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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
@setz-it und brett13
wir sind leider auf zwei verschiedenen Dampfern - meine letzten Beiträge orientieren sich weitgehend an geltendem europäischen Recht für alle Produkte, Materialien, Werkstoffe, Artikel und sonstige Erzeugnisse (zu denen irgendwo im ppm-Bereich auch TT-Beläge gehören) und der Sicht der Hersteller im Hinblick auf Gefahrstoffe die laut Gesetz im Produkt sein dürfen sowie bei deren Herstellung verwendet werden. Meine Mutmassungen zur Motivation der ITTF beruhen auch auf einem solchen Blickwinkel. ![]()
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Cogito sum res cogitans |
#862
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
@Brett13
Die ITTF-Bestimmung (im Volksmund auch Regel genannt), auf die sich die Richtlinie bezieht, gibt es aber nicht extra. Man sollte (nach meinem Verständnis) nicht in einem Nebensatz, der erläutert, wie die anderen Regeln kontrolliert werden sollen, eine neue, anderswo nicht genannte, Regel einführen. Man könnte den Satz auch so interpretieren, dass er sich selbstverständlich nur auf VOC aus VOC-Kleber beziehen kann, da nur dieser an anderer Stelle genannt worden ist. |
#863
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
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Auszug aus B 2.4.2.1: Das Schläger-Kontrollzentrum prüft – nach den auf Empfehlung des Materialkomitees vom Exekutivkomitee festgelegten Richtlinien und Verfahrensweisen – Schläger, um sicherzustellen, dass die Schläger allen ITTF-Bestimmungen entsprechen. Die "ITTF Racket Control Changes", vom Juli 2010 (deutsche Übersetzung) sagen nun mal u.a.folgendes: An alle Verbände und Spieler Liebe Freunde, nach einer Übergangszeit, während derer sich die Spieler an die Durchführung von Schlägerkontrollen gewöhnen konnten, geben wir heute die neuen Regelungen bekannt, die am 1. September 2010 Gültigkeit erlangen: 1. Der Grenzwert für flüchtige organische Verbindungen (VOC) wird auf 3.0 ppm festgelegt,[...] Ich denke, dass das nicht nur für mich sehr eindeutig ist, dass sich die Grenzwerte deshalb auf Schläger und Beläge beziehen. Genauso wird es ja auch praktiziert. Einmalig, und eben nicht in der Sporthalle oder auf dem dazugehörigen Gelände, Beläge mit gesundheitlich eher unbedenklichen lösemittelhaltigen Klebern Beläge zu montieren, ist kein Problem, so lange man gewährleistet, dass eine ausreichend lange Zeit zur Ausdünstung der Lösemittel gegeben ist, die die Einhaltung des vorgeschriebenen Grenzwert gewährleistet. Für Spieler, die ihre Beläge nicht wie unter B 4.2.3 beschrieben, in der Austragungsstätte kleben, ist B 2.4.1 nichts weiter als ein Furz im Wind - zumindest dann, wenn wie zuvor beschrieben der Grenzwert eingehalten wird. Das was wirklich ein Problem ist, sind die fabrikneuen Beläge selbst. Die halten die Regel B 2.4.2.1 und die dazugehörigen Richtlinien eben nicht ein. Das die ITTF es offensichtlich nicht für nötig hält, die Hersteller auf die Einhaltung der eigenen Vorgaben festzunageln ist eine Sache, dass sie es allerdings nicht mal für nötig hält, Spieler darauf Hinzuweisen, dass Beläge vom Hersteller mit einem Vielfachen des festgelegten Grenzwert von 3 ppm ausgeliefert werden, ist einfach eine Sauerei. Geändert von User 17544 (21.01.2011 um 01:19 Uhr) |
#864
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Bedenkt man die Tatsache, dass die neuen Beläge zum Teil erheblich über den vorgeschriebenen 3 ppm und dass im Hobbybereich die Beläge überwiegend direkt beim Händler aufgeklebt werden, z.T. mit Voc-haltigem Kleber, dann sind die 3ppm als Richtmaß einfach nicht haltbar. Es sei denn man möchte immer wieder solche "Kahlschläge" produzieren wie auf der WDSM. Die zentrale Frage ist wohl, wie man Vernunft und Augenmaß über ganz TT-Deutschland verstreuen kann. Auch der Vorschlag, einer "neutralen", übergeordneten Stelle, die über Schiedsrichterentscheidungen urteilt, scheint sinnvoll. Am besten wäre es, wenn dort auch solche Schiedsrichter wie Geiger sitzen. Wenn man den Xiom-Fall ("rot ist nicht rot") mal als Beispiel nimmt: Hier im WTTV hat man als Spieler eigentlich gar nicht die Möglichkeit, sich einer solchen Schwachsinnsentscheidung zu widersetzen: "Experte" Keil hat diese Entscheidung in der 'tischtennis' ja bereits als "Tatsachenentscheidung" eingestuft. Ein Spieler im WTTV dürfte kaum die Hoffnung haben, dass hier ein Protest - und sei er noch so berechtigt - durchgehen würde. D.h. die Spieler werden sich alle der Willkür des SR beugen müssen, solange sie nicht die Möglichkeit haben, ihren Protest bei einer wirklich "neutralen" Stelle einzureichen. Gruß, Gabi
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Mein Schläger stinkt wenigstens nur von einer Seite! |
#865
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Arme Gabi, schon wieder "Schwachsinn" und "Willkür", gepaart mit lustigen Vorschlägen keine wirklich gute Basis für eine vernünftige Diskussion.
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#866
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
@Brett13
##full-quote entfernt## Dass ein Schläger keine VOC enthalten darf, kann man nicht in der Beschreibung, wie die Kontrolle von anderen Regeln aussehen soll, mal eben neu als Regel einführen, das meinte ich. Regel B 2.4.2.1 ist eine Erläuterung, wie die anderswo genannten Regeln umgesetzt werden sollen, eine Regel die VOC im Schläger generell verbietet, gibt es aber nicht, außer in der Regel B 2.4.2.1 selbst. Um den Quatsch nochmal zu illustrieren, folgende fiktive Regelsituation: Regeln A sagt, wie ein Schläger aufgebaut sein soll, bestimmte Holzarten, die nicht verwendet werden dürfen, werden nicht genannt, es wird angegeben, dass das Schlägerblatt eine beliebige Form haben darf. Regeln B 2.4.1 sagt, wie ein Schläger geklebt werden soll usw. Eine Regel zum VOC-Gehalt eines Schlägers gibt es nicht. Regel B 2.4.2.1 sagt nun, dass in einer weiteren Richtlinie beschrieben wird, wie die Regeln aus Teil A und B konkret umzusetzen sind, und im Nebensatz steht plötzlich drin "Ach übrigens - Furniere aus Kiri sind verboten!" oder "Ach übrigens, die Schlagfläche muss ein gleichseitiges Dreieck sein!" Sowas hat in einer Regel, wie eine Kontrolle der anderswo formulierten Regeln aussehen soll, nichts zu suchen! So etwas muss in der umzusetzenden Regel (also in Teil A oder den übrigen Regeln B) selbst drinstehen. Da das für den VOC-Gehalt nicht der Fall ist, müsste man jetzt als logisch denkender Mensch die Passage entweder wohlwollend-entgegenkommend auf das Kleben mit VOC beziehen, wie kurz zuvor unter 2.4.1 beschrieben, oder in Ermangelung eines anderen Bezugs ignorieren. Darüber hinaus hatten wir ja sowieso schon den begrenzten Wirkungsbereich der Regeln B (Internationale Veranstaltung, Länderkampf, offenes Turnier, beschränktes Turnier und Einladungsturnier) schonmal ausführlich diskutiert, vor allem auch die sich daraus ergebende Nichtanwendbarkeit im Punktspielbetrieb. Geändert von TSC (21.01.2011 um 23:47 Uhr) Grund: full-quote entfernt |
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Zitat:
Die Xiom-Entscheidung ist unglücklich, und auch wenn man die Entscheidung vielleicht nicht rückgängig machen kann, kann man zumindest auf das Problem und die gültige Farbtabelle hinweisen, so das dies dann für die Zukunft keine Probleme mehr aufwirft. Und natürlich kann man sich auch bei fehlentscheidungen, selbst wenn sie endgültig sind, auf der entsprechenden Ebene beklagen. Keils Meinung ist, wie schon richtig gesagt, eine Meinung, in diesem Fall eine Fehlinterpretation der bestehenden Regeln. Man kann z.B. auch einen Leserbrief an die Tischtennis schreiben und sich mit Keils Meinung auseinandersetzen. Geändert von Setz-It (21.01.2011 um 17:43 Uhr) |
#868
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Verbindlich ist, übrigens, laut den internationalen ITTF Regeln, der englische Text und nicht der deutsche: "1.04.01.06 to publish the standard text, which shall be the English text, of the Rules" Das Kapitel 2.4 der deutschen Übersetzung, das diesen Paragraph 2.4.2.1 enthält, heißt "Kleben". Das entsprechende Kapitel 3.02.04 der internationalen ITTF Regeln heißt "Racket Control". Ich frage mich, wie kann man "Racket Control" mit "Kleben" übersetzen. Das hat allerdings eine gewisse Wirkung beim Leser, weil dadurch davon abgelenkt wird, dass es dort um Kontrollverfahren geht und nicht um Inhalte der Regeln, deren Einhaltung kontrolliert werden soll. Schauen wir uns mal an, was im Original (Paragraph 3.02.04.02.01 der internationalen ITTF Regeln) steht: Zitat:
Erstens, die Passage "to ensure that rackets abide by all ITTF regulations" verweist auf andere Paragraphen (bezüglich Schläger). Zweitens, soweit ich englische Satzbildung kenne, gibt es bezüglich "presence of harmful volatile substances" nur 2 Möglichkeiten: entweder bezieht sich dieser Teil des Satzes auf "racket covering" oder er steht ganz alleine da als Beispiel für regulations, also ohne Bezug auf Teile des Schlägers oder gesamten Schläger. So oder so, auf gesamten Schläger bezieht sich "presence of harmful volatile substances" nicht. Die erste Möglichkeit kann man wohl auch ausschließen. Also ist dieser Teil des Satzes nur ein Beispiel, wie auch thickness und flatness . Inhaltlich werden diese Dinge nicht beschrieben und wer genaues wissen will, soll sich die entsprechenden regulations anschauen. Brett13 kann jetzt endlich ruhig schlaffen und die aktuellen VOC Tests sind regelwidrig. |
#869
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Im ITTF Handbook 2008-2009 stand es tatsächlich "Gluing". Das haben sie geändert. |
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Ich habe soeben in einem Thread die Westdeutschen Schülermeisterschaften betreffend einen Beitrag des Bezirksschülerwarts Mittelrhein gelesen. Danach sind von 96 Schüler/innen 40 durch Schlägerkontrollen "mehr oder weniger des Betrugs" überführt worden. Es scheint sich also doch nicht allein um ein Problem der Senioren zu handeln.
Ich bin mal gespannt, was sich bei den Westdeutschen Meisterschaften der Damen und Herren in 14 Tagen ergibt. Gruss Hdd Geändert von Hdd (30.01.2011 um 20:19 Uhr) |
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