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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #71  
Alt 08.11.2024, 09:41
mithardemb mithardemb ist gerade online
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder

Zitat:
Zitat von Chris21272 Beitrag anzeigen
Schön, dass es sich für dich wenigstens noch so entwickelt hat, dass dein Austritt etwas bewirkt hat. Es ist immer ganz wichtig, so zu Handeln, dass man mit sich selbst im Reinen ist.
Wenn ich keine Tomaten auf den Augen habe, hat er hat doch eigentlich was anderes geschrieben.

Es war kein Austritt aus dem Verein sondern ein Rücktritt aus dem Vereinsvorstand. Dieser Rücktritt basierte darauf, dass er den Vereinsausschluss mit der Begründung *für ungeimpfte Mitglieder* nicht mittragen wollte.

Dass der Rücktritt etwas "bewirkt" hätte, kann ich auch nicht aus dem Beitrag rauslesen. Lediglich, dass man schlussendlich seiner Empfehlung gefolgt ist. Aber eine Kausalität hat er zumindest nicht zum Ausdruck gebracht.
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  #72  
Alt 08.11.2024, 11:26
Chris21272 Chris21272 ist gerade online
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder

Sorry, Rücktritt meinte ich auch. Und ich habe es so verstanden, dass wenigstens letztendlich seiner Empfehlung gefolgt wurde*. Ist vielleicht ein kleiner Trost, denn der Schritt (Rücktritt) stand für den TE ja wohl schon fest.
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  #73  
Alt 08.11.2024, 17:46
HansWurst123 HansWurst123 ist gerade online
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder

Wenn man sich einmal anschaut wie vor Arbeitsgerichten argumentiert wurde, kann man anhand der Argumente auch ableiten, dass eine Nicht-Impfung keine Pflichtverletzung eines Vereinsmitglieds gegenüber einem Sportverein darstellt. Vorallem da über die Testung die gesetztlichen Corona-Auflagen dennoch eingehalten worden wären.
............
Arbeitgeber durften auch damals trotz einer, vom 16. März bis 31. Dezember 2022 erlassenen, einrichtungsbezogenen Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen nicht geimpfte Arbeitnehmer nicht einfach entlassen, sondern mussten diese an das zuständige Gesundheitsamt melden. Dieses konnte daraufhin ein Beschäftigungsverbot verhängen, mussten dies allerdings nicht. Erst nach diesem Beschäftigungsverbot konnte ein nicht geimpfter Arbeitnehmer gekündigt werden.

https://sozialministerium.baden-wuer...ne-impfpflicht

Man sieht also wie hoch die gesetztlichen Hürden waren. Analog dazu einfach jemanden wegen seines Impfstatus rausschmeißen, wäre in einem Sportverein sicherlich nicht möglich gewesen.

Genauso zum Thema Abmahnung bei Verweigerung einer Impfung, aus einem Urteil vom BAG:

"Allerdings muss der Arbeitgeber die Abmahnung aus der Personalakte entfernen, urteilte der fünfte Senat, genau wie schon die Vorinstanz (Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2023, Az. 11 Sa 51/22). Denn eine solche solle "den Arbeitnehmer grundsätzlich auf eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten aufmerksam machen, ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auffordern und ihm mögliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung aufzeigen", so das BAG. Die Verweigerung einer Impfung sei keine solche Pflichtverletzung, sondern sei vom Selbstbestimmungsrecht aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gedeckt. Arbeitgebende hätten dies als höchstpersönliche Entscheidung der Arbeitnehmenden zu respektieren."

https://www.lto.de/recht/hintergruen...g-rechtswidrig

Geändert von HansWurst123 (08.11.2024 um 17:59 Uhr)
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  #74  
Alt 08.11.2024, 18:17
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder

Dass der Wortlaut "ungeimpfte Mitglieder" unpassend war ist ja schon geklärt. Die ganzen Aktionen die der Kollege gebracht hat sind allerdings unter aller Sau, so ein Verhalten hat in einem Sportverein nichts zu suchen.
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  #75  
Alt 08.11.2024, 18:20
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder

Zitat:
Zitat von zool Beitrag anzeigen
Dass der Wortlaut "ungeimpfte Mitglieder" unpassend war ist ja schon geklärt. Die ganzen Aktionen die der Kollege gebracht hat sind allerdings unter aller Sau, so ein Verhalten hat in einem Sportverein nichts zu suchen.
Ja, nur muss man da eben differenzieren - was eben versäumt wurde.
Und mit dieser "Sippenhaft" stellt man sich doch auf genau die gleiche Stufe.

Wie gesagt, das Vereinsrecht hätte genügend andere Gründe für einen Ausschluss hergegeben. Da wäre mehr Souveränität und Fingerspitzengefühl von seitens der Vereinsführung notwendig gewesen, auf der einen Seite klare Grenzen zu setzen und nicht die emotionale Distanz völlig zu verlieren bzw. sich selbst unprofessionell zu verhalten.

Geändert von HansWurst123 (08.11.2024 um 18:27 Uhr)
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  #76  
Alt 09.11.2024, 02:09
Kriegela Kriegela ist gerade online
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder

Ich denke da bist du etwas zu hart im Urteil. An ne Unternehmensführung hätte ich auch den Anspruch aber nicht an zu meist Ehrenamtliche in den Vereinsvorständen die eigentlich nur das Wohlergehen ihrer Mitglieder und des Vereins im Sinn haben.

Noch dazu in solch einer dynamischen ungewohnten Situation ist es ja noch mal schwieriger richtig zu reagieren. Für mich schon absolut nachvollziehbar.
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