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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#51
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AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
Zitat:
Oder eben die Stadtmeisterschaften. Aber da sind eben der Diözesanverband oder der Betriebsportverband oder der Stadtsportbund die Veranstalter und Vereine (des DTTB) dann die Ausrichter. Der Knackpunkt ist das die "Verbände" da ja organisierte Strukturen sind mit Versicherungen usw für solche Dinge. Das ist eben was anderes als wenn Peter und Paul als "Privatpersonen" für ein Turnier verantwortlich (Veranstalter) sind und sich dann bei "Ansprüchen" überlegen müssen wer die zahlt. Ohne Versicherung ggf sie selbst dann privat. Und ob da dann die private Haftpflichversicherung einspringt...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#52
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AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
Oh man....
Peter und Paul sind als Vereinsmitglieder, für den Sie das Turnier ausrichten, eben Mitglied im Verein.... mit einer Vereinshaftpflichtversicherung.
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vG, . . . wW -- |
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#53
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AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
Einer der Gründe weshalb man einen Verein gründet besteht ja gerade darin, private Haftung möglichst zu vermeiden.
Ich stelle es mir auch nicht so einfach vor, eine Turnhalle von einer Kommune zu bekommen, wenn man sie privat verwenden will. Insofern würde ich auch davon ausgehen, dass nicht Peter und Paul eine Sportveranstaltung durchführen, sondern ihr Verein der 1.FC Kleinkleckersdorf.
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SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc 5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4 |
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#54
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AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
Doch auch hier muß ich ein klein wenig den "Oberleerer"
aka Opa- Lehrer raus hängen lassen: Mein Opa war Richter am Amtsgericht und hat sehr darauf geachtet, daß man keinen offensichtlich dummen Fehler aus Unwissenheit macht. Als ich ihm sagte, daß ich in einen Verein eingetreten und gleich als Schriftführer und eben Organisator für die Rennveranstaltungen mit in den Vorstand gewählt wurde, hatte er gleich mehrere Ratschläge... als Richter war er eben der, der die Vereine ins Register eingetragen hat: - immer die Satzung ansehen. "Du ahnst nicht, wie viele Vereine mit nicht richtiger Satzung es immer noch gibt." Ein Problem ist, wenn die Satzung eben nicht vernünftig formuliert ist: - mind. der erste Vorsitzende und sein Vertreter können als vollhaftende Person und damit mit ihrem Privatvermögen "bei Fehlern" gerade stehen. -> das sollte man tunlichst vermeiden ;-) Leider sind diese Tips aus dem Gedächtnis und so lange her, daß die Notizen auf irgendeiner externen Festplatte liegen - müßte man wirklich wieder raus suchen... -> aus der "vor- TT- Zeit" = vor über 25 Jahren. Soll heißen: Bei Vereinsgründung nicht auf "kompetente Hilfe" verzichten um die Haftung eben in jedweder Richtung auszuschließen.
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vG, . . . wW -- Geändert von w_W_ (28.11.2025 um 13:28 Uhr) |
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#55
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AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
Zitat:
Finanzamt wird sich sicher sich freuen, weil bei der Privatperson die Gemeinnützigkeit fehlt. Es gibt ja auch übrigens privat organisierte Turniere - ohne das bewerten zu wollen, siehe Diskussion an anderer Stelle ![]() Oder läuft auf einmal doch alles über den Verein und man muss sich an Satzungen halten, da auch der Verein Mitglied in einem Verband ist. Die Ausnahme mit dem DJK ist auch müde das immer hervorzukramen, da dieser natürlich auch im DOSB und man diesen Sonderfall nicht verallgemeinern kann. Ähnliches gilt auch für den Betriebssport. Ihr dreht euch da im Kreis. Geändert von HansWurst123 (28.11.2025 um 16:04 Uhr) |
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#56
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AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
Hast du schon häufiger als Privatperson ne öffentliche Halle von der Stadt angemietet? Ich kenne natürlich nicht jede Stadt und Gemeinde aber ich bezweifle stark, dass ich da einfach als Privatperson hingehen kann und mal für nen Wochenende ne städtische Halle Mieten kann.
![]() Ich bin zwar nicht komplett in den Prozess involviert gewesen aber es war schwer genug ne gerade Betonfläche (Platz für Skater) von der Stadt zu bekommen. Über halbes Jahr dauerte das, enorme Auflagen etc. und das war halt nur ne gerade Betonfläche, die kannste ja nicht einfach mal versehentlich abfackeln oder nen größeren Schaden anrichten. Und warum sollte sich das Finanzamt darüber freuen? Bei nem einmaligem Turnier erzielt man doch gar keine für's Finanzamt relevanten Gewinne. Wenn man überhaupt ein Gewinn damit erzielt. ![]() Diese Beispiele mit DJK und Betriebssport sind keine Ausnahmen oder Sonderfälle, sondern ganz legitime Vorgänge bei Vereinen die halt Mitglied in mehreren Verbänden sind. Es ist eigentlich ganz einfach - an die Satzung des DTTB und deren Untergliederungen hat man sich als Verein zu halten, wenn man ein Turnier nach deren Satzung und Vorgaben ausrichtet und spielt. Das was hier gepostet wurde bezüglich der Zusatzbestimmung des Berliner Tischtennisverbands lässt sich meines Erachtens nach auf alle Verbände übertragen auch wenn diese es nicht explizit in ihrer WO erwähnen. Was offiziell gewertet werden soll (TTR/LPZ) ist genehmigungspflichtig und muss nach der Satzung und allen Regelungen des Verbands ausgetragen werden. Es gibt da draußen halt Turniere, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des DTTB und dessen Landesverbände fallen.
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http://youtube.com/@larskriegeltischtennis |
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#57
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AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
Zitat:
Wenn Peter und Paul ein Turnier veranstalten (das dann der Verein ausrichtet) dann sind sie nicht über den verein versichert aber sind auch kein Mitglied des DTTB und müssen der WO nicht folgen Wenn der Verein von P und P als Veranstalter auftritt ist man über die Vereinsversicherung abgesichert, aber dann muss man als Verbandsmitglied sich auch an die Bestimmungen des Verbands halten bzw kann bei Verstößen sanktioniert werden. Man kann sich nunmal nicht aus beidem das raus suchen was einem paast
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#58
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AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
Zitat:
Bei diesen ist aber nie ein verein der Mitglied des DTTB ist der Veranstalter!!! Sondern eben der Betriebsportverband oder der Diözesanverband oder ähnliche Verbände die entsprechend versichert sind. Als Mitgliedsverein des DTTB kann man aber eben nicht so einfach ein Turnier ohne Genehmigung des Verbandes ausrichten weil es dazu in der WO usw Vorgebane gibt an die man sich als Mitglied des Verbandes halten muss bzw bei Verstoss mit Sanktionen rechnen muss. Daraus folgt: will man ohne Genehmigung usw des DTTB (oder der Landesverbände) ein Turnier ausrichten darf nicht der Verein der Veranstalter sein. Somit greift dann auch nicht die Haftpflichtversicherung des Vereins wenn etwas passiert. Ergo muss der Veranstalter zusehen , dass er für solche Veranstaltungen eine Versicherung hat wenn er nicht im Ernstfall mit seinem Vermögen dafür haften will.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#59
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AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
Zitat:
Wie kommst du jetzt dazu dass der Verein vom Verband Sanktionen erwarten muss? Und von welchem Verband kommen die Sanktionen? Nehme jetzt mal an der Verein ist Mitglied im DJK, WTTV, Stadtsportbund und Betriebssport. Kommen dann von allen Verbänden Sanktionen auf den Verein zu, weil man ja gegen alle 4 Satzungen verstoßen hat? Wenn man Mitglied in mehreren Verbänden ist und die Satzungen sich überschneiden, wessen Satzung gilt dann? Wenn ein Verband dem Verein erlaubt frei Turniere auszurichten und der andere nicht. Wessen Satzung ist man dann vorrangig verpflichtet als Verein? Also ja, man kann sich schon so bisschen raussuchen was einem passt. Und wenn man Mitglied im Stadtsportbund ist und die Turniere bis zu ner gewissen Größenordnung ohne weitere Auflagen erlauben kann man sich als deren Mitglied doch gegenüber anderen Verbänden immer darauf berufen. ![]() Lieber Dirk, dass ist nicht böse gemeint aber du bist ja auch immer gut dabei bei dem ein oder anderen überspitztem Beispiel. Irgendeinen Grund muss es ja geben, warum es noch wirklich nie zu Sanktionen gekommen ist oder hat jemand nen Beispiel dafür? Eher im Gegenteil fördern viele Landesverbände solche Turniere sogar. Funfact: Habe dieses Jahr ein Turnier in Rheinland-Pfalz gespielt, mich über MyTT angemeldet und ne Veranstaltungslizenz dafür gekauft. Das war nen Vorgabeturnier, jeder der sich per Mail angemeldet hatte brauchte keine Lizenz - ich war einer der 4 Dummen die 2,99€ für bezahlt haben. Das Turnier war aber in MyTT und Click-TT drin.
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#60
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AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
Also die meisten Vereine sind nur im dttb Mitglied.
Djk sind eine Ausnahme und cvjm gibt es noch. Gleichzeitig dttb und Betriebsport kenne ich im wttv keinen. So ist man also nur dem dttb verpflichtet. Dann kommt es sicher auf das teilnehmerfeld an. Es gibt ja zb auch gesonderte spielberechtigungen Ich kann zb im ttc x spielberechtigung für den wttv haben und bin Mitglied im djk y und kann djk Turniere spielen. War bei mir so als ich in einem djk Verein war deren tt Abteilung nicht im wttv gespielt hat Ich denke wenn es vereinzelt passiert werden die Verbände ein Auge zu drücken. Wenn plötzlich die Hälfte der Vereine ihre Turniere am wttv vorbei veranstalten...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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