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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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#941
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AW: Spielsystem ab September
Zitat:
Frage an ExperteausChina0815 Hast du auch Fakten dazu? Oder sind das alles nur wohlklingende, edle und wissende Sprüche ohne Substanz? Der letzte Satz in meinem Beitrag lautete übrigens : Und Ja, ich verhalte mich vorbeugend (AHA-Regeln). Aber nachdenken und hinterfragen darf man wohl noch. Bei dir aber wohl nicht, sonst wird man gleich zum Panikmacher oder zum Idioten. Geändert von m47 (15.09.2020 um 17:15 Uhr) |
#942
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AW: Spielsystem ab September
Ich hoffe alle kommen gut über die Runden. Spieler aus allen Ländern kann keiner kontrollieren. Das ist aber bei vielen kleineren Vereinen und Spielklassen unterhalb der OL und Verbandsklassen anders.
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#943
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AW: Spielsystem ab September
Zitat:
Weiß man nun eigentlich noch ein wenig mehr - ob die Gerüchte um das Turnier in Viernheim sich nun bewahrheitet haben?!??!
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"... und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt..." |
#944
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AW: Spielsystem ab September
welches Gerücht meinst du? mir ist nur bekannt das Viernheim das erste Turnier nach/während Corona ausgerichtet hat...
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#945
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AW: Spielsystem ab September
Zitat:
Zitat:
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"... und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt..." |
#946
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AW: Spielsystem ab September
ich gehe davon aus, wenn jemand ein Turnier besucht, oder an einem Rundenspiel teilgenommen hat und die Abstandsregeln eingehalten hat, kann er sich nicht dort, sondern muss sich woanders angesteckt haben. Wohl gemerkt, kann das nur der Spieler selber beantworten. Da oft keine Symtome feststellbar sind, ist der genaue Tag der Ansteckung kaum nachvollziehbar.
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#947
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AW: Spielsystem ab September
Wer sich an die Regeln hält, hat eine geringere Wahrscheinlichkeit sich zu infizieren. Ausschließen kann er es nicht.
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#948
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AW: Spielsystem ab September
Nachdem man festgestellt hat, dass lautes Singen zu stark erhöhtem Aerosol-Ausstoß führen kann, frage ich mich, was Spieler, die gerne laut "Tscho" schreien, so alles ausstoßen.
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9:9 - Kantenball - 10:9 - Netzroller - 11:9 Vielen Dank und tut mir ehrlich leid ... |
#949
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AW: Spielsystem ab September
Mit der generellen Maskenpflicht in der Halle hat der WTTV aus meiner Sicht die Verhältnismäßigkeit deutlich überschritten. Da nun nicht mehr auf lokale Gegebenheiten eingegangen wird (Maßgaben der Gemeinde/des Kreises aufgrund der aktuellen Situation) ist es Absolut überzogen.
Wir hier im Kreis Siegen-Wittgenstein haben aktuell 12,2 Fälle in 7 Tagen/100.000 Einwohner. (Absolut 34 Personen in den letzten 7 Tagen). Die Anzahl an COVID Verstorbener beträgt insgesamt 8 Personen. (Quelle RKI Dashboard) Zum Vergleich: 2018 gab es im Kreis Siegen-Wittgenstein 8 Verkehrstote. (https://siegen-wittgenstein.polizei....allstatistik-3) Ergo müsste der WTTV die Anreise nur mit Tempo 50km/h gestatten. Warum vertraut man nicht auf die Hygiene-Konzepte der Gemeinde/des Kreises? Die würden Gegebenenfalls bei steigenden Fallzahlen und Toten die Maßnahmen (dann zu Recht) verschärfen. Das TT Training hat sich für mich nun erst einmal erledigt. Die Spiele werde ich noch bestreiten, da ich die Mannschaft nicht im Stich lassen will. Was nach der Saison geschieht, wird man dann sehen. Aber momentan habe ich den Eindruck „Angst essen Seele auf“ und es fehlt der Blick für das angemessene Handeln/Umgang mit diesem Virus.
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Acoustic + Rakza Z (VH) & T19 (RH) |
#950
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AW: Spielsystem ab September
Von der homepage des WTTV Stand 16.9.2020
• Hygienerichtlinien des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) haben oberste Priorität • Regelungen der Gemeinde- oder Kommunalebene – insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Sporthallen gelten bei schärferen Bedingungen als denen des Landes NRW • Bestimmungen des Westdeutschen Tischtennis-Verbandes sind drittrangig und unterliegen immer den beiden oben genannten Auszug Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)In der ab dem 16. September 2020 gültigen Fassung § 9 Sport (1) Beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettbewerben auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesell-schafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, sicherzustellen. Beim Sport in geschlossenen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung sicherzustellen. (2) Abweichend von Absatz 1 ist ohne Mindestabstand während der Sportausübung die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs nur mit bis zu 30 Personen oder mit zwei Mannschaften einschließlich aller nach der Verbandssatzung beziehungsweise Spielordnung zulässigen Spielerinnen und Spielern zulässig, wobei die Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sichergestellt sein muss. (3) Beim Betrieb von Fitnessstudios sind die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten. (4) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt. (5) Abweichend von Absatz 1 gilt: 1. Wettbewerbe in Profiligen sind zulässig, soweit die Vereine bzw. die Lizenzspielerabtei-lungen der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen; 2. Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sind zulässig, wenn auf der Anlage die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen sichergestellt sind. (6) Das Betreten der Sport- oder Wettbewerbsanlage durch gleichzeitig bis zu 300 Zuschauer ist zulässig, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warte-schlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, und zur Rückverfolgbarkeit nach § 2a sichergestellt sind. Außerhalb des Zuschauerplatzes ist eine Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von § 2 zu tragen. Es ist zu gewährleisten, dass durch die Austragung des Wettbewerbs im unmittelbaren Umfeld der Wettbewerbsanlage keine un-zulässigen Ansammlungen verursacht werden. (6a) Spiele und Wettbewerbe sind mit gleichzeitig mehr als 300 Zuschauern auf der Grund-lage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nach § 2b zulässig, das mindestens die Maßgaben nach Absatz 6 absichert. Bei bundesweiten Teamsportveranstaltungen sind dabei die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten; bundesweite Teamsportveranstaltungen sind sämtliche Ligen und Wettbewerbe, an denen Mannschaften aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen können (zum Beispiel: Bundesligen in Fußball, Basketball, Handball, Volleyball oder Eishockey, nationale Pokalwettbewerbe, Spiele der europäischen Vereinswettbewerbe und Spiele der Nationalmannschaften). (7) Ausgenommen von den vorstehenden Vorschriften sind der Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen und die Vorbereitung auf oder die Durchführung von schulischen Prüfungen, sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen, das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen. Die Vorgaben der Sportverbände sind oft nicht das Papier wert auf dem Sie stehen. Die einzigen Regelungen die zu beachten sind, sind die staatlicher Organe (Land/Kreis/Stadt). Sportverbände können nur EMPFEHLUNGEN aussprechen – wollen aber einige FUNKTIONÄRE nicht akzeptieren! |
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