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Themen-Optionen |
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#61
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AW: Tuning: ITTF testet neues Kontrollverfahren
Ich bin ziemlich sicher, dass es von der WM vor 2 Jahren in Deutschland ein Video der ITTF gibt, wo sie die Spieler auf den Hotelzimmern besucht haben. Ich glaube, Xu Xin und Fan Zhendong waren da zusammen. Und Auf dem Tisch steht ne "Flasche" Booster im Hintergrund.
Geändert von MaikS (12.06.2019 um 09:49 Uhr) |
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#62
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AW: Tuning: ITTF testet neues Kontrollverfahren
An sowas erinnere ich mich auch.
Aber da gibt es offenbar kein Unrechtsbewusstsein, solange die Beläge alle Tests bestehen. Und im Prinzip ist das wie immer nur ein kleines bisschen schneller fahren - die Toleranzgrenze einrechnen und man wird nicht geblitzt, obwohl man sich bereits außerhalb des eigentlich Zulässigen bewegt. |
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#63
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AW: Tuning: ITTF testet neues Kontrollverfahren
Zitat:
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#64
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AW: Tuning: ITTF testet neues Kontrollverfahren
Im Beitrag 39 von Liquid Sky ist zitiert, dass zur Zulassung einzureichen ist:
"One red racket covering for each available sponge colour, with the thickest available sponge, in plastic retail packaging." Genauso übrigens für schwarz. Andere Schwammdicken als max werden nicht eingereicht. Ich nehme an so soll überprüft werden, dass max insgesamt die 4 mm nicht überschreitet. Sollte hier also eine Zulassung für genau diesen Schwamm erfolgen, wären auch nur max Schwämme zulässig. Man darf aber offenbar Beläge mit dünneren Schwämmen herstellen, warum dann nicht auch mit härteren? Und so ist ein Vladi MX-P mit 55 Grad genauso nur eine Variante wie ein MX-P in 1,9/2,0 - beide haben zwar unterschiedliche Abweichungen beim "eingereichten" Schwamm, aber dasselbe zugelassene Obergummi. Geändert von Power-Seven (12.06.2019 um 11:02 Uhr) |
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#65
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AW: Tuning: ITTF testet neues Kontrollverfahren
müßte sonst nicht auch ein ITTF-Zeichen auf dem Schwamm sein, wenn der mit zugelassen wäre?
Darf man Schwamm und Obergummi eigentlich noch selbst kombinieren?
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Ich würde dir ja glauben - wenn du nur Recht hättest. |
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#66
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AW: Tuning: ITTF testet neues Kontrollverfahren
@ Power-Seven
Die Schwammhärte ist die eine Sache, aber mir geht's in erster Linie ums Tuning. Der Samsonovscher MX-P ist so vollgepumpt mit Tuningmittel, dass er nichts mit einem handelsüblichen MX-P mehr zu tun hat. Das bedeutet, dass zur Zulassung zwar irgendein Schwamm mit eingereicht werden muss, dass dieser Schwamm aber letztlich ohne jede Relevanz ist. |
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#67
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AW: Tuning: ITTF testet neues Kontrollverfahren
Zitat:
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#68
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AW: Tuning: ITTF testet neues Kontrollverfahren
Zitat:
Tuning 1: A programmiert die Kennfelder um (Chip-Tuning) und geht danach nicht zum TÜV -> Betriebserlaubnis erlischt, unzulässig. Überprüfbar: Nicht mit allen Tests. Tuning 2: A programmiert die Kennfelder um und geht danach zum TÜV -> TÜV sagt Ok und damit zulässig oder eben nicht. Ist Tuning im Tischtennis nicht eher Fall 2? A boostet seine Beläge, geht zum Test, zumindest ab einer gewissen Spielklasse, Testgerät sagt ok oder nicht... Erkennen lässt sich Belag-Tuning auch nicht in jedem Fall/mit jedem Test... Zu schnell fahren: Die Autotachos dürfen zwar nicht zu wenig, aber zu viel anzeigen (10% + 4 km/h) |
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#69
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AW: Tuning: ITTF testet neues Kontrollverfahren
Ich frage mich im übrigen, warum es nicht ein ähnliches Verfahren wie bei Dopingtests geben kann.
Warum kann der Belag nach der Niederlage genau vermessen, aber nicht einfach in ein Labor geschickt werden? Noch einmal gespielt wird der im Profibereich mit Sicherheit nicht. So kann man ihn auf entsprechende Chemikalien untersuchen. Dazu entsprechende Strafen bei Verstößen und jeder Ausrüster wird einen Teufel tun, sein(e) Zugpferd(e) und seinen Ruf durch Materialdoping zu beschädigen. Natürlich ist das nur eine Lösung für den Profibereich - würde sich aber indirekt wohl auch auf den Amateur- Semiprofibereich auswirken. Und die Kosten dürften nicht höher sein, als dieses rumexperimentieren und entwickeln neuer Geräte.
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In vino veritas
Geändert von Hillegosser (12.06.2019 um 13:22 Uhr) |
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#70
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AW: Tuning: ITTF testet neues Kontrollverfahren
Zitat:
Ich sage meinem Autohersteller, er soll mir nen anderen Chip nach meinen eigenen Spezifikationen einbauen. Dann braucht weder der Autohersteller eine neue Musterzulassung noch muss ich damit zum Tüv. Und ich verliere weder die Zulassung noch den Versicherungsschutz. Obwohl das Ergebnis im Auto am Ende das Gleiche wie in Fall 1 ist. |
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