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#791
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AW: Schiedsrichterskandal in der TTBL!?
Zitat:
Zunächst ein mal geht es nur um die Handtuchfrage. Und so lange es keine neuen Informationen gibt, kann man nur über Wahrscheinlichkeiten abwägen, ob er gefragt hat oder nicht. Und wenn er darüber schweigt, beraubt er sich diesbzgl. selber seiner Glaubwürdigkeit. Wie kommst Du dazu anzunehmen, dass er nicht gefragt hat? Ich sitze hier nicht als Richter und verurteile auch niemanden. Ich erwarte einfach Aufklärung. Solange da aber nichts kommt, muss ich mir anhand meines aktuellen Wissensstands eine Meinung darüber bilden können, was wohl vorgefallen ist. Na ja, und dann geht's halt wieder über wahrscheinichere und unwahrscheinlichere Szenarios. |
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#792
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AW: Schiedsrichterskandal in der TTBL!?
Natürlich ist es legitim, zwischen Rechtssystem und Glaubwürdigkeit zu trennen. Nehmen wir einen Fall, bei dem sich ein fünffach wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestrafter Krimineller und ein 17jähriges Schulmädchen gegenseitig beschuldigen, eine alte Dame von hinten niedergeschlagen zu haben. Allen ist klar, dass die Wahrscheinlichkeit eher so liegt, dass der Kriminelle es war, aber das Rechtssystem erlaubt (zum Glück) keine Verurteilung (ohne handfeste Beweise).
Auch durch Verjährung kann jemand offiziell straffrei bleiben, aber überall mit seiner Tat rumprahlen. Insofern kann man JanMove nur zustimmen. Nur weil juristisch nichts zu machen ist, heißt das nicht, dass die Indizien nicht in eine bestimmte Richtung deuten könnten. Die Rechnung ist vielleicht etwas verkürzt, aber logisch nicht von der Hand zu weisen.
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Du hoschd Rächd un I han mei Ruh |
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#793
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AW: Schiedsrichterskandal in der TTBL!?
Zitat:
a) kann es sein das Ihm vom Schiri-Obmann auferlegt ist sich zum laufenden Verfahren zu aeussern b) selbst wenn nicht... einfach nur NEIN |
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#794
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AW: Schiedsrichterskandal in der TTBL!?
Zitat:
Ein Statement des Beschuldigten verlangen? Oder gar bei Ausbleiben von Beweisen und Statement fordern, dass Köpfe rollen müssen?
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In vino veritas
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#795
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AW: Schiedsrichterskandal in der TTBL!?
Dass Du ´ne coole Socke bist?
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SL Tiger 1.8 / Andro TemperTech ALL+ / Armstrong Hikari SR7 55° 2.1 "If you open your mind too much, your brain will fall out" (Tim Minchin) |
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#796
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AW: Schiedsrichterskandal in der TTBL!?
Zitat:
![]() Zitat:
![]() Und ob wir alle nicht richtig lesen, dagegen dürfte jede Wahrscheinlichkeit sprechen. ![]() Zitat:
Zitat:
![]() Aber wenn's Dir hilft, klammer Dich weiter an Deine komischen Wahrscheinlichkeiten... ![]() Hattest Du eigentlich irgendwo beantwortet, warum R.W. eine absolute Glaubwürdigkeit zugestanden wird? Kennst Du ihn persönlich? Einer der populärsten Sätze bei Straftaten lautet doch "...aber das war immer so ein lieber Junge", knapp gefolgt von "das hätte ich ihm gar nicht zugetraut".
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#797
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AW: Schiedsrichterskandal in der TTBL!?
Und warum willst du RW jede Glaubwürdigkeit absprechen?
Ich würde ja gern IGs Meinung hören, aber wenn er sich gar nicht äußert, dafür aber in einem Thread zu ihm lauter seltsame Gestalten auftreten, die ihm völlig unmotiviert jede Schuld(möglichkeit) absprechen, dann glaube ich langsam doch an mafiöse Strukturen im äußerst lukrativen Schiri-Gewerbe ![]() Ich seh hier keinen Vielschreiber, der direkt eine Bestrafung fordert. Aber der Ruf nach transparenter Aufklärung ist schon verständlich; jedenfalls eher als diese "Weitergehen, hier gibt es nichts zu sehen"-Posts.
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Du hoschd Rächd un I han mei Ruh Geändert von Armendariz (26.02.2019 um 15:53 Uhr) |
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#798
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AW: Schiedsrichterskandal in der TTBL!?
Zitat:
b) das war rein statistisch gemeint. Wenn er nichts sagt, bedeutet das aus seiner Sicht, dass er gefragt haben kann oder auch nicht. Somit verschlechtert er sich seine Karten selber. |
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#799
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AW: Schiedsrichterskandal in der TTBL!?
Zitat:
Das Schweigen ist durchaus legitim. Zum Einen angebracht während eines schwebenden Verfahrens. Und das gibt es. Zwar nicht vor einem Zivilgericht, aber doch innerhalb des DTTB. Zum Anderen eine Konzession an den Verhaltenskodex der Schiris. I.G. wird wahrscheinlich irgendwem gegenüber Stellung bezogen haben. Im Laufe dieses Verfahrens, das über eine Beschwerde angestoßen wurde. Das muss er. Aber der Öffentlichkeit gegenüber tut er gut daran, nichts zu sagen. Ich glaube R.W., weil die Situation so absurd ist, dass man sich das kaum ausdenken kann. Und weil I.G. schon mehrfach sehr streitbare Performances abgeliefert hat. Gut möglich, dass das für ihn auch eine Frage der Macht ist. Und dann ist Willkür nicht so weit weg. Welche Beweggründe R.W. haben könnte, einem Schiri ungerechtfertigt so sehr ans Bein zu pinkeln, fällt mir nicht ein. Aber: Das ist ein komplett subjektives Gefühl und wahrscheinlich tue ich I.G. Unrecht. Aber dieses Gefühl habe ich nunmal. Da kann ich noch so sehr politisch korrekt darauf verweisen, dass ich mir ja kein Urteil erlauben kann, dass ich nicht dabei war, dass ich die Leute nicht kenne und dass ich jeden für unschuldig halte, solange dessen Schuld nicht bewiesen ist. Nein, irgendwer ist hier nicht unschuldig. Entweder ist R.W. des Rufmordes schuldig. Oder I.G. ist des Amtsmissbrauchs schuldig. Zwei Unschuldige gibt es hier nicht, da auch nach so vielen Monaten die Sache noch schwebt. Niemand hat zwischenzeitlich gesagt: Schwamm drüber, war ein Missverständnis. Also gibt es einen Schuldigen. Und da kann ich noch so sehr neutral tun, ich habe eine Tendenz. Aber die jetzt irgendwie herbei rechnen zu wollen, finde ich komplett falsch. Ein Versuch, etwas zu versachlichen, was komplett auf der Gefühlsebene abläuft.
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SL Tiger 1.8 / Andro TemperTech ALL+ / Armstrong Hikari SR7 55° 2.1 "If you open your mind too much, your brain will fall out" (Tim Minchin) |
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#800
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AW: Schiedsrichterskandal in der TTBL!?
Zitat:
Von vier grundsätzliche Verteidigungsstrategien, bezeichnet man die Oberere als "Defensiv – zurückhaltende Verteidigungsstrategie". (macht Sinn wenn man sich selber nicht belasten möchte/bzw. noch mehr belasten könnte, oder dadurch jemand Dritten belasten würde). "Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden." Diese Belehrung geht auf den Fall Miranda gegen den Staat Arizona2 aus dem Jahr 1966 zurück. Der Fall Miranda v. Arizona Im Jahre 1963 wurde der mexikanische Einwanderer Ernesto Miranda wegen Raubes sowie der Entführung und Vergewaltigung einer jungen Frau verhaftet. Nach zweistündigem Verhör legte der eingeschüchterte Mann ein umfassendes Geständnis ab. Das Gericht in Phoenix – Arizona – verurteilte ihn daraufhin zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe. Der Strafverteidiger von Miranda klagte gegen das Urteil vor dem U.S. Supreme Court, dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Seine Argumentation: Die amerikanische Verfassung3 sichert jedem Beschuldigten das Recht auf Aussageverweigerung sowie anwaltlichem Beistand während des Verhörs zu. Miranda wusste dies nicht und konnte von seinen Rechten so keinen Gebrauch machen. Der Gerichtshof hob das Urteil auf und verwies das Verfahren an die Ausgangsinstanz zurück.4 Seitdem wird die Belehrung sinngemäß verwendet und ging als „Miranda-Warnung“ in die Rechtsgeschichte ein. Das Recht zu schweigen in Deutschland Der allgemeine, dem zugrundeliegende Rechtsgedanke „nemo tenetur se ipsum accusare“ – die Selbstbelastungsfreiheit – gilt natürlich ebenso in Deutschland (§ 136 StPO).5 Ein Beschuldigter ist zu Beginn seiner ersten Vernehmung über den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf aufzuklären und darüber, dass ihm es frei stehe, ob er sich zur Beschuldigung äußern wolle. So gesehen sehe ich kein Problem, wenn sich I.G. nicht öffentlich zu den Vorwürfen von R.W: äußern will. Wundern muss man sich aber auch nicht, wenn es einer oder anderer auch hier als Zeichen der Schwäche versteht. |
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| Stichworte |
| Handtuchgate, Schiedsrichterschelte, Videobeweis |
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