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Themen-Optionen |
#1
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Hygienebeauftragter
Im letzten Rundschreiben des Kreises Emscher-Lippe wird für jeden Verein die Benennung eines Hygienebeauftragten gefordert. Ich bin mir unsicher, welche Aufgaben dieser alle zu erfüllen hat, weiß auch nicht, welche rechtliche Konsequenzen mit dieser Position verbunden sind und halte den Aufwand für die Vereine kaum zu stemmen.
Ratlos, mit sportlichen Grüßen Thomas Schregel |
#2
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AW: Hygienebeauftragter
Verantwortlich für alles. Die vollstänige Umsetzung der Hygienekonzepte von Hallenbetreiber, Kreissportbund, Bundesland und DTTB.
Fängt an bei Aufstellung eines individuellen Hallennutzungsplans mit Aufbau, Zahl der möglichen Trainingsteilnehmer (Anmeldelisten), Erstellung von Teilnehmerlisten, Trainingsplan(wer mit wem), Aushang, Hygienehandzettel, Unterschriftslisten wo Teilnehmer die Hygienemassnahmen akzeptieren und ihre Gesundheit bestätigen (bei Jugendlichen Unterschrift der Eltern). Ueberwachung der Nutzung getrennter Ein-und Ausgänge, Reinigung der Platten beim Aufbau, Nichtnutzung von Umkleidekabinen und Sanitäranlagen, Abstandswahrung, Vorhandensein von Hygienemitteln. Alles muss dokumentiert und mindestens vier Wochen aufbewahrt werden. Haftungsrisiko? Vollkommen ungeklärt (Bußgelder vom Ordnungsamt, Klagen von Trainingsteilnehmern, die sich angesteckt haben). Das wäre schon mal eine kleine Auswahl ... |
#3
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AW: Hygienebeauftragter
Damit verbunden wäre dann auch die Frage, ob eine Private Haftpflichtversicherung, welche Schäden im Rahmen Ehrenamtlicher Tätigkeit abdeckt (solche Versicherungen gibt es) auch solche Risiken abdecken würde. Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Vereine müssen dafür sorgen, dass Hygienebeauftragte vor Strafen und Regressansprüchen geschützt sind. Für Versicherungen ist das bestimmt auch Neuland.
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#4
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AW: Hygienebeauftragter
Die Stadt Dorsten hat jetzt die Auflagen für die Hallennutzung präzisiert, aus meiner Sicht eher Verhinderung des Trainings als Förderung der Normalität bei einer offiziellen Zahl von 2 (zwei!) Infizierten im Stadtgebiet.
Diese und die Auflagen des WTTV scheinen für unseren Verein nicht zu erfüllen. Wie sieht es in anderen Vereinen aus? Weiterhin ratlos Thomas Schregel |
#5
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AW: Hygienebeauftragter
In Ennepetal sieht das für mich sehr ähnlich aus. Das eingereichte Konzept erlaubt keine Wiederaufnahme des Trainings und damit ist die Halle weiter zu.
Auf rund 30.000 Einwohner kommt derzeit 1 Infizierter. Das ist einfach und günstig, das machen wir so und verkaufen es so, als hätten wir dabei nur die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger im Blick. Geändert von Hansi Blocker (22.05.2020 um 07:04 Uhr) |
#6
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AW: Hygienebeauftragter
Welche nicht zu erfüllenden Auflagen wurden euch denn erteilt?
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#7
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AW: Hygienebeauftragter
Die Einzelheiten würden den Rahmen hier sprengen, ich habe das Ganze auch auf unseren Verein bezogen und will es nicht verallgemeinern, aber schon die Auflagen des WTTV reichen aus, insbesondere die Benennung eines Hauptverantwortlichen (s.o.), um die Lust am Training zu nehmen (Bälle oder fester Trainingspartner).
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#8
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AW: Hygienebeauftragter
Es geht vor allem um den Hygienebeauftragten. Aber das Ganze ist für uns einfach zu viel. Eine kleine Gruppe hat nun ein eigenes Konzept entwickelt, mal sehen, was daraus wird.
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#9
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AW: Hygienebeauftragter
Welche Qualifikation / Ausbildung muss denn ein Hygienebeauftragter vorweisen?
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Wer königsblau im Herzen trägt, sieht niemals schwarz! Auf Kohle geboren und mit Emscherwasser getauft! |
#10
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AW: Hygienebeauftragter
Keine. Aber es wäre schon sinnvoll, wenn er Autorität ausstrahlen würde und akzeptiert wäre. Da er für die Einhaltung der Hygienemassnahmen verantwortlich ist, muss er bei Verstössen auch notfalls ein Hallenverbot für Uneinsichtige durchsetzen können bzw. die Einhaltung der Massnahmen durchsetzen.
Und im Schriftverkehr sollte er die Listen führen und Aufbewahren können und die Trainingsteilnahme steuern können. Die Aufgaben können natürlich auch auf mehrere Schultern verteilt werden. Aber einer muss nach aussen hin die Verantwortung haben |
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