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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#11
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten
Dann hat dich KI verarscht (das ist ein anderes, und sehr großes Thema, was das Ding den Usern in einigen Fällen liefert und warum). Lade die Regeln als pdf-Datei herunter und suche in einem pdf reader nach "griff".
"racket covering check" bedeutet Überprüfung des Belages. Stichwort "glatte Noppen" etc. |
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#12
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten
Alles klar, ich vertraue KI auch nicht blind und schreibe daher auch immer dabei, wenn ich eine Info daher habe.
Dann bin ich auch ratlos. Mein Kenntnisstand war bisher immer Treffen mit dem Schläger (und für mich ist der Griff Teil des Schlägers) und der Schlaghand ist erlaubt. Aber das wurde immer nur mündlich erzählt, ich habe da bisher nie nachgelesen. In den unsteten Klassen funktioniert ja glücklicherweise auch viel durch Einigung und es ist eben auch viel Halbwissen dabei.
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the lower you play, the harder you look.... |
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#13
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten
Die Belagpflicht besteht für das Schlägerblatt. Das Schlagen ist ausdrücklich mit dem in der Hand gehaltenen Schläger erlaubt, nicht nur mit dem Schlägerblatt. Sonst hätte man das so geschrieben.
Du vermischst Spielregeln und Materialvorschriften. Stellt sich immer noch die Frage, was genau eigentlich dein Punkt ist bei einem Thema, das praktisch überhaupt keine Rolle spielt. Im Abschnitt "4. Der Schläger" ist festgelegt, dass der Ball mit dem Schlägerblatt geschlagen wird, Nein, das steht da nicht. Lies nochmal. Der Griff wird dort lediglich als eine Vorrichtung zum Halten des Schlägers verstanden Auch das steht da nicht. Welcher Formulierung willst du das entnommen haben? Das Schlagen ist ausdrücklich mit "dem in der Hand gehaltenen Schläger" erlaubt. Hätte man nur das Schlägerblatt gemeint, hätte man das geschrieben. Dass die Seiten des Schlägerblattes jeweils mit eimem Belag bedeckt sein müssen bedeutet nicht, dass man nicht andere Teile des Schlägers zum Schlagen benutzen kann. Kante oder Griff. Denn schlagen darf man mit sem Schläger, nicht nur mit sem Schlägerblatt.
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Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst. |
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#14
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten
Die KI-Modelle sind u.a. auf den Schutz der Institutionen ausgerichtet. D.h., das Model kennt sowohl die Regeln, als auch die Empfehlung, und sie merkt sofort, dass die Anfrage möglicherweise in Richtung Untergrabung der ITTF-Autorität geht. Dann wird es dich belügen, wenn nötig, die Regeln "nicht finden können", tote Links liefern, die Quelle verschleiern usw. Erst wenn du von ihm ausdrücklich und wiederholt verlangst, in den "kritischen Modus" zu schalten, beginnt es den Quatsch richtig mit Logik auseinander zu nehmen, und auch da muss man aufpassen.
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#15
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten
Zitat:
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#16
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten
Ja, mit meiner Erfahrung in vielen Chats, die ich allerdings hier nicht posten werde. Aber du kannst dich selbst bei KI erkundigen, wie die Modelle ticken. Am besten auf eine provokante Art und Weise.
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#17
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten
ein einfaches "nein" hätte gereicht
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#18
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten
Also grundsätzlich hat NI-1A durchaus recht, dass es unsinnig wäre, in der Definition des Schlägers etwas zum Schlagen zu definieren, dann aber festzulegen, dass mit allen Teilen des Schlägers geschlagen werden darf. Insofern ist es meiner Ansicht nach durchaus richtig in der folgenden Regel
2.5.7 A player strikes the ball if he or she touches it in play with his or her racket, held in the hand, or with his or her racket hand below the wrist unter Racket(Schläger), auch den Teil zu verstehen, der zum Schlagen vorgesehen ist. Eine strikte Trennung von Spielregeln und Materialvorschriften wie sie Christian Henrich vornimmt ergibt keinen Sinn. Wäre dem so dürfte man auch mit Holz spielen. Man könnte auf eine Seite einen Belag kleben und die andere einfach nur andersfarbig lackieren (wie beim klassischen Penholder) und sagen die unbeklebte Seite ist nicht zum Spielen gedacht. Der Schläger wäre zulässig. Beim Spielen könnte ich dann ständig mit der unbeklebten Seite (also mit Holz) spielen mit der Argumentation, dass die Regeln ja sagen, dass man lediglich mit dem Schläger spielen muss. Jetzt kommen wir aber zum entscheidenden Teil. Die Regeln reden von einer zu Schlagen benutzten Seite, nicht von einem zum Schlagen benutzten Bereich auf dieser Seite. Ein Griff darf laut Regelwerk an den Seiten des Schlägers angebracht werden und gehört somit zu der jeweils zum Schlagen benutzten Seite. Ergo mit dem Griff darf gespielt werden. Geändert von Matthias1234 (03.06.2026 um 08:33 Uhr) |
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#19
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten
Zitat:
"4.4 Das Schlägerblatt, jede Schicht innerhalb des Schlägerblatts und jede Schicht des Belagmaterials oder Klebstoffs auf einer zum Schlagen des Balls genutzten Seite ist durchgehend und gleichmäßig dick. Daran kann Material angebracht sein, das sich als Schlägergriff eignet." |
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#20
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AW: Aufschlag mit dem Schlägergriff verboten
Zitat:
In 4.4. stehen die Regeln zum Schlägerblatt und dass daran ein Griff angebracht sein darf. Schlägerblatt und Griff zusammen ergeben den Schläger. Und schlagen darf man mit dem Schläger, 5.7. Nicht nur mit dem Schlägerblatt.
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Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst. Geändert von Christian Henrich (03.06.2026 um 15:56 Uhr) |
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