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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #861  
Alt 20.01.2011, 18:12
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

@setz-it und brett13
wir sind leider auf zwei verschiedenen Dampfern - meine letzten Beiträge orientieren sich weitgehend an geltendem europäischen Recht für alle Produkte, Materialien, Werkstoffe, Artikel und sonstige Erzeugnisse (zu denen irgendwo im ppm-Bereich auch TT-Beläge gehören) und der Sicht der Hersteller im Hinblick auf Gefahrstoffe die laut Gesetz im Produkt sein dürfen sowie bei deren Herstellung verwendet werden.
Meine Mutmassungen zur Motivation der ITTF beruhen auch auf einem solchen Blickwinkel.
__________________
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  #862  
Alt 20.01.2011, 18:35
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

@Brett13
Die ITTF-Bestimmung (im Volksmund auch Regel genannt), auf die sich die Richtlinie bezieht, gibt es aber nicht extra. Man sollte (nach meinem Verständnis) nicht in einem Nebensatz, der erläutert, wie die anderen Regeln kontrolliert werden sollen, eine neue, anderswo nicht genannte, Regel einführen. Man könnte den Satz auch so interpretieren, dass er sich selbstverständlich nur auf VOC aus VOC-Kleber beziehen kann, da nur dieser an anderer Stelle genannt worden ist.
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  #863  
Alt 21.01.2011, 01:16
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
@Brett13
Die ITTF-Bestimmung (im Volksmund auch Regel genannt), auf die sich die Richtlinie bezieht, gibt es aber nicht extra.
Natürlich gibt es sie und ich habe sie dir auch genannt. Es ist die, auch hier im Bereich des DTTB, gültige ITTF-Regel B 2.4.2.1

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Man sollte (nach meinem Verständnis) nicht in einem Nebensatz, der erläutert, wie die anderen Regeln kontrolliert werden sollen, eine neue, anderswo nicht genannte, Regel einführen.
B 2.4.2.1 wird in den weiterführenden und von jederman einzusehenden Richtlinien zur Schlägerkontrolle sogar sehr erschöpfend erläutert. Es ist nun mal keine Klebekontrolle sondern eine Schlägerkontrolle. Da beißt die Maus kein Faden ab...

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Man könnte den Satz auch so interpretieren, dass er sich selbstverständlich nur auf VOC aus VOC-Kleber beziehen kann, da nur dieser an anderer Stelle genannt worden ist.
Nein, kann man nicht.

Auszug aus B 2.4.2.1:

Das Schläger-Kontrollzentrum prüft – nach den auf Empfehlung
des Materialkomitees vom Exekutivkomitee festgelegten Richtlinien
und Verfahrensweisen – Schläger, um sicherzustellen, dass
die Schläger allen ITTF-Bestimmungen entsprechen.


Die "ITTF Racket Control Changes", vom Juli 2010 (deutsche Übersetzung) sagen nun mal u.a.folgendes:

An alle Verbände und Spieler
Liebe Freunde,
nach einer Übergangszeit, während derer sich die Spieler an die Durchführung von Schlägerkontrollen gewöhnen konnten, geben wir heute die neuen Regelungen bekannt, die am 1. September 2010 Gültigkeit erlangen:
1. Der Grenzwert für flüchtige organische Verbindungen (VOC) wird auf 3.0 ppm festgelegt,[...]


Ich denke, dass das nicht nur für mich sehr eindeutig ist, dass sich die Grenzwerte deshalb auf Schläger und Beläge beziehen. Genauso wird es ja auch praktiziert.

Einmalig, und eben nicht in der Sporthalle oder auf dem dazugehörigen Gelände, Beläge mit gesundheitlich eher unbedenklichen lösemittelhaltigen Klebern Beläge zu montieren, ist kein Problem, so lange man gewährleistet, dass eine ausreichend lange Zeit zur Ausdünstung der Lösemittel gegeben ist, die die Einhaltung des vorgeschriebenen Grenzwert gewährleistet.
Für Spieler, die ihre Beläge nicht wie unter B 4.2.3 beschrieben, in der Austragungsstätte kleben, ist B 2.4.1 nichts weiter als ein Furz im Wind - zumindest dann, wenn wie zuvor beschrieben der Grenzwert eingehalten wird.

Das was wirklich ein Problem ist, sind die fabrikneuen Beläge selbst. Die halten die Regel B 2.4.2.1 und die dazugehörigen Richtlinien eben nicht ein. Das die ITTF es offensichtlich nicht für nötig hält, die Hersteller auf die Einhaltung der eigenen Vorgaben festzunageln ist eine Sache, dass sie es allerdings nicht mal für nötig hält, Spieler darauf Hinzuweisen, dass Beläge vom Hersteller mit einem Vielfachen des festgelegten Grenzwert von 3 ppm ausgeliefert werden, ist einfach eine Sauerei.

Geändert von User 17544 (21.01.2011 um 01:19 Uhr)
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  #864  
Alt 21.01.2011, 11:18
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Noppenzar Beitrag anzeigen
(...) Hier MUSS es eine widerspruchsmöglichkeit geben, wo dann, der vom osr versiegelte, schläger von neutraler Stelle, sprich spruchausschuss und verbandsgericht beurteilt werden kann!

Hier die Verantwortung auf, zum Teil in hanebüchener Weise, regelunkundigen, Schiris, abzuwälzen und die Entscheidung als "Wort Gottes" hinzustellen, ist weder für Spieler noch für engagierte, nette, Schiedsrichter gut!

So einer war am wochenende bei uns und er hätte vom Gegner auch zwei Leute nach Hause schicken können, da dort zwei mal auf lömi positiv getestet wurde. Hat er nicht und war auch gut so!

Ruhig, sachlich, mit regelkenntnis, wenn alle so wären wie Herr Geiger gäb es keine Probleme!
Das Vorgehen von Herrn Geiger scheint das einzig Sinnvolle zu sein!
Bedenkt man die Tatsache, dass die neuen Beläge zum Teil erheblich über den vorgeschriebenen 3 ppm und dass im Hobbybereich die Beläge überwiegend direkt beim Händler aufgeklebt werden, z.T. mit Voc-haltigem Kleber, dann sind die 3ppm als Richtmaß einfach nicht haltbar. Es sei denn man möchte immer wieder solche "Kahlschläge" produzieren wie auf der WDSM.
Die zentrale Frage ist wohl, wie man Vernunft und Augenmaß über ganz TT-Deutschland verstreuen kann.

Auch der Vorschlag, einer "neutralen", übergeordneten Stelle, die über Schiedsrichterentscheidungen urteilt, scheint sinnvoll. Am besten wäre es, wenn dort auch solche Schiedsrichter wie Geiger sitzen. Wenn man den Xiom-Fall ("rot ist nicht rot") mal als Beispiel nimmt: Hier im WTTV hat man als Spieler eigentlich gar nicht die Möglichkeit, sich einer solchen Schwachsinnsentscheidung zu widersetzen: "Experte" Keil hat diese Entscheidung in der 'tischtennis' ja bereits als "Tatsachenentscheidung" eingestuft. Ein Spieler im WTTV dürfte kaum die Hoffnung haben, dass hier ein Protest - und sei er noch so berechtigt - durchgehen würde. D.h. die Spieler werden sich alle der Willkür des SR beugen müssen, solange sie nicht die Möglichkeit haben, ihren Protest bei einer wirklich "neutralen" Stelle einzureichen.

Gruß, Gabi
__________________
Mein Schläger stinkt wenigstens nur von einer Seite!
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  #865  
Alt 21.01.2011, 13:48
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Snape kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Arme Gabi, schon wieder "Schwachsinn" und "Willkür", gepaart mit lustigen Vorschlägen keine wirklich gute Basis für eine vernünftige Diskussion.
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  #866  
Alt 21.01.2011, 17:16
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

@Brett13

##full-quote entfernt##

Dass ein Schläger keine VOC enthalten darf, kann man nicht in der Beschreibung, wie die Kontrolle von anderen Regeln aussehen soll, mal eben neu als Regel einführen, das meinte ich. Regel B 2.4.2.1 ist eine Erläuterung, wie die anderswo genannten Regeln umgesetzt werden sollen, eine Regel die VOC im Schläger generell verbietet, gibt es aber nicht, außer in der Regel B 2.4.2.1 selbst. Um den Quatsch nochmal zu illustrieren, folgende fiktive Regelsituation:

Regeln A sagt, wie ein Schläger aufgebaut sein soll, bestimmte Holzarten, die nicht verwendet werden dürfen, werden nicht genannt, es wird angegeben, dass das Schlägerblatt eine beliebige Form haben darf.
Regeln B 2.4.1 sagt, wie ein Schläger geklebt werden soll usw.
Eine Regel zum VOC-Gehalt eines Schlägers gibt es nicht.

Regel B 2.4.2.1 sagt nun, dass in einer weiteren Richtlinie beschrieben wird, wie die Regeln aus Teil A und B konkret umzusetzen sind, und im Nebensatz steht plötzlich drin "Ach übrigens - Furniere aus Kiri sind verboten!" oder "Ach übrigens, die Schlagfläche muss ein gleichseitiges Dreieck sein!" Sowas hat in einer Regel, wie eine Kontrolle der anderswo formulierten Regeln aussehen soll, nichts zu suchen! So etwas muss in der umzusetzenden Regel (also in Teil A oder den übrigen Regeln B) selbst drinstehen.

Da das für den VOC-Gehalt nicht der Fall ist, müsste man jetzt als logisch denkender Mensch die Passage entweder wohlwollend-entgegenkommend auf das Kleben mit VOC beziehen, wie kurz zuvor unter 2.4.1 beschrieben, oder in Ermangelung eines anderen Bezugs ignorieren.

Darüber hinaus hatten wir ja sowieso schon den begrenzten Wirkungsbereich der Regeln B (Internationale Veranstaltung, Länderkampf, offenes Turnier, beschränktes Turnier und Einladungsturnier) schonmal ausführlich diskutiert, vor allem auch die sich daraus ergebende Nichtanwendbarkeit im Punktspielbetrieb.

Geändert von TSC (21.01.2011 um 23:47 Uhr) Grund: full-quote entfernt
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  #867  
Alt 21.01.2011, 17:36
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Chirurg Beitrag anzeigen
Bedenkt man die Tatsache, dass die neuen Beläge zum Teil erheblich über den vorgeschriebenen 3 ppm und dass im Hobbybereich die Beläge überwiegend direkt beim Händler aufgeklebt werden, z.T. mit Voc-haltigem Kleber, dann sind die 3ppm als Richtmaß einfach nicht haltbar. Es sei denn man möchte immer wieder solche "Kahlschläge" produzieren wie auf der WDSM.
Bedenkt man diese Tatsache, wird einem nochmal bewusst, dass das Problem auf Händler- und Spielerseite liegt und keineswegs den SR anzulasten ist!

Zitat:
Die zentrale Frage ist wohl, wie man Vernunft und Augenmaß über ganz TT-Deutschland verstreuen kann.

Auch der Vorschlag, einer "neutralen", übergeordneten Stelle, die über Schiedsrichterentscheidungen urteilt, scheint sinnvoll. Am besten wäre es, wenn dort auch solche Schiedsrichter wie Geiger sitzen. Wenn man den Xiom-Fall ("rot ist nicht rot") mal als Beispiel nimmt: Hier im WTTV hat man als Spieler eigentlich gar nicht die Möglichkeit, sich einer solchen Schwachsinnsentscheidung zu widersetzen: "Experte" Keil hat diese Entscheidung in der 'tischtennis' ja bereits als "Tatsachenentscheidung" eingestuft. Ein Spieler im WTTV dürfte kaum die Hoffnung haben, dass hier ein Protest - und sei er noch so berechtigt - durchgehen würde. D.h. die Spieler werden sich alle der Willkür des SR beugen müssen, solange sie nicht die Möglichkeit haben, ihren Protest bei einer wirklich "neutralen" Stelle einzureichen.
Wie oben genannt, sollten in gleichem Maße Vernunft und Augenmaß von den Spielern eingefordert werden. Je höher man spielt (überregional z.B.), umso größer wird die Anforderung sich mit dem Regelwerk auseinanderzusetzen und die Regeln zu befolgen. Man kann als Spieler bei Regionalverbandsmeisterschaften nicht mehr dem Händler die Schuld in die Schuhe schieben oder gar dem SR, wenn es doch der Händler oder man selbst war, man ist da selber für verantwortlich.

Die Xiom-Entscheidung ist unglücklich, und auch wenn man die Entscheidung vielleicht nicht rückgängig machen kann, kann man zumindest auf das Problem und die gültige Farbtabelle hinweisen, so das dies dann für die Zukunft keine Probleme mehr aufwirft. Und natürlich kann man sich auch bei fehlentscheidungen, selbst wenn sie endgültig sind, auf der entsprechenden Ebene beklagen. Keils Meinung ist, wie schon richtig gesagt, eine Meinung, in diesem Fall eine Fehlinterpretation der bestehenden Regeln. Man kann z.B. auch einen Leserbrief an die Tischtennis schreiben und sich mit Keils Meinung auseinandersetzen.

Geändert von Setz-It (21.01.2011 um 17:43 Uhr)
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  #868  
Alt 21.01.2011, 22:53
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Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Dass ein Schläger keine VOC enthalten darf, kann man nicht in der Beschreibung, wie die Kontrolle von anderen Regeln aussehen soll, mal eben neu als Regel einführen, das meinte ich. Regel B 2.4.2.1 ist eine Erläuterung, wie die anderswo genannten Regeln umgesetzt werden sollen, eine Regel die VOC im Schläger generell verbietet, gibt es aber nicht, außer in der Regel B 2.4.2.1 selbst.
Ich glaube, nicht mal in der Regel B 2.4.2.1 gibt es eine Regel, die VOC im Schläger generell verbietet, wobei ich jetzt verstehen kann, wie dieser Eindruck entsteht. Das liegt wohl an der Übersetzung.

Verbindlich ist, übrigens, laut den internationalen ITTF Regeln, der englische Text und nicht der deutsche: "1.04.01.06 to publish the standard text, which shall be the English text, of the Rules"

Das Kapitel 2.4 der deutschen Übersetzung, das diesen Paragraph 2.4.2.1 enthält, heißt "Kleben". Das entsprechende Kapitel 3.02.04 der internationalen ITTF Regeln heißt "Racket Control". Ich frage mich, wie kann man "Racket Control" mit "Kleben" übersetzen. Das hat allerdings eine gewisse Wirkung beim Leser, weil dadurch davon abgelenkt wird, dass es dort um Kontrollverfahren geht und nicht um Inhalte der Regeln, deren Einhaltung kontrolliert werden soll.

Schauen wir uns mal an, was im Original (Paragraph 3.02.04.02.01 der internationalen ITTF Regeln) steht:

Zitat:
3.02.04.02.01 The Racket Control centre shall test rackets, according to the policy and procedure established by the Executive Committee on recommendation from the Equipment Committee, to ensure that rackets abide by all ITTF regulations including, but not limited to, racket covering thickness, flatness and presence of harmful volatile substances.
Hier sieht man 2 Dinge.

Erstens, die Passage "to ensure that rackets abide by all ITTF regulations" verweist auf andere Paragraphen (bezüglich Schläger).

Zweitens, soweit ich englische Satzbildung kenne, gibt es bezüglich "presence of harmful volatile substances" nur 2 Möglichkeiten: entweder bezieht sich dieser Teil des Satzes auf "racket covering" oder er steht ganz alleine da als Beispiel für regulations, also ohne Bezug auf Teile des Schlägers oder gesamten Schläger. So oder so, auf gesamten Schläger bezieht sich "presence of harmful volatile substances" nicht. Die erste Möglichkeit kann man wohl auch ausschließen. Also ist dieser Teil des Satzes nur ein Beispiel, wie auch thickness und flatness . Inhaltlich werden diese Dinge nicht beschrieben und wer genaues wissen will, soll sich die entsprechenden regulations anschauen.

Brett13 kann jetzt endlich ruhig schlaffen und die aktuellen VOC Tests sind regelwidrig.
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  #869  
Alt 21.01.2011, 23:57
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Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Das Kapitel 2.4 der deutschen Übersetzung, das diesen Paragraph 2.4.2.1 enthält, heißt "Kleben". Das entsprechende Kapitel 3.02.04 der internationalen ITTF Regeln heißt "Racket Control". Ich frage mich, wie kann man "Racket Control" mit "Kleben" übersetzen. Das hat allerdings eine gewisse Wirkung beim Leser, weil dadurch davon abgelenkt wird, dass es dort um Kontrollverfahren geht und nicht um Inhalte der Regeln, deren Einhaltung kontrolliert werden soll.
Update. Es handelt sich doch um eine richtige Übersetzung, aber um eine veraltete.

Im ITTF Handbook 2008-2009 stand es tatsächlich "Gluing". Das haben sie geändert.
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  #870  
Alt 30.01.2011, 19:51
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Ich habe soeben in einem Thread die Westdeutschen Schülermeisterschaften betreffend einen Beitrag des Bezirksschülerwarts Mittelrhein gelesen. Danach sind von 96 Schüler/innen 40 durch Schlägerkontrollen "mehr oder weniger des Betrugs" überführt worden. Es scheint sich also doch nicht allein um ein Problem der Senioren zu handeln.
Ich bin mal gespannt, was sich bei den Westdeutschen Meisterschaften der Damen und Herren in 14 Tagen ergibt.
Gruss Hdd

Geändert von Hdd (30.01.2011 um 20:19 Uhr)
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