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#951
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AW: Spielsystem ab September
Heißt das, das spielen von drei Gewinnsätzen und dass ein Satz bis 11 geht, ist auch nur eine Empfehlung und man kann stattdessen auch fünf Gewinnsätze bis 7 spielen?
Ich verstehe nicht, warum einige Leute glauben, dass ein Verband regeln darf, wie hell das Licht sein muss, wie groß die Boxen sein müssen, wieviele Spiele gleichzeitig in einer Halle stattfinden dürfen und überhaupt alles regulieren darf, was in der Halle stattfindet, nur die Maskenpflicht nicht. Das macht doch überhaupt gar keinen Sinn. |
#952
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AW: Spielsystem ab September
Was ist hier nicht zu verstehen?
• Hygienerichtlinien des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) haben oberste Priorität • Regelungen der Gemeinde- oder Kommunalebene – insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Sporthallen gelten bei schärferen Bedingungen als denen des Landes NRW • Bestimmungen des Westdeutschen Tischtennis-Verbandes sind drittrangig und unterliegen immer den beiden oben genannten In der Allgemeinverfügung §9 steht nichts von einer Mund/Nase Bedeckung für den Sportlerbereich Das einige „Äpfel“ (WO) mit „Birnen“ (Infektionsschutz) vergleichen ist bedauerlich. Exkurs zur Auffrischung Gewaltenteilung im Staat: - Legislative (u.a. Infektionsschutzgesetz) - Exekutive (u.a. Allgemeinverfügungen) - Judikative (u.a. Überprüfung ob Maßnahmen gerechtfertigt sind) Sportverbände spielen hier keine Rolle! |
#953
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AW: Spielsystem ab September
Ein Sportverband kann aber sehr wohl für die Mitglieder Bestimmungen erlassen (die natürlich nicht gegen geltendes Recht verstoßen dürfen), die bindend sind, wenn du dich am Sportbetrieb dieses Verbandes beteiligen willst.
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#954
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AW: Spielsystem ab September
Letztmalig:
Es geht hier um die Mund/Nasen Bedeckung. Diese kann rechtsverbindlich nur: a) das jeweilige Bundesland b) Kreise c) Städte/Gemeinden /Kommunen anordnen, und diese ggf. auch strafbewähren (Ordnungsgeld). Sollte es immer noch nicht verstanden sein, einfach einen Anruf beim Deutschen Tischtennis Bund oder besser noch beim zuständigen Innenministerium. Wie ich die meisten hier einschätze, fehlt hier jedoch der Mut oder das Interesse. |
#955
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AW: Spielsystem ab September
Nach der Aufzählung könnte auch kein Verein vorschreiben, dass die vereinseigene Halle nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden darf.
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#956
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AW: Spielsystem ab September
mit einem durch die Stadt/Gemeinde genehmigtem Hygienekonzept dürfen Sie es, sonst nicht!
Ist wie bei den AGB´s reinschreiben kann man viel, was rechtlich bindend ist ist ein ganz anderes Thema! Hieraus dem WTTV Zitat:
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#957
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AW: Spielsystem ab September
Ohne zu tief in die Rechtstheorie einsteigen zu wollen (oder zu können ), finde ich die folgende Unterscheidung hilfreich:
(1) Öffentliches Recht: Bund und Länder (also der Staat) können Regeln aufstellen, z.B. zum Gesundheitsschutz. Wenn die Exekutive solche Regeln aufstellt, spricht man insbesondere von Allgemeinverfügungen oder Verordnungen (siehe maninblack). In Bayern sind Abstandsregeln und Maskenpflicht derzeit z.B. in der 6. BayIfSMV vorgegeben. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet werden. Entsprechendes gilt auch für die Gemeinden. (2) Vereinsrecht bzw. Verbandsrecht: Sportverbände (auf Bundes- und Landesebene) können ebenfalls Regeln aufstellen, die z.B. für die Durchführung des Spielbetriebs gelten. Das betrifft z.B. die zugelassenen Materialien und die Spielregeln, kann aber auch bestimmte Maßnahmen des Gesundheitsschutzes umfassen. Und hier kann es dann eben Überschneidungen geben. Die Sanktionen sind andere, aber auch diese können einschneidend sein - in der Satzung des BTTV sind z.B. Geldstrafen bis zu 1000,- EUR, eine Sperre des Spiellokals bis zu 12 Monaten, oder eine Spielersperre bis zu 24 Monaten vorgesehen. Man kann natürlich trefflich darüber diskutieren, ob man das als "Recht" oder "rechtlich verbindlich" im engeren Sinne bezeichnet, aber Vorgaben mit negativen Konsequenzen bei Verstoß sind das sicherlich auch, und insofern finde ich die Bezeichnung von markx als "bindend" sehr treffend.
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"Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht." (Albert Schweitzer, Arzt, 1875-1965) |
#958
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AW: Spielsystem ab September
Für Bayern:
Von der Homepage des BTTV Stand 17.09.2020 Nachdem bereits letzte Woche verkündet worden ist, dass im kontaktlosen Wettspielbetrieb in Bayern wieder Zuschauer zugelassen sind, hat der BTTV sein Schutzkonzept für den Zeitraum ab dem 19. September aktualisiert. Ab kommenden Samstag, dem 19. September, dürfen • bis zu 100 Zuschauer wieder den TT-Wettkämpfen/TT-Turnieren beiwohnen (wenn die übrigen Bestimmungen eingehalten werden; ggf. lokale Beschränkungen vorhanden). Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen erhöht sich die Zahl auf 200 Zuschauer. Während auf den Zuschauerplätzen bei entsprechendem Abstand keine Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben ist (der BTTV empfiehlt dies aber dringend), muss auf dem Weg zum Zuschauerplatz weiterhin ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Die Höchstgrenzen gelten nicht für den TT-Profisport und sie können durch lokale Vorgaben evtl. auch nicht ausgeschöpft werden. Deshalb kann Zuschauern und (mehreren) Sorgeberechtigten der Zugang zu einer Austragungsstätte nicht garantiert werden. Ab kommenden Samstag, dem 19. September, dürfen zudem • gemäß den Hygiene- und Verhaltensregeln des BTTV bei entsprechendem Abstand Anwesende in Sporthallen (Training und Wettkampf) auf das Tragen von Masken verzichten, außer lokale Vorgaben verlangen dies weiterhin verpflichtend. Dabei ist zu beachten, dass für zurückzulegende Wege in der Halle, in der Umkleide und beim Zugang zur Halle ein Mund-Nase-Schutz weiterhin vorgeschrieben ist. Aber Personen mit "festem" zugewiesenen Platz (z.B. Betreuer hinter der Box zum Coachen, Turnierleitung am Schreibtisch, wartende Spieler auf der "Reservebank") müssen an diesem Platz keine Mund-Nase-Bedeckung mehr tragen (wobei der BTTV dies dringend empfiehlt). |
#959
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AW: Spielsystem ab September
wie ich jetzt die letzten Post gelesen habe, kann nur noch die Person*in TT spielen die Jura studiert hat. Wie hoch setzen wir die Mindestzahl der Semester an?
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#960
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AW: Spielsystem ab September
Danke für die Ausformulierung von dem, was ich andeuten wollte.
Mir ging es auch eher ums Allgemeine als nur um den Fall des MNS. Ein weiterer Punkt wäre dann die praktische Durchführung: Wenn der Verband eine Bestimmung erlässt (nehmen wir einfach als Beispiel eine kurze-Hosen-Pflicht für Punktspiele), ich dagegen verstoße (lange Trainingshose) und jemand da ist, der dies bemängeln und ahnden kann und will (OSR), dann wird dieser Mannschaftskampf ohne mich stattfinden (oder ich beuge mich und ziehe die Kurze an). Ich kann mich zwar dann hinterher beschweren (und zB. den Rechtsweg einschlagen, weil im Freistaat das Tragen von langen Beinkleidern uneingeschränkt erlaubt ist), aber was da dann rauskommt (vor allem für dieses Spiel) würde ich nicht vorhersagen wollen. Geändert von markx (17.09.2020 um 11:09 Uhr) Grund: leeres Zitat wird nicht angezeigt |
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