|
Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
|
Themen-Optionen |
#61
|
|||
|
|||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Nachdem von ihm nichts mehr kommt, gehe ich davon aus, dass er hier nur ein bisschen gezūndelt hat, um sich an den Reaktionen aufzugeilen.
__________________
Stopp dem Windelmüll! |
#62
|
|||
|
|||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Ich würde hier auch ein Ei drüberschlagen.
|
#63
|
|||
|
|||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Zitat:
|
#64
|
|||
|
|||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Zitat:
Jedes Mitglied kann aber geltend machen, dass es in finanziellen Schwierigkeiten steckt, dann kann der Vorstand in Einzelfällen den Beitrag erlassen/erstatten.
__________________
Der große Sport beginnt da, wo er schon längst aufgehört hat, gesund zu sein. (Brecht) |
#65
|
|||
|
|||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Zitat:
Danke an alle, die ernsthaft geantwortet hatten. |
#66
|
|||
|
|||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Was ist denn aud dem Vorhaben deines Vereines geworden? Haben sie es versucht den Vereinsausschluss von Ungeimpften durchzusetzen? Wie ist es gelaufen?
__________________
SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc 5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4 Geändert von mithardemb (21.02.2024 um 21:56 Uhr) |
#67
|
|||
|
|||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Ich darf aus rechtlichen Gründen nicht alles dazu schreiben, weil es einen Vergleich bzw. eine außergerichtliche Einigung gegeben hat, in der so etwas wie ein Kompromiss geschlossen wurde.
Mein erster Beitrag war neutral gehalten, also ohne Wertung und ohne dass daraus ersichtlich war, ob ich Entscheidungsträger und Befürworter im Verein war oder ob ich ein ungeimpfter Betroffener war oder ein unbeteiligtes Vereinsmitglied. Mir ging es einfach um eine rechtliche Bewertung und Meinungen abseits von beteiligten Anwälten und involvierten oder sogar befangenen Vereinsmitgliedern. So viel kann ich sagen: Ich war damals Teil des Vorstands und als Beisitzer in dieses Problem involviert, bin aber von meinem Posten zurückgetreten weil mir das angestrebte Vereinsausschlussverfahren in dieser Form bzw. vom Wording her zu weit ging. Es ging dabei letztendlich auch nicht um geimpft oder nicht geimpft, sondern darum, dass sich speziell ein Vereinsmitglied mit Beginn der Corona-Pandemie in unvorstellbarer Art und Weise verändert hat und es mit ihm plötzlich zu zahlreichen Problemen kam. Aus dem nichts wurde aus einem ruhigen netten Vereinsmitglied plötzlich ein Mensch, den man wahrscheinlich als Querdenker und Verschwörungstheoretiker der höchsten Stufe bezeichnen muss, der nicht nur gegen das Impfen war und gegen die Corona-Auflagen, sondern mit Rundmails an Vereinsmitglieder und Eltern sein Gedankengut (u.a. dass Corona eine Verschwörung der Regierung sei) in einem wöchentlichen Newsletter ungefragt verbreitet hat und zwar über eine offizielle Vereinsmailadresse. Er weigerte sich nicht nur Corona-Auflagen einzuhalten, sondern machte teilweise bewusst das Gegenteil und forderte sogar unsere Jugendlichen auf, sich nicht impfen zu lassen und den Schwachsinn mit den Masken, Abstand und Hände desinfizieren zu lassen. Mit seinen radikalen Ansichten traf er bei 2-3 anderen Vereinsmitgliedern auf fruchtbaren Boden, die vielleicht manches nicht besonders gut beurteilen können und ihm dann teilweise naiv gefolgt sind. Lange Rede kurzer Sinn: Es war untragbar. Es sind weitere Dinge geschehen, die ich hier nicht schreiben möchte. Aber alles nahm so eine Dynamik, dass drei unserer Vorstände ein Vereinsausschlussverfahren anstrebten, da vor allem das hauptsächliche betroffene Vereinsmitglied kein Hallenverbot akzeptieren wollte, das nach einer schriftlichen Abmahnung und mindestens drei weiteren nachfolgenden Verstößen verhängt wurde, da derjenige die gesetzlichen Corona-Auflagen als illegal ansah und man ihm seiner Meinung nach kein Hallenverbot erteilen könne wenn er sich (nach seiner Denkart) legal verhält. Ihr könnt euch nicht vorstellen, wieviel Zeit und Nerven das alles kostete, vor allem den ersten und zweiten Vorsitzenden. Ich stimme zu, damals wie heute, dass ein Vereinsausschluss unumgänglich war, aber ich konnte und wollte ein Vereinsausschlussverfahren nicht mittragen, so lange dabei vom Wortlaut „für ungeimpfte Mitglieder“ genannt wurde. Der genaue Text war natürlich länger, dort war genau aufgeführt, dass es um diese Mitglieder geht, die nicht geimpft sind und sich weigern an gesetzliche Auflagen zu halten (z.B. aktueller Coronatest) und gegen die veröffentlichten Corona-Vorschriften gemäß Hygienekonzept des Vereins verstoßen. Meiner Meinung nach hätte es ausgereicht, es genau so zu schreiben nur das „ungeimpft“ nicht zu erwähnen, auch wenn es nur diese Mitglieder in diesem Fall betraf, aber rein theoretisch könnte ja auch ein geimpftes Mitglied gegen die Corona-Auflagen verstoßen. So wurde es dann auch später umgesetzt, denn das hatte ich in meinem Rücktrittsschreiben an den Verein geschrieben und ich war dann auch froh, dass meine Handlungsempfehlung so umgesetzt wurde. Generell war ich traurig, wie gespalten die Gesellschaft in dieser Zeit wurde. Und viele waren viel zu vorschnell und hatten gar nicht mehr richtig nachgedacht sondern haben einfach andere verbal angegriffen und waren sehr engstirnig oder sogar vollkommen uneinsichtig. Das merkte man auch an manchen Reaktionen auf meinen ersten Beitrag, wozu ich mich später noch geäußert hatte. |
#68
|
|||
|
|||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Ihr habt euch da meines Erachtens als Vorstand verannt und ich finde es gut, dass du diesen Weg so nicht mitgegangen bist.
Das eigentliche Problem war doch im Grunde gar nicht der Impfstatus des Betroffenen, sondern dessen Verhalten. Die folgenden Gründe hätte man ebenso für die Begründung eines Ausschlussverfahren verwenden können: - Vereinsschädigendes Verhalten - Verursachung von Zwistigkeiten unter den Mitgliedern - eventuell Verleumdungen der Organmitglieder - Verstoß gegen gesetztliche Auflagen Das alleine wäre doch völlig ausreichend gewesen. Leute, die ungefimpft sind und Leute, die sich nicht an Corona-Auflagen gehalten haben, sind nicht deckungsgleich. Die Personenmenge mag sich überlappen - ich habe aber auch genügend Leute gesehen, die geimpft waren und genauso gegen Auflagen verstoßen haben. Man denke damals an die vielen Fußballer, deren Freundinnen ihnen die Haare geschnitten haben. Den flappsigsten Umgang mit Corona im Alltag hatten meiner Beobachtung nach übrigens Politiker aller Coleur. Natürlich musste ein Verein damals die gesetztlichen Vorgaben umsetzen, auch notfalls gegen den Willen der eigenen Mitglieder. So ein Verhalten kann man auch nicht tolerieren. Man ist hier aber im Ton deutlich über das Ziel hinausgeschossen, hat sich selbst sehr populistisch verhalten und das wäre so juristisch auch alles sehr heikel geworden z.B. es hieß ja in den ganzen Verordnungen stets geimpft oder getestet. Letztendlich hast du mit deinem Rücktritt auch Zivilcourage bewiesen für "eine gute Sache" nicht völlig schrankenlos juristisch fragwürdige Entscheidungen mitzutragen. Das steht meines Erachtens einem Verein auch gar nicht zu, solange sich alle Mitglieder an die gesetztlichen Auflagen halten. Zum Thema gesellschaftliche Spaltung und Populismus bitte noch diesen Beitrag beachten: So bestätigt der jetzige Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lars Schaade, vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück, dass die Risikohochstufung der pandemischen Gefahr durch das neue Coronavirus im März 2020 nicht auf einem wissenschaftlichen Fundament beruhte, sondern politisch angeordnet wurde. Wörtlich bezeichnete der RKI-Präsident die Risikohochstufung als *Management-Thema*. Eine Aussage, die in ihrer Brisanz allgemein noch nicht gewürdigt wird: Bildete diese Risikohochstufung doch die Grundlage für die Ausrufung einer *epidemischen Lage nationaler Tragweite* in Deutschland und somit die Grundlage der weitgehenden Aussetzung der Grundrechte. In seinem Urteil vom 3.9.2024 kam das Verwaltungsgericht Osnabrück deshalb zu folgendem Schluss: *Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.* Halten wir fest: Es wird heute von den Behörden offiziell bestätigt, dass die Risikoeinstufung der Gefährdungslage eine politische Entscheidung war, deren fachliche Notwendigkeit von der zuständigen Bundesbehörde intern nicht gesehen wurde. RKI und Ema bestätigen, dass die modRNA-Impfungen nie einen Fremdschutz ermöglichten, aber ein hohes Nebenwirkungspotential besitzen. Das PEI sieht sich erst drei Jahre nach Beginn der Covid-Impfkampagne in der Lage, seinen seit Anfang 2021 bestehenden gesetzlichen Auftrag anzugehen, die Nebenwirkungen systematisch zu erfassen. https://www.cicero.de/comment/434214 Bevor jetzt einer kommt, bin damals für die erste Impfung bis ans andere Ende des Bundeslands gefahren Geändert von HansWurst123 (08.11.2024 um 02:14 Uhr) |
#69
|
|||
|
|||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Zitat:
Was du im letzten Absatz schreibst, beschäftigt mich auch sehr. Generell ist für viele in den letzten Jahren eine andere Meinung immer eine „falsche“! Die Diskussionskultur ist uns abhanden gekommen und das Ganze wurde durch die Corona-Situation massiv verschärft. Es wurde ja schon einigermaßen Corona aufgearbeitet aber dieses Thema wird meist nur am Rande gestreift. Dabei hat jeder - behaupte ich mal - irgendwelche Konflikte deswegen gehabt.
__________________
the lower you play, the harder you look.... |
#70
|
||||
|
||||
AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Zitat:
Mit solchen Menschen gehe ich allerdings auch nicht mehr über oberflächliche Themen hinaus, da ist mir meine Zeit zu schade. Zum Thema zurück, wir hatten einen ähnlichen Fall mit einem Mitglied der (sagen wir mal) zu einem ähnlichen Zeitpunkt radikale Ansichten hatte und sein Gedankengut auch per Mail an die Vereinsmitglieder verteilt hatte, dieser ist dann nach einem Gespräch selbst aus dem Verein ausgetreten. Sonst regelt das doch allerdings (oder sollte) die Satzung eines Vereins und sobald ein Mitglied gegen die Grundsätze des Vereins verstößt kann man derjenige Person auch ohne großen Aufriss die Mitgliedschaft entziehen. |
Lesezeichen |
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:41 Uhr.