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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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#731
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AW: Corona: Wann glaubt ihr, geht's wieder an die Tische?
Zitat:
Es kommt eben nicht nur auf das hygienisch Notwendige an, sondern auch das Engagement der Vereine vor Ort, Vitamin B und natürlich den Stellenwert eines Sports. Die "hohe Politik" delegiert die Verantwortung nach unten und bleibt in ihren Verordnungen relativ vage. Selbst die 1,50 m Mindestanstand kann man als Durchschnittswert auffassen, wie es eine dänische Studie zum Fußball macht. Umgekehrt könnte man das Tischtennisspiel als besonders gefährlich ansehen (heftiges Schnaufen übergewichtiger älterer Herren; Kurz-Kurz-Spiel) . Kurzum, wer ein Ergebnis wünscht, findet immer das passende Argument. Bis es dann wieder zu einem lokalen Ausbruch kommt und die Hallen erneut geschlossen werden. |
#732
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AW: Corona: Wann glaubt ihr, geht's wieder an die Tische?
Die Beschränkungen für den öffentlichen Raum gelten meiner Meinung nach nicht für die Insassen im Pkw, da dieser kein öffentlicher Raum ist. Da für die Freigaben der Hallen jetzt die Bürgermeister zuständig sein sollen, wundert es mich nicht, wenn die aus angst sehr zurückhaltend sind. Viele Hallen sind renovierungsbedürftig, mit der Hygiene haperte es oft schon vorher.
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#733
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AW: Corona: Wann glaubt ihr, geht's wieder an die Tische?
Kannst du ja theoretisch zu Trainingszwecken (Schläge, Beinarbeit) auch alleine im Court spielen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#734
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AW: Corona: Wann glaubt ihr, geht's wieder an die Tische?
Unseren Schulhallen sind immer noch zu. Dafür kann man wieder in einem Sportcenter mehrere Tische buchen.
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#735
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AW: Corona: Wann glaubt ihr, geht's wieder an die Tische?
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j...VXlTtHwx9V7ctY
Keine Wertung, eine Nachricht von heute. Das Bundesland Thüringen will zum 06. Juni sämtliche Corona Beschränkungen aufheben. Ja, Thüringen ist nicht Bayern oder NRW, aber jeder sieht doch was dann überall kommen wird. Die Zahlen verbessern sich trotz so vieler Aufhebungen. Hätte ich nicht gedacht. Hebt das erste Bundesland alles auf wird der Druck auf die anderen Bundesländer sein Übriges tun. Dies ist nicht meine Meinung, sondern die Nachricht eines Ministerpräsidenten. Daher ... jetzt haben wir Ende Mai und wir sollten ein paar Wochen abwarten. Was die Lockerungen angeht ... regelt sich das wenn es so weitergeht alleine. |
#736
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AW: Corona: Wann glaubt ihr, geht's wieder an die Tische?
Nachdem wir vor zwei Wochen die Halle hätten nutzen können, hat die Stadt die Öffnung auf einen unbekannten Termin verschoben. Man hat uns jetzt gesagt, wir könnten ein eigenes "Hygiene- und Sicherheitskonzept" einreichen, ohne irgendeine Zusage natürlich. Also hier unser angedachtes "Konzept" in Kürze. Reicht das an Maßnahmen?
1. Drei Trainingsabende pro Woche wie bisher, 19-21.30h, maximal vier Tische in Boxen. 2. Max 10 Teilnehmer pro Trainingsabend, es wird eine Anwesenheitsliste für jedes Training geführt. 3. Es werden nur Einzel mit markierten Bällen gespielt. 4. Duschen und Umkleiden sind geschlossen, Toiletten und Waschräume geöffnet, es sind markierte Ein- und Ausgänge angelegt. 5. Tische werden nach jedem Training desinfiziert. 6. Es werden ein Hygienebeauftragter und zwei Stellvertreter benannt. |
#737
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AW: Corona: Wann glaubt ihr, geht's wieder an die Tische?
Zitat:
Wie viele dürfen im Auto mitfahren? Grundsätzlich erfolgen auch Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen im öffentlichen Raum. Daher dürfen Personen aus zwei verschiedenen Haushalten oder im Falle von Familien weitere Personen einer anderen Familie oder Wohngemeinschaft mitfahren. Eine Familie darf Mitglieder eines weiteren Haushaltes oder einer anderen Familie im Auto mitnehmen. Privat organisierte Fahrtgemeinschaften sind zulässig, wenn sie der Ausübung der Berufstätigkeit dienen. Bei Fahrten zum Arbeitsplatz darf daher auch mehr als eine Person mitgenommen werden. Fahrtunterbrechungen, beispielsweise zum Einkauf, sind nicht erlaubt. Alle im Auto sollten eine Maske tragen, da sie lange auf engen Raum zusammen sind und so ein besonderes Infektionsrisiko besteht. Im Übrigen sollte Training in BW ab 2. Juni wieder möglich sein: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Abl...tig+ab+2_+Juni Geändert von ExperteausChina0815 (24.05.2020 um 01:32 Uhr) |
#738
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AW: Corona: Wann glaubt ihr, geht's wieder an die Tische?
Also für unseren Verein sehe ich schwarz, dass wir vor den großen Ferien noch in die Halle können. Meine Hoffnung, dass es nach den Pfingstferien schon soweit sein wird, hat einen Dämpfer bekommen. Uns wurde mitgeteilt, dass unsere Hallen, unabhängig von einer Öffnung für den Vereinssport durch die Behörden, unsere Hallen (Zwei) nach den Pfingstferien für drei Wochen wg. Abschlußprüfungen gesperrt sind (19.06. - 10.07.).
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#739
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AW: Corona: Wann glaubt ihr, geht's wieder an die Tische?
In Köln weiter nix neues. Bekommen die nicht gebacken. Das die Vereine selbst ein Hygienekonzept einreichen sollen ist auch nur vorgeschoben. Jetzt das bekommen:"Für die Hallenöffnung sei als Termin angedacht gewesen Anfang Juni mit einer einheitlichen Regelung für alle Vereine. Die steht aber noch nicht, so dass wir uns noch weiter in Geduld üben müssen."
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#740
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AW: Corona: Wann glaubt ihr, geht's wieder an die Tische?
Die neue 8. Hygiene-VO für RLP wurde heute veröffentlicht.
Sport § 11 (1) Das gemeinsame Training im Breiten- und Freizeitsport und im nicht von Absatz 2 erfassten Leistungssport ist zulässig. Zu diesem Zweck ist bei Zustimmung des Eigentümers die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen, mit Ausnahme der nach § 5 Nr. 4 geschlossenen Einrichtungen, unter Beachtung der Schutzmaßnahmen zulässig. (2) Der Betrieb öffentlicher und privater Sportanlagen sowie von Sportstätten, auch solcher im Sinne des § 5 Nr. 4, ist zu Trainingszwecken des Spitzen- und Profisports unter Beachtung der Schutzmaßnahmen zulässig. Spitzen- und Profisport im Sinne des Satzes 1 betreiben: 1. olympische und paralympische Bundeskaderathletinnen und Bundeskaderathleten (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1), die an Bundesstützpunkten, anerkannten Landesleistungszentren und Landesstützpunkten trainieren, 2. Profimannschaften der 1., 2. und 3. Bundesligen aller Sportarten, 3. wirtschaftlich selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Profisportlerinnen und Profisportler ohne Bundeskaderstatus. (3) Bei der sportlichen Betätigung nach Absatz 1 und 2 ist zur Reduktion des Übertragungsrisikos des Coronavirus SARS-CoV-2 zwingend zu beachten, dass 1. Trainingseinheiten nur ohne Zuschauer stattfinden dürfen; 2. während der gesamten Trainingszeit das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 1 Satz 3 eingehalten wird; dies gilt nicht für diejenigen Personen, die nicht von der Kontaktbeschränkung nach § 2 Abs. 1 erfasst sind; ein Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder wahrscheinlich ist, ist untersagt; 3. Hygieneanforderungen beachtet und eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf Desinfektion von benutzten Sport- und Trainingsgeräten; 4. bei der Nutzung von Schwimm- und Spaßbädern im Freien sowie bei sportlicher Betätigung in geschlossenen Räumen, insbesondere in Tanzschulen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 6 Satz 2 und die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 7 Satz 2 gelten; sofern wegen der Art der sportlichen Betätigung mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist, ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 3,0 Metern einzuhalten. (4) Unter den Vorrausetzungen der Absätze 1 bis 3 sind sportliche Angebote im Freien mit touristischem Charakter, beispielsweise Klettergärten, Minigolfplätze, Sommerrodelbahnen und ähnliche Angebote, zulässig. (5) Mannschaften der 1. und 2. Fußballbundesliga sowie der 3. Liga der Herren wird der Trainings-, Wettkampf- und Spielbetrieb abweichend von den übrigen Bestimmungen dieser Verordnung gestattet. Dies gilt nur, wenn die organisatorischen, medizinischen und hygienischen Vorgaben des von der Task Force *Sportmedizin/ Sonderspielbetrieb im Profifußball" der DFL Deutsche Fußballliga GmbH erstellten Konzepts (Version 2 vom 1. Mai 2020), das auf deren Internetseite veröffentlicht ist, für den Trainings- und Spielbetrieb... Viele Kommunen hatten die Vereine im Hinblick auf die vorstehende VO vertröstet. Geändert von Rudi Endres (26.05.2020 um 12:30 Uhr) |
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