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#51
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AW: Relegationsspiel Münster vs. Biebrich
Zitat:
In Hessen darf man sich nicht mehr festspielen, und das muss für Biebrich mit je einer Mannschaft in HL und VL ein Thema gewesen sein. Das wurde sicher auch gut überlegt, bevor man den Spieler Frey zur Rückrunde in die VL gemeldet hat. Und nun hatte er drei Einsätze gehabt und durfte nicht mehr. Das wird der Verein gewusst haben und auch der Spieler. Welcher Oberschlaumeier hat dann wohl gemeint, im Relegationsspiel darf er dann doch mitspielen? Da muss doch jemand nachgedacht haben und zum falschen Schluss gekommen sein. Einfach so passieren konnte das meines Erachtens nicht. Insofern ist der Verein doch ziemlich schuld, finde ich. ciao!
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Meine Forenregel - nie auf anonyme Provokateure (oder Scherzkekse) eingehen |
#52
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AW: Relegationsspiel Münster vs. Biebrich
Kristian, das stimmt nun auch wieder.
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#53
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AW: Relegationsspiel Münster vs. Biebrich
Hinterher ist man ja immer schlauer, aber in so einem heiklen Fall wäre ja ein Anruf bei Klassenleiter oder Spielausschussvorsitzenden oder DTTB nicht verkehrt gewesen, um sich abzusichern ...
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#54
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AW: Relegationsspiel Münster vs. Biebrich
Ihr seid mir ja ein paar Schlaumeier ;-)
Also zunächst hat die Wertung keine Auswirkungen auf die Aufstiegsregelung. Dann ist diese Sonderreglung für Relegationsspiele so sonderbar, das man dies nicht verstehen muss. Das Spiel wir nach RLOL-Ordnung des DTTB gespielt. Die HTTV-Ordnung hat damit nichts zu tun. In den Ligen ab OL und höher darf man sich festspielen. Münster hat dies auch z.B. mit dem Spieler Günther am Ende der Rückrunde praktiziert. Man ist also davon ausgegangen, dass dies auch für den Dritten der Hessenliga gilt. Dass es so eine Sonderregel für Relegationsspiele gibt, die auch schweirig formuliert ist, wusste Niemand (nicht mal der Schiedsrichter und der Klassenleiter, der beim Reli-Spiel selbst da war). Die Regel bevorteilt in der Praxis immer den Achten der Oberliga. Hier darf sich ein Spieler auch in der Relegation festspielen. Das hat man bei der Schaffung der Regel nicht bedacht. Der Hintergrund war ein Anderer. Neben der Tatsache, dass der Achte der Oberliga auch noch Heimrecht hat, wird der Relegationsteilnehmer der Hessenliga bzw. der darunterliegenden Klasse mit den bestehenden Regeln stark benachteiligt. Warum das so ist, konnte bisher Niemand beantworten. Auch der DTTB nicht. Egal wie, nur das Ergebnis lautet jetzt 9:0 statt 9:6. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn das Spiel ein anderes Ergebnis gehabt hätte, würde dies natürlich anders aussehen :-) |
#55
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AW: Relegationsspiel Münster vs. Biebrich
Zitat:
Ich persönlich glaube ja, dass hier in 4.2.2 der RL/OL Ordnung nur das Wörtchen "Stammspieler" fehlt. |
#56
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AW: Relegationsspiel Münster vs. Biebrich
Auf HTTV-Ebene ist aber eine Verstärkung zur Rückrunde möglich, auf DTTB-Ebene nicht. Es besteht also in der Relegation keine einseitige Bevorteilung des Oberligisten.
Allerdings ist es natürlich richtig, dass für Ligen, die im Pokalwettbewerb, in Relegationen etc. aufeinander treffen, die relevanten Regeln vereinheitlicht werden müssen um gleiche Voraussetzungen zu schaffen. |
#57
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AW: Relegationsspiel Münster vs. Biebrich
Zitat:
Ansonsten ist die Regelung klar und eindeutig wenn man sich die Mühe macht sie in Ruhe und mit Verstand zu lesen.
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Cogito sum res cogitans |
#58
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Asterix-Fan
Quot capita tot census
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In der Retrospektive ist jeder allwissend. |
#59
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AW: Relegationsspiel Münster vs. Biebrich
Zitat:
Zitat:
Das liegt aber nicht an der RLO, sondern am HTTV und seinen Regeln. Andere sehen das mit der Benachteiligung übrigens ganz anders. Frag mal den Achten der Oberliga Nord-Ost, der sich im Gegensatz zu der Berliner Mannschaft nicht mehr verstärken durfte, weil in den ersten vier Ligen keine Wechsel nach dem 31. Mai mehr erlaubt sind. |
#60
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AW: Relegationsspiel Münster vs. Biebrich
Das fehlt da definitiv nicht! Denn das würde ja u. a. heißen, dass man in Relegationsspielen als Ersatzspieler auch Spieler einsetzen dürfte, die nicht für mindestens die letzten drei Rückrunden-Mannschaftskämpfe in dieser Mannschaft einsatzberechtigt waren - also z. B. auch Spieler mit Sperrvermerk. Außerdem hieße das, dass dann in einer RL- oder OL-Mannschaft auch Spieler einsatzberechtigt wären, die nach dem 31. Mai in den RL/OL-Verein gewechselt sind. Das ist definitiv nicht gewollt.
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