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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#961
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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Richtig, aber wenn das Gummi plus Schwamm verkauft wird, müssen m.E. schon noch ein paar mehr Kriterien eingehalten werden. |
#962
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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B 2.4.2.1 Das Schläger-Kontrollzentrum prüft – nach den auf Empfehlung des Materialkomitees vom Exekutivkomitee festgelegten Richtlinien und Verfahrensweisen – Schläger, um sicherzustellen, dass die Schläger allen ITTF-Bestimmungen entsprechen. Dazu gehören u.a. (Aufstellung ist nicht erschöpfend) Dicke und Flachheit des Schlägerbeläge sowie etwaiges Vorhandensein schädlicher flüchtiger Substanzen. Genau das was dort beschrieben steht wird dann in den T9 detailliert beschrieben und auch genau so umgesetzt. Ganz normal und eigentlich für jedermann nachvollziehbar. Zitat:
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Das es jetzt im Amateursportbereich des DTTB - der selbstverständlich den gleichen Regeln wie bei den Profis unterworfen ist und nach meiner Auffassung auch sein soll - zu Anfeindungen in Richtung Schiedsrichter kommt, kann nicht so weiter gehen! Schiedsrichter - wenn sie ihren Job ernst nehmen - haben gar keine andere Möglichkeit, als sich an die Vorgaben des DTTB zu halten und wie auch die ITTF darauf zu verweisen, dass Spieler beachten sollen, dass ihre Schläger nach der Montage 72 Std ausgelüftet werden sollen. Die ITTF schränkt das sogar noch dahingehend ein, dass sie zur Vorsicht empfiehlt noch einen Ersatzschläger mit sich zu führen. Das kann nur so verstanden werden, dass die ITTF nicht ausschließen kann, dass nach 72 Std nicht doch noch mehr VOC nachgewiesen werden kann, als es der Grenzwert fordert. Deshalb sollte sich am Besten die ITTF bewegen und den Herstellern abverlangen Beläge nur noch in einem Zustand ausliefern zu dürfen, der diesen Grenzwert einhält. Des Weiteren sollte die ITTF auch Kleber zulassen. Wenn das nicht geschieht, wird es nicht dazu kommen, dass Kollateralschäden weitestgehend ausgeschlossen werden können und Schiedsrichter werden weiterhin als Prellböcke missbraucht. Auf großen Turnieren, wie etwa einer Verbandsmeisterschaft - in welcher Altersklasse auch immer - wird selbstverständlich von vielen, wenn nicht sogar von den Meisten, mit optimalen Material gespielt werden wollen. Ein fabrikneuer Belag dürfte da bei den Meisten das Mittel der Wahl sein. Ganz normal und jeder TT-Spieler kennt das schließlich selbst. NI-Beläge halten nicht ewig. Für den Übergang - also bis sich die ITTF bewegt und das kann dauern - sehe ich nur eine nationale Lösung. Das Einrichten von Kleberäumen auf Turnieren bei denen Schlägerkontrollen mit dem minirae durchgeführt werden. In dem Raum ist der zuständige Schlägerkontrolleur dann auch mit seinem Equipment anwesend. Dort dürfen dann originalverpackte Beläge mit Voc-freien Klebern auf die Hölzer unter Aufsicht montiert werden. Diese Schläger werden dann nicht mit dem minirae getestet bzw nur zur Erhebung einer Statistik. Ausgegegen werden sie dann - genau wie die getesteten Schläger - vom SRaT beim nächsten Spiel. |
#963
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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So ähnlich könnte es hier auch sein. ABER, der Verband kann natürlich klare Vorgaben machen über dies und das. Der Verband kann zusätzlich NATÜRLICH auch Messwerte veröffentlichen. So dass Spieler eine Entscheidungshilfe beim Kauf haben. Dann wäre das Ding vermutlich schnell vom Tisch, denn dann werden illegale Beläge einfach nicht mehr gekauft, wir Tischtennisspieler sind ja die fairsten Sportler der Welt (hör ich immer wieder).
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Es reicht nicht, ein guter Spieler zu sein – man muss auch noch gut spielen. Dr. Siegbert Tarrasch |
#964
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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![]() Zugelassen sind die Beläge mit z.T. hohen VOC-Gehältern. Nach ITTF A 4.7 dürfen sie - nein müssen sie sogar dann auch mit diesen hohen VOC-Gehältern gespielt werden. ![]() |
#965
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Will mal ne ganz andere These in den Raum stellen: Es gibt ja - wie im Sport üblich - immer Gewinner und Verlierer. Verlierer sind im Moment klar die (etwas besseren) aktiven Amateurspieler, die Schwierigkeiten haben, die Regelkonformität ihres Schlägers selber zu prüfen und dann zuweilen für sie überraschend auf offiziellen Veranstaltungen/Meisterschaften/Ranglisten den einen oder anderen Messvorgang mit für sie negativem Ausgang beklagen (müssen) - Ihr Hauptschläger wird eingezogen. Damit man wenigstens mitmachen kann, ist es empfehlenswert, mindestens einen (wenn nicht sogar) zwei (gleichwertige) Ersatzschläger immer parat zu haben. Unter den jetzigen Bedingungen (Tests!) dürfte daher die Nachfrage nach guten Schlägern/Belägen sprunghaft in die Höhe gestiegen sein. Kann es sein, dass die "Industrie" nicht nur Verursacher, sondern auch Profiteur dieser derzeitigen Verunsicherung bzw. sogar Krise des TT-Sports ist? Nur mal so als These und Frage...
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#966
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
@brett13: Das von dir zitierte B 2.4.2.1 ist ja ganz toll ...
Darin steht, dass ITTF-Bestimmungen geprüft werden (und wenn man es grammitaklisch genau nimmt, steht darin sogar, dass das Vorhandensein schädlicher, flüchtiger Substanzen eine solche Bestimmung(!!) wäre). Wenn du nun diesen Regelpunkt als die ausschlaggebende Bestimmung zitierst, warum unter die dort aufgeführten ITTF-Bestimmung auch die Prüfung auf das Vorhandensein der bösen Substanzen zitierst, beißt sich die Katze doch geradezu in den Schwanz. Dass die Regeln in diesem Punkt - wie von Setz-It beschrieben - höchst unglücklich, in sich nicht stimmig formuliert sind, lässt sich doch gar nicht wegdiskutieren. Man sollte mal das aufschreiben, was man wirklich meint ... |
#968
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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![]() Es gehört dazu einen Schläger auf das etwaiges Vorhandensein schädlicher flüchtiger Substanzen zu überprüfen. Etwaiges Vorhandensein schädlicher flüchtiger Substanzen wird dort nicht als ITTF-Bestimmung für einen zulässigen Schläger aufgeführt. Zitat:
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Das Problem sind in dem Fall auch nicht die Regeln und Bestimmungen, sondern der Zustand der ausgelieferten und durch die ITTF zugelassenen Beläge, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen. Genau daran sollte schnellsten was geändert werden. Die Regeln im Gesamten mal zu überarbeiten bzw die Übersetzung, kann natürlich nicht schaden ![]() Na ja, ich denke du weist was gemeint war ![]() |
#969
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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![]() Den meisten Umsatz macht die Industrie wohl mit den 99% der SpielerInnen die nie in die Gefahr kommen getestet zu werden. Davon sind es dann wohl nach meiner Einschätzung die Kidds, die Mama und Papa Geld für den neusten "Superspongeknalleffekthastenochnichtgehört-Belag" aus dem Kreuz leiern und für gute Umsätze sorgen. Bei Damen hält sich die Experimentierfreudigkeit mit Belägen eher in Grenzen. Die geben ihr Geld lieber für Schuhe aus ![]() ![]() Zu Frischklebezeiten kam es schon mal vor, dass Timo und Konsorten nach einem Endspiel die Beläge abgezogen hahen und ins Publikum warfen. Das habe ich schon lange nicht mehr gesehen. Ein Verschwörungstheoretiker könnte nun meinen, dass keiner Beweismittel durch die Gegend schmeisst, weil das Zeug was die Profis nun spielen nicht mehr viel mit dem Zeug zu tun hat, was auf der LARC zu finden ist ![]() |
#970
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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Nach wie vor werden nur Obergummis zugelassen, ein zulässiges Obergummi wird durch die Kombination mit einem unzulässigen Schwamm nicht unzulässig, sondern die Kombination aus beiden wird unzulässig. Bislang ist nur ein Hersteller für Obergummis festzustellen. Es ist nach Regellage kein Problem, dass ein Hersteller OG produziert, die von einem weiteren Hersteller mit einem Schwamm verklebt werden. Hersteller 2 braucht dafür keine Zulassung und muss sich nichtmal identifizieren. Ich wüsste jetzt nicht, warum der Lieferant eines legalen OG büßen sollte, weil der verklebende Hersteller die Regeln missachtet!? Zitat:
Zitat:
Ein solcher Vorschlag wäre es, den "Endmonteur" von Belägen per Regel zu verpflichten, dass das Spielmaterial in einem definierten Standardszenario direkt zulässig ist. Laut aktueller Regel ist von VOC in nicht festgelegter Konzentration im Belag auszugehen, sagt selbst das T4. Weniger konstruktiv empfinde ich es, zu behaupten, dass dies sowieso bereits in den aktuellen Regeln enthalten sei, und deshalb keine Regeländerung nötig sei. Zitat:
Damit kann auch jede Privatperson eine eigene Originalverpackung in den Handel bringen. Und die soll dann vor einer miniRAE-Kontrolle bewahren, ja? So wird das nicht klappen... |
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