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AW: Spielsystem ab September
Zitat:
1 AllgemeinesSollten einzelne Vorgaben der Wettspielordnung aufgrund von Vorgaben staatlichen Rechts in Krisenzeiten nicht umsetzbar sein, darf das in WO A 1 veröffentlichte und für die Umsetzung für offizielle Veranstaltungen seiner Zustän-digkeit gemäß WO A 11 legitimierte Entscheidungsgremium nur die in diesem Abschnitt der WO genannten Abwei-chungen beschließen. 2 Start, Unterbrechung und Abbruch des SpielbetriebesDas Entscheidungsgremium darf in Abweichung von entsprechenden, evtl. verbandsindividuellen, Vorgaben im Abschnitt G der WO oder von vorherigen Bekanntmachungen entscheiden, dass in einer Spielzeit weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften gemäß WO A 11.2 nicht durchgeführt werden, *den vorher festgelegten Beginn von weiterführenden Veranstaltungen gemäß WO A 11.2 unter Nennung eines konkreten neuen Beginns verschieben, *eine geplante Durchführung der Hauptrunde mit Vor- und Rückrunde durch eine einfache Runde oder durch die Durchführung in Turnierform ersetzen, *eine begonnene Spielzeit für weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.2 jeweils unter Nennung eines kon-kreten Datums unterbrechen und fortsetzen, *eine begonnene Spielzeit für weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.2 unter Nennung eines konkreten Datums abbrechen,*einen abgebrochenen oder nicht begonnenen Punktspielbetrieb einer Spielzeit für ungültig erklären, *im Fall eines abgebrochenen oder nicht begonnenen Punktspielbetriebs einer Spielzeit für den Rest der Spielzeit einen alternativen Spielbetrieb anbieten, der keinerlei Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Spielklassen in der folgenden Spielzeit hat, *vorher bekanntgemachte offizielle Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 und A 11.3 verschieben und absagen. 3 Wertung eines unvollständigen PunktspielbetriebesSollte ein Punktspielbetrieb nach Beschluss des betreffenden Entscheidungsgremiums abgebrochen werden, so dass nicht alle geplanten Mannschaftskämpfe ausgetragen werden konnten, und nicht für ungültig erklärt werden, dann gilt für die Wertung der betreffenden Gruppe:3.1 Der Spielbetrieb in Gruppen, der nicht aufgenommen wurde oder in dem weniger als die Hälfte der geplanten Mannschaftskämpfe der Hauptrunde ausgetragen worden ist, wird annulliert. Die Mannschaften erhalten in der folgenden Spielzeit jeweils das Startrecht in derselben Spielklasse.3.2 Bei Gruppen, deren Spielbetrieb in Vor- und Rückrunde durchgeführt wird, bei denen zum Zeitpunkt des Abbruchs die Vorrunde vollständig ausgetragen und in der Rückrunde weniger als die Hälfte der zur Hauptrunde gehörenden Mannschaftskämpfe ausgetragen worden sind, wird die Tabelle mit Stand zum Ende der Vorrunde zur Abschluss-tabelle der Spielzeit.Die Auf- und Abstiegsregelungen gemäß WO F bleiben unberührt. Mannschaften, die sich für die Teilnahme an Relegationsspielen qualifiziert haben, erhalten automatisch das Startrecht in der höheren Spielklasse.3.3 Bei Gruppen, deren Spielbetrieb in Vor- und Rückrunde durchgeführt wird, bei denen zum Zeitpunkt des Abbruchs mindestens die Hälfte der zur Hauptrunde gehörenden Mannschaftskämpfe der Rückrunde ausgetragen worden ist, oder Gruppen, deren Spielbetrieb in einer einfachen Runde durchgeführt wird, bei denen zum Zeitpunkt eines Abbruchs mindestens die Hälfte der zur Hauptrunde gehörenden Mannschaftskämpfe ausgetragen worden ist, wird die Tabelle zum Zeitpunkt des Abbruchs des Spielbetriebs zur Abschlusstabelle der Spielzeit.Die Auf- und Abstiegsregelungen gemäß WO F bleiben unberührt. Mannschaften, die sich für die Teilnahme an Relegationsspielen qualifiziert haben, erhalten automatisch das Startrecht in der höheren Spielklasse.3.3.1 Zusätzlich gilt dann folgende Härtefallregelung (die Wertung gemäß Abschlusstabelle bleibt dabei unbe-rührt):Erreicht eine Mannschaft in einer separat erstellten Tabelle aus dem Quotienten der zum Zeitpunkt des Abbruchs erzielten Pluspunkte (Tabellenpunkte) dividiert durch die Anzahl der ausgetragenen Mann-schaftskämpfe einen Tabellenplatz, der im Gegensatz zur Abschlusstabelle zum Aufstieg, zur Teilnahme an Relegationsspielen oder zum Klassenverbleib berechtigt, dann kann der Verein der betreffenden Mannschaft innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Abbruchs des betreffenden Spielbetriebs einen entsprechenden Antrag auf Härtefallregelung stellen, dem dann entsprochen werden muss. Bei Gleichheit des Quotienten aus Pluspunkten und Anzahl Mannschaftskämpfen wird zur Ermittlung der exakten Reihenfolge der Quotient aus gewonnenen und verlorenen Spielpunkten (und bei dessen Gleichheit der Quotient aus gewonnenen und verlorenen Sätzen und bei dessen Gleichheit der Quotient aus gewonnenen und verlorenen Bällen) herangezogen. 4 Änderung von MeldefristenDas Entscheidungsgremium darf *in Abweichung von WO F 2.6.2 und 2.6.3 den Start- und Endtermin der Vereinsmeldung verschieben, das Ergebnis der Vereinsmeldung außer Kraft setzen und dafür eine ggf. mehrfach wiederholte Vereinsmeldung ansetzen, *in Abweichungen von eventuellen Terminvorgaben in G 5.3 den vorher bekanntgegebenen Start- und Endtermin der Terminmeldung verschieben, das Ergebnis der Terminmeldung außer Kraft setzen und dafür eine ggf. mehrfach wiederholte Terminmeldung ansetzen, *in Abweichung von den Terminvorgaben in WO H 2.1 den Start- und Endtermin der Mannschaftsmeldung verschie-ben, das Ergebnis der Mannschaftsmeldung außer Kraft setzen und dafür eine ggf. mehrfach wiederholte Mann-schaftsmeldung ansetzen ,*in Abweichung von den Vorgaben zu Mannschaftsmeisterschaften gemäß WO J 2 und J 3 sowie zum Pokal-spielbetrieb gemäß WO K 3 und K 4 alle bisher bekanntgemachten Termine verschieben, bisherige Termine und dabei erfolgte Meldungen außer Kraft setzen und dafür weitere, ggf. mehrfach wiederholte Termine ansetzen.Bei allen Abweichungen muss das Entscheidungsgremium jeweils einen konkreten Start- und Endtermin der Meldung benennen, wobei der Zeitraum der jeweiligen Meldung mindestens zehn Tage betragen muss. 5 Verlegung von SpielterminenDas Entscheidungsgremium darf Abweichungen von WO G 6 bzgl. der Verlegung und Absetzung von Spielterminen beschließen. 6 Anpassung von Spielsystemen Das Entscheidungsgremium darf in Abweichung von den Bestimmungen im Abschnitt E 6 der WO bei allen Spiel-systemen mit Doppeln (inkl. eventueller weiterer verbandsindividueller Spielsysteme mit Doppeln) das Aussetzen der Doppel beschließen. Die Wertung eines Mannschaftskampfes gemäß E 2.6 bleibt davon unberührt.Sollte das Entscheidungsgremium das Spielen von Doppeln aussetzen, müssen alle Einzel gespielt werden, d. h. der Mannschaftskampf endet nicht beim Erreichen des Siegpunktes, sondern nach Austragung des letzten Einzels gemäß Spielsystem. Das Entscheidungsgremium muss jeweils einen konkreten Termin benennen, ab wann die Doppel aus-gesetzt oder wieder gespielt werden. Der Wechsel zwischen Mannschaftskämpfen mit oder ohne Doppel ist * auch innerhalb der Halbserien * mehrmals möglich. Sobald wieder Doppel gespielt werden, wird der Mannschaftskampf wieder beim Erreichen des Siegpunktes abgebrochen, sofern in der Gruppe nicht grundsätzlich durchgespielt wird. 7 Abweichungen von RahmenbedingungenDas Entscheidungsgremium darf Abweichungen von den Vorgaben *zum Seitenwechsel gemäß ITTR A 13.7, *zur Zulässigkeit von mehreren Mannschaftskämpfen in derselben Austragungsstätte zum gleichen Zeitpunkt gemäß WO I 1.1.1, *zur Größe der Spielräume (Boxen) gemäß WO I 1.1.3 bzw. D 1.8.1, *zum Schiedsrichtereinsatz gemäß WO I 3 bzw. D 8, *zur Begrüßung gemäß WO I 5.5, *zu in der WO festgelegten Sanktionierungen bei unvollständigem Antreten oder Nichtantreten gemäß WO I 5.9 bzw. 5.12 beschließen. 8 Abweichungen von den Konsequenzen bei Zurückziehung und StreichungDas Entscheidungsgremium darf Abweichungen von den Vorgaben *zu der in der WO festgelegten Sanktionierung bei Zurückziehung bzw. Streichung gemäß WO G 7.3 *zur in WO G 7.2.1 geregelten Streichung einer Mannschaft nach dreimaligem Nichtantretenbeschließen. 9 ReservespielerstatusDas Ressort Wettspielordnung des DTTB darf auf Antrag eines Entscheidungsgremiums gemäß WO A 1 die Vorgaben gemäß WO H 1.3.1 zur Erteilung eines RES-Status ggf. verbandsindividuell ändern oder aussetzen, wenn nach Meinung des Ressorts die gemäß WO M getroffenen Maßnahmen eine Anwendung von WO H 1.3.1 mangels Anzahl an Mannschaftskämpfen nicht rechtfertigen. Es sind tatsächlich nur zwei Seiten zu lesen. Ich dernke das könnte jeder schaffen!
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? Geändert von Chris Kratzenstein (13.09.2020 um 11:05 Uhr) |
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AW: Spielsystem ab September
Ja danke hab ich gelesen aber entweder bin ich zu blind oder meine Fragen werden dort nicht beantwortet. Nämlich die wie bei spielerwechseln Verfahren wird???
Es kann abweichende Meldungen oder zusätzliche geben quasi jederzeit und beliebig oft an die Situation angepasst aber muss nicht. Logisch wäre es ja wenn es zum 1.1. Oder kurz vor restart in meinem Beispiel im.märt dann eine neue mannschaftsmeldung geben muss da ja sonst wechsel nicht berücksichtigt werden können. Habe nichts von einem wechselverbot gelesen. Dann spielt man eben in meinem Beispiel die ersten 5 spiele mit einer bestimmten Aufstellung und die anderen 4 mit evtl einer völlig anderen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (13.09.2020 um 11:50 Uhr) |
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AW: Spielsystem ab September
Steht da etwas, dass man an den Wechselterminen etwas ändern kann?
Wenn Ja dann können die Wechseltermine verschobene werden (können). Wenn Nein dann geht dies nicht. Ich sehe da nichts. Also sind Wechsel zum 1.1. meiner Meinung nach möglich. Es können aber weitere Meldetermine angesetzt werden auch für die Mannschaftsmeldung. Das sind aber "Kann-Regelungen". Somit kann dies wieder in jedem Verband unterschiedlich geregelt werden. Vielleicht spricht amn sich aber auch ab.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
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AW: Spielsystem ab September
Ja genau kann alles.
Es könnte ja zb auchvsein das ein Verband sagt bei meinem Beispiel. Damit es keine wertbewerbsvwrzerrung gibt gilt für die 4 spiele im.märz die Mannschaftsmeldung der Hinrunde weiter....die Übliche Meldung zur Rückrunde entfällt bzw wird ausser Kraft gesetzt wie es in der wo steht.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (13.09.2020 um 13:01 Uhr) |
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AW: Spielsystem ab September
Da sie den Wechseltermin nicht aussetzen können (das ginge wenn nur bundesweit ist aber im Abschnitt M nicht geregelt und somit nicht möglich).
Dann müssen sie auch neue Mannschaftsmeldung zulassen, da sonst gar nicht mehr genug Spieler die Spielberechtigung haben. Es steht auch dran, dass man die Mannschaftsmeldung verschieben oder außer Kraft setzen (dann muss aber ja schon abgegeben worden sein) kann und dann ggf. weitere Termine festsetzen. "in Abweichung von den Terminvorgaben in WO H 2.1 den Start- und Endtermin der Mannschaftsmeldung verschieben, das Ergebnis der Mannschaftsmeldung außer Kraft setzen und dafür eine ggf. mehrfach wiederholte Mann-schaftsmeldung ansetzen" Wenn Du dies anders verstehst dann musst Du wohl abwarten bis ggf. ein Verband hier Entscheidungen trifft.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
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AW: Spielsystem ab September
Zumindest lehnt sich das an ADW an. Akademie der Wissenschaften
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AW: Spielsystem ab September
Für Forumsleser aber schwer, solange Texte müssen sie hier nicht lesen.
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AW: Spielsystem ab September
Corona ist zu Ende: in Chemnitz und Rostock sehe ich im DFB Pokal zehntausende Fans ohne Abstand und Maske, die laut singen.
KITT ist das Auto aus Knight Rider. |
#929
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AW: Spielsystem ab September
In Chemnitz sind keine 4.000 Zuschauer im Stadion.
Abgesehen davon ist der Abstand größer als bei jeder Demo. Dass da sich nicht an alles aus den Verordnungen zu 100% gehalten wurde ist für mich unstrittig. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass genau solche Falschmeldungen und Übertreibungen das Problem unserer heutigen Zeit sind. Ist genau das gleiche wie mit der über einer Millionen Demonstranten bei den Demonstrationen in Berlin. Edit: Es durften in Chemnitz bis zu 5.000 Personen ins Stadion. In Rostock bis zu 7.500. In Chemnitz waren angeblich 4.632 Zuschauer, in Rostock waren die 7.500 da. Es waren also mehr als 4.000. Aber lange keine zehntausende.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? Geändert von Chris Kratzenstein (13.09.2020 um 18:52 Uhr) |
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AW: Spielsystem ab September
Zitat:
Jetzt sind die Spieler zwar an der frischen Luft, aber sie treffen sich nach einigen Sprints immer wieder zu Standardsituationen in Ansammlungen im Strafraum. Dort kommt man keuchend an, verteilt nur so seine Körperflüssigkeit, aber dies ist ja, deiner Meinung nach, harmlos im Vergleich zu Doppel spielen. Von Handball und Basketball will ich gar nicht erst anfangen zu sprechen. Zitat:
Du hast auch nichts verstanden Geändert von ExperteausChina0815 (13.09.2020 um 17:36 Uhr) |
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Stichworte |
neue WO, Saison 20/21 |
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