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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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Ausländerregelung - jetzt mal Klartext!
Den Beitrag von "Trolli" im 2.Bundesliga-Thread nahm ich zum Anlaß, einen neuen Thread aufzumachen.
Er schrieb: Zitat:
Zitat:
Wie sieht jetzt die Ausländerregelung aus? Viele Vereine meinen jetzt, wieder unbegrenzt Tschechen, Kroaten, Ungarn, Bulgaren u.s.w. einsetzen zu können, aber da gibt es doch einen Mindestlohn, den die Vereine bezahlen müssen!? Wie hoch ist dieser Mindestlohn? Müssen Vereine Sozialabgaben für diese Spieler abführen. Die ausländischen Spieler müssen doch auch angemeldet sein!? Wo müssen die angemeldet sein? Brauchen die eine Aufenthaltsgenehmigung oder reicht denen ein Touristenvisum? Wie kann man gegen Vereine vorgehen, die unerlaubt zu viele Ausländer spielen lassen und sich dadurch unfairerweise einen Vorteil gegenüber Vereinen verschaffen, die sauber arbeiten? Damit meine ich, daß die Ausländer in ihren Reihen haben, die sie nicht richtig angemeldet haben, die sicherlich nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn bekommen, sondern irgendwie als Student deklariert sind (aber in Wahrheit nicht studieren) oder mit Touristenvisum da sind und Schwarzgeld bekommen. Was kann man tun? Finanzamt, Arbeitsamt, Sozialamt, Landratsamt informieren!? Wie kann man die schwarzen Schafe überführen und deren Tricks verhindern? Die Vereine, die sauber arbeiten, haben ja nichts zu befürchten, aber den schwarzen Schafen muß das Handwerk gelegt werden. Natürlich kann man Schwarzgeld nicht nachweisen, aber eines ist klar: kein Tscheche, Kroate, Ungar, Bulgare u.s.w. fährt hier her oder lebt ein paar Wochen hier, um kostenlos für einen Verein in der Landesliga, Verbandsliga, Oberliga, Regionalliga zu spielen. Bitte um rege Beteiligung. Es geht um einen sauberen TT-Sport. |
#2
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Nur wenn Eilenburg Studenten anheuert die in Deutschland studieren dann haben die auch eine Aufenthaltsgenehmigung, oder irre ich mich da?
Wenn das der Fall ist dann ist alles absolut legal und auch nicht wirklich erwähnenswert !!!
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Sind sie zu stark- bist Du zu schwach |
#3
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ich wollte mit meinem beitrag ja auch nicht eilenburg allein an den pranger stellen, sondern allgemein mal diese tatsache ansprechen. eilenburg hat sich da halt aktuell als beispiel angeboten, es hätte aber auch genau so gut jeder andere verein sein können, der nicht-eu-spieler anheuert unter diesen voraussetzungen.
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#4
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EU- und ETTU-Angehörige sind gleichgestellt
Trolli, nur zur Klarstellung, ab kommender Saison sind EU- und ETTU-Angehörige gleichgestellt. Eilenburg hat nur ETTU-Spieler.
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#5
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@ Günter
Meines Wissens nach sind die Spieler aus den assoziierten Staaten den EU-Spielern nur insofern gleichgestellt, dass sie jetzt auch gleichzeitig eingesetzt werden dürfen. Dennoch besteht weiterhin die Pflicht des Mindestlohns für Spieler dieser Staaten, so dass einige Vereine durchaus Probleme bekommen könnten. Vielleicht kann sich dazu mal jemand äußern, der es genau weiß. Ich glaube aber, sie dürfen in der Landwirtschaft und Gastronomie als Saisonarbeiter angestellt sein und dafür Geld erhalten. Vereine, die die Möglichkeit haben, können dies natürlich so abrechnen. In Wirklichkeit bekommen die Spieler das Geld natürlich fürs TT spielen. Es wird immer Vereine geben, die Regelungslücken ausnutzen und rumtricksen. |
#6
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Zitat:
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#7
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@ Günter EU- und ETTU-Angehörige sind gleichgestellt
Das stimmt nicht ganz. Denn arbeitsrechtlich sind sie bei weitem nicht gleichgestellt. Das heißt: Ein ständiger Aufenthalt in Deutschland setzt nach wie vor eine Arbeitserlaubnis oder ein Studium/Schule voraus. Eine Arbeitserlaubnis (außer geringfügigen Beschäftigungen) erhalten in der Regel nur Profis der 1. Liga, unterhalb der 1. Liga darf es nach einem leider wohl immer noch gültigen Beschluss der Innenminister gar keine Profis (mit entsprechender Bezahlung) geben (Altfälle ausgenommen) - was natürlich weltfremd ist und keiner Realität entspricht. Dieser Beschluss gehört deshalb gekippt, entsprechende Bemühungen gibt es meines Wissens. "Touristen" dürfen natürlich spielen. Es stimmt auch nicht, dass sie gar nichts bekommen dürfen, nicht mal ein Essen. Sie dürfen nur nichts "verdienen", d.h. sie dürfen ihren Lebensunterhalt nicht mit einer "Kostenerstattung" bestreiten, sonst ist das "Verdienst", und der ist nicht zulässig (siehe oben). |
#8
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Bernd, klar, ich hab das nur auf das TT bezogen. Ich meinte damit, die Spieler aus den assoziierten Staaten zählen nicht mehr als TT-Ausländer.
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#9
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mindestlohn
Der Mindestloh ist doch aber denau der Punkt. Ich kann mich noch daran erinnern, dass vor nicht ganz 2 Jahren eine Regelung, ich glaube für alle Sportarten, eingeführt wurde, dass Sportler aus dem Ausland (EU?) mindetens etwa 2000 DM verdienen müssen. Was auch Sinn macht, denn in Osteuropa sind z.B 300 Euro immer noch ein Monatsverdienst eines Lehrers. Wie die Vereine derzeit mit dieser Regelung umgehen, weiss ich nicht. Klar ist nur, dass es im Interesse des SPorts verhindert werden muss, dass diese Sportler hier für ein Appel und ein Ei spielen.
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#10
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Der Missbrauch mit der Ausländerregelung wird doch vorwiegend in den unteren Klassen (z.B. ab Oberliga) betrieben. Hier gibt es fast (Ausnahmen bestätigen die Regel) nur TT-Touristen.
Dieses Problem würde man schnell in den Griff bekommen, wenn die Aufenthaltsgenehmigung für TT-Spieler auf mindestens 6 Monate ausgedehnt wird. Damit entfällt das Touristenvisa als Aufenthaltsgenehmigung. So würde sich ganz schnell die Spreu vom Weizen trennen und es gäbe keine Diskriminierung derjenigen, die hier in Deutschland leben/arbeiten/studieren. |
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