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  #61  
Alt 16.12.2008, 14:19
sporty78 sporty78 ist offline
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sporty78 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Schlägerkontrollen


Na wäre doch mal was anderes als Wasserleichen oder son Mist!

Ich hab das auch nicht aus Spaß geschrieben, denn wie ich über einige Ecken gehört habe, hatte ein juristisch Motivierter dies bei einem Spiel angedroht und so den Gegner bewegt einen anderen Schläger zu nehmen...

Es gibt nichts was es nicht gibt!
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  #62  
Alt 16.12.2008, 18:43
SpinProf SpinProf ist offline
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AW: Schlägerkontrollen

Zitat:
Zitat von sporty78 Beitrag anzeigen
Ich hab das auch nicht aus Spaß geschrieben, denn wie ich über einige Ecken gehört habe, hatte ein juristisch Motivierter dies bei einem Spiel angedroht und so den Gegner bewegt einen anderen Schläger zu nehmen...
Es gibt nichts was es nicht gibt!
Gott sein Dank hat er den Schläger gewechselt, die GSG9 stand sicher kurz davor die Halle zu stürmen.

Mein lieber Mann, was für eine geile Geschichte!
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  #63  
Alt 23.12.2008, 19:43
Norbert Völz Norbert Völz ist offline
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Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
2.) Es bedarf keiner speziellen Schulung; die Bedienung des Geräts ist kinderleicht (ich habe zu Übungszwecken meinen Schläger getestet). Jeder etwa vom Kreis oder Bezirk oder Verband zu diesem Zweck eingesetzte OSR darf die Kontrollen durchführen.
Gruß Hdd
Wer einen Kontrolleur einsetzen kann, weiss ich nicht. Wer kann das definitiv beantworten ??
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  #64  
Alt 23.12.2008, 20:04
Norbert Völz Norbert Völz ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbandsgraupenliga Beitrag anzeigen
Aber genau da liegt der Punkt. REGELN ohne Strafen sind Schwachsinn, da sie dann sowieso nicht eingehalten werden. So ist der Mensch, so wird er immer sein. Das muss man einfach mal realistisch sehen.
Von daher ist diese Regel SCHWACHSINN !!
Und außerdem. Blinder gehorsam gegenüber irgendwelchen Regeln irgendeines Schwachmaten hat schon oft ins Verderben geführt, auch in der deutschen Vergangenheit. Somit soll man sich doch gegen schwachsinnige Regeln wehren dürfen als mündiger Bürger, oder?!
Jo, aber nicht, in dem man zum "Nichtbefolgen" der Regeln aufruft, sondern bei den Verbandstagen für eine Änderung um eine Mehrheit werben.
Regel sind notwendig, können nicht sinnvoll sein und diese sind änderbar.

Frohe Weihnachten
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  #65  
Alt 23.12.2008, 20:24
Norbert Völz Norbert Völz ist offline
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Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Na ist doch ganz klar. Kleben (mit VOC freien Klebern) ist doch weiterhin erlaubt. Auch 5 Minuten vor dem Spiel. Die Handlung des Klebens alleine ist also noch nicht straffähig.

Und da niemand nachweisen kann ob der Kleber VOC enthielt kann man dem nichts nachweisen. Das einzige Mittel zu einer Entscheidung zu kommen wäre ein Eneztest. Den gab es aber nicht also Spiel gewertet wie gespielt
Das sehe ich etwas anders:

Kleber für das Aufbringen des Belages ist offiziell ein Spielmaterial, das nur verwendet werden kann, wenn eine ITTF-Zulassung vorliegt. Wenn der Fall von Berni so eindeutig ist, dass kein zugelassendes Spielmaterial verwendet wurde (selbst gemacht hat bestimmt keine Zulassung), dann ist das ein Verstoß der TT-Regeln und muss entsprechend gewertet werden.

--
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  #66  
Alt 23.12.2008, 20:33
Norbert Völz Norbert Völz ist offline
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Zitat:
Zitat von Ralf1974 Beitrag anzeigen
Wer sagt denn, dass er als "Zutaten" nicht nur zugelassene Substanzen verwendet hat??? Es ist doch nicht verboten, 2 zugelassene Kleber zu mischen...
Es wurde zugegeben, dass eine Eigenmischung vorlag. Weiterhin darf ein Spielmaterial nur unverändert verwendet werden. Eine Mischung von zwei zugelassenden Fabrikaten kann zur einer nicht zulässigen Mischung werden (Stoffreaktion).

Sonst kommt noch einer auf die Idee zwei zugelassende Beläge auf der Vorhand zu verwenden. Halbes Blatt ein Plasma und die ander Häfte ein Sliver.
Das wäre der Schläger des Jahres..
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  #67  
Alt 23.12.2008, 20:41
Norbert Völz Norbert Völz ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernie Bär Beitrag anzeigen
Ganau das ist das Problem.

Der Zeuge besteht darauf, dass der selbstgemixte Kleber keine giftigien Substanzen enthält.

Ich werde wohl nichts machen können.

Hallo Bernie,

A.) Hatten die Kleber eine ITTF-Zulassung

B.) was auch egal ist, es dürfen keine veränderten Spielmaterialen verwendet werden.

Viele Grüße
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  #68  
Alt 23.12.2008, 20:46
Norbert Völz Norbert Völz ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty78 Beitrag anzeigen
Na eine harte Möglichkeit der Betrugsaufdeckung gibt es schon!
Polizei rufen, Anzeige erstatten und eine labortechnische Untersuchung beantragen!
Wer soll das bezahlen,

wer hat so viel Geld,

wer hat so viel Pinke , Pinke ....
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  #69  
Alt 24.12.2008, 14:19
Pfälzer Pfälzer ist offline
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Pfälzer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Zitat:
Zitat von Norbert Völz Beitrag anzeigen

Kleber für das Aufbringen des Belages ist offiziell ein Spielmaterial, das nur verwendet werden kann, wenn eine ITTF-Zulassung vorliegt. --
Entschuldige Norbert, aber das ist Quatsch. Die Zulassung von Klebern ist von der ITTF eingestellt worden. Die einzige Bedingung ist: keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel. Und das wird ausschließlich mit Enez nachgewiesen. Ergo: kein Enez - kein Nachweis.

Gruß
Wolfgang

PS: ganz vergessen: Frohe Weihnachten
__________________
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles)

Geändert von Pfälzer (24.12.2008 um 14:20 Uhr) Grund: Weihnachtsgruß vergessen
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  #70  
Alt 25.12.2008, 15:21
Norbert Völz Norbert Völz ist offline
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Zitat:
Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
Entschuldige Norbert, aber das ist Quatsch. Die Zulassung von Klebern ist von der ITTF eingestellt worden. Die einzige Bedingung ist: keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel. Und das wird ausschließlich mit Enez nachgewiesen. Ergo: kein Enez - kein Nachweis.

Gruß
Wolfgang

PS: ganz vergessen: Frohe Weihnachten
Hallo Wolfgang,

zu erst einmal:

Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest


Ich weiss, dass wir manchmal in sehr schwierigen Situationen befinden,

Du hast recht ;
Laut DTTB-Veröffentlichung vom 13.08.2008 wurde die Zulassung von Klebern vom ITTF eingestellt und die Verantwortlichkeit voll auf dem Spieler übertragen.

Der DTTB hat sich aber voll dem Regelwerk vom ITTF untergeordnet und in der übersetzten Fassung vom Teil-B unter 2.1.1 steht:

>Neue Kleber erhalten keine ITTF-Zulassung, wenn sie flüchtige organische Lösungsmittel enthalten.<

Man kann jetzt streiten, aber es ist Weihnachten und deshalb pissst..

Viele Grüße aus dem schönsten Ort vom.....
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