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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#51
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AW: zu kleiner Belag
alles richtig
aber .... Zitat:
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#52
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AW: zu kleiner Belag
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main |
#53
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AW: zu kleiner Belag
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#54
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AW: zu kleiner Belag
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und da spricht der OSR das letzte wort. ob Ein punkt zählbarer ist oder nicht, ist eine tatsachen entscheidung des Sr's am tisch und kann durch einen OSR nicht rückgängig gemacht werden. das solltest du aber wissen
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ich muß nicht besser sein als mein gegner, es reicht wenn ich durch seine fehler gewinne. |
#55
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AW: zu kleiner Belag
Zitat:
Ich dachte nicht, dass Du Dich noch mal meldest. Wenn der Schläger nicht zulässig ist, wird kein Punkt gespielt lieber Long-Pips! Wenn aber gespielt wird, dann heisst es: der Schläger ist in Ordnung. Wenn der Spieler den Ball mit der Schlägerkante spielt, dann zählt der Punkt für ihn! Das hast Du NICHT gewusst, bzw. Du hast die Regel falsch interpretiert. Also, jetzt machen wir an der Stelle einen Punkt und Du siehst es vielleicht auch ein. Versuchen wir vielleicht mit einem anderen Thema. Gruss Petar |
#56
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AW: zu kleiner Belag
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#57
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AW: zu kleiner Belag
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#58
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AW: zu kleiner Belag
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#59
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AW: zu kleiner Belag
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Ausnahmen siehe unten. Sie beziehen sich alerdings NICHT auf Tatsachenentscheidungen bezüglich eines erziehlten punktes da der Osr den Verauf des Ballwechsels nicht nachvollziehen kann. Die Ausnahmen stehen unter 3.3.3 wie ich schon schrieb. 3.1.2 Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für: 3.1.2.10 die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen; Ab 3.2 sind dann aufgaben des SR's aufgezählt. 3.2.3.1 Spielmaterial und Spielbedingungen zu überprüfen und den Oberschiedsrichter über etwaige Mängel zu informieren 3.3.2 Gegen eine Tatsachenentscheidung des verantwortlichen Schiedsrichters oder Schiedsrichter- Assistenten kann kein Protest beim Oberschiedsrichter und gegen eine Entscheidung des Oberschiedsrichters in Fragen der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kann kein Protest bei der verantwortlichen Turnierleitung eingelegt werden. 3.3.3 Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters oder Schiedsrichter-Assistenten in Fragen der Auslegung von Regeln oder Tischtennisregeln kann beim Oberschiedsrichter Protest eingelegt werden. Die Entscheidung des Oberschiedsrichters ist endgültig.
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ich muß nicht besser sein als mein gegner, es reicht wenn ich durch seine fehler gewinne. |
#60
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AW: zu kleiner Belag
Zitat:
Schön hast du das erklärt. Ich stelle im Übrigen aber auch immer mal wieder fest, das selbst geprüfte SR (immerhin als OSR in der 2. BL eingesetzt) manchmal nicht wissen, was eine Tatsachen- und was eine Regelentscheidung ist.
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main |
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