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#81
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AW: Kreisvorstand
Bei einem Telefongespräch mit dem DTTB Generalsekretär wurde genau dieser Punkt (staatliche Vorgaben) besprochen.
Wenn der DTTB wie die Zeitung mit 4 Buchstaben nur große Überschriften - Maskenpflicht für Nicht-Sporttreibende - und die wichtigen Informationen "Maßgeblich sind stets die Verordnungen und ggf. Auflagen der zuständigen staatlichen Stelleauf der Ebene des jeweiligen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Kommune. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen und haben Vorrang vor den in diesem Konzept genannten Maßnahmen. Das gilt sowohl hinsichtlich Lockerungen als auch hin-sichtlich Verschärfungen". im „Kleingedruckten“ publiziert. Auch mein Landesverband bestand bei einem Telefongespräch auf „seinen“ Vorgaben, bei Zitat der Hessischen Verordnung, wurde es auf der anderen Seite deutlich ruhiger. Leider Informieren sich die wenigsten bei den richtigen Stellen. Einschränkungen gemäß Infektionsschutzgesetz ausschließlich die jeweiligen Länder bzw. deren Organe (Städte/Gemeinden -> genehmigte Hygienekonzepte). |
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#82
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AW: Kreisvorstand
Sehr richtig...ich habe ebenfalls vom DTTB-Generalsekretär (allerdings per E-Mail) eine Rückmeldung hierzu erhalten, in der die rechtliche Situation klar beschrieben ist. Also für NRW: Dringende Empfehlung zu vielen Punkten ja, rechtlich bindend nein, solange nicht von der zuständigen Kommune anders vorgegeben.
Und wenn etwas rechtlich nicht bindend ist - so meine Einschätzung - dann kann es auch nicht sanktioniert werden. Geändert von TSV_Christian (31.08.2020 um 18:07 Uhr) |
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#83
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AW: Kreisvorstand
Liegt mir auch schriftlich (E-Mail) vor!
Nur die Kommunikation der Verbände für „nicht ausreichend Informierte“ sieht vor „unsere Vorgaben sind verbindlich“, was so nicht haltbar ist. |
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#84
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AW: Kreisvorstand
Prima von Euch für die klaren Worte!
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#85
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AW: Kreisvorstand
Zitat:
Liebe Leute, dann hätte es doch gereicht. ".... des jeweiligen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Kommune gelten" Und was helfen diese Sätze den Vereinen ?? Gar nichts... ![]() ![]() Von den Verbänden richtig wäre: "Es gilt das Verbandskonzept ( keine Emplählungen) und sollten Kommune Verschäfungen hinsichtlich dem Verbandskonzept machen, dann gelten diese und der Verein markiert diese Verschärfung im Vereinskonzept und stellt es den Vereinen zur Verfügung. Klar , eindeutig und händelbar -- auch für die Spielleiter.. ![]() ![]() Alles andere ist morks. |
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