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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #61  
Alt 17.07.2007, 06:25
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Funktionär Funktionär ist offline
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AW: Wahrnehmung der Kleberegel

Zitat:
Zitat von Hogar Beitrag anzeigen
Die Regeländerung trifft nun aber auch diejenige die im geläufigen Sinn nicht frischkleben. Mein Mannschaftskamerad, der seinen Schläger mit Noppengummi vor 10 Jahren hat kleben lassen, hat ihn garantiert nicht der zukünftigen Regel entsprechend kleben lassen, nur bei einem Test wird dies nicht auffallen. Was soll ich ihm nun raten?
Wenn der Schläger nach 10 Jahren (!!!) noch durch den Test fällt, dann rate Deinem Mannschaftskameraden, er solle so schnell wie möglich zum Doc und sich auf Langzeitschäden untersuchen lassen.
Im Ernst: irgendwo in einem vorhergehenden Beitrag stand doch, dass die Lösungsmittel nach einem (oder ein paar) Tag(en) nicht mehr nachweisbar seien. Also sollte man nach 10 Jahren auf der einigermaßen sicheren Seite sein.

Gruß, Markus
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  #62  
Alt 17.07.2007, 07:00
Ludwig Ludwig ist offline
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Ludwig ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wahrnehmung der Kleberegel

Ich klebe nicht frisch und habe mir die Beläge, die ich in der kommenden Saison spielen will, nach Ostern ganz normal auf meine drei Schläger (wechsele ganz gern mal) geklebt. Das war ganz normaler Kleber, aber jedes Neukleben wäre mit Sicherheit umweltschädigender als die Schläger so, wie sie sind zu benutzen. Zum Klebezeitpunkt waren diese Kleber, wie auch beim Beispiel des 10 Jahre alten Brettchenbelags, erlaubt. Unterschiede sind nicht mehr nachzuweisen und der Sinn der Regel, das man keine Lösungsmittel in der Halle freisetzen soll, wird auch nicht verletzt: Es belibt also alles so, wie es ist und beim nächsten Aufkleben von Belägen nutzt man einen anderen, lösungsmittellosen Kleber.
Bei dem 10 Jahre alten Belag hätte ich mehr Probleme mit Zulässigkeit durch Änderung der Belageigenschaften (Aushärten etc des Gummis). Eventuell hat der Belag dann nicht mehr genug Griffigkeit, um die blödsinnige Regel mit der minimalen Griffigkeit zu erfüllen, die ja auch im nächsten Jahr kommen soll. Persönlich bin ich der Meinung, das ich mit dem Wettkampfsport aufhöre, wenn die traditionellen Brettchen, die absolut harmlos sind und zur Geschichte dieses Sports gehören, nicht mehr erlaubt sind. Irgendwann hat man von dem Regeländerungswahn die Nase voll...
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  #63  
Alt 17.07.2007, 08:38
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Funktionär Funktionär ist offline
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AW: Wahrnehmung der Kleberegel

Zitat:
Zitat von Ludwig Beitrag anzeigen
Persönlich bin ich der Meinung, das ich mit dem Wettkampfsport aufhöre, wenn die traditionellen Brettchen, die absolut harmlos sind und zur Geschichte dieses Sports gehören, nicht mehr erlaubt sind. Irgendwann hat man von dem Regeländerungswahn die Nase voll...
Das ist genau der Punkt. Ich erinnere mich, dass mal irgendwann die Idee geboren wurde, man müsse zweifarbige Beläge spielen. Das war ja auch noch vollkommen nachvollziehbar.
Als man allerdings an die Brettchen ging, drängte sich mir schon auf, dass es nur um Gewinnmaximierung seitens der TT-Industrie ging. Warum man einen derart harmlosen Belag und das entsprechende Holz verbot, ist mir bis heute nicht klar. Ausser, wenn man sich mal die Preisentwicklung des Noppengummis anschaut. Das ist durch nichts zu erklären.
Ach übrigens, ich spiele kein Noppengummi, sage das also als Nichtbetroffener.
Irgendwo würde es sicher den Verantwortlichen auch mal ganz gut zu Gesicht stehen, auf die Leute Rücksicht zu nehmen, die sie eigentlich vertreten sollen: die Aktiven.

Gruß, Markus
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  #64  
Alt 17.07.2007, 09:30
Rudi Endres Rudi Endres ist offline
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AW: Wahrnehmung der Kleberegel

Noppengummi dürfte nicht verboten werden. Das wäre in der Tat ein Witz. Die Reibung dürfte ausreichen. Barna und einige andere Beläge wurden nicht verboten, sondern es wurde keine Zulassung mehr beantragt. Wahrscheinlich wollten die Firmen die Zulassungsgebühr sparen.
__________________
Moral ist immer auch eine Kostenfrage.

Geändert von Rudi Endres (17.07.2007 um 09:36 Uhr)
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  #65  
Alt 17.07.2007, 10:11
Vektor Vektor ist offline
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AW: Wahrnehmung der Kleberegel

Zitat:
Zitat von Funktionär Beitrag anzeigen
Wenn der Schläger nach 10 Jahren (!!!) noch durch den Test fällt, ...
Darum geht's doch hier gerade nicht!!

Es geht um die Diskrepanz zwischen "Was ist verboten?" und "Was wird kontrolliert und ggf. geahndet?" - das Beispiel mit dem vor 10 Jahren geklebten Schläger passt wohl nicht, weil der Kleber zur Zeit der Nutzung ja noch erlaubt war.

Anders ist es, wenn es darum geht, zukünftig zwei Wochen vor einem Spiel unzulässigen Kleber zu verwenden.
Wer sich regeltreu verhalten will, wird es nicht tun. Wem die Regeln aber egal sind und wer nur daran interessiert sit, nicht bestraft zu werden, der kann dies dann weiterhin so handhaben. Und das ist ein zeichen für schlechte Regelformulierung!
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  #66  
Alt 18.07.2007, 06:53
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Funktionär Funktionär ist offline
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AW: Wahrnehmung der Kleberegel

Zitat:
Zitat von Vektor Beitrag anzeigen
Anders ist es, wenn es darum geht, zukünftig zwei Wochen vor einem Spiel unzulässigen Kleber zu verwenden.
Wer sich regeltreu verhalten will, wird es nicht tun. Wem die Regeln aber egal sind und wer nur daran interessiert sit, nicht bestraft zu werden, der kann dies dann weiterhin so handhaben. Und das ist ein zeichen für schlechte Regelformulierung!
Da setzt Du aber meiner Meinung nach etwas zu früh an. Jedenfalls, wenn wir das mal realistisch betrachten.
Natürlich ist die Verwendung des unzulässigen Klebers auch 2 Wochen vor einem Spiel verboten. Aber es geht doch im Endeffekt um den Zeitpunkt des Spiels. Da dürfen keine Lösungsmittel mehr nachweisbar sein. Das ist kontrollierbar. Aber ob jemand nun zu Hause alle Rolladen runter macht und dann total heimlich einen verbotenen Kleber nutzt, um seinen Belag zu montieren, wirst Du niemals in den Griff bekommen. Ausserdem verschafft er sich damit ja keinen Wettbewerbsvorteil.
Und mal ehrlich: ich würde mich dem Klebeverbot untwerfen. Aber soweit ich noch Kleber übrig hätte, würde ich den ohne größeres Unrechtsbewußtsein weiter benutzen, um meine Beläge zu montieren. Ich hocke mich in aller Ruhe mit einem Bierchen auf dei Terrasse und klebe mir meine neuen Beläge auf.
Schätze, da bin ich nicht der einzige. Und beim Spiel kann jeder Regelfetischist meinen Schläger testen, er wird nichts beanstanden können. So what? Lassen wir die Kirche mal im Dorf!

Gruß, Markus
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  #67  
Alt 18.07.2007, 14:08
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Wahrnehmung der Kleberegel

Zitat:
Zitat von Funktionär Beitrag anzeigen
Da setzt Du aber meiner Meinung nach etwas zu früh an. Jedenfalls, wenn wir das mal realistisch betrachten.
Natürlich ist die Verwendung des unzulässigen Klebers auch 2 Wochen vor einem Spiel verboten. Aber es geht doch im Endeffekt um den Zeitpunkt des Spiels. Da dürfen keine Lösungsmittel mehr nachweisbar sein. Das ist kontrollierbar. Aber ob jemand nun zu Hause alle Rolladen runter macht und dann total heimlich einen verbotenen Kleber nutzt, um seinen Belag zu montieren, wirst Du niemals in den Griff bekommen. Ausserdem verschafft er sich damit ja keinen Wettbewerbsvorteil.
Und mal ehrlich: ich würde mich dem Klebeverbot untwerfen. Aber soweit ich noch Kleber übrig hätte, würde ich den ohne größeres Unrechtsbewußtsein weiter benutzen, um meine Beläge zu montieren. Ich hocke mich in aller Ruhe mit einem Bierchen auf dei Terrasse und klebe mir meine neuen Beläge auf.
Schätze, da bin ich nicht der einzige. Und beim Spiel kann jeder Regelfetischist meinen Schläger testen, er wird nichts beanstanden können. So what? Lassen wir die Kirche mal im Dorf!

Gruß, Markus
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.
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  #68  
Alt 18.07.2007, 14:21
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AW: Wahrnehmung der Kleberegel

Ich bin erstaunt so etwas zu lesen.Ich spiele erst seit 1993 Tischtennis,also noch nicht so lange.
OHNE GRÖßERES UNRECHTSBEWUSTSEIN.
WETTBEWERBSVORTEIL.
Mir sind keine Spieler bekannt die sich freiwillig zu ihrem NACHTEIL den falschen Kleber gekauft und dann auch noch geklebt haben,das kleben geschieht doch nur zum Vorteil.Weil dann dies und dann das besser geht.Hätte der Spieler nicht diesen oder jenen Kleber hätte er auch nicht die Vorteile,also doch einen Wettbewerbsvorteil,das Du diese nicht einsehen willst ist mir schon klar(ohne größeres Unrechtsbewustsein).
Ich denke das sich jede Art von Lösemittel nachweisen läßt und es nur eine Sache des Preises ist,würde man den erwischten Spieler dazu verdonnern können die horrenden Kosten zu tragen so würde es sich jeder überlegen ob er sich sportlich fair oder unsportlich und unfair verhällt.
Das faire verhalten untereinander sollte sicherlich an allererster Stelle stehen.


Rainer
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  #69  
Alt 18.07.2007, 14:34
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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Zitat:
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Ich bin erstaunt so etwas zu lesen.Ich spiele erst seit 1993 Tischtennis,also noch nicht so lange.
OHNE GRÖßERES UNRECHTSBEWUSTSEIN.
WETTBEWERBSVORTEIL.
Mir sind keine Spieler bekannt die sich freiwillig zu ihrem NACHTEIL den falschen Kleber gekauft und dann auch noch geklebt haben,das kleben geschieht doch nur zum Vorteil.Weil dann dies und dann das besser geht.Hätte der Spieler nicht diesen oder jenen Kleber hätte er auch nicht die Vorteile,also doch einen Wettbewerbsvorteil,das Du diese nicht einsehen willst ist mir schon klar(ohne größeres Unrechtsbewustsein).
Ich denke das sich jede Art von Lösemittel nachweisen läßt und es nur eine Sache des Preises ist,würde man den erwischten Spieler dazu verdonnern können die horrenden Kosten zu tragen so würde es sich jeder überlegen ob er sich sportlich fair oder unsportlich und unfair verhällt.
Das faire verhalten untereinander sollte sicherlich an allererster Stelle stehen.


Rainer
Sorry aber wo ist der Wettbewerbsvorteil den Jemand hat wenn er 2 Wochen vorher einen Belag mit normalem Belagkleber aufklebt zu einem der ihn mit Wasserkleber oder Folie aufklebt?
Wohlbemerkt vorteil beim spielen nicht praktischer Vorteil bei der Verarbeitung und dem Lösen des belags
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #70  
Alt 19.07.2007, 06:40
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Zitat:
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Ich bin erstaunt so etwas zu lesen.Ich spiele erst seit 1993 Tischtennis,also noch nicht so lange.
OHNE GRÖßERES UNRECHTSBEWUSTSEIN.
WETTBEWERBSVORTEIL.
Mir sind keine Spieler bekannt die sich freiwillig zu ihrem NACHTEIL den falschen Kleber gekauft und dann auch noch geklebt haben,das kleben geschieht doch nur zum Vorteil.Weil dann dies und dann das besser geht.Hätte der Spieler nicht diesen oder jenen Kleber hätte er auch nicht die Vorteile,also doch einen Wettbewerbsvorteil,das Du diese nicht einsehen willst ist mir schon klar(ohne größeres Unrechtsbewustsein).
Ich denke das sich jede Art von Lösemittel nachweisen läßt und es nur eine Sache des Preises ist,würde man den erwischten Spieler dazu verdonnern können die horrenden Kosten zu tragen so würde es sich jeder überlegen ob er sich sportlich fair oder unsportlich und unfair verhällt.
Das faire verhalten untereinander sollte sicherlich an allererster Stelle stehen.
Rainer
Hallo Rainer,

wenn Du meinen Beitrag vollständig und aufmerksam liest, wirst Du feststellen, dass ich mich ganz klar zur Einhaltung eines Frischklebeverbotes bekannt habe. Jedenfalls ab dem Zeitpunkt, wo das strafbewehrt in der WO geregelt ist.
Ich habe lediglich vom Aufbrauchen der Kleberreste gesprochen und würde diese zB 2 Wochen vor der Saison zur Montage eines neuen Belags verbrauchen. Wo ist da mein Wettbewerbsvorteil? Das musst Du mir erklären.
Und dass ich da kein Unrechtsbewußtsein habe, wenn ich niemandem - ausser möglicherweise mir selber - schade, kannst Du mir ja nicht vorwerfen. Ausserdem schade ich mir ja auch, wenn ich mich zum Kleben hinhocke und mir ein Bierchen zische (Wenn nicht der Leber, dann aber zumindest der Figur).
Also wie ich schon schrieb: Ball flach halten.

Ändern können wir es sowieso nicht. Ich halte mich ab der Saison 2008/09 an das Frischklebeverbot, wenn es keine Alternativkleber geben sollte. Aber ich darf mich doch trotzdem über das Verbot aufregen, oder?

Gruß, Markus
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