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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 14.04.2010, 09:42
selza selza ist offline
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selza ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Wechsel der Spielberechtigung nach Ablauf der Wechselfrist

Hallo,

ich werde im Sommer/Herbst meine Studium beenden. Was ich danach machen werde, ist zur Zeit noch offen und wird sich auch erst nach Ende der Wechselfrist klären. Eine Option ist, dass zunächst für einige Zeit (ca. 6- 12 Monate) ins Ausland gehen werde. Daraus ergibt sich meine Frage:

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich auch nach Ablauf der Wechselfrist (nach meinem Wissensstand 31.05.) eine sofortige Spielberechtigung für einen (ausländischen) Verein bekomme?

Viele Grüße,
selza
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  #2  
Alt 14.04.2010, 10:32
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Fastest115 Fastest115 ist gerade online
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Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)
AW: Wechsel der Spielberechtigung nach Ablauf der Wechselfrist

Das kommt auf die Wettspielordnung des jeweiligen Landes an. Es gibt Länder da scheint von denen aus sogar eine doppelte Spielberechtigung kein Problem zu sein usw.

Also da mußt du mal gucken wie es in dem Land dann ist. Kann man pauschal nicht sagen.

Fakt ist wenn du dort eine bekommst darfst du hier nicht mehr spielen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #3  
Alt 19.04.2010, 08:02
long_pips long_pips ist offline
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AW: Wechsel der Spielberechtigung nach Ablauf der Wechselfrist

Soweit ich weis, reicht es sogar aus den Verband zu wechseln. Z.B du ziehst von NRW Nach Bawü während des Laufenden Spielbetriebes ist es möglich auch nach der wechselfrist in die Verbandsrunde einzusteigen.

Aber wie mein Vorredner schon sagte, es ist abhängeg von der Satzung des jeweiligen Verbandes.

Die andere Frage die sich stellt ist: Was pasiert wenn du beine Spielberechtigung im AUsland erhälst und dann wärend der Runde bzw. nach der Wechselfrist zurückkommst da sich dein Wohnort ja nicht geändert hat bzw. der Verband.


Zitat:
Zitat von selza Beitrag anzeigen
Hallo,

ich werde im Sommer/Herbst meine Studium beenden. Was ich danach machen werde, ist zur Zeit noch offen und wird sich auch erst nach Ende der Wechselfrist klären. Eine Option ist, dass zunächst für einige Zeit (ca. 6- 12 Monate) ins Ausland gehen werde. Daraus ergibt sich meine Frage:

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich auch nach Ablauf der Wechselfrist (nach meinem Wissensstand 31.05.) eine sofortige Spielberechtigung für einen (ausländischen) Verein bekomme?

Viele Grüße,
selza
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  #4  
Alt 19.04.2010, 09:28
pingpongpapst pingpongpapst ist offline
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pingpongpapst ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wechsel der Spielberechtigung nach Ablauf der Wechselfrist

Zitat:
Zitat von long_pips Beitrag anzeigen
Soweit ich weis, reicht es sogar aus den Verband zu wechseln. Z.B du ziehst von NRW Nach Bawü während des Laufenden Spielbetriebes ist es möglich auch nach der wechselfrist in die Verbandsrunde einzusteigen.

Aber wie mein Vorredner schon sagte, es ist abhängeg von der Satzung des jeweiligen Verbandes.

Die andere Frage die sich stellt ist: Was pasiert wenn du beine Spielberechtigung im AUsland erhälst und dann wärend der Runde bzw. nach der Wechselfrist zurückkommst da sich dein Wohnort ja nicht geändert hat bzw. der Verband.
Das ist nun völliger Unsinn. Die Wettspielordnung gilt für den gesamten DTTB, also gilt auch der 31.05. als bindender Wechseltermin. Egal von wo nach wo man zieht.
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aka Thorsten Kleinert
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  #5  
Alt 19.04.2010, 12:47
long_pips long_pips ist offline
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AW: Wechsel der Spielberechtigung nach Ablauf der Wechselfrist

Zitat:
Zitat von pingpongpapst Beitrag anzeigen
Das ist nun völliger Unsinn. Die Wettspielordnung gilt für den gesamten DTTB, also gilt auch der 31.05. als bindender Wechseltermin. Egal von wo nach wo man zieht.
dann erkundige dich mal. Als ich das bundesland gewechselt habe, war das kein problem mitten in der runde zu wechseln.
Schade das mein jetziger Verband blödsinn gemacht hat *g :-) .
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  #6  
Alt 19.04.2010, 12:52
pingpongpapst pingpongpapst ist offline
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pingpongpapst ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wechsel der Spielberechtigung nach Ablauf der Wechselfrist

ja klar, da es auch einen Rückrundenwechseltermin (30.11.) gibt. Dann kannst Du in der Rückserie für den neuen Verein spielen.
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aka Thorsten Kleinert
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  #7  
Alt 19.04.2010, 13:22
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AW: Wechsel der Spielberechtigung nach Ablauf der Wechselfrist

Kann PPP nur zustimmen. Innerhalb von Deutschland ist ein wechsel nur zu den entsprechenden Wechselterminen möglich. Du kannst nicht im Februar in NRW spielen und im März in Bawü oder ähnliches.

Was höchstens funktioniert:
1. Du hast ein jahr kein Spiel bestritten dann kannste auch ohne Termin wechseln. dann ist aber auch egal ob in einer Stadt oder in ganz deutschland
2. Die machen keinen wechselantrag sondern fälschlicherweise ne Neuanmeldung. Wobei ich nicht weiß inwiefern Click das mit geburtsdatum usw abgleicht. Kenne aber so experten die geben einfach ihren 2. Vornamen an oder hauen nen Zahlendreher in das Geburtsdatum!!!! Und schon fällt das in unteren Klassen und verschiedenen Verbänden vermutlich nicht mehr auf.
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #8  
Alt 19.04.2010, 15:00
Flachschupfer Flachschupfer ist offline
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Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Kann PPP nur zustimmen. Innerhalb von Deutschland ist ein wechsel nur zu den entsprechenden Wechselterminen möglich. Du kannst nicht im Februar in NRW spielen und im März in Bawü oder ähnliches.

Was höchstens funktioniert:
1. Du hast ein jahr kein Spiel bestritten dann kannste auch ohne Termin wechseln. dann ist aber auch egal ob in einer Stadt oder in ganz deutschland
2. Die machen keinen wechselantrag sondern fälschlicherweise ne Neuanmeldung. Wobei ich nicht weiß inwiefern Click das mit geburtsdatum usw abgleicht. Kenne aber so experten die geben einfach ihren 2. Vornamen an oder hauen nen Zahlendreher in das Geburtsdatum!!!! Und schon fällt das in unteren Klassen und verschiedenen Verbänden vermutlich nicht mehr auf.
Ich möchte jetzt keinen Eid schwören - aber zu 1. meine ich, dass es (verbandsspezifisch?) zwei Jahre sei müssen, ich brauchte nach 1 Jahr Pause noch einen Wechselantrag zur Saison 07/08 (FTTB). Eine Regeländerung diesbzgl. habe ich nicht mitbekommen (daher kein Eid).
Anschließend ist es m.W. dann auch ein Neuantrag; der Spieler wird also wie jemand behandelt, der noch nicht auf einem Verbandsschirm war.
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  #9  
Alt 19.04.2010, 15:02
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AW: Wechsel der Spielberechtigung nach Ablauf der Wechselfrist

Diese Regeländerung existiert seit dieser Saison meines Wissens nach auch in ganz Deutschland (ohne Gewähr)
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #10  
Alt 19.04.2010, 15:26
long_pips long_pips ist offline
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Zitat:
Zitat von pingpongpapst Beitrag anzeigen
ja klar, da es auch einen Rückrundenwechseltermin (30.11.) gibt. Dann kannst Du in der Rückserie für den neuen Verein spielen.
Es war nach dem wechseltermin sonst hätte ich das so nicht geschrieben.
Dann hatte ich eben glück weil jemand verschlafen hat das zu kontrolieren :-)
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