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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #61  
Alt 30.10.2006, 09:24
Hurz67 Hurz67 ist offline
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Hurz67 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zum "Verbot" von glatten langen Noppen

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Habe ich dich jetzt richtig verstanden? Dein Kompromisvorschlag besteht darin lediglich einen Aufdruck zu machen ob es sich um GLN handelt oder nicht? Der Grenzwert ist nur dazu da über die Namensklassifizierung zu entscheiden?

Worin bestünde denn der Nutzen dieser Regelung? Oder habe ich das jetzt falsch verstanden.
Es wäre eine Nachbehandlung stark erschwert. Materialnovizen könnten einfach in der aktuellen ITTF Liste nachschlagen und sehen ob der völlig unbekannte Belag xyz glatt sein sollte oder nicht.
Der Hersteller muss einen Belag explizit als GLN zulassen (Nachdem Motto:"GLN? dann Reibungsfator < abc mN/mm²"; "klassiche LN? Dann Reibungsfaktor > xyz mN/mm²"), also auch der Rückweg über anschleifen der GLN zur klassischen LN ginge nicht. Alterung wäre ebenfalls abgedeckt, wenn der Belag die 'spezifkation' wechselt, ist er nicht mehr zugelassen.

Dann gibt es ja noch den Grenzbereich der ambivalenten Noppen: griffige Noppenhälse bei glatten Noppenköpfen. könnte sein, dass diese Spezies so einer Regel zum Opfer fiele, aber dies kommt bei Kompromissen nunmal vor.

Für NI wurden die Antis doch auch irgendwie spezifiziert, oder nicht ? Könnte man ja sagen "Gleichheit für alle Noppen, innen sowie aussen"

Ob das GLN Spiel dabei technisch erstrebenswert ist oder nicht, sollte man dabei den Spielern überlassen.

Edit:

mir ist gerade aufgefallen: der Spezialfall eine zusätzlichen nachträglichen Glättung eine GLN
wäre immer noch sehr schwierig und nur grenzwertig zu erfassen...ebenso wäre die Einsicht einiger GLNoppies hier eine Grenze "die Noppe war glatt, ich habe nur deren Originalzustand wiederhergestellt"

Geändert von Hurz67 (30.10.2006 um 09:31 Uhr)
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  #62  
Alt 30.10.2006, 10:21
tischtennisguru tischtennisguru ist offline
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AW: Zum "Verbot" von glatten langen Noppen

Hallo Hurz 67,

finde deinen Vorschlag angesichts des Verhaltens verschiedener Noppengegner auf Turnieren sehr gut. Gerade die älteren Spieler, deren Beläge ich mir ansehn wollte, reagierten da mitunter sehr seltsam, möchte sagen höchstverdächtig, indem unter anderem der Spruch viel: Ha, lange Noppe halt ... und mir der Belag dann nur unwillig gezeigt und möglichst schnell wieder weggezogen wurde.
Bei einer eindeutigen Kennzeichnung der verschiedenen Noppenarten wäre auf Anhieb erkenntlich, welcher 'Klasse' die Noppe zuzurechnen ist, und man könnte sich darauf beschränken, kurz zu prüfen, ob sie je nach Fall nachträglich geglättet, aufgerauht oder anderweitig behandelt wurde.
Bisher muss man ja glatt die ganze Ittf-Liste im Kopf haben und noch den Belag vom Namen her kennen und ihm die ursprünglichen, lizensierten Eigenschaften zuordnen können, um eine etwaige Nachbehandlung entdecken zu können. Deshalb prima Vorschlag, der auch leicht umzusetzen sein dürfte.
__________________
Wer denken kann, ist klar im Vorteil!

STIGA ALL EVO - VH Xiom Vega Pro max - RH Nimbus Soft 2,0
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  #63  
Alt 30.10.2006, 11:27
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Uli-Noppe Uli-Noppe ist offline
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AW: Zum "Verbot" von glatten langen Noppen

Selbst wenn du weißt das eine Noppe nachträglich geglättet wurde ist es dennoch sehr schwer dies ohne SR nachzuweisen. Wenn ein SR anwesend ist geht dieser oftmals auch nur nach der Liste! Wenn du dann einen glatten Feint hast wird das meist nicht beanstandet.

Würde die Liste wie oben beschrieben erweitert könnte man dies aber schnell unterbinden!

Das Nachglätten von Serien GLN wird denke nicht so die große Rolle spielen – wer versucht so was schon an Belägen für 40,-€?

Gruß

Uli
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  #64  
Alt 30.10.2006, 11:42
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Otterbock ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zum "Verbot" von glatten langen Noppen

Wenn es "denen" wirklich nur um eine Kenntlichmachung ginge, dann könnten die auch die Hersteller ganz einfach dahin verpflichten, dass sie nicht nur ITTF usw. im Schriftfeld des Belages aufdrucken, sondern zB eine Symbol für "frictionless long pimpled out rubber", "Anti" etc
Und um das Gesicht nicht ganz zu verlieren, könnte auch gleich dieser ominöse Frictionlevel mit abgedruckt werden. Dann müssten man nichtmals in einer Liste nachschauen oder gar Schiedsrichter schulen

zB
Hallmark Super Special
ITTF $38

OB
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  #65  
Alt 30.10.2006, 12:44
Hurz67 Hurz67 ist offline
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AW: Zum "Verbot" von glatten langen Noppen

Zitat:
Zitat von tischtennisguru Beitrag anzeigen
... Gerade die älteren Spieler, deren Beläge ich mir ansehn wollte, reagierten da mitunter sehr seltsam, möchte sagen höchstverdächtig, indem unter anderem der Spruch viel: Ha, lange Noppe halt ... und mir der Belag dann nur unwillig gezeigt und möglichst schnell wieder weggezogen wurde.
Zitat:
Zitat von Uli-Noppe
Wenn ein SR anwesend ist geht dieser oftmals auch nur nach der Liste! Wenn du dann einen glatten Feint hast wird das meist nicht beanstandet.
@guru,@uli

Na,ja,

gerade wegen der von Euch angespochenen Problematik, wird der Nachweis trotzdem schwer werden, wenngleich dem semiprofessionellen nachglätten es auch schwerer wird. Der 'Blue Edition Skandal' basierte mE aber zu einem erheblichen Anteil darauf, dass nicht eindeutig geregelt/bekannt war, ob es den Belag in dieser glatten Art überhaupt zugelassen gibt und die Käufer in dem Glauben gelassen wurden, der Belag sei serienmässig. Die Preispolitik der etablierten Hersteller, tat ihr übriges zur Motivation dazu. Zum Glück gibt ja inzwischen eine gleichwertige 'Günstig'-Konkurrenz von TT-Master dazu...aber das wird jetzt OT.

Geändert von Hurz67 (30.10.2006 um 12:47 Uhr)
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  #66  
Alt 30.10.2006, 13:21
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AW: Zum "Verbot" von glatten langen Noppen

Wenn die Liste aber um einen Eintrag GLN erweitert würde, so könnte kein Spieler mehr sagen das es den Belag aus einem Laden hat und ihn daher für zulässig gehalten hat. Alleine durch diese doch sehr einfache Erweiterung würde der Großteil der Nachbehandlungen unterbunden.
Ohne ein Messgerät welches dann ja auch Eichbar sein muss und die Messbedingungen müssen ja auch noch genormt werden – ist eine solche neue Regelung nicht umsetzbar. Wenn die Geräte nicht Eichbar sind zeigten die Geräte unterschiedliche Werte an.
Wenn die Messbedingungen nicht geklärt sind kann man je nach Messung stark schwankende Werte bekommen – ich nenne dazu nur mal Temperatur, Luftfeuchte, Messdruck,....
Ob eine solche Messung für jeden Verein bei jedem Spiel kostengünstig möglich sein wird wage ich mal zu bezweifeln!

Gruß

Uli
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  #67  
Alt 30.10.2006, 13:47
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AW: Zum "Verbot" von glatten langen Noppen

Man könnte vielleicht zwei Referenzbeläge anschaffen und dann einen einfachen "Ballstreich Vergleichstest" machen. Sollte der Spieler unwillig sein, den Test auf Aufforderung zumachen, so wird ihm defacto Betrugsabsicht unterstellt oder es kann eine Schlägerbesichtigung beim Verband verordnet werden.

Alternativ noch Fotographie mit Digicam ? für den Nachweis beim Verband ?

Ansonsten könnte eine eingeschränkte Regelung mit einem geeichten Messgrät zB. ab Verbandsliga oder Oberliga vorgeschrieben sein. Ob man damit das gros der Nachbehandler abfrühstücken kann, bezweifle ich allerdings...

Ist alles irgendwie schlecht durchsetzbar und realisierbar...am besten ist wohl immer noch:
Lernen wie man gegen GLNoppies spielen und siegen kann

Geändert von Hurz67 (30.10.2006 um 13:54 Uhr)
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  #68  
Alt 30.10.2006, 14:30
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AW: Zum "Verbot" von glatten langen Noppen

2 Refferenzbeläge? Im Endeffekt benötigt man dann für jeden Belag einen Vergleichsbelag und das ist unrealistisch!

Was soll bitte ein Bild beweisen? Manche Fakir sehen doch vom Werk schon so schlimm aus das das kaum ein passabler Nachbehandler noch wesentlich verschlimmern würde. Sonnenglättung ist auf Bildern nicht zu beweisen.

Belag soll bei Zweifel beim Verband eingereicht werden: Was macht man wenn der Spieler 2 Exemplare hat? Einen gerade noch regulär den er zur Prüfung einsendet und der andern Belag regelwidrig ist?

Ohne ein Messgerät welches bis zur untersten Klasse eingesetzt wird bringt diese angedachte Neuregelung nur jede Menge Unruhe und Diskussionen! Ich spiele nun mal recht krumm und meine eigenen Hölzer – ich werde nun schon auf Turnieren krumm angeschaut. Was meinst du ist nach einer solchen Regelung los?

Gruß

Uli
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  #69  
Alt 30.10.2006, 14:50
Hurz67 Hurz67 ist offline
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Zitat:
Zitat von Uli-Noppe Beitrag anzeigen
2 Refferenzbeläge? Im Endeffekt benötigt man dann für jeden Belag einen Vergleichsbelag und das ist unrealistisch!

Was soll bitte ein Bild beweisen? Manche Fakir sehen doch vom Werk schon so schlimm aus das das kaum ein passabler Nachbehandler noch wesentlich verschlimmern würde. Sonnenglättung ist auf Bildern nicht zu beweisen.

Belag soll bei Zweifel beim Verband eingereicht werden: Was macht man wenn der Spieler 2 Exemplare hat? Einen gerade noch regulär den er zur Prüfung einsendet und der andern Belag regelwidrig ist?

Ohne ein Messgerät welches bis zur untersten Klasse eingesetzt wird bringt diese angedachte Neuregelung nur jede Menge Unruhe und Diskussionen! Ich spiele nun mal recht krumm und meine eigenen Hölzer – ich werde nun schon auf Turnieren krumm angeschaut. Was meinst du ist nach einer solchen Regelung los?

Gruß

Uli


Deine Reaktion zeigt es doch genau auf !? (Bitte nicht persönlich nehmen !)Wenn man es drauf anlegt, so wird versucht die Beweislage 'unbeweisbar' zumachen, Ob diese Nachweise klappen häng im hohem Maße vom Goodwill des Gegners ab (da kommt zum FK Verbot noch einiges auf uns zu!)....Exakt die geichen Gedankengänge werden die beim ITTF wohl auch haben und sind wohl zu dem Schluss gekommen, ein Verbot(Mindestreibwert) wäre das umfassende und gleichzeitig einfachste...

Zu den Referenzbelägen:
Es soll nur verglichen werden, ist der Referenzbelag griffiger als der glatte Prüfling bzw. der Prüfling griffiger als der glatte Referenzbelag? Was der Prüfling sein sollte, steht dann ja drauf (wegen Vorgabe der Kennzeichnung).

Die händische Prüfung per Ball, ist mE genau genug, wenn es um den Nachweis geht "eine griffige LN wurde geglättet" und umgekehrt. Dabei ist der Reibwert jeder beliebigen GLN von dem einer beliebigen griffigen Langnoppe nachweisbar unterschiedlich.

Es geht ja nicht um den absoluten Wert der Reibung (Haftreibung oder Schleifreibung ? bei welchem Andruck des Balles usw.) zu ermitteln, sondern nur, ob der Prüfling grundsätzlich eine gegensätzliche und (über die Fläche) gleichmässige Charakteristik hat oder nicht.

Im Labor des ITTF sowie auf Veranstaltungen von besonderem Niveau können ja Verbandsweit solche Messgeräte zum Ausleihen angeschafft werden.

Geändert von Hurz67 (30.10.2006 um 15:18 Uhr)
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  #70  
Alt 30.10.2006, 14:56
Benutzerbild von Otterbock
Otterbock Otterbock ist offline
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AW: Zum "Verbot" von glatten langen Noppen

Ich finde meine Idee, dass man einfach auf das Schriftfeld ein Symbol für die Eigenschaft des Gummis druckt am einfachsten. Für Ulis "geeiere" wüsste ich da schon was... =)

OB
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