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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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E/J-Ersatz oder Erwachsener?
Hallo Leute!
Folgender Fall: Wir haben einen Spieler, der im April nächsten Jahres 18 Jahre alt wird, also in dieser Saison. Leider haben wir ihn vergessen, auf den mannschaftsmeldebogen zu schreiben, und ich will ihn jetzt nachmelden, bei einem ERwachsenen auch kein Problem, doch jetzt habe ich gehört, dass man ihn erst wieder für die Rückrunde melden kann und das auch nur als E/J-Spieler! Ich weiss, dass vor einigen Jahren man als Erwachsener galt, wenn man in der laufenden Saison 18 Jahre alt geworden ist, so wie es jetzt hier der FAll ist. Hat sich das geändert? Wie ist die REgellage? Weiss das jemand? Gilt er tatsächlich noch als Jugendlciher, obwohl er in der Rückrunde bereits 18 wird? Der Verband ist der HTTV, falls das auch von Verband zu Verband unterschiedlich sein sollte? Gruss sunny |
#2
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April 1986 = Jugend
daher E/J, weil für alles andere bräuchtest Du eine Jugendfreigabe. Früher war der Stichtag der 1.7.(86 wäre es dieses Jahr gewesen), jetzt ist es der 1.1.(86 dieses Jahr). Viele Grüße Joachim |
#3
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Zitat:
was wäre die voraussetzung für die jugendfreigabe? das problem ist, wir haben nämlich nur noch eine schülermannschaft und er soll bei seinem vater in der 1. KK spielen, hat aber keine rangliste gespielt oder ähnliches. |
#4
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jugendfreigabe
Hallo!
Vorraussetzung für die Jugendfreigabe ist, dass der Jugendliche sich vom Alter her in der Altersklasse "Jugend" (also 15-18) befindet. Welche Spielstärke er hat, ist egal! Man muss nur die Stichtage (1.1. und 1.7.) beachten und der Spieler braucht vom Arzt ne Bescheinigung! Es sei denn, der Spieler ist Jünger, also im Schüleralter. Dann muss er eine bestimmte Rangliste (meines Wissens 1.VRLT) erreichen, oder wenn er das nicht erreicht hat, kann man eine Härtefallregelung beantragen, über die der Bezirk entscheidet. Die Regelung "Jugend" gilt auch für E/J-Spieler: Alle SpielerInnen, die der Altersklasse Jugend angehören, dürfen als E/J-Spieler in einer bestimmten Erwachsenenmannschaft auf einer Stammspieler-Posititon (6B o.ä.) pro Halbserie 3 Einsätze machen. Man muss das nur bis zum 1.7. bzw. 1.1. melden. |
#5
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Die Jugendordnung des HTTV sagt dazu:
3.2.1.7.2 Eine Freigabe von Nachwuchsspielern (Jugendliche / Schüler) ist zur Rückrunde möglich, wenn der Verein nicht über eine Nachwuchsmannschaft verfügt. Die Einschränkungen nach JO 3.2.1.2 gelten dabei nicht. Der Antrag ist bis zum 10.12. eines Jahres über die HTTV-Geschäftsstelle an den Ressortleiter Jugendsport zu richten. Dem Antrag ist die Bestätigung des Kreisjugendwartes über das Fehlen einer Jugendmannschaft beizufügen. Bei gleichzeitigem Vereinswechsel ist die Freigabe zur Rückrunde nicht möglich. Ist das bei Euch der Fall??? GAR KEINE Jugendmannschaft!!! wenn nicht dann geht aber eben E/J, dazu sagt die Jugendordnung: 3.2.2.6 Die Freigabe ist beim Bezirks- bzw. Kreisjugendwart bis zum 01.07. eines Jahres zu beantragen und gilt in der Regel für eine Verbandsrunde. Neuanträge und Änderungen zur Rückrunde sind möglich und bis zum15.12. zu stellen. Die Anträge müssen enthalten: ... Wenn Du selber nachlesen willst: es gibt die Jugendordnung beim HTTV Viele Grüße Joachim |
#6
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Zitat:
in meinem falle hiesse das doch, dass wir keine JUGENDmannschaft haben dürften, SCHÜLERmannschaften sind ja in diesem falle nicht eingeschlossen, oder? wir haben nämlich lediglich eine schülermannschaft in diesem jahr, aber keine jugendmannschaft. so, wie du es beschrieben hast, könnte ich eine freigabe erwirken, wenn ich aber obigen text durchlese, ist das nur allgemein gehalten über eine nachwuchsmannschaft, also nicht unterteilt zwischen jugend- und schülermannschaft, um dem einen jugendlichen eine adäquate spielpraxis bieten zu können, wären wir also gezwungen, aus der schülermannschaft eine jugendmannschaft zu machen wegen einem jugendlichen, der aufgrund dieser regelung keine freigabe für den seniorenbereich bekäme, sondern lediglich eine E/J-freigabe. habe ich das so richtig verstanden?:confused: |
#7
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Hi,
ich denke wenn Ihr eine Schülermannschaft habt (in der er ja nicht spielen darf), dann müsstet ihr die Genehmigung kriegen. Rede doch mal mit Klaus Göller (Verbandsjugendwart) oder Andrea Heckwolf (Verbandsschülerwartin), die können Dir sicher eine verbindliche Auskunft geben. Oder spielt die Schülermannschaft in einer Jugendklasse? Dann könnte es Schwierigkeiten geben, denn da könnte er ohne große Änderungen ja mitspielen. Geht es um Dorheim oder einen anderen Verein? Viele Grüße Joachim |
#8
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Zitat:
Danke für die Infos! Es geht um Dorheim, wir haben gerade in den hinteren Mannschaften personelle Probleme diese Saison, von daher bräuchten wir den Jungen als festen Mann und der will auch spielen, der alte Sportwart hat ihn schlicht und einfach übersehen, was leider sehr bitter ist, aber nun mal nicht zu ändern, also versuche ich, das BEste daraus zu machen. Soweit ich weiss, spielt unsere Schülermannschaft ausnahmsweise mal auch in einer Schülerliga, da sie nicht annähernd an die Stärke der vergangenen Jahre herankommt, doch das weisst Du wahrscheinlcih schon. Ich denke, ich werde mal unseren Jugendwart (den kennst Du ja auch) an Göller oder Heckwolf ansestzen, der hat auch sicher schon mit denen zu tun gehabt. Danke nochmal. Gruss Jens |
#9
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Viel Erfolg, aber ich denke ihr werdet das Ding schon schaukeln.
Viele Grüße Joachim |
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