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Umfrageergebnis anzeigen: Wie würdet Ihr Euer politisches Interesse einschätzen?
ich bin politisch interessiert 193 57,10%
ich bin teilweise politisch interessiert 97 28,70%
ich interessiere mich nicht für Politik 19 5,62%
ich verweigere die Aussage 29 8,58%
Teilnehmer: 338. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #7791  
Alt 06.05.2011, 14:31
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Zitat:
Zitat von Obachecka Beitrag anzeigen
Zwischenfrage: Wer von euch geht eigentlich davon aus, dass Bin Laden vor ein paar Tagen wirklich in Abbottabad erschossen wurde?
Ich.

Weil: Wenn´s ne Ente wäre, hätte er schon längst eine Videobotschaft in die ganze Welt verschickt um USA den Mittelfinger zu zeigen.
  #7792  
Alt 06.05.2011, 14:34
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Zitat:
Zitat von Volkmar Beitrag anzeigen
Blödsinn macht nicht deshalb Sinn, indem man ihn wiederkäut.

Ja, nur Staaten können im Sinne des Völkerrechts gegeneinander Krieg führen. Alles andere sind umgangssprachliche Formulierungen für bewaffnete Auseinandersetzungen, die unter Umständen auch mit militärischen Mitteln geführt werden.

Jetzt kapiert? Wohl nicht.

Zur RAF: Nur weil jemand behauptet, im Krieg zu sein und Kombattantenstatus für sich zu reklämieren, heißt das noch lange nicht, dass es stimmt. Die Mitglieder der RAF wurden als Terroristen, als Mörder etc. verurteilt. Wären sie Kombattanten gewesen, hätte man sie nicht einfach exekutieren können, nachdem man sie festgenommen hatte. Sie wären als Kriegsgefangene zu behandeln gewesen nach den Regeln der Genfer Konvention und der Haager Landkriegsordnung. Nach Beendigung der - vermeintlichen - Kriegshandlungen hätte man sie freilassen müssen.

Hier ist einfach mal wieder Dieter Nuhr gefragt...
Hier hat Volkmar Recht.

z.B. hat George W. Bush immer vom "Krieg gegen den Terrorismus" gesprochen. Diese Wortwahl wird von USA jetzt nicht mehr verwendet, weil es eben kein Krieg in dem Sinne ist. Was aber nicht bedeutet, dass OBL kein militärisches Ziel war.
  #7793  
Alt 06.05.2011, 14:44
Volkmar Volkmar ist offline
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Zitat:
Zitat von crycorner Beitrag anzeigen
Du malst Dir das glaube ich etwas zu einfach aus. Glaubst du, OBL war so schlecht geschützt? Im Link wird auch was von möglichen Sprengfallen etc. erwähnt. Nicht abwegig, wie ich finde. Ich glaube nicht, dass das wirklich ein Spaziergang für die Seals war.
Du mutmaßt und interpretierst, ich beziehe mich lediglich auf die von den USA selbst veröffentlichten Details.

Kann ja alles sein. Fakt ist aber, dass von den über 70 Leute, die an der Aktion beteiligt waren, keiner getötet wurde. Ob es Verletzte gab, weiß ich jetzt nicht. Das sieht sehr nach Spaziergang aus.

Sprengfalle, naja, Bin Laden dürfte wohl kaum eine Sprengfalle in seinem eigenen Schlafzimmer plaziert haben, wo er dann erschossen wurde. Also Gefährdung für die Soldaten, die ihn angetroffen haben: nahe Null.
  #7794  
Alt 06.05.2011, 14:46
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Zitat:
Zitat von crycorner Beitrag anzeigen
Du findest es also vollkommen in Ordnung, Merkel durch dieses unachtsame Wort in das Lager der Befürworter einer Todesstrafe zu stecken? Klar war es dumm, sowas zu sagen. Aber sowas passiert vielen Politikern irgendwann. Die politische Diskussion wird auch bald wieder vom Tisch sein, aber ich finde diese Form der Oppositionspolitik widerwärtig.
Wie bitte? Lies bitte mal meine Postings nach. Du wirst keine Silbe finden, mit der ich Merkel unterstellt habe, eine Befürworterin der Todesstrafe zu sein.

Und komm mal runter. Wir machen hier keinen Wahlkampf. Merkel hat Mist verzapft, das wurde hier und anderswo gesagt, das ist alles, darum geht es und das ist völlig legitim. Auch wenn es Dir nicht in den schwarzen Tee passt...
  #7795  
Alt 06.05.2011, 14:48
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Zitat:
Zitat von crycorner Beitrag anzeigen
Hier hat Volkmar Recht.
<Arroganzmodus ein>Ich habe fast immer Recht. Gewöhne Dich daran.<</Arroganzmodus aus>>
  #7796  
Alt 06.05.2011, 14:48
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Zitat:
Zitat von Volkmar Beitrag anzeigen
Ja, nur Staaten können im Sinne des Völkerrechts gegeneinander Krieg führen. Alles andere sind umgangssprachliche Formulierungen für bewaffnete Auseinandersetzungen, die unter Umständen auch mit militärischen Mitteln geführt werden.
Ach so, es geht hier um Namensgebung, alles klar.

Dann war Bin Laden im Laufe der "bewaffneten Auseinandersetzung" der Al-Qaida mit USA mit militärischen Mitteln getötet, wie es sich völkerrechtlich gehört.

Es gibt keinen völkerrechtlichen Schutz vor Militärschlägen für Gruppen, die einen Krieg führen.

Zitat:
Zitat von Volkmar Beitrag anzeigen
Zur RAF: ...Die Mitglieder der RAF wurden als Terroristen, als Mörder etc. verurteilt. Wären sie Kombattanten gewesen, hätte man sie nicht einfach exekutieren können, nachdem man sie festgenommen hatte. Sie wären als Kriegsgefangene zu behandeln gewesen nach den Regeln der Genfer Konvention und der Haager Landkriegsordnung. Nach Beendigung der - vermeintlichen - Kriegshandlungen hätte man sie freilassen müssen.
Im Sinne des Bürgerkriegs waren die RAF-Mitglieder Kriegsverbrecher, die keinen Anspruch auf Privilegien der Kombattanten hatten.

Im Sinne des Strafrechts waren sie auch Verbrecher.

So oder so kam eine Freilassung für sie "nach Beendigung der - vermeintlichen - Kriegshandlungen" nicht in Frage.
  #7797  
Alt 06.05.2011, 14:56
Volkmar Volkmar ist offline
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Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Dann war Bin Laden im Laufe der "bewaffneten Auseinandersetzung" der Al-Qaida mit USA mit militärischen Mitteln getötet, wie es sich völkerrechtlich gehört.
Man kann sich auch absichtlich dumm stellen. Völkerrechtlich war die Tötung Bin Ladens eben gerade nicht in Ordnung.

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Es gibt keinen völkerrechtlichen Schutz vor Militärschlägen für Gruppen, die einen Krieg führen.
Ebenso dumm wie falsch. Völkerrechtlich können Gruppen keine Kriege führen, aber durchaus Attentate, Anschläge etc. begehen. Dagegen gibt es überhaupt keinen Schutz, noch nicht einmal bewaffneten. Ist das denn so schwer?

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Im Sinne des Bürgerkriegs waren die RAF-Mitglieder Kriegsverbrecher, die keinen Anspruch auf Privilegien der Kombattanten hatten.
Getretener Quark wird breit, nicht stark. Wo kein Krieg, da auch keine Kriegsverbrecher, sondern ganz einfache kriminelle, die mit den üblichen polizielichen Mitteln zu fassen und nach Strafrecht zu bestrafen sind. Alles ganz einfach, man muss es nur verstehen wollen.

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
So oder so kam eine Freilassung für sie "nach Beendigung der - vermeintlichen - Kriegshandlungen" nicht in Frage.
Wie gehabt: Wo kein Krieg, da keine Kriegshandlungen. Freilassung erst nach Absitzen der Strafe nach den üblichen Regeln der Strafvollstreckung. Auch ganz einfach und völlig unstreitig.
  #7798  
Alt 06.05.2011, 15:05
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Zitat:
Zitat von Volkmar Beitrag anzeigen
Völkerrechtlich können Gruppen keine Kriege führen
Wie ich schon sagte, diese These taugt nichts zum Terroristenschutz.

Gibt es denn internationale Verträge, die besagen, dass Staaten gegen Gruppen nicht mit militärischen Mitteln vorgehen dürfen? Nein, sie gibt es nicht. Die Staaten dürfen schießen, Bomben werfen, Artillerie einsetzen etc.

Deshalb ist deine These völliger ... nein, ich werde mich nicht auf dein Niveau herablassen.
  #7799  
Alt 06.05.2011, 15:37
Volkmar Volkmar ist offline
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Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen

Deshalb ist deine These völliger ... nein, ich werde mich nicht auf dein Niveau herablassen.
So hoch kannst Du überhaupt nicht klettern, das beweist Du hier mit jeder Zeile, die Du schreibst, sorry.


Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Gibt es denn internationale Verträge, die besagen, dass Staaten gegen Gruppen nicht mit militärischen Mitteln vorgehen dürfen? Nein, sie gibt es nicht. Die Staaten dürfen schießen, Bomben werfen, Artillerie einsetzen etc.
Im Gespräch würde ich jetzt sagen: Ganz langsam für Dich zum Mitschreiben, aber das geht hier ja schlecht, und g e s p e r r r t schreiben mag ich auch nicht.

Internationale Verträge stehen hier nicht in Rede. Es steht völlig außer Frage, dass es einem Staat nicht erlaubt ist, auf dem Staatsgebiet eines anderen Staates mit Waffengewalt und militärischen Mitteln tätig zu werden. Das ist ein selbstverständlicher und allgemeiner Grundsatz des Völkerrechts.

Ausnahme: Kriegszustand zwischen zwei Staaten.

Fragen an Dich:

Wo wurde Bin Laden erschossen? Richtig, in Pakistan.

Gehört Pakistan zu den USA? Nein, auch richtig.

Lag Pakistan eventuell mit den USA im Krieg, existiert eine völkerrechtlich verbindliche Kriegserklärung der USA gegenüber Pakistan oder Pakistans gegenüber den USA? Richtig, kein Kriegszustand zwischen diesen beiden Staaten.

Ergo: kein militärischer Einsatz eines fremden Staates auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates, folglich: es war eine völkerrechtswidrige Aktion. So weit verstanden. Hoffentlich.

Weiter geht es:

Sind Staaten berechtigt, Bürger anderer Staaten auf fremdem Hoheitsgebiet, ohne dass völkerrechtlich Krieg herrscht, zu töten? Nein.

Überlegen wir mal: Tatort: Pakistan. Handelnde Personen: Bürger der USA. Bin Laden: Staatsbürger von Saudi-Arabien.

Fassen wir zusammen: Die USA haben auf fremdem Staatsgebiet einen Bürger eines anderen, dritten Staates getötet. Völkerrechtswidrig? Aber sowas von. Immer noch verstanden? Warten wir Dein nächstes Posting ab.
  #7800  
Alt 06.05.2011, 15:46
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Och Leute, dass bestimmte Mitglieder hier praktisch nur schreiben, um andere zu provozieren, sollte doch langsam bekannt sein.
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