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#61
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AW: Auf- und Abstieg im Kreis
Ja Ludger ist schon wirklich unglaublich.....
Warum soll der Tus1895 Düsseldorf für ein Fehlverhalten des Spielers bestraft werden? Der Spieler hat seit 15 Jahren eine Spielberechtigung für den TUS 1895 Düsseldorf. Hier liegt kein Fehlverhalten Seitens des Vereins vor, sondern nur des Spielers. Somit kann der Verein nicht bestraft werden, da er alle seine Pflichten erfüllt hat. Der Spieler sollte hart bestraft werden , was er aber nicht wird! Also ich fasse jetzt mal zusammen: Alle anderen Vereine müssen jetzt auch Angst haben, dass auch ein Spieler der seit über 10 Jahren bei Ihnen spielt, aufeinmal mitgeteilt bekommen, dass der Spieler xy auch noch in Niedersachsen spielt und obwohl sie eine Spielberechtigung für den Spieler haben, die Punkte aberkannt werden...... Da haben die Verbände Mist gemacht und nicht der Verein. Da sowas nur die Verbände nachprüfen können und nicht der Verein, wo der Spieler seit über 15Jahren spielt! Das kann echt nicht sein... |
#62
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AW: Auf- und Abstieg im Kreis
Zitat:
Der Verein hat Mist gebaut! Er muß gefälligst vor einem Neuantrag den Spieler fragen, ob bereits eine Spielberichtigung für einen anderen Verein besteht. Gott sei Dank kommen solche Fälle jetzt immer mehr heraus, zumindestens bei den Verbänden die mit click-TT arbeiten. Übrigens: In unserem Kreis (MG) gibt es jetzt auch solche Fälle. Da spielen Spieler, wie schon lange vermutet gleichzeitig in Holland. Das bekommt der Verband doch schon gar nicht heraus, höchstens durch Zufall.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
#63
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AW: Auf- und Abstieg im Kreis
Zitat:
Unglaublich ist natürlich das Verhalten des Spielers! Und Du hast Recht: Der Spieler müsste für sein Fehlverhalten gesperrt werden, nicht der Verein. Der WTTV unterstellt hier einfach, dass die beiden Vereine dies gewußt haben müssen. Hier könntet Ihr Protest einlegen!
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Immer schön mit Noppen rühren |
#64
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AW: Auf- und Abstieg im Kreis
Zitat:
Es gibt Menschen mit Doppelleben, anscheinend auch beim Tischtennis. Warum wird der Verein bestraft? Wie wird der Spieler bestraft?
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Immer schön mit Noppen rühren |
#65
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AW: Auf- und Abstieg im Kreis
Das wäre dann aber ein mieser Charakter!
Müssen nicht beide unterscheiben, dass keine weitere Spielberechtigung besteht, mir war so?
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. Geändert von Bernie Bär (10.05.2007 um 10:43 Uhr) |
#66
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AW: Auf- und Abstieg im Kreis
Zitat:
Wie willst Du es prüfen Die Unterschrift des Vereins gilt doch dafür, dass -der Spieler auch Mitglied im Verein ist/wird -der Spieler in ..... Liga eingesetzt werden soll -der Verein ggf. die Ablöse bezahlt Aber NICHT für die Vergangenheit. Hier kann der Spieler doch nur alleine Angaben machen. Wenn keiner ewtas wußte, wovon ich ausgehe ist hier m.E. der Verein schuldlos in die Misere gerutscht! Der Verein hat keinerlei Möglichkeit die Angabe des Lügners zu überprüfen! Neben einem Rausschmiß des Spielers durch die beiden Vereine (und möglichen Schadenersatzforderungen, zumindest die folgenden Strafen) müsste der Täter = Spieler bestraft werden, nicht dir Opfer=Vereine Ich würde als Verein Protest einlegen! Und übrigens: Die Saison war schon zu Ende, die Tabellen "amtlich". Dürfen die dann überhaupt noch geändert werden?
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Immer schön mit Noppen rühren Geändert von Ludger Strahl (10.05.2007 um 11:04 Uhr) |
#67
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AW: Auf- und Abstieg im Kreis
Ludger, sieh dir mal den § B 1.4 der WO an. diesen § gibt es wohl seit 3 Jahren. Früher war das etwas anders gelagert. (Verein schuldlos). Ich habe mit Michael Keil lange darüber diskutiert. (Wir geben uns die WO selbst und verändern sie auch selbst).
Wenn z.B. bei einem Meisterschaftsspiel der Mannschaftsführer die Doppel selbst vertauscht wird die Mannschaft bestraft und nicht der einzelne Spieler |
#68
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AW: Auf- und Abstieg im Kreis
Hier B 1.4 der WO:
Die Spielberechtigung ist durch den zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen, sobald er verbindlich Kenntnis davon erhält, dass der Spieler auch die Spielberechtigung für mindestens einen anderen Verein im In- und/oder Ausland besitzt; im Ausland gilt dies zusätzlich auch für die Teilnahme an einem unter dem Dach des jeweiligen National-verbandes organisierten oder veranstalteten regelmäßigen Mannschaftsspielbetriebs. Besteht die andere Spielberechtigung im Inland, ist auch sie durch den für ihre Erteilung zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen. Mit der Zustellung des Widerrufs an dessen Verein erlischt die Spielberechtigung des Spielers für die Zukunft und seine Einsatzberechtigung für alle Mannschaften des Vereins rückwirkend ab Saisonbeginn. Die Spielberechtigung kann frühestens zum 1. Juli der auf den Widerruf folgenden Spielzeit unter Beachtung von Abschnitt B der WO wieder erteilt werden. Die Möglichkeit der Anfechtung des Widerrufs regelt der zuständige Mitgliedsverband. Hart, aber da stehts, nur wo stehen den die Anfechtungsmöglichkeiten?
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Immer schön mit Noppen rühren |
#69
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AW: Auf- und Abstieg im Kreis
Zitat:
der DTTB bräuchte doch "nur" eine zentrale Datenbank anlegen in der alle Spieler gelistetet sind und schon wären alle Vereinen vor so etwas geschützt. Der Tus hat definitiv keinen Fehler gemacht, da bei Beantragung der erstmaligen Spielerlaubnis meines Wissens er noch nirgendwo anders eine hatte. Also wo bitte schön soll da der Fehler gemacht worden sein, der so eine Bestrafung rechtfertigt? Der Verband hat natürlich keine Möglichkeit diesen Mißbrauch zu ermitteln, der Verein aber eben genausowenig. Diese Regelung den Verein zu bestrafen und nicht den Verantwortlichen ist einfach nicht nachvollziehbar und verdeutlicht immer mehr dass die Verantwortlichen Funktionäre sich immer mehr von den aktiven Sportlern entfremdet haben. In diesem Sinne Gruß Allofs
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Alles kann , nichts muss. |
#70
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AW: Auf- und Abstieg im Kreis
Eine gute Frage ist wirklich, wie man Einspruch gegen diese Entscheidung einreichen kann und muss? Und hat sie überhaupt Zweck?
Ich würde wirklich alles verstehen, wenn es die Möglichkeit für den Verein geben würde sowas zu überprüfen, da aber der Verein keine Möglichkeit hat, ist er auch schuldlos! Der Spieler spielt seit 15 Jahren beim Tus 1895 und hat auch nie was darüber gesagt. Sonst hätte er auch kein Spiel bei uns gemacht, wenn wir es gewusst hätten. Rechtlich gesehen, ist der § ungültig, da wie gesagt der Verein schuldlos ist. Und keine möglicht hat es zu überprüfen.Dadurch dem Spieler vertrauen muss. Im privaten Recht wäre nur der Spieler zu bestrafen und nicht der Verein! Ausser man könnte dem Verein nachweisen, dass er es gewusst hätte. Diese Aussage habe ich von einem Rechtanwalt bekommen. Ludger du müsstest ja jetzt auch mal überprüfen, ob nicht einer bei Dir im Verein in 2 Mannschaften spielt, den du über 15 Jahren kennst ......Man kann ja nie wissen..... Ist jetzt nur die Frage, wie man sich verhält. Also dem Verein entstehen mindestens über 1000 Euro Schaden. Gruss Michael |
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