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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #61  
Alt 05.03.2008, 16:15
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AW: Belag ohne Zulassung, was nun

Zitat:
Zitat von m3ch_rip Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach solltest du aus moralischen Gründen dennoch den Belag tauschen.

Ausversehen gegen die Regeln zu verstoßen kann ja immer wieder mal passieren, aber nun wissentlich die Regeln zu brechen...

Letztendlich muss das aber jeder mit sich selbst ausmachen.
Wenn einer mit einem nicht zugelassenen Belag spielt, bricht er nicht die Regel, denn solange er vom Schiedsrichter nicht aufgefordert wird ihn zu wechseln, darf er doch damit spielen.

Erst wenn er sich, nach dem er vom Schiedsrichter aufgefordert wurde, weigert, den Schläger zu wechseln, wird die Regel gebrochen.
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  #62  
Alt 05.03.2008, 16:17
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AW: Belag ohne Zulassung, was nun

Er verstößt zwar gegen die Regel aber solange der SR ihn nicht zum Wechsel auffordert hat es keine nachträglichen Konsequenzen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #63  
Alt 05.03.2008, 16:32
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AW: Belag ohne Zulassung, was nun

Zitat:
Zitat von RedStar Beitrag anzeigen
Das Risiko für dich ist sehr gering.

Wenn ich mir den Schläger eines Gegners anschaue und sehe einen Belag den ich nicht kenne (z.B. "Joola Rollo", Name erfunden), dann weiss ich ja trotzdem nicht, dass dieser Belag keine Zulassung hat. Wer trägt schon die Liste mit sich rum.
Wenn du berühmtere Beläge, wie z.B. einen Piranja 1 oder einen original Barna drauf hast, könnte allerdings schon der eine oder andere "Experte" bescheid wissen.
Das da wirklich Protest eingelegt wird, habe ich aber noch nie erlebt, obwohl ich schon einige nicht mehr zugelassene Beläge in Punktspielen gesehen habe. Ich persönlich würde den Gegner darauf hinweisen, dass ich beim nächsten Aufeinandertreffen nicht mehr ohne Protest dagegen spielen werde. Dann hat er lange genug Zeit, Kataloge zu wälzen und sich was neues zu suchen ;-)


Meine Risikoberechnung lautet (bitte nicht 100% ernst nehmen): Jeder zehnte in niedrigen Klassen schaut deinen Schläger an, jeder hundertste davon erkennt deinen nicht zugelassenen Belag und davon legt nur jeder zehnte Protest ein:

Risiko=0,1*0,01*0,1=0,0001=0,01%
Die Frage ist auch, ob dieser Protest erfolgreich sein wird, also kann man von einem Wert kleiner als 0,01% ausgehen.

Wie ich meine wird durch das beschriebene Verfahren auch nicht die in den Regeln vorgeschriebene Reihenfolge eingehalten. Bevor ein Protest eingelegt wird, muss erst der Schiedsrichter auf den vermeintlichen Fehler hingewiesen werden, dieser muss gegebenenfalls erst den OPberschiedsrichter benachrichten. Der Oberschiedsrichter entscheidet dann über die Zulässigkeit des Schlägers. Ob man gegen die Entscheidung des Oberschiedsrichters noch Protest einlegen kann, ist auch noch fraglich, denn gegen eine Tatsachenentscheidung ist kein Protest zulässig. Nur gegen eine Entscheidung auf Grund einer fraglichen Regelauslegung ist dies zulässig, wobei der Protest aber nichts an der Entscheidung des Oberschiedsrichters ändert.
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  #64  
Alt 05.03.2008, 16:43
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AW: Belag ohne Zulassung, was nun

Zitat:
Zitat von Hogar Beitrag anzeigen
Die Frage ist auch, ob dieser Protest erfolgreich sein wird, also kann man von einem Wert kleiner als 0,01% ausgehen.

Wie ich meine wird durch das beschriebene Verfahren auch nicht die in den Regeln vorgeschriebene Reihenfolge eingehalten. Bevor ein Protest eingelegt wird, muss erst der Schiedsrichter auf den vermeintlichen Fehler hingewiesen werden, dieser muss gegebenenfalls erst den OPberschiedsrichter benachrichten. Der Oberschiedsrichter entscheidet dann über die Zulässigkeit des Schlägers. Ob man gegen die Entscheidung des Oberschiedsrichters noch Protest einlegen kann, ist auch noch fraglich, denn gegen eine Tatsachenentscheidung ist kein Protest zulässig. Nur gegen eine Entscheidung auf Grund einer fraglichen Regelauslegung ist dies zulässig, wobei der Protest aber nichts an der Entscheidung des Oberschiedsrichters ändert.
Neee, das ist keine Tatsachenentscheidung. Ein Protest ist immer möglich. Das Problem ist halt nur, dass Du beweisen musst, dass der Gegner wirklich mit einem verbotenen Belag spielt. Und wenn nur 12 Leute in der Halle sind, steht halt schnell Aussage geben Aussage,
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  #65  
Alt 05.03.2008, 17:22
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AW: Belag ohne Zulassung, was nun

Zitat:
Zitat von platten Beitrag anzeigen
Neee, das ist keine Tatsachenentscheidung. Ein Protest ist immer möglich. Das Problem ist halt nur, dass Du beweisen musst, dass der Gegner wirklich mit einem verbotenen Belag spielt. Und wenn nur 12 Leute in der Halle sind, steht halt schnell Aussage geben Aussage,
Es wird immer davon ausgegangen, dass es sich um einen nicht zugelassenen Belag handelt, doch wir sollten doch erstmal von der Unschuldsvermutung ausgehen.
Vor dem Spiel hat der Gegner aber die Gelegenheit sich den Belag anzusehen.
Wenn er dabei Bedenken hat, kann er diese gegenüber dem Schiedsrichter äußern. Der Schiedsrichter wiederum hat die Aufgabe, die Schläger vor dem Spiel zu kontrollieren. Hat er Bedenken, wendet er sich an den Oberschiedsrichter. Dieser muss nach der Prüfung des Schlägers eine Entscheidung treffen. Wenn er den Belag also als einen Belag identifiziert, der zugelassen ist, dann handelt es sich nach meiner Auffassung um eine Tatsachenentscheidung. Wie sollte ein Schiedsgericht denn im Nachhinein noch klären, ob diese Entscheidung richtig oder falsch war. Egal ob 12 oder 100 Leute in der Halle sind, es lassen sich immer welche finden, die entweder das eine oder das andere behaupten. Es kann auch sein, dass der Belag nicht auf der Liste steht, dies aber ein Fehler der Liste ist. Oder der Belag wurde verwechselt, so ist z.B. der Curl P1 nicht zugelassen, der Curl P1 r aber ist es. Was soll ein Protest da bringen.

Nehmen wir mal den Fall an, dass der OSR fest stellt, dass es sich um den verbotenen Curl P1 handelt, dann macht es doch keinen Sinn, wenn ein Schiedsgericht diese Entscheidung ändern könnte, weil ihm ein Curl P1 r vorgelegt wurde. Anders rum würde es aber auch keinen Sinn machen.
Oder nehmen wir mal an, dass der Belag nicht bei der Schadstoffprüfung durchgekommen ist. Da ist es doch klar, dass die Werte nach einigen Tagen ganz andere sind.
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  #66  
Alt 05.03.2008, 17:34
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AW: Belag ohne Zulassung, was nun

Nur so eine kleine Anmerkung: Ihr redet hier die ganze Zeit von Schiedsrichter und Oberschiedsrichter und so. Das trifft ja wohl auf die meisten Partien sowieso nicht zu und bei dem oben beschriebenen Fall denke ich mal auch nicht.
Daher ganz einfach: Gegner protestiert vor dem Spiel --> Protest und das Spiel quasi aus der Wertung ... oder Gegner bemerkt es während des Spiels bzw. danach --> HAHA pech gehabt quasi. hat er gewonnen gut für ihn, hat er verloren kann er auch nich protestieren...
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  #67  
Alt 05.03.2008, 17:45
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Zitat:
Zitat von Jebro Beitrag anzeigen
Nur so eine kleine Anmerkung: Ihr redet hier die ganze Zeit von Schiedsrichter und Oberschiedsrichter und so. Das trifft ja wohl auf die meisten Partien sowieso nicht zu und bei dem oben beschriebenen Fall denke ich mal auch nicht.
Daher ganz einfach: Gegner protestiert vor dem Spiel --> Protest und das Spiel quasi aus der Wertung ... oder Gegner bemerkt es während des Spiels bzw. danach --> HAHA pech gehabt quasi. hat er gewonnen gut für ihn, hat er verloren kann er auch nich protestieren...
In Bremen werden bei den Spielen, bei denen die Schiedsrichter und Oberschiedsrichter nicht vom Verband gestellt werden, die Schiedsrichter von den beiden Mannschaften gestellt. Die Funktion des OSR übernimmt dann der Regel folgend der Mannschaftsführer der Gastmannschaft.

Wieso ist das Spiel nach einem Protest automatisch aus der Wertung? Es muss doch erst festgestellt werden, dass der Protest auch berechtigt ist.
Wie soll ein Schiedsgericht dies im Nachhinein aber feststellen?
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  #68  
Alt 05.03.2008, 18:13
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AW: Belag ohne Zulassung, was nun

Also hier bei uns im WTTV kenne ich eine solche Regelung nicht, dass der OSR dann von der Gastmannschaft gestellt wird!
Dann müssten ja auch bei euch die Vereine immer eine aktuelle Zulassungsliste bei sich haben, oder?
Bei uns steht folgendes in der WO:
4. Beanstandung eines Schlägers (D 2.5.2)
Frage: Wann muss ggf. spätestens der Schläger eines Spielers beanstandet werden?
Antwort: Der Schläger eines Spielers muss ggf. spätestens vor Beginn eines Einzel- oder Doppelspiels und immer dann, bevor ein Spieler einen anderen Schläger benutzt (z. B. Schlägerbruch), beanstandet wer-den. Später vorgetragene Einwände bleiben für das laufende Einzel- oder Doppelspiel auch dann ohne Folgen, wenn die Beanstandung zu Recht erfolgt.
^^ Und das zu beanstandene Spiel wird halt dann nicht zur Wertung hinzugezogen
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  #69  
Alt 05.03.2008, 18:42
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AW: Belag ohne Zulassung, was nun

In Bremen ist dies in der Wo geregelt.

D 1.4.6 Oberschiedsrichter (OSR) Der Ausschuss für Schiedsrichter kann für Meisterschaftsspiele auf Antrag des Sportaus¬schusses, des Staffelleiters oder eines der beteiligten Vereine einen geprüften Schiedsrichter als Oberschiedsrichter einsetzen, der dann auch für die Führung des Spielberichtsformulars zuständig ist. Die Kosten für den OSR-Einsatz trägt der Antragsteller. Für ihren Zuständigkeitsbereich können die Kreise entsprechend verfahren. Ist kein OSR eingesetzt und kann keine Einigung erzielt werden, so entscheidet bei strittigen Regelfragen grundsätzlich der Mannschaftsführer der Gastmannschaft. Dieser ist jedoch gehalten, anwesende geprüfte Schiedsrichter bzw. Kreis-/Verbandsfunktionäre vor einer Ent¬scheidung zu Rate zu ziehen.

Geklärt wurde bei euch ja nur der Zeitpunkt, zu dem die Beanstandung zulässig ist.

Es bleibt aber doch immer die offene Frage, ob ein Schläger zu Recht oder zu Unrecht beanstandet wurde. Dies ist, wie ich meine, im Nachhinein, nicht zu klären.
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  #70  
Alt 05.03.2008, 21:13
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AW: Belag ohne Zulassung, was nun

Zitat:
Zitat von Hogar Beitrag anzeigen

Es bleibt aber doch immer die offene Frage, ob ein Schläger zu Recht oder zu Unrecht beanstandet wurde. Dies ist, wie ich meine, im Nachhinein, nicht zu klären.
Hallo Hogar:
Es wird schwirig das zu klären, Unmöglich ist das nicht. Es soll sogar schon vorgekommen sein, dass ein eigener Mannschaftskollege petzt.
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