Klar, wenn ein VOC-haltiger Kleber benutzt wurde, dann kann man das später versuchen nachzuweisen, und zwar durch Prüfung auf "Vorhandensein schädlicher flüchtiger Substanzen", also VOCs. Das Problem ist, dass das aktuelle Testverfahren zwar Vorhandensein der VOCs festellen kann, lässt aber nicht eindeutig auf Benutzung eines VOC-haltigen Klebers schließen. Daher sind alle Disqualifizierungen aufgrund dieses Testverfahrens unbegründet. Demzufolge müssen Schiedsrichter informiert werden und diese Tests gestoppt werden. |
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#50
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Da steht ja auch nicht, dass die Substanzen verbiten sind; lediglich, dass man nicht mit dem Schläger spielen darf, wenn er sie ausdünstet.
Genausogut, wie nirgends (!!!) steht, dass man nicht mit VOC-haltigem Kleber kleben darf. "Der Spieler ist dafür verantwortlich..." heißt nicht "es ist verboten...". Dieser Satz bedeutet AUSSCHIESSLICH, dass man es niemand anderem als sich selbst anlasten kann, wenn man aufgrund Anwesenheit von VOC im Schläger nicht spielen darf. Man hätte auch schreiben können "Das Kleben mit VOC-haltigem Kleber geschieht auf eigene Gefahr". MEhr sagt diese Regel nicht. Verboten ist das Kleben in der Halle etc. aber nicht das Kleben an sich; zum Zeitpunkt des Tests (der der Maßstab für den Ausschluss ist) dürfen halt keine VOC mehr ausdünsten (oder nur unterhalb des Grenzwerts). Das Thema Gesundheit ist der Hintergrund oder zumindest die Begründung. Ob man das nun für lächerlich halt, ob das gemäß Arbeitsschutzrichtlinien deutlich unterhalb eines Expositionsgrenzwertes liegt, ist nebensächlich für den Inhalt der regeln. und ja, ich stimme zu, dass die regeln unglücklich formuliert sind; offensichtlich sogar so unglücklich, dass theoretisch des Lesens mächtige Personen sie nicht verstehen. Und nochmal ja, ich klebe mit VOC-haltigem Kleber - nur als Montagekleber, und vor dem ersten SPiel hat er mindestens 2 Wochen hinter sich. Dann sind keine VOC mehr vorhanden, sonst wären sie nicht flüchtig... |
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