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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#51
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Zitat:
Ein Verein hat was von einer Ehe: in guten wie in schlechten Tagen...! Die Verpisser, weil‘s gerade mal regnet, sind die ersten, die wieder anklopfen, wenn die Sonne scheint?! Nee, auf die kann ich verzichten! Wäre vergleichbar damit, sich anderweitig/außerehelich zu vergnügen, um abends zum Essen pünktlich wieder da zu sein. Und natürlich zu meckern, wenn‘s nicht schmeckt. Nee, nee, die sollen mal schön für den Rest ihres Lebens jeden Tag vegane Hühnersuppe essen. |
#52
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
@HSV
Muss Dir schon wieder zustimmen. Wenn ich sowas lese ... zum Glück rechtzeitig gekündigt... Wer nur in einen Verein wegen seines persönlichen Vorteils geht hat nicht verstanden, was ein Verein ist. Dann geht lieber in ein Fitnessstudio, bei manchen kann man sogar eine TT-Platte mieten und gut ist. Wer Mitglieder wegen Impfstatus kündigen will handelt genauso hirnlos. Ich kenne keine Satzung, die das rechtlich überhaupt ermöglicht. Was man als Verein machen kann ist klare Botschaften zu senden und Verordnungen konsequent anzuwenden. Der jeweiligen Landesverband / die jeweilige Landesregierung haben Rahmenrichtlinien/Verordnungen festgelegt, die von jedem Vereinsmitglied einzuhalten sind. Nur so ist ein Zutritt zu Training/Wettkampf/Vereinsgelände möglich. Verstöße/Nichteinhaltung können von den Verantwortlichen geahndet werden, im schlimmsten Falle kann das Mitglied durch vereinsschädigendes Verhalten ausgeschlossen werden. Dazu muss die Satzung aber genau eingehalten werden (Abmahnung etc.). https://www.juraforum.de/lexikon/vereinsausschluss |
#53
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
@ HSV
@ es.ef. Sehr gute Beitäge , den Nagel auf den Kopf getrofen. |
#54
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Guten Abend,
das kann doch jeder so halten wie er will. Ich sehe nur nicht ein knapp 200 € zum Fenster raus zu schmeißen ohne jede Gegenleistung. Da hol ich mir lieber 10 Kisten Bier und genieße das ganze mit Abstand. Hab genug für den Verein getan. TT braucht mich nicht und ich das TT nicht mehr. Wie gesagt ich hab andere Möglichkeiten zu spielen ohne Vereinszugehörigkeit. |
#55
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Ich habe den Thread eben nur überflogen und finde das Thema ... komisch.
Irgendwie hat der "fragende / Verein" das Prinzip nicht verstanden. Leben denn gerade die Fitness- Studios und auch Vereine nicht zum Teil durch die Mitglieder, die nur Beiträge zahlen aber sonst nicht teilnehmen? Wenn der Verein "Probleme mit ungeimpften Mitgliedern" hat, dann kann der doch ganz einfach auf die Einhaltung der aktuellen Regelungen 2G+ achten und die Beiträge stumpf weiter einziehen.... bei Hallensport stellt sich doch die Frage gar nicht... oder verstehe ich nur den Witz dieses Threads nicht? ...ungeimpft bleibt draußen. Fertig.
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vG, . . . wW -- Geändert von w_W_ (25.01.2022 um 21:57 Uhr) |
#56
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Zitat:
Bei uns ist es so, dass wir bisher so gut wie keine Austritte hatten, auch dann nicht als wir nicht in die Hallen durften. Den nicht unerheblichen Überschuss haben wir in neue Tische, insgesamt Neun u. in einen Satz Trikot für jeden Aktiven investiert. |
#57
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Moin,
der Überschuss wird halt bei uns nicht in Equipment gesteckt, sondern schön, wie in anderen Vereinen auch, in Außenanlagen für die Fußballspieler. Wir können zwar dreimal die Woche in die Halle, aber die Halle wir heuer 50 Jahre, erster Hallenboden, heizung mäßig, mindestens 10 Jahre alte Platten, Netze werden teilweise von unserer Abteilungsumlage gekauft und die Bälle werden auch nur bezuschusst und von uns Spielern gekauft. Drum irgendwann reicht es. Wir konnten durch die momentan herrschende Situation keine zusätzliche Einnahmen generieren (Feste) und hätten jetzt auch eine höhere Abgabe zu unserem Beitrag zahlen sollen. Genug ist genug. Bei uns ist fast eine komplette Mannschaft ausgetreten wegen der Regeln (2G, 2G+, am Anfang 3G). Sowas verleidet einem halt den Spaß an dem Ganzen. Grüße Geändert von Otti (26.01.2022 um 09:35 Uhr) |
#58
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Das gehört hier eigentlich nicht her aber:
Mache mal eine Liste der aktiven (und passiven !) _M_itglieder, die nur TT spielen... M die TT und... spielen... M/2 die tt und und spielen... M/3 Und multipliziere den Vereins_B_eitrag B mit denen die TT- Spielen, d.h. ( M + M/2 + M/3 + ... ) x B * 0,85 = Kohle, die deiner Abteilung zusteht. 0,85 = 15% für sonstige Ausgaben des Vereins... ... ist Verhandlungs- / Ansichtssache. Bei solchen Kontrollrechnungen werden Fußballabteilungen ganz nervös ;-) ... für solche Rechnungen kannst Du die inaktiven Mitglieder auch gut gebrauchen.
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vG, . . . wW -- |
#59
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Na wir haben auch mit Fußballer zu kämpfen,aber die Abteilungen bekommen nahezu ihr gesamtes Beitragsaufkommen (Grund- u. Abteilungsbeitrag je nach Abt). Wir sind aber auch einer der größten TT-Vereine (Sparten) in einer Großstadt. Ziemlich im Süden Deutschlands gelegen
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#60
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Ich frage mich, ob der Impfstatus nur ein vorgeschobener Grund für den angepeilten Vereinsausschluss ist. Natürlich kann ich mir vorstellen, dass man sich über das Thema Impfen in die Wolle bekommt. Aber darauf einen Ausschluss zu stützen?
Ich bin kein Jurist aber immerhin Steuerrechtler und kann aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen herleiten, dass der Impfstatus allein keinen Ausschluss rechtfertigt. Wie hier schon mehrfach beschrieben, spielt er keine Rolle, da aufgrund der 2G(+)-Regeln die ungeimpften Mitglieder ohnehin keinen Zutritt zur Halle haben und sie deshalb keine Gefahr darstellen. Sollte die öffentlichen Auflagen nicht reichen, hat der Verein das Recht, sein Hausrecht entsprechend auszustatten - diskriminierungsfrei, versteht sich. Der geringste Rechtseingriff, der dem Verein möglich ist, um die Gefahr abzuwenden, muss er anwenden, um zum Ziel zu kommen. Hier gilt es angemessen zu reagieren und nicht mit den berühmten Kanonen auf die Spatzen zu schießen. Man müsste den Fall schon weiterspinnen wie z. B. "Ungeimpfter verschafft sich wiederholt gewaltsam Zutritt zur Halle und hustet absichtlich andere Leute an". In diesem Fall kann man anfangen, über einen Ausschluss in Verbindung mit dem Impfstatus nachzudenken, wobei der gespinnte Sachverhalt auch ohne Corona von einem (dann Grippe-)Geimpften Huster ggf. zum Ausschluss führen könnte. Spekulationen über die Satzung des Vereins führen hier vermutlich auch nicht weiter. Aufgrund der Gemeinnützigkeits-Vorschriften sind die eh alle mehr oder weniger gleich. Mir ist der erste Beitrag von franz_tt für eine rechtliche Würdigung auch zu knapp. Ich kann die ganzen User verstehen, die seine Kanonade auf die Spatzen empört hat. Die (von Angepisstheit geprägte) spätere Ergänzung durch franz_tt macht mir beinahe Angst: Sollen tatsächlich Leute ausgeschlossen werden, die gar nichts gemacht haben? Das könnte ich mir nicht einmal vorstellen, wenn es sich um einen reinen Lungenkrankheits-Rekonvaleszenten-Sportverein handeln würde.
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Der große Sport beginnt da, wo er schon längst aufgehört hat, gesund zu sein. (Brecht) |
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