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| Der Verband Lob und Kritik gegenüber dem Bayerischen Tischtennis-Verband |
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Themen-Optionen |
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#51
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
Wir haben in München nur folgende (Standard) Antwort letzte Woche erhalten:
Mit Inkrafttreten der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV) vom 05.Mai 2020 wurde zum 11.05.2020 eine teilweise Öffnung von Freisportanlagen für den Individualsport und Kleingruppen sowie von Sportanlagen für den Berufs- und Spitzensport unter strengen Auflagen wieder ermöglicht und den Musikschulen die Aufnahme von Einzelunterricht ermöglicht. Das Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat weitere Erleichterungen in Aussicht gestellt, u.a. soll ab dem 08.06.2020 der Outdoor-Trainingsbetrieb in Gruppen von bis zu 20 Personen wieder zulässig sein, sowie der Indoorsport ermöglicht werden. Die Erwachsenenbildung soll ab dem 30.05.2020 wieder ermöglicht werden. Die mögliche Aufnahme des Sportbetriebes sowie von Bildungsangeboten und sonstigen Veranstaltungen wird in jedem Fall mit strengen Hygieneauflagen verbunden sein. Mindestens soll gelten, dass die Mindestabstandsregel von 1,5 Metern weiterhin eingehalten werden muss. Der Betreiber muss ein sportart- und standortspezifisches Schutz-/Hygienekonzept erstellen und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Das Schutz-/Hygienekonzept kann infektionsschutzfachlich auch größere Abstandsregeln zwischen den Personen erfordern. Darüber hinaus sind noch weitere rechtliche und organisatorische Fragen zu klären, bevor das Referat für Bildung und Sport die Sporthallen und Schulräumlichkeiten wieder für eine Nutzung freigeben kann. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für den Indoor- sowie Outdoorsportbereich in Schulen zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen konkreten Termin nennen können. Selbstverständlich wird aber alles unternommen, um den Betrieb in den Sporthallen/Klassenzimmern etc. baldmöglichst wieder zu ermöglichen. Das Referat für Bildung und Sport wird selbstverständlich informieren, sobald insgesamt nähere Erkenntnisse vorliegen. Aktuell glaube ich nicht, dass wir hier so bald wieder in unsere Halle rein können... |
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#52
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
Zitat:
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#53
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
Update von heute aus München:
....... Darüber hinaus nutzt ein Großteil der Schulen Ihre Sporthallen bis vorerst Ende des Schuljahres als zusätzliche Pausenfläche, Klassenzimmer, Besprechungszimmer oder für Prüfungen um den Schulbetrieb in der aktuellen Lage sicherzustellen. An diesen Standorten stehen die Sporthallen nicht für eine außerschulische Nutzung zu Verfügung. Dieser Umstand erschwert die Erstellung eines Konzeptes zur Öffnung der Schulsportanlagen noch weiter. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für die Öffnung der Schulsportanlagen zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen konkreten Termin nennen können. Selbstverständlich wird aber alles unternommen, um den Sportbetrieb in den Schulsportanlagen baldmöglichst wieder zu ermöglichen. Das Referat für Bildung und Sport wird selbstverständlich informieren, sobald insgesamt nähere Erkenntnisse vorliegen. |
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#54
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
so ein Gelaber....man man man....jeder mit gesundem Menschenverstand wird feststellen, dass alles was mit Schule zu tun hat vorwiegend vormittags und das Vereinstraining abends ist.
Ich wage einmal zu behaupten, dass die Hallen vormittags desinfizierter sind als im normalen Schulbetrieb, wenn ein Training stattfinden würde. ...da kann ich teilweise nur mit dem Kopf schütteln |
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#55
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
Heute Nachricht von der Stadt bekommen: am Freitag wird unser Antrag zur Entscheidung vorgelegt und Anfang nächster Woche das Ergebnis mitgeteilt.
...mal schauen was passiert |
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#56
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
Bin selbst im Schulbetrieb tätig und kann dazu sagen, dass die bestuhlten und betischten Hallen - sofern sie für Prüfungen oder als Unterrichtsraum genutzt werden - am Ende des Schultages nicht wieder abgebaut werden, um sie am folgenden Schultag wieder zu bestuhlen und zu betischen.
Alles schwierig, sowohl für die Vereine als auch für die Schulen. |
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#57
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
ich auch und ich würde behaupten, dass vieles trotzdem möglich ist...
Ich kenne Hallen, da ist es ein leichtes die meist wenigen Tische und Stühle schnell beiseite zu räumen und auch passend (ich weiß schon, dass die alle ausgemessen wurden etc, oft sind ja auch Markierungen am Boden extra angebracht) wieder aufgestellt werden können....und das nicht vom Hausmeister, ich würde behaupten das viele Spieler das auch selbst machen würden, nur um endlich wieder spielen zu können. Oder man stellt nur zwei Platten und und und...mir geht's um solche grundsätzliche Aussagen der Zuständigen, dass so etwas nicht möglich ist. Je nach Situation vor Ort kann man mit Sicherheit Lösungen finden, die beide Belange berücksichtigen. |
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#58
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
Auch bei uns im Landkreis Aschaffenburg habe ich schon von einigen Vereinen gehört, die am Montag regulär loslegen durften.
Wir von der TSG Kleinostheim hatten dieses Glück leider nicht, auch wenn vonseiten unserer Gemeinde (es handelt sich bei unserem Spiellokal um eine Schulturnhalle) grundsätzliche Bereitschaft signalisiert wurde, die Halle bei entsprechendem Hygienekonzept (habe ich bereits vor 3 Wochen erstellt, 3-seitiges Dokument) zu öffnen. Dem steht aktuell nur noch die Haftungsfrage entgegen, sofern gegen die Hygieneauflagen verstoßen wird. Mich würde interessieren: wie wird das denn in den Vereinen geregelt, die schon aktiv sind? Unser Gesamtvereins-Vorstand hat hier verständlicherweise Bedenken, dass er bei Wiederaufnahme des Betriebs dann den Kopf für 8 Abteilungen (und ggf. deren Verstöße) hinhalten muss. |
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#59
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
Sofern Schulhallen als Pausenaufenthalt genutzt werden, dürfte eine Abendbelegung kein Problem sein.
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#60
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AW: Ab 8.6. grundsätzlich Training wieder möglich?
Zitat:
BLSV-RA-Haftung-Corona.pdf Im Ergebnis bedeutet das, dass der Vorsitzende letztlich haftet, es sei denn er findet einen Dummen, der das Amt des Sicherheitsbeauftragten oder Hygienebeauftragten übernimmt. Dann hat der den schwarzen Peter. Solange nichts passiert, ist alles gut. Sollte sich allerdings jemand anstecken und klagen, ist Polen offen. So könnte man das Ganze zusammenfassen. Diese Rechtssituation ist übrigens der Grund, warum heuer an den Tennismannschaftsmeisterschaften nur ganz wenige der gemeldeten Teams teilnehmen. Die Saison im Tennis wird heuer auch nicht gewertet. |
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