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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#521
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Ja, das ist schwierig. Ich habe das mal an unsere Rechtsabteilung weitergegeben.
In meinem konkreten Fall. Ich bin schon Presse (Verantwortlich für die Abteilung) und die Beträge erscheinen auch in der regionalen Presse als Druck und Online und könnten somit auch allgemeines Interesse sein? Mal sehen was der Anwalt dazu sagt. |
#522
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Die Diskussion ist momentan ziemlich "off topic" und sollte besser im Thread "Hausrecht und Kamera" fortgesetzt werden.
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TTC Werne III 2017/2018: Das neue Ziel ist wie das alte: Klassenerhalt in der Kreisliga |
#523
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Um noch ein letztes mal zu diesem mistigen Kamera Thema zu antworten:
Menschen, die auf einem solchen, aktuell ja noch zweifelhaften Recht bestehen, sind in diesem Fall in meinen Augen einfach asozial und haben in der Kinderstube entscheidende Sachen nicht mitbekommen. Um das nochmal ganz klar zu sagen: Ich habe selbst gar nichts dagegen wenn ich beim TT gefilmt werde. Ist auch schon ab und an passiert, in "meiner" OL filmen mittlerweile die meisten Vereine. Aber keiner ist so so sozial blind und würde darauf bestehen die Kamera laufen zu lassen, wenn ich ihn bitte das nicht zu tun. |
#524
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Könnten die Moderatoren bitte vielleicht die entsprechenden Beiträge in einen extra Thread verschieben?
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Holz: Stiga Defensiv Pro - SL Irbis 2,1 - Dawei 388D OX Manchmal gewinne ich, manchmal verlieren die anderen. |
#525
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Ich habe jetzt gehört bzw. gelesen, dass Jörg Boden mittlerweile mit seinem Einspruch vor dem Landgericht gescheitert ist und damit das Urteil des Amtsgerichts endgültig rechtskräftig ist.
Zitat:
Spielt er überhaupt noch GLN? |
#526
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Der Spieler kann in dieser Sache keine Rechtsmittel mehr einlegen.
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Moral ist immer auch eine Kostenfrage. |
#527
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Habe von einem SR im WTTV gehört, dass nur die erste Instanz vor dem Verbandsspruchausschuss gewonnen wurde. Danach nur Niederlagen. Was mich irgendwie wahnsinnig macht ist die Tatsache, dass sich dass so lange hingezogen hat. Das Gerichte dieser Welt scheinen das Arbeiten nicht erfunden zu haben
Zumindest braucht Herr Boden nun nicht mehr mit einem Urteil durch die Gegend zu laufen und damit seinen eigenen Schläger für regelgerecht zu erklären
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Wenn Tischtennis einfach wäre, würde es Fußball heißen. |
#528
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Damit konnte er sowieso nur Uninformierte beeindrucken. Das erste Verfahren wurde zu seinen Gunsten entschieden, weil der Schiedsrichter erhebliche Formfehler begangen hatte und nicht, weil sein Belag regelkonform gewesen sei. Darüber gab es keine Aussage. Konnte es auch gar nicht geben.
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#529
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Zitat:
Ist eigentlich das Ballldreieck ein offizielles Testgerät, das die Schiedsrichter verwenden dürfen? Also die drei aneinander geklebten Bälle, die entweder vom Noppenbelag abrutschen (unzulässige Noppenoberfläche) oder bis zu einem bestimmten Winkel stehen bleiben und sich dann überschlagen (Oberfläche griffigig genug = zulässig). |
#530
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Nein; ja. Es ist kein offizielles Testgerät. (O)SR ist es aber auch nicht explizit verboten, Reibung so zu testen und reproduzierbar ein Ergebnis zu protokollieren. Materialentscheidungen traf und trifft weiterhin der OSR vor Ort, das gilt auch für die Zulässigkeit von Schlägern/Belegen - dabei ist er nicht darauf eingeschränkt, dass nur eindeutig definierter Werte erfüllt werden. (Sieht man auch bereits an "leichten Beschädigungen", die in seinem Ermessen liegen.)
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