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Themen-Optionen |
#61
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Training
Hallo ErrJott,
habe doch tatsächlich am MIttwoch vor die Kugel gehauen! War auch bitter nötig, wenn mich selbst eine Ziege platt macht...>g<. Gut zu wissen, dass das Konditiontraining anschlägt, aber davon gewinnt man leider auch keine Spiele. Mein Zenit ist wohl auch vorrüber... Balu |
#62
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ach der kleine balu!
ja so ist das, da wird man einfach mal platt gemacht beim training! bin aber bei dir guter dinge! wirst ja demnächst denke ich nochmal zum training kommen wa? damit wir auch nen gutes erstes spiel hinlegen! gruß el fisch! |
#63
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Och Balu!
Versuch`s mal mit Gemütlichkeit,... ![]() Gegen die Ziege darf man ruhig schonmal verlieren. Dem Fischkopf haste es doch gezeigt, hehe. Bist Du auch schon so heiss auf die Saison? Fischilein und ich können es kaum noch erwarten. Gruss Der Aufschlagmeister
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#64
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@Balu
..wir die Siegreichen grüßen Dich Balu...
..komm doch einfach mal zum Training. Du weißt doch noch wo die Halle ist?! :-))) Wie immer Dienstags, oder Donnerstags ab 19:00 Uhr. Gruß Fred :boing: ![]() ![]() |
#65
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hallo fred feuerstein!
Mach dem balu mal dampf! ich möchte das er ne gute serie spielt! zeig ihm mal wo es lang geht und bring ihm mal den spaß an dem sport wieder bei! sieht z.z. nicht gerade glücklich aus! bis dann el fisch! |
#66
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Dann will ich auch mal wieder was schreiben, habe ja lange meinen Senf selbst gegessen !
1. Über den Hessi braucht ihr Euch alle keine Sorgen zu machen, der wird schon gut spielen, auch in den "wichtigen" Spielen. Ob es zu Siegen gegen den ASV reicht...mal sehen, die Bilanzen der letzten Treffen (war aber nur GA-Pokal + Training) sprechen dafür. 2. "Bilanzen, meine Herren" ist sowieso meine Devise, denn die lügen nicht. Überraschenderweise steigt meistens die Mannschaft auf, die die besten Bilanzen spielt. 3. Habe gehört, der Herr Saour vom ASV hat einen Muskelfaserriss und eine Operation der Nasenscheidewand, außerdem hat der ASV noch nicht alle Wechselformalitäten erledigt. (Ablöse) Gute Besserung 4. Wenn ich bei Post wäre, würde ich gegen den ASV verlegen (das wollen die wohl). Seyberlich hat gesagt, er werde nie wieder gegen eine Mannschaft mit Werbeck spielen und schon gar nicht gegen ihn selbst, und Hawlitzky kann in dem Spiel nicht. Aber Herbert M. hat angeordnet, daß Klaus spielt, wenn einer fehlt, denn der mögliche Ersatz (Trapp, Jütz?) hat Sperrvermerke. Und gegen Hawlitzky spielt es sich für Post besser...aber das müßt Ihr selber wissen. 5. So, und jetzt oute ich den Hessi noch. Früher, beim ASV, war der Werbeck nämlich sein Idol. Vielleicht hat es erst deswegen im letzten Jahr zum ersten Sieg gereicht. Kann man kaum glauben, wenn man diesen Herrn am Tisch heute performen sieht... Schluß jetzt ! Tschööö vom Noppentod |
#67
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Zitat:
Auch Tschööööö ![]() ![]() |
#68
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Da wäre ich mir nicht ganz so sicher!
woher weißt du das den das es keine ablöse mehr gibt? wenn der herr noppentod das sagt, dann wird das wohl stimmen das für den herrn vom asv noch ablöse gezahlt werden muss! aber kannst mich ja eines besseren belehren Gruß |
#69
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@el Fisch
wie gewünscht, bitte sorgfälltig lesen 6 Kostenerstattung an den bisherigen Verein bzw. Verband Eine Kostenerstattung im Zusammenhang mit einem Wechsel der Spielberechtigung findet grundsätzlich nicht statt. Den Mitgliedsverbänden des DTTB ist es jedoch freigestellt, bei Wechseln innerhalb des Verbandsgebietes eigene Regelungen zu treffen. Für den Wechsel einer Spielberechtigung innerhalb des Gebietes des Westdeutschen Tischtennis-Verbandes e.V. gelten folgende Bestimmungen: 6.1 Im Zusammenhang mit der Einreichung eines Antrages auf Wechsel der Spielberechtigung ist der neue Verein oder der Spieler zu einer pauschalierten Kostenerstattung an den bisherigen Verein verpflichtet, wenn die Voraussetzungen gemäß B 6.2, 6.3 bzw. 6.4 gegeben sind und die Bestimmungen gemäß B 6.5 keine Anwendung finden. Die Erfüllung dieser Verpflichtung ist mit der Antragstellung zu belegen, das heisst, Kopien der Zahlungsbelege, Empfangsbestätigungen bzw. Verzichtserklärungen des bisherigen Vereins sind den verschiedenen Antragsausfertigungen (siehe 5.1) beizufügen. Versäumt der antragstellende Verein die Einreichung der entsprechenden Belege, so wird die Spielberechtigung erst nach unaufgeforderter Vorlage dieser Unterlagen erteilt. 6.2 Die Verpflichtung zu einer Kostenerstattung ergibt sich, abgesehen von den in B 6.5 geregelten Fällen, aus der Teilnahme des Spielers am Mannschaftsspielbetrieb (Tabelle A) sowie aus der individuellen Spielstärke und Förderungswürdigkeit (Tabelle B). Die Voraussetzung für die Erstattung eines Betrages gemäß Tabelle B ist nur dann gegeben, wenn der Spieler zum Zeitpunkt der Antragstellung einen der unter 6.3 der Tabelle B genannten Plätze einnimmt. 6.3 Die Höhe des Erstattungsbetrages nach Tabelle A richtet sich nach der Klassenzugehörigkeit des wechselnden Spielers in dem zur Zeit der Antragstellung laufenden Spieljahr. Bei zum 1. Januar wirksam werdenden Anträgen und nicht erfolgter Einstufung ist die Rückrunde des vorausgegangenen Spieljahres ausschlaggebend. (Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Leistungsklasse in diesem Sinne ist dann gegeben, wenn der Spieler als Stamm- oder Ersatzspieler Mitglied einer an den Meisterschaftsspielen teilnehmenden Mannschaft ist und an Meisterschafts- oder Pokalspielen mitgewirkt hat.) Tabelle A Klasse Kostenerstattung 1. Bundesliga 1.250 € 2. Bundesliga 875 € Regionalliga 700 € Oberliga 550 € Verbandsliga 425 € Landesliga 325 € Bezirksliga/Bezirksklasse 250 € Kreisliga/1. Kreisklasse 175 € weitere Kreisklassen 100 € Der Erstattungsbetrag für Jugendliche ohne Seniorenerklärung ergibt sich aus dem Grundbetrag von 15 €, der multipliziert wird mit der vollen Anzahl der Jahre nach Ersterteilung der Spielberechtigung (Stichtag: 1.9.) und dem Spielklassenfaktor für Spieler/innen auf Kreisebene (Faktor 1), Bezirksebene (Faktor 2) und Verbandsebene (Faktor 3). Für den Fall, dass ein Wechsel der Spielberechtigung vor dem 31. Mai 1998 erfolgte und nunmehr in umgekehrter Richtung vollzogen wird, wird für die Berechnung des Erstattungsbetrages nur die volle Anzahl der Jahre der Spielberechtigung für den abgebenden Verein zugrunde gelegt. Die Tabelle B wird auf solche Spieler/innen angewandt, die zum Zeitpunkt der Einreichung eines Antrages auf Wechsel der Spielberechtigung einen der nachfolgenden Plätze einnehmen bzw. eine Jugendfreigabe besitzen: Tabelle B Einstufung in ... / Teilnahme am ... Kostenerstattung Welt-Rangliste 1.250 € Europa-Rangliste 1.250 € DTTB-Rangliste 1.000 € WTTV-Rangliste 750 € Teilnehmer am letzten Bundes-Ranglistenturnier für Jugend/Schüler 400 € Teilnehmer am letzten Endranglisten-Turnier des WTTV für Jugend/Schüler 200 € Teilnehmer am letzten Ranglistenqualifikationsturnier für Jugend/Schüler 100 € Maßgebend für die Einstufung des Spielers ist die bestmögliche Eingruppierung. Bei allen nationalen Ranglisten und Halbjahresranglisten werden die Plätze 1-16 und die Aktiven berücksichtigt, die mangels vergleichbarer Ergebnisse nicht eingestuft wurden, jedoch ausdrücklich namhaft gemacht sind. Bei einem Wechsel der Spielberechtigung in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember sind die dann jeweils gültigen Welt-, Europa-, DTTB- und WTTV-Ranglisten maßgebend. Bei einem Wechsel vom 1. Januar bis 30. Juni sind die nach der Vorrunde durch die zuständigen Gremien neu aufzustellenden Halbjahresranglisten gültig. In diesen Listen sind die in Frage kommenden Spieler entsprechend der Spielstärke aufzuführen unabhängig davon, ob sie am Spielbetrieb teilnehmen oder nicht. Werden Ranglisten bzw. Halbjahresranglisten nicht rechtzeitig veröffentlicht, muss eine nachträgliche Kostenerstattung erfolgen. 6.4 Die Höhe der Kostenerstattung ergibt sich wie folgt: 6.4.1 Bei einem Wechsel der Spielberechtigung eines Spielers innerhalb des WTTV ist der sich aus den Tabellen A und B ergebende Gesamtbetrag zahlbar an den bisherigen Verein. 6.4.2 Auf Antrag oder in Zweifelsfällen wird über die Höhe des vom neuen Verein oder dem Spieler zu erstattenden Betrages bzw. über die Anwendbarkeit der Bestimmungen gemäß 6.5 eine Entscheidung durch die Geschäftsstelle des WTTV herbeigeführt. 6.4.3 Bei Anträgen auf Wechsel der Spielberechtigung, die über das Gebiet des WTTV hinausgehen, gelten die Vereinbarungen, die der WTTV mit dem jeweiligen Landesverband getroffen hat. 6.5 Eine Kostenerstattung nach Tabelle A entfällt, wenn der Spieler zu dem Zeitpunkt das 22. Lebensjahr vollendet hat, zu dem die Spielberechtigung für Mannschaften erteilt werden soll (1. Juli, 1. Januar), es sei denn, er ist unter Berücksichtigung der Spielstärke nach Tabelle B einzustufen. wenn der Empfangsberechtigte (bisheriger Verein) schriftlich auf eine Kostenerstattung gegenüber dem namentlich genannten, neuen Verein verzichtet hat. (rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich). für nicht als Stamm- oder Ersatzspieler eingesetzte Spieler. Oder guckst Du hier http://www.wttv.de/service/wo-html/index.htm Das Orakel PS: Saour ist über 22 ![]() ![]() ![]() |
#70
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ja du scheinst echt einer zu sein!
ok werde das dann morgen mal lesen! geht heute nicht mehr! habe andere sachen imm kopf gerade! wie spät ist es in australien gerade noch!??ß naja egal! ist nur komisch das selbst der verein von dem herrn saour sagt das es bei der ablöse noch probleme gibt aber gut! schreibe dir dann morgen mal wie das aussieht wenn ich deinen beitrag sorgfältig gelesen habe! wenn ich dann auch wieder einigermaßen denken kann! also in diesem sinne schlaf gut bis dann mal el fisch! |
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