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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 03.01.2018, 12:43
Sven gräber Sven gräber ist offline
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Sven gräber ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?

Ich möchte gerne folgendes wissen:

Spieler noch Mitglied in einem anderen Verein. Er steht dort nicht mehr in der Mannschaftsmeldung und hat seit über 1,5 Jahren nicht mehr gespielt.
Bekomme ich für ihn eine sofortige Spielberechtigung bei einem jetzigen Wechsel?

Vielen Dank !
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  #2  
Alt 03.01.2018, 13:25
Heinzi the Oberboss Heinzi the Oberboss ist offline
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Heinzi the Oberboss kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel ?

Zitat:
Zitat von Wettspielordnung B 7
Soll eine gelöschte Spielberechtigung für einen anderen Verein erteilt werden, so ist ein Antrag auf Wechsel dieser Spielberechtigung gemäß den Regelungen und Terminen von WO B 4 und B 5 nötig.

Abweichend davon ist ein sofortiger Wechsel der Spielberechtigung zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung

 diese Spielberechtigung mindestens ein Jahr lang erloschen ist, oder
 diese Spielberechtigung noch nicht mindestens ein Jahr lang erloschen ist, der Spieler aber nicht mehr in der Mannschaftsmeldung seines bisherigen Vereins (auf der Grundlage der entsprechenden Spielberechtigung) enthalten ist und sein letzter Einsatz im Mannschaftsspielbetrieb länger als ein Jahr zurückliegt, oder
 diese Spielberechtigung gegen den Willen des Spielers noch nicht erloschen ist, dieser Sachverhalt vom bisherigen Verein gegenüber seinem Mitgliedsverband bestätigt wird und der letzte Einsatz des Spielers im Mannschaftsspielbetrieb (auf der Grundlage der entsprechenden Spielberechtigung) länger als ein Jahr zurückliegt.
B 4 und B 5 sind halt die Fristen und Vorschriften zum Wechsel also 31.05/30.11 usw.

Hier dürfte wohl der letztgenannte Fall vorliegen, dass die Spielberechtigung "gegen den Willen des Spielers" noch nicht erloschen ist - da braucht ihr also eine Bestätigung seines bisherigen Vereins, dass er dort eigentlich aufgehört hat zu spielen aber die Spielberechtigung einfach nicht gelöscht wurde (die lässt man ja meistens einfach noch im click-tt rumdümpeln, wir haben da auch Leute in der Liste stehen die schon seit 10 Jahren nicht mehr spielen).

Die zweite Bedingung mindestens ein Jahr nicht mehr gespielt zu haben erfüllt der Spieler ja.
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  #3  
Alt 03.01.2018, 17:20
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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel ?

Wenn du es genau liest, gilt genau Fall 2 und somit ist die Antwort ja, ein sofortiger Wechsel der Spielberechtigung ist möglich.
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  #4  
Alt 03.01.2018, 22:11
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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel ?

Zitat:
Zitat von masl83 Beitrag anzeigen
Wenn du es genau liest, gilt genau Fall 2 und somit ist die Antwort ja, ein sofortiger Wechsel der Spielberechtigung ist möglich.
Nicht unbedingt - wir wissen ja nicht ob die Spielberechtigung vom bisherigen Verein gelöscht wurde. Die Spielberechtigung bleibt ja erstmal erhalten auch wenn er nicht mehr in der Mannschaftsmeldung auftaucht.

Es können hier alle drei Beispiele zutreffen je nachdem ob bzw wann die Spielberechtigung gelöscht wurde. Ich persönlich tippe auf Fall 3 weil Spielberechtigungen selten gelöscht werden - wenn einer definitiv nicht mehr spielen will wird er eben nicht mehr gemeldet, macht sich kaum jemand die Mühe da noch aktiv eine Spielberechtigung stillzulegen, die ja auch für Turniere zb gilt. Wird die gelöscht darf der Spieler da auch nicht mehr spielen.

Fall 2 ist deshalb so formuliert mit der Mannschaftsmeldung um einer möglichen Manipulation vorzubeugen: Der Spieler wird zu Halbserienbeginn gemeldet, ist also irgendwie als Ersatzspieler eingeplant, dann will er auf einmal wechseln, Verein löscht schnell die Spielberechtigung und schon könnte er sofort wechseln - dies verhindert man indem man verlangt, dass er nicht in der Mannschaftsmeldung stehen darf.

Hast aber insofern recht als dass man im Fall des TE den Fall 2 ganz einfach konstruieren kann indem der bisherige Verein die Spielberechtigung kurzerhand stilllegt falls dies bisher noch nicht geschah.
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Geändert von Heinzi the Oberboss (03.01.2018 um 22:14 Uhr)
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  #5  
Alt 04.01.2018, 13:00
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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?

Es ist auch so Fall 2, denn es heisst:
Zitat:
diese Spielberechtigung noch nicht mindestens ein Jahr lang erloschen ist, ...
Das gilt also auch, wenn die Spielberechtigung weiter aktiv ist, was ja der Normalfall ist. Denn weiter aktiv = noch nicht mindestens ein Jahr erloschen, nämlich gar nicht.
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  #6  
Alt 04.01.2018, 16:01
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Heinzi the Oberboss kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?

xD

Jaa, rein logisch haste recht - allerdings steht in der WO nicht immer sprachlich-logisch eindeutig korrekt was auch gemeint ist.

Wäre das wirklich so gemeint könnte man sich die Unterscheidung in Fall 1 und Fall 2 auch sparen und einfach als Bedingung angeben "seit 1 Jahr nicht mehr gespielt und steht nicht in der aktuellen Mannschaftsmeldung"

Aus dem Kontext geht es in B 7 ja um gelöschte Spielberechtigungen.

So wie man aus der Redensart "Dein Mann ist noch nicht mal ganz kalt und du hast schon nen Neuen" heraus abschließt, dass der Mann sich im Prozess des kälter werdens befindet also gestorben ist. Dabei könnte man auch sagen noch nicht mal ganz kalt schließt auch total heiß mit ein sprich der ist noch am leben und erfreut sich bester Gesundheit.

Für absolute Eindeutigkeit müsste man wohl nachfragen^^
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  #7  
Alt 04.01.2018, 16:18
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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?

Es stimmt schon, dass in der WO nicht immer alles perfekt steht ... hier denke ich aber schon, dass man das Geschriebene wörtlich nehmen kann (Ausnahme siehe unten).

Der sofortige Wechsel ist möglich, wenn
... Bedingung A erfüllt ist
... oder Bedingung A nicht erfüllt ist, aber Bedingung B (wobei B immer erfüllt ist, wenn A erfüllt ist).

Das ist in der Tat identisch mit "wenn Bedingung B erfolgt ist" - aber man will die Fälle wohl unterscheiden, möglicherweise, weil sie technisch unterschiedlich behandelt werden. (click-tt erkennt nur Bedingung A)



Lustig wird die wörtliche Betrachtung im Falle C:
"Spielberechtigung gegen den Willen des Spielers noch nicht erloschen"

Was ist nun, wenn die Spielberechtigung zwar erloschen ist, aber vor weniger als 12 Monaten geschah - obwohl es nach dem Willen des Spielers schon vor über einem Jahr hätte erfolgen sollen?
Wörtlich genommen trifft dann auch die Bedingung des 3. Punktes nicht zu.
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  #8  
Alt 04.01.2018, 16:18
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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?

Zitat:
Zitat von Heinzi the Oberboss Beitrag anzeigen
Für absolute Eindeutigkeit müsste man wohl nachfragen^^
Da die Formulierung von mir stammt, kann ich erklären, was gemeint ist:

2. Spiegelstrich von B7:
- diese Spielberechtigung erloschen ist, aber noch nicht mindestens ein Jahr lang erloschen ist, der Spieler aber nicht mehr in der Mannschaftsmeldung seines bisherigen Vereins (auf der Grundlage der entsprechenden Spielberechtigung) enthalten ist und sein letzter Einsatz im Mannschaftsspielbetrieb länger als ein Jahr zurückliegt,

Es geht also bei den drei Spiegelstrichen um die Dauer, die die Spielberechtigung schon erloschen ist:
1. Spiegelstrich: mindestens ein Jahr lang
2. Spiegelstrich: weniger als ein Jahr lang
3. Spiegelstrich: noch nicht erloschen
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  #9  
Alt 04.01.2018, 16:39
Heinzi the Oberboss Heinzi the Oberboss ist offline
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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?

Zitat:
Zitat von Vektor Beitrag anzeigen
Lustig wird die wörtliche Betrachtung im Falle C:
"Spielberechtigung gegen den Willen des Spielers noch nicht erloschen"

Was ist nun, wenn die Spielberechtigung zwar erloschen ist, aber vor weniger als 12 Monaten geschah - obwohl es nach dem Willen des Spielers schon vor über einem Jahr hätte erfolgen sollen?
Wörtlich genommen trifft dann auch die Bedingung des 3. Punktes nicht zu.
Nö Fall C soll hier ja auch nicht zutreffen, das ist ja Fall B - Spielberechtigung noch nicht 1 Jahr erloschen.

Wenn der Spieler "gegen seinen Willen" weiter als Karteileiche in der Mannschaftsmeldung rumdümpelt und die Spielberechtigung dann erst im Januar gelöscht wird dann darf er im Februar eben NICHT sofort wechseln.

@DSP Genau so hab ich das auch beim ersten lesen verstanden und eigentlich geht auch aus dem Kontext hervor, dass es so gemeint ist
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  #10  
Alt 05.01.2018, 00:48
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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?

Ich kann der ganzen Geschichte noch nicht folgen ...

Es fängt schon damit an, dass WO B7 mit "Aufgabe, Verlust oder Ruhen einer
Spielberechtigung" überschrieben ist - ich von "Aufgabe" und "Ruhen" aber im gesamten Abschnitt nichts lese.

Durch einen Vereinsaustritt könnte man den sofortigen Verlust der Spielberechtigung erzwingen, doch dürfte so ein Austritt in den meisten Vereinen nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt (sondern etwa nur zum Jahreswechsel) möglich sein.
Zudem kann zum Ende eines Halbjahrs die Löschung beantragt werden. (Muss ein Verein das tun, wenn der Spieler das wünscht?)

Nehmen wir ein typisches Beispiel:
Ein Spieler hat jahrelang pausiert, war seit Jahren nicht gemeldet. Der alte Verein hat die Spielberechtigung nicht löshen lassen; dem Spieler war das in der Zeit seiner Inaktivität herzlich egal ...

Nach meinem Leseverständnis (und ich denke, so ist auch die Praxis im WTTV) wäre der Sofortwechsel möglich; wenn ich DSP richtig verstehe, soll das aber nicht so sein ...


Und das bei Spiegelstrich 3 eine Löschung (wenn sie een noch nicht so lange zurückliegt) einen Wechsel erschwert, erscheint widersinnig und kann meiner Meinung nach nicht gemeint sein ... nee, Heinzi ...aber wörtlich genommen steht das da.
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