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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 13.09.2001, 09:49
Cogito Cogito ist offline
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Cogito befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
Klebeverbot durch den Hallenbetreiber

Gestern war ich als Betreuer in einer Halle zu Gast, in der mir ein Schild auffiel:
" Der Hallenbetreiber untersagt hiermit das Kleben in der Halle UND IN ALLEN NEBENRÄUMEN !"

Das war für uns ohne Belang, warf aber für mich folgende grundsätzliche Frage auf:

die ITTF erlaubt ausdrücklich das Frischkleben, der Hallenbetreiber untersagt es in seinen Räumen, wozu er als Hausherr auch völlig berechtigt ist. Was sagt jetzt das Reglement dazu, wenn ein Spieler nur mit frischgeklebtem Schläger spielen will ?


Beim Schach gibt es ein analoges Problem mit dem Verzehrzwang, falls ein Verein einen einer Gastwirtschaft assoziierten Raum benutzt. Das Regelment ist hier eindeutig und besagt, daß der Gastgeber einen Raum zur Verfügung stellen muß, der ohne alle Auflagen nur zum Spielen benutzt werden kann. Stellen sich alle stur, gehen sämtliche Punkte an den verzehrunwilligen Gast.

Ich denke, daß wäre eigentlich auch fürs TT angebracht. Kleben auf der Straße ist unzumutbar bzw unmöglich. Kleben zu Hause ist nicht dasselbe z.B 40 min Fahrt, 15 min Einspielen, 30 min Doppel, dann evtl. Warten bis zum 1. und 2. Einzel => da ist der Effekt größtenteils wieder weg. Außerdem müßte der Gastgeber das vorher ankündigen. Wie gesagt. Kleben zu Hause ist beim Auswärtsspiel keine Alternative. Ich würde in dem Fall einfach in einem Nebenraum kleben und mir auf das Verbot ein Ei pellen. Ist aber auch keine saubere Lösung.

Also: Juristen und sonstige Regelmeister an die Front !
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  #2  
Alt 13.09.2001, 10:05
pingpongpapst pingpongpapst ist offline
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pingpongpapst ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
wo ist das Problem mit dem Draußenkleben? Erst wenn es regnet oder schneit und die Gradzahlen zu sehr sinken. Zur not wird eben im Auto geklebt. Alles schon dagewesen. Man nimmt einen Stuhl mit nacvh draußen oder macht die Heckklappe auf und klebt im Kofferraum. Praktisch ist dabei natürlich der Kombi. Wir haben tatsächlich schon überall geklebt.
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  #3  
Alt 13.09.2001, 10:25
Cogito Cogito ist offline
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Cogito befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
Nein, nicht akzeptabel !

Wenn Kleben erlaubter Bestandteil des TT-Spieles ist, muß das auch in Räumen des TT-Sportes stattfinden dürfen. Ich fummele da nicht provisorisch im Auto oder auf der Straße rum . Ich weigere mich, hier Junkie-ähnlich verstohlene Verhaltensweisen für eine erlaubte Handlung anzunehmen.
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  #4  
Alt 13.09.2001, 10:45
pingpongpapst pingpongpapst ist offline
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Die REgel sagt, daß kleben in der Halle und seinen Räumen grundsätzlich nicht gestattet ist. Das Kleben ist nur dann im Hallenbereich gestattet, wenn ein extra Raum, der dazu noch gut gelüftet sein muß, zur Verfügung gestellt werden kann. Kann dies nicht erfolgen, muß man sich ein Plätzchen suchen. Ebenfalls hat der Hallenbesitzer das Hausrecht und kann das Kleben selbstverständlich in seinem Bereich untersagen. Ähnliches ist beim Handball der Fall, wo die gebräuchlichen Untensilien wie Wachs o.ä. auch nicht verboten sind in einer Halle aber nicht verwendet werden dürfen.
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  #5  
Alt 13.09.2001, 11:56
Ralph Ralph ist offline
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der Hallenbetreiber hat nun mal das Hausrecht; da muß er sich nicht für die Regeln der ITTF, DTTB etc. interessieren ...!

Gruß Ralph
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  #6  
Alt 13.09.2001, 12:05
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TGO TGO ist offline
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Also, ich mußte wegen solchen Verbotes auch schon mal draussen kleben, wo ist denn da das Problem?(Außer vielleicht Minusgrade und starker Regen) Aber da findet sich dann auch ne andere Lösung! Gar nicht kleben, da glaube ich spiele kann ich nur 60% spielen wenn überhaupt!
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  #7  
Alt 13.09.2001, 13:15
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@pingpongppapst

Welche Regel ?

Das wäre ja mal wieder typischer TT-Schwachsinn im Quadrat, wenn in selben Reglement Kleben gestattet ist, seine Ausführung aber nicht. Also bitte: wie ist das genau formuliert ?

Im Übrigen ist der Begriff "gut belüftet" total schwammig. Jede normale Schulturnhalle ist bezüglich der minimalen Mengen Lösungsmittel im Kleber gut belüftet. Allenfalls die wohlbekannten Kellerverließe einiger Vereine könnten da als schlecht belüftet gelten.
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  #8  
Alt 13.09.2001, 13:33
pingpongpapst pingpongpapst ist offline
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Internationale TT-Regeln B 5.3.3.

"Die Schlägerbeläge müssen in einem ordentlich belüfteten Raum bzw. einer entsprechenden Zone auf dem Schläger befestigt werden. Davon abgesehen, ist die Verwendung von Flüssigklebern in der gesamten Spielhalle nicht zulässig".

zum Schluß: Wenn der Inhaber des Hausrechtes das Kleben untersagt, ist dem nunmal Folge zu leisten. Wer dennoch erwischt wird, kann mit Hausverbot rechnen müssen.
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  #9  
Alt 13.09.2001, 13:59
Rudi Endres Rudi Endres ist offline
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Rudi Endres ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Rudi Endres ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Rudi Endres ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)Rudi Endres ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)
Regelgerechte Kleberäume kann kaum ein Verein anbieten. In den nur wenig oder nicht belüfteten Räumen können toxische Lösungsmittelkonzentrationen erreicht werden. Gleiches gilt für das Kleben im Auto. Häuifig wird auch im Eingangsbereich der Halle geklebt und die Dämpfe ziehen in die Halle. Alle diese Lösungen schaden mehr als sie nützen. Sollte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, so wird man wohl Abzugvorrichtungen mit entsprechenden Filtersystemen, sowohl für die Kleberäume, als auch für die Hallen, vorschreiben. Doch wer soll das bezahlen?
Wenn noch mehr Kommunen ein Klebeverbot im Hallenbereich vorschreiben oder die Benutzung von frisch geklebten Belägen verbieten, bekommt der DTTB ein Problem.

Geändert von Rudi Endres (13.09.2001 um 14:03 Uhr)
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  #10  
Alt 13.09.2001, 15:50
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TT-Odysseus TT-Odysseus ist offline
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Der Hallenbetreiber kann das natürlich verbieten. Der Verein ist es der sich darum zu kümmern hat, dass Klebemöglichkeit bestehen sollte.
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Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
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